Wikutec
GmbH
Selbitz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
HR
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
419.002,51 |
94.281,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5,00 |
5,00 |
| II.
Sachanlagen |
418.997,51 |
94.276,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.478.607,97 |
2.400.128,64 |
| I.
Vorräte |
894.455,03 |
979.713,57 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.338.517,97 |
1.122.382,27 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.000,00 |
1.000,00 |
| davon
gegen Gesellschafter |
11.915,62 |
10.721,87 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
245.634,97 |
298.032,80 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.190,99 |
1.000,00 |
| Aktiva |
2.900.801,47 |
2.495.409,64 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.225.856,52 |
1.038.573,20 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.021.295,57 |
903.072,99 |
| III.
Jahresüberschuss |
179.560,95 |
110.500,21 |
| B.
Rückstellungen |
278.900,23 |
314.492,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.396.044,72 |
1.142.344,44 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.172.878,27 |
929.837,16 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
223.166,45 |
212.507,28 |
| Summe
Passiva |
2.900.801,47 |
2.495.409,64 |
Anhang
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter den
Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2
HGB).
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Anlagewerte
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen
wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt
und, soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Fremdkapitalzinsen werden nicht
in die Herstellungskosten einbezogen. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu
einem Wert von 250,00 EUR wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Für Zugänge mit einem Wert von über
250 Euro und unter 1.000 Euro wurde aufgrund
untergeordneter Bedeutung analog der steuerlichen
Vorschriften ein Sammelposten gebildet und über
fünf Jahre aufgelöst.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die
Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt.
Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse wurden zu den
je nach Fertigungsgrad angefallenen Herstellungskosten
bewertet. Die angesetzten Herstellungskosten enthalten die
Fertigungs- und Materialeinzelkosten, die Sonderkosten
der Fertigung, ferner angemessene Teile der Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie die Kosten des
Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch
die Fertigung veranlasst ist. Fremdkapitalzinsen
werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Zur
verlustfreien Bewertung sind auf Einzelermittlungen
beruhende Abwertungen vorgenommen worden.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
angesetzt. Den in Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wurde durch Bildung
angemessen dotierter Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Die flüssigen Mittel sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Das Disagio für aufgenommene Darlehen innerhalb
des Bilanzpostens (Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten) wird gemäß § 250 Abs. 3
HGB aktiv abgegrenzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
werden nur gebildet, soweit der abzugrenzende Einzelposten
800,00 EUR übersteigt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die Rückstellungen wurden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sowie in fremder Währung geführte
Bankguthaben sind mit dem Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des
Geschäftsvorfalles bei Forderungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr darunter bzw. bei
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr darüber lag, ist dieser angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
sonstige Berichtsbestandteile
Selbitz, den 25.02.2025
gez.
Klaus Wirth,, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.02.2025
festgestellt.
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