GELI'S
SCHMUCK-COLLECTION GMBH
Mainz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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I. Sachanlagen
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966,00
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1.333,00
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B. Umlaufvermögen
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I. Vorräte
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118.600,00
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134.600,00
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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27.737,37
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12.566,06
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III. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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3.686,10
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150.205,47
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14.805,27
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161.971,33
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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0,00
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6.088,72
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D. Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag
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7.511,91
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30.562,45
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Summe Aktiva
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158.683,38
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199.955,50
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PASSIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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25.564,59
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25.564,59
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II. Verlustvortrag
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-56.127,04
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-84.227,60
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III. Jahresüberschuss
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23.050,54
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28.100,56
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IV. Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag
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7.511,91
|
0,00
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30.562,45
|
0,00
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B. Rückstellungen
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6.460,00
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3.960,00
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C. Verbindlichkeiten
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152.223,38
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195.995,50
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Summe Passiva
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158.683,38
|
|
199.955,50
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ANHANG
Grundlagen der Rechnungslegung
| ― |
Der vorliegende Jahresabschluss
wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
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| ― |
Die Bilanz sowie die Gewinn- und
Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen
des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert.
Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde
nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2
HGB erstellt.
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| ― |
Bei der Aufstellung des Anhangs
wird von den größenabhängigen
Erleichterungen des § 288 HGB Gebrauch
gemacht.
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| ― |
Die Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB.
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| ― |
Durch die erstmalige Anwendung
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
haben sich keine Änderungen der Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden ergeben.
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| ― |
Die Gesellschaft macht vom
Wahlrecht des § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch
und stellt keinen Lagebericht auf.
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Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Die Wertansätze in der Bilanz der Geli's
Schmuckcollection GmbH zum 31.12.2009 wurden
unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung
übernommen.
| ― |
Die
Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen entsprechend der
Nutzungsdauer angesetzt. Die planmäßigen
Abschreibungen wurden entsprechend den steuerlichen
Vorschriften vorgenommen. Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis
1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige
Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der
gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG auf
5 Jahre abgeschrieben.
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| ― |
Der
Warenbestand wurde mit den Anschaffungskosten
angesetzt.
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| ― |
Die
Forderungen und sonstigen Vermögen
sgegenstände wurden grundsätzlich
zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus
Lieferung und wurde das allgemeine Kreditrisiko durch
eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
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| ― |
Der
Kassenbestand und das
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum
Nennwert angesetzt.
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| ― |
Die
Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
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| ― |
Die
Rückstellungen berücksichtigen
erkennbare Risiken und sind mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
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| ― |
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
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Sonstige Angaben
Personalstand
| ― |
Im Geschäftsjahr waren
durchschnittlich 5 Arbeitnehmer beschäftigt. Die
Berechnung erfolgte methodisch nach § 267 Abs. 5
HGB.
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Geschäftsführung
Geschäftsführung
| ― |
Die Geschäftsführung
lag im Geschäftsjahr 2010 unverändert bei
Frau Angelika Grassinger, Bodenheim.
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Sonstiges
| ― |
Die Gesellschaft weist zum 31.
Dezember 2010 einen nicht durch Eigenkapital
gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 7.511,91 Euro
aus und ist bilanziell überschuldet. Zur
Vermeidung einer insolvenzrechtlichen
Überschuldung hat Frau Angelika Grassinger
für Darlehensforderungen gegen die Gesellschaft
in Höhe von 110.000,00 Euro einen
Rangrücktritt erklärt. Ein
Insolvenztatbestand der Überschuldung liegt am
Bilanzstichtag nicht vor. Für die Bewertung der
Vermögens- und Schuldposten kann im
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 das
going-concern-Prinzip (§252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
beibehalten werden.
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Mainz, den 31. Januar 2012
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Angelika Grassinger
Geschäftsführerin
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