FeBaCon
GmbH
Osnabrück
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.448,00 |
201,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.448,00 |
201,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
52.306,02 |
54.490,94 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
50.125,39 |
50.457,92 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.180,63 |
4.033,02 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
391,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
53.754,02 |
55.083,88 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
42.932,51 |
41.180,04 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
27.000,00 |
27.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
14.180,04 |
13.542,41 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.752,47 |
637,63 |
| B.
Rückstellungen |
5.694,62 |
8.775,91 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.126,89 |
5.127,93 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
53.754,02 |
55.083,88 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der FeBaCon GmbH, Osnabrück,
zum 31. Dezember 2010 wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Sie hat bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses von den
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften gemäß
§ 288 Abs. 1 HGB und bei der Offenlegung des
Jahresabschlusses von den Erleichterungen gemäß
§ 326 HGB Gebrauch gemacht.
Gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG wurde
die Bilanz um den Posten Forderungen gegen Gesellschafter
erweitert.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind überwiegend im Anhang
aufgeführt.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend. Änderungen ergeben
sich aufgrund der erstmaligen Anwendung der Ansatz- und
Bewertungsvorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes. Insofern ist die
Stetigkeit bei Ansatz, Bewertung und Ausweis von
Jahresabschlussposten zulässigerweise durchbrochen und
damit die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr
eingeschränkt. Die Vorjahreszahlen wurden nicht an die
neuen Bilanzierungsmethoden angepasst.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150 wurden
aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs.
2a EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von € 150 bis € 1.000 mit 20
%, abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt.
Die
Steuerrückstellungen und die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h.
einschließlich zukünftiger Kosten- und
Preissteigerungen) angesetzt.
Die
Verbindlichkeiten sind gemäß § 253
Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
Angaben zur Bilanz
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden im
Wesentlichen für Kosten der Jahresabschlusserstellung
und für Aufbewahrungspflichten gebildet.
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
IV.
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die
Geschäftsführung durch den
Geschäftsführer:
- Dr. Peter Feil, Geschäftsführer
Der Geschäftsführer ist befugt die
Gesellschaft allein zu vertreten und Rechtsgeschäfte
mit sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen.
Die Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von
€ 26.196,94 sind zugleich Forderungen gegen den
Geschäftsführer. Die Forderungen werden mit 6 %
pro Jahr verzinst. Im Geschäftsjahr 2010 wurden €
12.232,53 zurückgezahlt.
Osnabrück, 1. August 2011
FeBaCon GmbH, Osnabrück
Dr. Peter Feil
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.08.2011 festgestellt.
|