Engelhardt
GmbH
Ludwigsburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
13.257,00 |
22.895,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
61.680,95 |
46.558,47 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
74.937,95 |
69.453,47 |
Passiva
|
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31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
50.950,60 |
47.178,02 |
| B.
Rückstellungen |
10.887,88 |
8.600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
11.799,47 |
11.199,45 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
11.799,47 |
11.199,45 |
| D.
Passive latente Steuern |
1.300,00 |
2.476,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
74.937,95 |
69.453,47 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Engelhardt GmbH, Ludwigsburg, ist zum
Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 eine
Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a HGB.
Der Jahresabschluss wird nach den
Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaft
des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung
des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen des
§§ 274a und 288 Abs. 1 HGB teilweise in Anspruch.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die
Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind,
weitestgehend im Anhang aufgeführt.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: Engelhardt GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Ludwigsburg
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Stuttgart
Register-Nr.: HRB 207039
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
In Bezug auf die Bilanzierung
geringwertiger Wirtschaftsgüter wird
handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6
Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen
Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer
selbständigen Nutzung fähig sind, werden im
Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage
in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen
darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne
Wirtschaftsgut EUR 800 nicht übersteigen.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die
flüssigen Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert.
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den
Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz
angesetzt, sofern sich diese in späteren
Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Der Aufwand
und Ertrag aus der Veränderung der latenten Steuern
wird in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem
Posten "Steuern vom Einkommen und Ertrag" als sog.
davon-Vermerk ausgewiesen.
Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein
effektiver Steuersatz von 29,30% % zugrunde
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr
innerhalb eines Jahres fällig.
Ergebnisverwendung
Bei Aufstellung der Bilanz wurde im
Bilanzgewinn ein Gewinnvortrag von EUR 8.178,02
einbezogen.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Sämtliche Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr
innerhalb eines Jahres fällig.
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 11.799,47
(Vorjahr: EUR 11.199,45).
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von ca. EUR
40.000,00 sonstige finanzielle Verpflichtungen.
Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen
folgende Sachverhalte:
Mieten, Nebenkosten und Energielieferverträge.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 4.
Unterschrift der Geschäftsführung
Ludwigsburg , 12.8.2019
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Ralf Engelhardt
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.08.2019 festgestellt.
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