IfP GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Klaus Meyer seit 4.7.2012 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KRAN-MEYER GmbHLandstuhlJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANGAllgemeine Angaben: Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wurde nach den Vorschriften des HGB für Personen- u. Kapitalgesellschaften aufgestellt. Der Anhang bezieht sich auf die für Offenlegungszwecke vereinfachte Bilanz des Jahresabschlusses für das GJ zum 31.12.2022. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Bewertungs- und Gliederungsvorschriften wurden unverändert zu denen des Vorjahres angewandt. Angaben zur Bilanz: Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden grundsätzlich an den ertragssteuerlichen Vorschriften ausgerichtet. Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten abzüglich der bisher aufgelaufenen und der im GJ 2022 planmäßigen fortgeführten Afa bewertet. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und - soweit abnutzbar - um planmäßige AFA vermindert, die nach den voraussichtlichen Nutzungsdauern bemessen wurden. Bei den beweglichen Vermögensgegenständen wurde die lineare AFA in Ansatz gebracht. Bei den Zugängen wurden die Abschreibungsraten monatlich pro rata temporis verrechnet. Für alle beweglichen WG des AV, deren Anschaffungskosten- o. Herstellungskosten mehr als 150,00 € betragen, 1000,00 € jedoch nicht übersteigen, wurde ein jahresbezogener Sammelpsoten gebildet und mit 20% abgeschrieben. Für Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- o. Herstellungskosten nicht mehr als 150,00 € betrugen, wurde das Sofortabzugsgebot in Anspruch genommen. Die Forderung aus Lieferung und Leistung wurden unter Berücksichtigung der erkennbaren Risiken bewertet; dem möglichen Ausfall- und Zinsrisiko wurde duch Bildung einer Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1,0% des Nettoforderungsbestandes zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung Rechnung getragen. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihrem jeweiligen Nennwert bilanziert worden. Die Rückstellungen wurden unter kaufmännischen Gesichtspunkten bewertet und berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Landstuhl, den 16. April 2024 Klaus Meyer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21. März 2024 |
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