Stadtmarketing Herborn GmbH

Bahnhofsplatz 1, 35745 Herborn, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Wetzlar HRB 5091
Eingetragen
10.5.2005
Branche
Tätigkeiten von WerbeagenturenArchitekturbüros für Orts-, Regional- und LandesplanungErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Gegenstand
a. Förderung des Fremdenverkehrs in Herborn und der Region in Zusammenarbeit mit Partnern aus Vereinen/Verbänden, Bildung, Wirtschaft und Behörden/Institutionen b. Steigerung des Bekanntheitsgrades der Stadt Herborn c. Event-Marketing und Veranstaltungsorganisation d. Beratung und Förderung des Einzelhandels e. Sponsorengewinnung und -pflege

Historie

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Management

NameRolle
Michael Menk
seit 4.11.2025
Prokura
Jörg Michael Simmer
seit 31.7.2015
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Stadtmarketing Herborn GmbH

Herborn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 13.661,00 13.857,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 627,00 1.127,00
II. Sachanlagen 13.034,00 12.730,00
B. Umlaufvermögen 133.268,43 130.964,12
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.005,77 7.231,77
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 130.262,66 123.732,35
Bilanzsumme, Summe Aktiva 146.929,43 144.821,12

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 139.690,83 122.916,24
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 1.603.332,72 1.327.932,72
III. Verlustvortrag 1.230.016,48 918.431,71
IV. Jahresfehlbetrag 258.625,41 311.584,77
B. Rückstellungen 5.500,00 5.200,00
C. Verbindlichkeiten 1.738,60 15.209,55
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 1.738,60 15.209,55
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 1.495,33
Bilanzsumme, Summe Passiva 146.929,43 144.821,12

Anhang


 
für das Geschäftsjahr 2010
 
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde gemäß den Vorschriften der §§ 242 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung der besonderen Vorschriften für Kapitalgesellschaften nach den §§ 264 ff. HGB aufgestellt.

Die Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung wurden ebenfalls beachtet.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde überwiegend der Vermerk im Anhang gewählt.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) werden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft im Sinne von § 267 HGB. Gemäß § 122 Absatz 1 Nr. 4 Hessischer Gemeindeordnung (HGO) sind die Vorschriften für den Jahresabschluss der großen Kapitalgesellschaften im Dritten Buch des HGB anzuwenden.


2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben.

Für abnutzbare, bewegliche Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten über 150,00 Euro und unter 1.000,00 Euro wird ein Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wird in fünf Jahren linear abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Rückstellungen und Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Aufwendungen und Erträge sind auf das Geschäftsjahr abgegrenzt.



3. Angaben zu Posten der Bilanz

Kapitalrücklage

Die Zahlungen der Stadt Herborn in Höhe von Euro 275.400,00 zum Ausgleich des Verlustes wurden in die Kapitalrücklage eingestellt.

Verbindlichkeiten
  

   
 
davon mit einer Restlaufzeit
 
zum 31.12.2010
Gesamtbetrag
kleiner 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
grösser 5 Jahre
(zum 31.12.2009)
Euro
Euro
Euro
Euro
Verbindlichkeiten
1.738,60 (15.209,55)
1.738,60 (15.209,55)
0,00 (0,00)
0,00 (0,00)




Für Verbindlichkeiten in Höhe von Euro 444,00 bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.

4. Sonstige Angaben

Unternehmensorgane

Zum Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Bernd Rademacher, Herborn, bestellt.

Dem Aufsichtsrat gehörten in 2010 nachstehende Mitglieder an:

  Vorsitzender: 
  Hans Benner, Bürgermeister

  Stellvertetender Vorsitzender:
  Claus Krimmel, Kaufmann

  Ausichtsratmitglieder:
  Ursula Vollmer, Pensionärin
  Jürgen Brandenburger, Frisörmeister
  Klaus Enenkel, Rechtsanwalt
  Dirk Hardt, Rechtsanwalt
  Ilse In het Panhuis, Kauffrau
  Josef Wollmann, Standortleiter
  Jörg Michael Müller, Rechtsanwalt
  Dorothea Garotti, Projektassistentin
  Dirk Roos, Bankkaufmann
  Horst Schade, Pensionär


Im Geschäftsjahr wurden keine Vergütungen an den Aufsichtsrat gezahlt.

Beschäftigte

Im Geschäftsjahr wurde eine Vollzeitkraft beschäftigt.

Gesamthonorar Abschlussprüfer
Das Honorar des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses betrug 3.800,00 Euro.

Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von Euro 258.625,41 zusammen mit dem Verlustvortrag von Euro 1.230.016,48 als Bilanzverlust in Höhe von Euro 1.488.641,89 auf neue Rechnung vorzutragen.

Herborn, den 20. Mai 2011



Bernd Rademacher
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.06.2011 festgestellt.

Bestätigungsvermerk


 
   Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
 
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Prüfungsgrundlage für unser Prüfungsurteil bildet. Die Einhaltung der Offenlegungserleichterungen haben wir nicht geprüft. Der sich auf den vollständigen Jahresabschluss beziehende Bestätigungsvermerk lautet wie folgt:

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Stadtmarketing Herborn GmbH, Herborn, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.


Herborn, 30. Mai 2011

SBBR GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft



Hans-Karl Seibert                                                                   Otmar Hild
Wirtschaftsprüfer                                                                    Wirtschaftsprüfer
  

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