Urban Stars GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und Spirituosen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexander Klein seit 30.10.2014 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Atos S.E. | 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Atos Support GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Handelsrechtlicher Jahresabschluss Atos Support GmbH 31. Dezember 2023Anlagen: - Bilanz zum 31. Dezember 2023 - Gewinn- und Verlustrechnung 2023 - Anhang zum Jahresabschluss 31. Dezember 2023 Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemeines Der Jahresabschluss ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des § 242 ff. und § 264 ff. HGB und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist nach den Kriterien des § 267 Abs. 2 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft und ist bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main unter der Registernummer HRB 100603 eingetragen. Bestandsgefährdende Risiken Der Jahresabschluss wurde unter Zugrundelegung des Grundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Die Gesellschaft ist in das Cash Concentrating (Cash Pooling) der Atos Gruppe in Deutschland eingebunden und haftet mit dieser Einlage (Cash Pooling-Forderungen zum Stichtag) auch gesamtschuldnerisch für bestehende Verbindlichkeiten im Rahmen des Cash Pooling von Gesellschaften der Atos Gruppe in Deutschland. Die Gesellschaft finanziert sich ausschließlich über das Cash Concentrating und verfügt derzeit über keine weiteren Finanzierungsmöglichkeiten. Zum 31. Dezember 2022 bestanden Forderungen aus dem Finanzmittelkonto in Höhe von TEUR 9.834 gegen die Atos Information Technology GmbH, München, (AIT) als Cash Pool-Führerin (Master) im Rahmen des Cash Pooling der Atos Gruppe in Deutschland. Die Gesellschaft ist daher in hohem Maße finanziell mit Blick auf die dauerhafte Werthaltigkeit der Forderungen im Rahmen des bisher nicht gekündigten Cash Poolings von der AIT abhängig. Die AIT wiederum bedient sich aufgrund ihrer Eigenkapitalsituation des üblichen Mittels einer Zusage ihrer Gesellschafterin, der Atos SE, Frankreich, (Muttergesellschaft der weltweiten Atos Gruppe). Zwischen der AIT und der Atos SE besteht daher neben operativen Verflechtungen und einer Einbindung in einen internationalen Atos-Cash Pool bereits seit einigen Jahren eine Patronatserklärung mit einer aktuellen Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025. Die Fortführung der Unternehmenstätigkeit der AIT und damit der Werthaltigkeit der Forderungen der Gesellschaft im Rahmen des bisher nicht gekündigten Cash-Poolings mit der AIT ist daher von der Werthaltigkeit und der weiteren Aufrechterhaltung des internationalen Cash Poolings und der Patronatserklärung zwischen der Atos SE und der AIT im Prognosezeitraum abhängig. Die Atos SE hat im Juli 2024 ein Schutzschirmverfahren nach französischem Recht eingeleitet und mit notwendiger Zustimmung von Gläubigern und Aktionären vom 27. September 2024 und notwendigem, positiven Gerichtsentscheid vom 24. Oktober 2024 abgeschlossen. Der erfolgreiche Abschluss des Schutzschirmverfahrens soll der Atos SE die Umsetzung eines umfangreichen finanziellen Restrukturierungsplans, der u.a. den Tausch von Schulden in Eigenkapital und das Bereitstellen von neuer Liquidität durch die Gläubiger vorsieht, und dem Gläubiger und Aktionäre mit ihrer Abstimmung am 27. September 2024 zugestimmt haben, ermöglichen. Die Umsetzung des finanziellen Restrukturierungsplans in einzelnen Schritten ist zwischen November 2024 und Januar 2025 geplant. Die Werthaltigkeit der Patronatserklärung zwischen der Atos SE und der AIT im Prognosezeitraum hängt damit weiterhin von der erfolgreichen Umsetzung des finanziellen Restrukturierungsplanes der Atos SE ab. Über den Prognosezeitraum besteht durch die finanzielle Abhängigkeit, die Abhängigkeit von der Aufrechterhaltung der finanziellen Unterstützung der AIT durch die Atos SE und die Abhängigkeit der notwendigen erfolgreichen Umsetzung des Restrukturierungsplans bei der obersten Muttergesellschaft Atos SE eine wesentliche Unsicherheit für die Gesellschaft und damit für die Gesellschaft ein Bestandsgefährdendes Risiko. I. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Anlagevermögen Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen angesetzt. Die Nutzungsdauern stellen sich wie folgt dar:
Nicht selbstständig nutzbare Anlagen für Arbeitsplatzsysteme wie Desktops, Drucker und Monitore mit einem Netto-Einzelwert bis EUR 410,00 werden einzeln aktiviert und über drei Jahre abgeschrieben. Übrige geringwertige Vermögensgegenstände, die keine nicht selbstständig nutzbare Anlagen für Arbeitsplatzsysteme wie Desktops, Drucker und Monitore sind, werden im Zugangszeitpunkt aufwandswirksam erfasst. Umlaufvermögen Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Rückstellungen Zur Bewertung der Pensionsverpflichtungen wird auf die Ausführungen unter den Angaben zur Bilanz verwiesen. In den Rückstellungen bilden wir für alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken aus ungewissen Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in angemessenem und ausreichendem Umfang individuelle Vorsorgen. Diese werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen in Höhe des Erfüllungsbetrags gebildet. Das Abzinsungswahlrecht für kurzfristige Rückstellungen wurde nicht in Anspruch genommen. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Umsatzrealisierung Bei Dienstleistungsverträgen erfolgt die Umsatzrealisierung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. II. Erläuterungen zur Bilanz 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Restlaufzeiten der Forderungen gegen verbundene Unternehmen und sonstigen Vermögensgegenstände betragen - wie im Vorjahr - bis zu einem Jahr. 2. Ausschüttungssperre Gemäß § 253 Abs. 6 HGB besteht ein ausschüttungsgesperrter Betrag in Höhe von TEUR 16 (Vorjahr: TEUR 73), der durch den vorhandenen Gewinnvortrag abgedeckt ist. 3. Rückstellungen
Die Pensionsrückstellungen umfassen die direkten vertraglichen Versorgungsansprüche der Mitarbeiter sowie deren Anspruch auf Übergangszuschüsse. Als versicherungsmathematisches Berechnungsverfahren wurde die projizierte Einmalbeitragsmethode (Projected-Unit-Credit-Methode) angewandt. Folgende Annahmen wurden der Berechnung zugrundegelegt:
4. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 138 (Vorjahr: TEUR 75) enthalten. Für Restrukturierungs-Verpflichtungen aus dem Programm "Jupiter" und "Merkur" sind zum 31. Dezember 2023 unter den Sonstigen Verbindlichkeiten für vertragliche Verpflichtungen TEUR 7.886 enthalten. III. Sonstige Angaben 1. Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer Im Durchschnitt des Berichtsjahres wurden 70 (Vorjahr: 98) Mitarbeiter beschäftigt, davon waren 27 Beamte (Vorjahr: 36 Beamte) und 43 Angestellte (Vorjahr: 62 Angestellte). 2. Haftungsverhältnisse Die Atos Support GmbH ist in das konzernweite Cash-Pooling über die Commerzbank AG eingebunden und haftet gesamtschuldnerisch für hieraus bestehende Verbindlichkeiten. Aufgrund des positiven Gesamtsaldos des Atos-Cash-Pools gegenüber der Commerzbank AG zum Stichtag ist kein Risiko einer Inanspruchnahme ersichtlich. 3. Geschäftsführung
4. Konzernzugehörigkeit Die Atos Support GmbH, Frankfurt ist ein 100%iges Tochterunternehmen der Atos Information Technology GmbH, München. Der Jahresabschluss unserer Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Atos S.E., Bezons/Frankreich, einbezogen, die einen Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss der Atos S.E. ist am Gesellschaftssitz der Atos S.E., River Ouest, 80 Quai Voltaire, 95 870 Bezons/ Frankreich, (Reg. Nr. 323 623 603) oder über die Internet-Homepage der Konzernmutter (www.atos.net) verfügbar. 5. Ergebnisverwendung Aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Atos Information Technology GmbH, München, wird das negative Jahresergebnis des Geschäftsjahres 2023 durch die Muttergesellschaft ausgeglichen. 6. Nachtragsbericht Am 25. April 2024 veröffentlichte die Atos SE den Start eines gütlichen Schlichtungsverfahrens bezüglich der Umstrukturierung ihrer Finanzschulden. Am 24. Juli 2024 veröffentlichte die Atos Gruppe eine Einigung über die finanzielle Umstrukturierung und die Einleitung eines beschleunigten Schutzplanes. Am 27. September 2024 veröffentlichte die Atos Gruppe die Zustimmung der betroffenen Finanzgläubiger. Weiterhin wurde verkündet, den Umstrukturierungsplan am 15. Oktober 2024 dem französischen Handelsgericht in Nanterre zur Genehmigung vorzulegen. Mit Gerichtsentscheid vom 24. Oktober 2024 hat das französische Handelsgericht in Nanterre den beschleunigten Schutzplan der Atos SE bezüglich ihrer Refinanzierung zugestimmt. Für den Zeitraum November 2024 bis Januar 2025 werden mit diesem Plan verschiedene Kapitalerhöhungen und Schuldverschreibungen umgesetzt.
Frankfurt am Main, den 26. November 2024 Atos Support GmbH Alexander Klein |
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