Jensen Elektroanlagen GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christoph Pundsack seit 26.2.2014 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Korntec GmbHWedemarkJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
AnhangFirmaI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Korntec GmbH, Wedemark (Amtsgericht Hannover, HRB HRB 210854) wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Von den Erleichterungsmöglichkeiten der §§ 266 Abs. 1, 274 a, 276 und 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften ist bei der Aufstellung von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang in eingeschränktem Umfang Gebrauch gemacht worden. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung enthalten entsprechend § 265 Abs. 2 HGB die Vergleichsbeträge des Vorjahres. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, bewertet. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, angesetzt. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne von § 6 Abs. 2 EStG werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bilanziert. Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Posten mit verminderter Marktgängigkeit wurden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse und unfertigen Leistungen erfolgt zu den je nach Fertigungsgrad angefallenen Herstellungskosten. Der Ansatz der geleisteten Anzahlungen erfolgte mit dem Nennbetrag (ohne Umsatzsteuer). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Alt.: Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden erkennbare Einzelrisiken durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind nur solche vor dem Bilanzstichtag geleisteten Auszahlungen aktiviert worden, die Aufwand für eine kalendermäßig bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert und beinhalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die erhaltenen Anzahlungen werden mit dem Rückzahlungsbetrag berücksichtigt (ohne Umsatzsteuer). III. Bilanzerläuterungen Die Entwicklung des Anlagevermögens gemäß § 268 Abs. 2 HGB ist in dem der Bilanz beigefügten Anlagenspiegel dargestellt. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von Euro 286.008,37 (Vorjahr: Euro 219.133,63) enthalten. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von Euro 204.717,86 (Vorjahr: Euro 224.589,04) sowie im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 802,18) enthalten. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Die Gesellschaft hat sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. § 285 Nr. 3a HGB, die sich nicht aus der Bilanz ergeben und nicht nach § 251 HGB anzugeben sind, wie folgt:
IV. Sonstige Angaben Während des Geschäftsjahres waren durchschnittlich 28 Arbeitnehmer beschäftigt.
Burgwedel, 13. Juni 2024 gez. Christoph Pundsack Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 13.6.2024. |
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