CAMEO Kunsthandel GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Anstrichmitteln
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Postolovski seit 17.10.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Cafe Vinum GmbHHeilbronnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang zum Jahresabschluss 2010der Firma Café Vinum GmbH, HeilbronnAllgemeine Bemerkungen Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag wiederholt die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB auf. Die vorliegende Bilanz per 31.12.2010 und die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2010 sind unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und der Gliederungsregeln des HGB erstellt worden. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung wurde sowohl bei Erfassung der laufenden Geschäftsvorfälle des Wirtschaftsjahrs 2010 als auch beim vorliegenden Abschluss Rechnung getragen. In der Bilanz sind sämtliche Aktiva und Passiva auf den Bilanzstichtag, in der Gewinn- und Verlustrechnung alle Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres ausgewiesen. Das Stammkapital ist voll einbezahlt. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze unter Beachtung der nach dem BilMoG geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 2 S. 3 HGB liegen nicht vor. Waren wurden mit den ursprünglichen Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihren Rückzahlungsbeträgen bilanziert. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). Angaben zur Bilanz Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben allesamt - wie im Vorjahr - eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. In den sonstigen Rückstellungen sind solche für den Archivierungsaufwand, Erhaltungsaufwand und für die Abschlusskosten enthalten. Von den laufenden Verbindlichkeiten belaufen sich:
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Gegenüber Gesellschaftern bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von T-€ 2. Sonstige Angaben Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung vor: Der Jahresfehlbetrag in Höhe von € -14.556,91 wird zusammen mit dem Verlustvortrag auf neue Rechnung vorgetragen. Zum Geschäftsführer der Vinum GmbH, Heilbronn war im Berichtsjahr 2010 bestellt: Herr Michael Postolovski, Heilbronn Ergänzend weisen wir darauf hin, dass das Eigenkapital aufgebraucht ist. Von der Fortführung des Unternehmens kann jedoch ausgegangen werden. Von den Erleichterungen der §§ 274a und 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Heilbronn, den 21. Oktober 2011 Michael Postolovski Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 21.10.2011. |
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