Argus Werbeagentur GmbH
Westerstede
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Anhang
Rechnungslegungsgrundsätze Vorliegender Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2012 wurde nach
den Grundsätzen der Rechnungslegungsvorschriften des HGB erstellt. Die Vorschriften
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden für dieses Geschäftsjahr angewendet.
Die Regelungen des GmbH-Gesetzes wurden ebenfalls berücksichtigt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch gemacht.
Bei der Gewinn- und Verlustrechnung kommt das Gesamtkostenverfahren zur Anwendung.
Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S. 3 HGB verzichtet.
Abweichungen in der Bilanzierung gegenüber dem Vorjahr waren nicht erforderlich.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gegenstände des immateriellen Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten bewertet und um die planmäßige Abschreibung vermindert.
Der Wertansatz der Sachanlagen berechnete sich aus den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear und degressiv vorgenommen unter Berücksichtigung der voraussichtlichen
Nutzungsdauer.
Ergibt der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung im Ergebnis eine
höhere Jahresabschreibung, wird der Übergang vollzogen.
Bewegliche Anlagegüter bis zu einem Wert von Euro 150 (Euro 410) wurden im Jahr der
Anschaffung voll abgeschrieben.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden erkennbare Risiken berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen weisen die das Geschäftsjahr betreffenden Steuern aus.
Alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten wurden bei den sonstigen Rückstellungen
unter Einbeziehung erkennbarer Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag bewertet.
Angaben zur Bilanz
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über 5 Jahre bestehen nicht.
Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen
Mit einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
Ergebnisverwendung
Der Jahresabschluss wurde nach Gewinnverwendung aufgestellt. Der Jahresüberschuss
wurde zusammen mit dem Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2013 akzeptierte den Vorschlag der Geschäftsführung
zur Ergebnisverwendung und stellte den Jahresabschluss fest.
Zusätzliche Angaben zur Verbesserung des Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage
Im Wirtschaftsjahr wurden durchschnittlich 10 Personen beschäftigt.
Während des abgelaufenen Jahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Dipl. Kfm. Leonhard Müller und Dipl. Kfm. Carsten Müller, beide wohnhaft in Neukamperfehn.
Beide Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Westerstede, den 07. Dezember 2013
gez. Leonhard Müller
(Geschäftsführer)
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