DICRONITE
U.T.E. Pohl GmbH
Iserlohn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.446,00 |
1.417,00 |
| I.
Sachanlagen |
4.246,00 |
1.217,00 |
| II.
Finanzanlagen |
200,00 |
200,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
563.946,94 |
744.283,76 |
| I.
Vorräte |
41.999,83 |
22.167,11 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
191.931,62 |
183.175,82 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
330.015,49 |
538.940,83 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.328,28 |
882,51 |
| Aktiva |
571.721,22 |
746.583,27 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
153.837,71 |
154.856,49 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
127.837,71 |
129.291,90 |
| davon
Gewinnvortrag |
129.291,90 |
118.750,92 |
| B.
Rückstellungen |
171.885,10 |
164.804,93 |
| C.
Verbindlichkeiten |
245.998,41 |
426.921,85 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
245.998,41 |
426.921,85 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
109.572,19 |
220.875,00 |
| Passiva |
571.721,22 |
746.583,27 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der
DICRONITE U.T.E. Pohl GmbH wurde nach den geltenden
Rechnungslegungsvorschriften der §§ 264 ff.
Handelsgesetzbuches (HGB) sowie unter Beachtung der
ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften
nach den §§ 264 ff. HBG aufgestellt.
Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275
Abs. 2 HGB.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich
gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nicht anders bestimmt ist. Die
Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsverbot des § 246
Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Im Einzelnen wurde wie folgt bewertet:
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis € 800 wurden im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten bewertet. Die Waren
wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt.
Die Bewertung der Forderungen und der sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert
abzüglich erkennbarer Einzelrisiken durch
Wertberichtigungen. Das allgemeine Ausfallrisiko bei
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Steuerrückstellungen enthalten die noch
nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres.
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3. Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten mit
entsprechender Angabe der Restlaufzeiten stellt sich wie
folgt dar:
Die sonstigen nicht bilanzierten finanziellen
Verpflichtungen beinhalten eine Mietverpflichtung für
die angemieteten Betriebsräume in Höhe von
jährlich 7.573,08 EUR. Der Vertrag läuft auf
unbestimmte Zeit.
|
|
|
Restlaufzeiten
|
|
|
|
Gesamt-
|
bis zu
|
1 - 5
|
mehr als
|
Davon
|
Art der
|
Art der Verbindlichkeit
|
betrag
|
1 Jahr
|
Jahre
|
5 Jahre
|
besichert
|
Sicher-
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
|
heit
|
aus Lieferungen
|
|
|
|
|
|
|
und Leistungen
|
46.365,35
|
46.365,35
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
-
|
|
|
(VJ. T€ 52)
|
|
|
|
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
199.633,06
|
199.633,06
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
-
|
|
|
(VJ T€ 374)
|
|
|
|
|
- davon aus
Steuern
|
(89.653,29)
|
(89.653,29
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
-
|
|
|
(VJ. T€ 153)
|
|
|
|
|
- davon im Rahmen
der
|
|
|
|
|
|
|
sozialen
Sicherheit
|
(204,89)
|
(204,89)
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
-
|
|
|
(VJ. T€ 1)
|
|
|
|
|
- davon gg.
Gesellschaftern
|
(109.572,19)
|
(109.572,19)
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
-
|
|
|
(VJ. T€ 220)
|
|
|
|
|
Gesamtbetrag:
|
245.998,41
|
245.998,41
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
-
|
|
|
(VJ. T€ 426)
|
|
|
|
|
4. Angaben zur Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens von dem
Geschäftsführer Markus Pohl geführt.
Wegen der Angabe der Gesamtbezüge für die
Geschäftsführer wird auf § 286 Abs.2 HGB
Bezug genommen.
Iserlohn, den 19. Dezember 2024
DICRONITE U.T.E. Pohl GmbH
Der Geschäftsführer: gez. Markus Pohl
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde
am 19.12.2024 festgestellt.
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