IMPULS
Group GmbH
Olpe
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 20.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
20.1.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
141.591,00 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
141.591,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
247.153,28 |
500,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
216.181,27 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
30.972,01 |
500,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.461,88 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
390.206,16 |
500,00 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
20.1.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
133.513,86 |
500,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
500,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
500,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
121.013,86 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
71.195,00 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
185.497,30 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
63.578,22 |
0,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
121.919,08 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
390.206,16 |
500,00 |
Anhang
IMPULS Group GmbH
,
57462
Olpe
Anhang zum Jahresabschluss
2021
I.
Allgemeine Angaben
Die IMPULS Group GmbH hat ihren Sitz in Olpe. Sie ist
im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRB
12577 eingetragen.
Die Gesellschaft hat den Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2021 nach den §§ 238 ff., §§
264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 HGB.
Die Gesellschaft hat die Erleichterung des § 286
Abs. 4 HGB genutzt.
Ausweiswahlrechte zwischen Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung oder Anhang wurden weitgehend zugunsten des
Anhangs ausgeübt. So hat die Gesellschaft im Anhang
einen Verbindlichkeitenspiegel (
§§ 268 Abs. 5, 285 Nr. 1
und 2 HGB) erstellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gem
§ 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Ebenfalls hat die Gesellschaft die Erleichterung des
§ 288 HGB in Anspruch genommen.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) über die
Gliederung und den Ausweis der Posten der Bilanz, der
Gewinn- und Verlustrechnung und des Anhangs beachtet
worden.
Soweit Ermessensentscheidungen in Bezug auf den
Grund, den Umfang und den Zeitpunkt des Ansatzes von
Vermögensgegenständen und Schuldposten zu treffen
waren, wurde eine zum Vorjahr vergleichbare
Ermessensentscheidung angestrebt.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
trägt allen erkennbaren Risiken nach den
Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung Rechnung. Es wurde gem.
§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB von
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen (going-concern-Prinzip).
Im Einzelnen gilt Folgendes:
A.
AKTIVA
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu
Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich
Anschaffungsnebenkosten unter Abzug von nachträglichen
Anschaffungskostenminderungen, vermindert um
planmäßige Abschreibungen. Die Abschreibungen
werden nach der linearen Abschreibungsmethode entsprechend
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten
bis zu € 150,00 werden aus
Vereinfachungsgründen im Jahr der Anschaffung
vollständig abgeschrieben. Geringwertige
Anlagegüter mit Anschaffungskosten von mehr als €
250,00 und bis zu € 800,00 werden ebenfalls im Jahr
der Anschaffung vollständig abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
angesetzt.
Kassenbestand und Bankguthaben werden mit dem
Nennwert bewertet.
Innerhalb des Rechnungsabgrenzungspostens wurden
Vorauszahlungen für künftige Zeiträume
abgegrenzt.
B.
PASSIVA
Das Eigenkapital wird mit dem Nennwert bewertet.
Bei der Bildung der Rückstellungen ist den
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung getragen worden. Sie werden in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt mit dem
Erfüllungsbetrag.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände habe eine Restlaufzeit von
weniger als einem Jahr.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten und ihre jeweiligen
Restlaufzeiten und Sicherheiten sind in dem nachstehenden
Verbindlichkeitenspiegel dargestellt:
| Verbindlichkeiten lt.
Bilanzausweis |
€ |
185.497,30 |
| davon mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr |
€ |
63.578,22 |
| davon mit einer
Restlaufzeit von zwei bis fünf Jahren |
€ |
121.919,08 |
| davon mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren |
€ |
0,00 |
| davon durch Pfand-
rechte und ähnliche Rechte gesichert |
€ |
0,00 |
IV.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer während
des Geschäftsjahres
Während des Geschäftsjahres 2021 waren
durchschnittlich 25 (ohne Geschäftsführer und
Auszubildende) bei unserer Gesellschaft beschäftigt.
Olpe, den 05. April 2023
Impuls Group GmbH Steven Käseberg,
Geschäftsführer
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
20.1.2021 -
31.12.2021
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 31.559,41 EUR.
20.1.2021 -
20.1.2021
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.04.2023
festgestellt.
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