Schmidt Computermesstechnik GmbH

Zweigstraße 4, 85221 Dachau, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 179429
Eingetragen
19.5.2009
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
Vertrieb von Messsystemen, Computern und Zubehör im Großhandel; Spezifikationserstellung im IT-Umfeld; Beratungen und Entwicklungen elektronischer Messtechnik und Messverfahren im Automotive Bereich u. a.; Systemprogrammerstellungen/Programmie rung; Logistik und Administration im Verwaltungsbereich und damit zusammenhängende Dienstleistungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Jochen Schmidt
seit 19.5.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

85221 Dachau
25.000 €
100.00%

Beteiligungen

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Schmidt Computermesstechnik GmbH

Dachau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Schmidt

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 105.869,00 128.122,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 105.868,00 128.121,00
B. Umlaufvermögen 788.888,05 725.459,27
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 440.651,07 420.586,36
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 7.428,46 7.282,80
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 348.236,98 304.872,91
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 283.285,25 244.886,88
Aktiva 1.178.042,30 1.098.468,15

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
1. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
2. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
II. Gewinnrücklagen 2.725,00 2.725,00
III. Bilanzverlust 298.510,25 260.111,88
davon Verlustvortrag 113.725,11 137.345,47
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 283.285,25 244.886,88
B. Rückstellungen 1.160.874,00 1.067.934,00
C. Verbindlichkeiten 17.168,30 30.534,15
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 17.168,30 30.534,15
Passiva 1.178.042,30 1.098.468,15

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 2 HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleinen Gesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der geltenden Rechnungslegungsvorschriften des HGB sowie des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßen Verbrauch.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen, die nach steuerlichen Bewertungsgrundsätzen bemessen sind, angesetzt.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte mit den Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederwertprinzips. In die Herstellungskosten wurden neben den zurechenbaren Einzelkosten auch angemessene Teile der allgemeinen Verwaltung eingerechnet.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bewertet. Wertberichtigungen wurden, soweit erforderlich, vorgenommen.

Flüssige Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.

Als Rechnungsabgrenzungsposten wurden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Verbindlichkeiten aus Lieferungen  und Leistungen, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag bewertet.

Die Pensionsverpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend dem Teilwertverfahren gemäß § 6a EStG unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 6 % und den Richttafeln 2005G von Professor Dr. Klaus Heubeck gebildet.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Forderungen i. S. d. § 42 III GmbHG

Die Forderungen beinhalten Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von € 369.190,17.

Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte nicht. Sie sind in den "sonstigen Vermögensgegenständen" enthalten.

Die Verzinsung erfolgt mit 3 % p.a. aus dem jeweiligen Forderungsstand.

 II. Eigenkapital

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
 III. Verbindlichkeitenspiegel

Es bestanden keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren zum Abschlussstichtag. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt.
. Sonstige Angaben

 I. Anteilsbesitz
Die Gesellschaft besitzt 30 % am Stammkapital der Griechischen Taverne Amperlust GmbH.

II. Geschäftsführungsorgane

Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft obliegen Herrn Jochen Schmidt ganzjährig.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.02.2024 festgestellt.

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