Schaublin
GmbH
Langenselbold
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2023
EUR |
31.3.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
684,00 |
227,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
682,00 |
225,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.606.543,19 |
2.651.406,41 |
| I.
Vorräte |
900.169,60 |
869.693,97 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
216.829,96 |
1.239.906,26 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
489.543,63 |
541.806,18 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.696,16 |
3.629,02 |
| Aktiva |
1.609.923,35 |
2.655.262,43 |
Passiva
|
|
31.3.2023
EUR |
31.3.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.169.781,22 |
2.107.955,39 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
60.000,00 |
60.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
847.955,39 |
1.882.689,96 |
| III.
Jahresüberschuss |
261.825,83 |
165.265,43 |
| B.
Rückstellungen |
151.011,12 |
190.819,77 |
| C.
Verbindlichkeiten |
289.131,01 |
356.487,27 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
289.131,01 |
356.487,27 |
| Passiva |
1.609.923,35 |
2.655.262,43 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 1. April 2022 bis zum 31.
März 2023
| Firma: |
Schaublin GmbH |
| Sitz: |
Langenselbold |
| Registergericht: |
Amtsgericht Hanau |
| Registereintragung: |
HRB 93521 |
I. Grundlegende Angaben zum Unternehmen und zur
Bilanzierung
1. Gliederung
Der Jahresabschluss der Schaublin GmbH wurde nach den
Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften
(§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
2. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Das
Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten
(§ 255 II, III HGB) bilanziert.
Die
immateriellen
Vermögensgegenstände werden zu
Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (bei
einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu drei
Jahren), bewertet. Selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden nicht aktiviert.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
(Nutzungsdauern zwischen 3 und 10 Jahren) angesetzt. Die
Herstellungskosten der Sachanlagen werden in Höhe der
handelsrechtlichen Untergrenze bemessen (Einzelkosten,
angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie
Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die
Fertigung veranlasst). Einbeziehungswahlrechte werden nicht
ausgeübt. Auch Fremdkapitalzinsen werden nicht
aktiviert.
Steuerlich sogenannte
geringwertige Wirtschaftsgüter werden im
Zugangszeitpunkt sofort vollständig abgeschrieben.
Die
fertigen Erzeugnisse
und Waren werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst)
bewertet, sofern nicht nach § 253 IV HGB um noch
anfallende Aufwendungen geminderte Verkaufswerte anzusetzen
sind. Es wurden keine Fremdkapitalzinsen in die
Herstellungskosten einbezogen.
Bei den
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenständen werden
erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen
berücksichtigt.
Kassenbestände und
Bankguthaben werden jeweils zum Nennwert angesetzt.
Steuerrückstellungen und
sonstige Rückstellungen werden in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen in
Höhe der allgemeinen Inflationsrate berücksichtigt
und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Die
Verbindlichkeiten werden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Geschäftsvorfälle in
fremder Währung werden zum jeweiligen Tageskurs
eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in
Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr
beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag bewertet. In anderen Fällen werden
eventuelle Kursverluste am Bilanzstichtag
berücksichtigt.
Latente Steuern gemäß § 274 HGB werden
nicht gebildet.
II. Sonstige Angaben
1. Anzahl der Mitarbeiter
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren
durchschnittlich 7 Arbeitnehmer beschäftigt.
2. Angaben zum Mutterunternehmen
Mutterunternehmen im Sinne des § 285 Nr. 14a HGB
ist die Schaublin SA, Delémont, Schweiz.
3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus
jährlichen Mieten in Höhe von 36 TEUR und
Leasingverträgen in Höhe von 62 TEUR.
III. Nachtragsbericht
Am 24. Februar 2022 erfolgte der Einmarsch russischer
Soldaten in die Ukraine. Die Situation in der Ukraine ist von
größter Unsicherheit geprägt. Ob und in
welchem Maße sich die Auseinandersetzung zwischen
Russland und der Ukraine auf die Weltwirtschaft im
Allgemeinen, auf potentielle Preissteigerungen auf nahezu
allen Märkten und damit auch auf unsere
Geschäftstätigkeit sowie insbesondere das
Konsumverhalten unserer Kunden auswirken wird, kann aktuell
nicht abschließend beurteilt werden.
Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung im Sinne
des § 285 Nr. 33 HGB nach dem Bilanzstichtag gab es
nicht.
Langenselbold, den 2. Juli
2024
gez.
Chantale Tremblay, Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.07.2024
festgestellt. |