Stammdaten

Register
Amtsgericht Münster HRB 10502
Eingetragen
12.6.2006
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieBeteiligungsgesellschaftenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Gegenstand
Gegenstand der Vectron Systems AG ist die Entwicklung, der Vertrieb und die entgeltliche Überlassung von integrierten Lösungen für Kasseninstallationen und verwandte Systeme, mit software- und cloudbasierten Datenanalyse-, Datenmanagement-, Warenwirtschafts-, CRM- und Service-Modulen, Schnittstellen für Drittanbieter, mit damit verbundenen Dienstleistungen jeder Art und mit der Produktion der dafür erforderlichen Hardware, insbesondere der Kassensysteme und deren Zubehör.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Prokura
Ralf-Peter Dr. Simon
seit 20.9.2021
Vorstandsmitglied
Thomas Stümmler
seit 13.7.2018
Vorsitzender des Vorstands

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Vectron Systems AG

Münster

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichten wir in diesem Geschäftsbericht überwiegend auf geschlechtsbezogene Formulierungen. Eine gewählte männliche Form steht stellvertretend für alle Geschlechter.

Zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2023

1 Geschäftsverlauf

1.1 Grundlagen des Konzerns

Vectron Systems AG (nachfolgend auch "Konzern") mit seinen Konzerngesellschaften Vectron Systems AG (nachfolgend "Vectron"), posmatic GmbH (nachfolgend "posmatic") und acardo group AG (nachfolgend "acardo") bekleidet eine führende Position auf dem europäischen Markt der Anbieter intelligenter Kassensysteme und ist ein führender deutscher Anbieter im Bereich des Couponing und Cashbacks. Vectron hält seit Anfang des Jahres 2023 sämtliche Anteile an der acardo group AG und der acardo activation GmbH und treibt die Integration von Produktkomponenten im neu geschaffenen Konzern voran. Die acardo activation GmbH wurde im Geschäftsjahr mit Wirkung zum 1. Januar 2023 auf die acardo group AG verschmolzen.

Die Produktlösungen der Vectron richten sich insbesondere an die Gastronomie, Bäckereien und Metzgereien, aber auch an den Einzelhandel oder den Dienstleistungssektor. Die Produkte werden durch ein Netz von ca. 300 Fachhandelspartnern überwiegend in Deutschland und dem europäischen Ausland vertrieben. Dabei umfasst das Endkundenspektrum Lösungen von der Ein-Kassenplatz-Installation bis hin zu Ketten mit über 1.000 Kassenplätzen.

acardo erbringt insbesondere Leistungen im Rahmen von Couponing und Cashback, die von Auftraggebern (z. B. Markenartikelhersteller) zusammen mit Handel, Apotheken und Kinobetreibern durchgeführt werden. Bei diesen Leistungen handelt es sich zum einen um das Vorbereiten der Kassensysteme im Handel auf diese Aktionen (Set-Up-Leistungen) sowie um die Abwicklung des Clearing-Prozesses, bei dem die Auftraggeber Ausgleichszahlungen an Handel, Apotheken oder Kinobetreiber leisten.

Der Jahresabschluss der Vectron Systems AG wird nach den Vorschriften des HGB und des AktG, der Konzernabschluss gemäß §315e HGB nach den International Financial Reporting Standards ("IFRS") erstellt. Die Berichterstattung zur Lage des Konzerns entspricht grundsätzlich der Einzelberichterstattung von Vectron.

Aufgrund der erstmaligen Aufstellung des Konzernabschlusses ohne die Möglichkeit der Referenzierung auf vergleichbare Vorjahreswerte (insbesondere keine IFRS-Berichterstattung bei acardo für das Geschäftsjahr 2022) werden grundsätzlich keine Vorjahreswerte dargestellt. Nur in Ausnahmefällen werden Vergleiche mit den Vorjahresabschlüssen vorgenommen, diese werden dann deutlich gekennzeichnet.

1.2 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2023 war geprägt von einer Mischung aus Herausforderungen und Wachstumschancen, die durch verschiedene globale und lokale Faktoren beeinflusst wurden. Zu den Schlüsselfaktoren gehörten die anhaltenden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, geopolitische Spannungen, insbesondere der Krieg in der Ukraine, Inftationsdruck, Zinsentscheidungen der Zentralbanken sowie Fortschritte in der digitalen Transformation und der grünen Wirtschaft.

Die Angriffe der Huthi-Rebellen auf Frachtschiffe im Roten Meer erschweren und strapazieren darüber hinaus die Lieferketten europäischer Unternehmen. Ein Ende des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, dessen Ausmaß und Auswirkungen auch den deutschen und die europäischen Märkte betreffen, in denen unsere Vermarktungsschwerpunkte liegen, ist nicht abzusehen.

Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt in Deutschland im Jahr 2023 sank gegenüber dem Vorjahr leicht um -0,3 %. Während die Bruttowertschöpfung im produzierenden Gewerbe zurückging, stützten die meisten Dienstleistungsbranchen die Wirtschaft. Die preisbereinigte Bruttowertschöpfung im zusammengefassten Wirtschaftsbereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe ging um -1 % zurück. Insgesamt ging die preisbereinigte Bruttowertschöpfung im Jahr 2023 mit -0,1 % leicht zurück. Die Konsumausgaben privater Haushalte gingen ebenfalls preisbereinigt um -0,8 % zurück und entfernten sich wieder vom Vorkrisenniveau von 2019 (-1,5 %), was vorwiegend auf die hohen Verbraucherpreise zurückzuführen sein dürfte. Auch die Bauinvestitionen sanken preisbereinigt um -2,1 %. Hier wirkten sich neben hohen Baupreisen auch spürbar gestiegene Bauzinsen aus. Der Arbeitsmarkt zeigte sich im Jahr 2023 weiter verhältnismäßig robust. Die Zahl der Erwerbstätigen stieg um +0,7 % auch aufgrund der Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte. Der Beschäftigungsaufbau fand fast ausschließlich im Dienstleistungsbereich statt.

Der Ausblick für 2024 bleibt vorsichtig optimistisch, wobei die Erholung in einigen Regionen durch anhaltende Unsicherheiten und potenzielle externe Schocks gedämpft wird. Unternehmen und Regierungen stehen vor der Herausforderung, die richtige Balance zwischen Wachstum, Inflationsbekämpfung und Nachhaltigkeitszielen zu finden. Die Fähigkeit, sich flexibel an veränderte Bedingungen anzupassen und in zukunftsorientierte Technologien und Praktiken zu investieren, wird entscheidend sein, um langfristigen Erfolg zu sichern.

Der Blick auf die Kernsegmente der Vectron zeigt weiterhin eine differenzierte Entwicklung in 2023: So lag der Umsatz im "Einzelhandel mit Back- und Süßwaren" (Näherungswert für die Abbildung der Bäckereibranche) gemäß Statistischem Bundesamt im Jahr 2023 nominal um +2,3 % über den Vorjahreswerten, während der Umsatz real um -3,3 % unter den Vorjahreswerten lag. Dies ist insbesondere auf die Inflation zurückzuführen, die sich im Jahr 2023 auf 5,9 % belief.

Konnte sich die Gastronomie im Jahr 2022 nach Aufhebung der coronabedingten Restriktionen hin zu einer deutlich erhöhten Nachfrage seitens der Konsumenten entwickeln, wandelte sich die Situation im Jahr 2023, insbesondere zum Jahresende, u. a. durch die Aufhebung der umsatzsteuerlichen Vorteile für die Gastronomie. Das Gastgewerbe konnte um +1,1 % gegenüber 2022 real wachsen, nominell stieg der Umsatz +8,5 % gegenüber dem Vorjahr. Im Vergleich zum 2019 war der reale Gastgewerbeumsatz im Jahr 2023 um -11,3 % niedriger, während der nominale Umsatz um +8,8 % höher ausfiel. In der Gastronomie (Schankwirtschaften, Diskotheken und Bars) sank der reale Umsatz hingegen um -0,9 % gegenüber 2022 und lag damit um -12,9 % unter dem Jahr 2019. Restaurants, Gaststätten und Imbissbuden verzeichneten einen realen Umsatzrückgang von -1,1 % gegenüber Vorjahr, bzw. -10,3 % niedriger als vor der Pandemie .

Zusammenfassend können die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die deutschen Kunden der Vectron daher weiterhin als herausfordernd und in Teilen schlechter als für die übrige Wirtschaft eingestuft werden.

1.3 Branchenentwicklung

Der Markt für Kassensysteme ist sowohl auf der Anbieter- als auch auf der Nachfrageseite vielfältig und ist bis heute durch eine große Anzahl kleinerer, regionaler Anbieter geprägt. Die Branchenvielfalt und die unterschiedlichen Unternehmensgrößen der Anwender spiegeln sich auch auf der Anbieterseite wider. Nur wenige Hersteller agieren global auf unterschiedlichen Märkten; die Mehrzahl sind kleine, oft nur regional tätige Anbieter. Neben etablierten Unternehmen wie Vectron und weiteren Anbietern von Kassenhard- und -software drängen vermehrt reine Softwareanbieter, die über große finanzielle Ressourcen zur Finanzierung ihrer Wachstumsstrategie verfügen, in den Markt.

Im Kontext der Fiskalanforderungen (KassenSichV seit dem 1. Januar 2020) ist nach wie vor davon auszugehen, dass eine beträchtliche Zahl der Kassenbetreiber ihrer Nachrüstpflicht noch nicht nachgekommen sind.

Der Trend zur Digitalisierung in der Gastronomie setzte sich auch in diesem Berichtsjahr fort. Behördliche Auflagen, bspw. zur Kontaktvermeidung, ergänzt um das Bemühen der Gastro-Unternehmen, vermehrt nichtstationäre Bestellungen entgegenzunehmen ("Ordering") und bestellte Speisen entweder zur Abholung bereitzustellen oder auszuliefern, hat die Verbreitung digitaler Ordering-Lösungen signifikant begünstigt. Die Abwanderung von Service-Personal in andere Branchen hat schließlich auch das Interesse an Inhouse-Ordering, digitalen Bezahlsystemen inklusive Self-Checkout, aber auch an Lösungen zur Prozess-Optimierung der Gastro-Betriebe deutlich wachsen lassen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass sich diese Trends verstetigen.

Im Lebensmitteleinzelhandel erfreuen sich Couponing- und Cashback-Aktionen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten großer Beliebtheit bei Endkunden. Auch die Auftraggeber profitieren von der breiten Wirkung der Aktionen, indem die Streuverluste der Werbeausgaben reduziert werden und das Konsumverhalten für sie deutlich transparenter wird. Es wird weiter eine Verstärkung des Geschäftsvolumens mit steigenden Budgets seitens der Markenhersteller für solche Aktionen erwartet.

Zudem verstärkt sich das Interesse der Markenartikelhersteller, v. a. der Getränke-Hersteller, mit ihren digitalen Werbeaktionen auch die Gastro-Branchen zu erreichen. Hieraus ergibt sich weiteres Wachstumspotenzial für Vectron und acardo.

1.4 Umsatz- und Auftragsentwicklung

Mit Gesamterlösen von TEUR 37.015 liegen die Konzernumsatzerlöse innerhalb der im IFRS-Einzelabschluss im Vorjahr prognostizierten Bandbreite von Konzernumsatzerlösen in Höhe von 36 bis 37,8 Mio. EUR. Das Konzern-EBITDA liegt bei TEUR 3.716, welches deutlich über der im IFRS-Einzelabschluss im Vorjahr prognostizierten EBITDA-Bandbreite von 1,3 bis 2,2 Mio. EUR liegt.

Im Oktober 2023 wurde aufgrund dessen die Guidance für das Geschäftsjahr 2023 von Mio. EUR 1,3 bis 2,2 auf Mio. EUR 2,2 bis 3,2 angehoben. Die neue Guidance wurde mit dem Konzern-EBITDA für das Geschäftsjahr 2023 übertroffen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es bei acardo aufgrund der Umstellung auf einen Zahlungsdienstleister und der Einführung von Treuhandkonten erhebliche Herausforderungen zu bewältigen galt, die wachstumshemmend wirkten.

Nachdem Vectron im Geschäftsjahr 2022 insgesamt hinter den Erwartungen des Vorstands zurückgeblieben war, verlief das Jahr 2023 deutlich erfreulicher, wozu neben Vectron auch acardo beitragen konnte. Folgende Erfolgsfaktoren haben hierzu vor allem beigetragen:

Das deutlich positive EBITDA bei acardo, das einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtergebnis des Konzerns hatte.

Das Restrukturierungsprogramm "Fit for Future" führte bei Vectron zu deutlichen Personalkostenreduzierungen von Mio. EUR 2,8 im Vergleich zum IFRS-Einzelabschluss im Vorjahr.

Der Neubewertungseffekt der Earn-Out-Verbindlichkeit mit einem erheblichen Ergebniseffekt auf das EBITDA.

Die wiederkehrenden Umsätze konnten von Mio. EUR 8,5 auf Mio. EUR 11,2 (+32%) gesteigert werden und konnten damit weiter leicht rückläufige Umsätze im Absatz von Kassen und Peripherie überkompensieren.

Da acardo und Vectron ihren Umsatz weitgehend nur in Deutschland generieren, sind ca. TEUR 31.018 in Deutschland erwirtschaftet worden und TEUR 3.732 international.

Bei Vectron wird zwischen Einmalumsätzen und wiederkehrenden Umsätzen unterschieden, diese Unterscheidung wird bei acardo nicht vorgenommen. Bei acardo laufen Kampagnen zwar durchaus über längere Zeiträume, der Unterschied zu Vectron liegt allerdings darin, dass die wiederkehrenden Umsätze in der Regel auf Verträgen beruhen, die eine mehrjährige Laufzeit haben. Bei Vectron haben die wachsenden wiederkehrenden Umsätze zu einer Ergebnisstabilisierung geführt, als die Kassenverkäufe hinter den Erwartungen zurückblieben. Auch für die Zukunft erwartet Vectron einen weiteren Anstieg der wiederkehrenden Umsätze, auch in Relation zu den Einmalumsätzen. Die Einmalumsätze bei Vectron trugen mit TEUR 12.889 zum Gesamtumsatz bei; die wiederkehrenden Umsätze beliefen sich auf TEUR 11.232. Damit konnte der sich bereits in den Vorjahren andeutende Trend erfreulich bestätigt und weiter ausgebaut werden. Die wiederkehrenden Umsätze machten im Geschäftsjahr 2023 bereits 47 % des Gesamtumsatzes von Vectron aus und wuchsen auf Basis der intensiven Vermarktung digitaler Dienste im Kundenbestand und im Neugeschäft weiterhin. Der Anteil der wiederkehrenden Umsätze im Konzern liegt bei 30 %.

Vectron bietet seinen Endkunden ein Finanzierungsmodell für neue Kassensysteme an. Dieses Absatzfördermodell wird über die Fachhändler angeboten. Im Berichtsjahr 2023 machten Neuabschlüsse 4,5 % des Vectron-Umsatzes aus (Vorjahresumsatz lt. IFRS-Einzelabschluss: 4,0 %). Die Nachfrage nach dem Absatzfördermodell war ebenfalls von den zuvor geschilderten konjunkturellen Entwicklungen beeinflusst.

Das Geschäftsmodell von Vectron ist auf kurze Lieferzeiten ausgerichtet, wovon insbesondere die Fachhändler profitieren. Während die Produktion eigener Kassensysteme am Standort Münster zur Jahresmitte 2023 final eingestellt wurde, beschafft Vectron nunmehr sein gesamtes Kassensystem-Portfolio auf Basis permanent weiterentwickelter Anforderungskriterien bei spezialisierten und zuverlässigen Anbietern v. a. in Fernost. Bereits in den Vorjahren wurden wesentliche Teile des Hardware-Portfolios auf diesem Wege zugekauft. Die wesentliche Differenzierung im Wettbewerb der POS-Systeme resultiert aus der Vectron-Software, der sog. VPOS. Diese wird weiterhin selbst entwickelt, betrieben und kontinuierlich optimiert. Zum Stichtag bestanden wie auch im Vorjahr keine nennenswerten offenen Auftragsbestände.

acardo nutzt seine hohe Marktdurchdringung und seinen Bekanntheitsgrad zur Akquise zusätzlichen Geschäfts. Im Bereich des Check-Out Couponing hat acardo das Netzwerk deutlich auf über 5.600 Filialen gesteigert durch Übernahme von Filialen eines Wettbewerbers, der sich nunmehr vom deutschen Markt zurückzieht. Damit ist acardo einer der größten Shopper Activation Anbieter in Deutschland und ein führender Anbieter im Check-out-Couponing im deutschen Lebensmittelhandel.

1.5 Produktion und Beschaffung

Im Konzern ist hinsichtlich der Produktion und Beschaffung zwischen Vectron und acardo zu unterscheiden. Bei acardo gibt es aufgrund des Geschäftsmodells nur eingeschränkte Beschaffungsthemen. Im Folgenden wird daher vor allem die Situation bei Vectron näher betrachtet. Vectron nutzt in den meisten angebotenen Kassensystemen die gleiche Anwendungssoftware, die sogenannte VPOS. Diese kann zudem auch außerhalb der eigentlichen Zielbranchen eingesetzt werden. Verschiedene Modelle bzw. Modellwechsel und verschiedene Zielbranchen verursachen daher einen vergleichsweise geringen spezifischen Entwicklungs-, Pflege- und Support-Aufwand.

Der Hardware-Produktionsprozess bestand bis zur Jahresmitte des Geschäftsjahres im Wesentlichen aus der Montage von Baugruppen und vorgefertigten Bauteilen sowie Qualitätskontrollen. Stark nachgefragte Gerätevarianten wurden auf Lager gefertigt; die Belieferung von Schlüsselkunden über den Fachhandel mit im Auftrag gefertigten Komplettsystemen nahm auch traditionell nur einen Teil in Anspruch. Seit Juli 2023 erfolgt keine eigene Produktion mehr. Die Kassensysteme werden nach Vectrons Anforderungen in Asien gefertigt und mehrmals jährlich in größeren Bestellungen zusammengefasst geliefert. Zur Sicherung der jederzeitigen Lieferfähigkeit und um schnelle Reaktionszeiten gewährleisten zu können, werden für alle wichtigen Systeme und Komponenten definierte Mindestmengen vorgehalten. Dadurch bleibt Vectron auch im Falle von Verzögerungen in der Lieferkette gegenüber seinen Fachhändlern und Betreibern lieferbereit. Lagerware wird nach Auftragseingang unmittelbar versandt, so dass die Lieferzeiten generell sehr kurz sind.

Im zurückliegenden Geschäftsjahr erfolgte ein weiterer Abbau des Lagerbestandes im Vergleich zum Vorjahr, ohne dass die durchgängige Lieferfähigkeit beeinträchtigt wurde. Beeinträchtigungen in der Beschaffung gab es vor allen Dingen durch zwei exogene Faktoren:

1. Lieferengpässe bei den Kassensystemlieferanten in Asien, sowie

2. Logistische Herausforderungen im Roten Meer.

Dazu im Einzelnen wie folgt:

Vectron stellte auch in 2023 Lieferengpässe bei Kassensystemen fest, allgemein für Elektronik aus Fernost. Durch eine umsichtige Beschaffungspolitik, die immer gewisse Lagerbestände vorsieht, kam es seitens Vectron vis-à-vis Kunden jedoch zu keinen Einschränkungen der Lieferfähigkeit, trotz insgesamt zurückgeführter Vorratshaltung. Insofern konnten alle Aufträge zeitnah bearbeitet und ausgeliefert werden. Die umsichtige Bevorratung mit weitgehend einsatzbereiter Hardware qualitätsbewährter, internationaler Hersteller lässt auch weiterhin die Lieferfähigkeit sicher erscheinen.

Die Beschaffungssituation ist auch durch logistische Herausforderungen beeinträchtigt, etwa aufgrund erschwerter Durchfahrt, bzw. Umfahrung des Roten Meeres im Bereich der Meerenge zwischen dem Jemen und der arabischen Halbinsel. Den potenziellen Risiken einer Spätlieferung begegnet Vectron mit einem umsichtigen und vorausschauenden Bestellprozess, der diese Verzögerungen einkalkuliert.

1.6 Forschung und Entwicklung

In der Neu- und Weiterentwicklung von Vectron-Produkten waren auch im Berichtszeitraum rund ein Drittel der Belegschaft tätig (Produktentwicklung, in den Bereichen Produktmanagement und Softwareentwicklung). Ein nennenswerter Anteil des gesamten Personalaufwandes entfällt daher auf grundlegende Neu- und Weiterentwicklung von Produkten. Im Berichtsjahr wurde erstmals eine Aktivierung von Teilen der Entwicklungsleistungen vorgenommen, da für diese die Aktivierungskriterien der relevanten Rechnungslegungsstandards erfüllt waren. Bei acardo geht es dagegen vor allen Dingen um eine Optimierung der gesamten Prozesskette vom Hersteller bis zum Händler. Hierbei steht die konsequente Optimierung bestehender Prozesse rund um die Coupon-/Cashback-Verarbeitung im Vordergrund. Zudem wurde im Jahr 2023 neben der Weiterentwicklung der bonVito-App in Abstimmung mit Vectron die Bondatenanalyse (Big Data) vorangetrieben.

1.7 Personal- und Sozialbereich

Im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2023 umfasste die Belegschaft des Konzerns 256 Personen. Davon entfielen 159 Personen auf Vectron und 97 Personen auf acardo. Im Februar 2023 erhöhte sich die Anzahl der Vorstände von zwei auf drei Mitglieder aufgrund der Neubestellung von Christoph Thye, der zugleich Vorstandsvorsitzender der acardo ist und diesen nach Erwerb per Januar 2023 wichtigen neuen Geschäftsbereich im Vectron-Vorstand verantwortet. Christoph Thye war zugleich Gründer und einer der Verkäufer von acardo an Vectron. Der acardo-Vorstand besteht aus zwei Personen, Christoph Thye (CEO) und Constantin Rack (CIO). Daneben waren zum Stichtag acht Auszubildende und sieben Praktikanten bzw. Werksstudenten im Konzern angestellt.

Führungskräfte und ausgewählte Schlüsselmitarbeitende von Vectron können an einem Aktienoptionsprogramm teilnehmen. Das aktuelle Aktienoptionsprogramm ist das aus dem Jahr 2020.

Hinsichtlich des Gesundheits- und Arbeitsschutzes (bspw. Unfallverhütung, Berufsunfälle u. ä.), haben sich im Geschäftsjahr keine besonderen Vorkommnisse im Konzern ergeben. Sehtests und Schutzimpfungen sind bei Vectron Teil der jährlich gemeinsam mit den Betriebsärzten angebotenen Vorsorgeleistungen. Vectron beteiligt sich zudem an den Kosten einer Arbeitsplatzbrille und stellt seinen Mitarbeitenden bei Vorliegen eines ärztlichen Attests auch höhenverstellbare Schreibtische zur Verfügung. Gemeinsame Veranstaltungen, wie etwa monatliches gemeinsames Frühstück bei acardo oder Abend- und Freizeitveranstaltungen bei Vectron runden die Initiativen des Konzerns zur Mitarbeiterbindung und Förderung der Unternehmenskultur ab.

Das Instrument der Kurzarbeit wurde im Geschäftsjahr 2023 nicht genutzt.

1.8 Vergütungssystem der Organe

Zu unterscheiden sind die Vorstände von Vectron, von acardo sowie die Aufsichtsräte der beiden Unternehmen. Die Vergütung der Mitglieder des Vorstandes beider Unternehmen besteht aus festen und variablen Bestandteilen.

Bei Vectron gibt es einige Besonderheiten. So bestand bei einem Vorstandsmitglied der variable Teil aus einer gedeckelten ergebnisabhängigen Komponente in Höhe von drei Prozent des operativen Ergebnisses (EBITDA = Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen). Bei den beiden anderen Mitgliedern besteht ein variabler Teil aus sogenannten Phantom Stocks. Einer der letztgenannten erhält einen gedeckelten Zielerreichungsbonus in Abhängigkeit vom EBITDA sowie einen gedeckelten Bonus für die Steigerung bestimmter Umsatzkategorien. Zwei Vorstandsmitgliedern steht ein Vectron-Firmenfahrzeug zur Verfügung. Dem dritten Vorstandsmitglied wird das Firmenfahrzeug durch acardo zur Verfügung gestellt, wo auch dessen reguläre Vorstandsvergütung erfolgt.

Der Aufsichtsrat der Vectron erhält eine jährliche Vergütung, deren Details im Konzernanhang erläutert werden. Die Vergütung besteht aus fixen und variablen Bestandteilen. Der Aufsichtsrat von acardo erhält keine gesonderte Vergütung für diese Tätigkeit, lediglich für zwei im Rahmen der Akquisition ausgeschiedene Aufsichtsräte wurden Vergütungen im niedrigen TEUR-Bereich gezahlt.

1.9 Sonstige wichtige Vorgänge

Als potenzielle Ergänzung organischer Wachstumsoptionen bewertet Vectron regelmäßig auch Chancen und Risiken aus möglichen strategischen Partnerschaften bis hin zu M&A-Transaktionen. Im abgeschlossenen Geschäftsjahr wurden v. a. eine materielle strategische Option sowie zwei kleinere potenzielle Maßnahmen intensiv geprüft.

Auch im Bereich der mit besonderem Wachstumspotenzial bewerteten digitalen Dienste hat Vectron im Berichtsjahr "make or buy" Optionen in Form von Beteiligungen an bzw. Akquisition von entsprechenden Anbietern, i. d. R. Unternehmen in der Grown-Up-Phase, geprüft. In den betreffenden Fällen wurde jeweils letztlich zugunsten der Selbstentwicklung entschieden.

Anorganische bestandssichernde und Wachstumsoptionen wird Vectron auch in Zukunft prüfen.

2 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

2.1 Vermögenslage (IFRS)

Die Bilanzsumme des Konzerns beläuft sich zum Stichtag 31. Dezember 2023 auf TEUR 55.516. Davon sind TEUR 34.137 langfristige Vermögenswerte, denen TEUR 26.747 langfristige Schulden gegenüberstehen. Kurzfristige Vermögenswerte belaufen sich auf TEUR 21.379, dem stehen kurzfristige Schulden über TEUR 9.004 gegenüber.

Auf der Aktivseite sind die immateriellen Vermögenswerte aufgrund des Unternehmenskaufs acardo hervorzuheben. Zum Bilanzstichtag werden TEUR 22.463 immaterielle Vermögenswerte ausgewiesen, von denen der Goodwill TEUR 14.926 ausmacht, ferner die Aktivierung von Kundenbeziehungen TEUR 4.603 und Technologie TEUR 1.516 (alle genannten Werte resultieren aus dem Unternehmenskauf acardo). Liquide Mittel bestehen in Höhe von TEUR 8.917.

Die Liquidität minderte sich im Geschäftsjahr 2023 vor allem aufgrund der Akquisition von acardo sowie damit zusammenhängender Akquisitionsnebenkosten. Darüber hinaus wirkten Abfindungszahlungen für die Personalmaßnahmen "Fit for Future" aus 2022 liquiditätsmindernd nach. Das Vorratsvermögen beläuft sich auf TEUR 3.275.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen liegen bei TEUR 5.348 (Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2023 TEUR 26.042). Der Rückgang resultiert aus einer Umstellung des Clearings bei acardo und der Einführung von Treuhandkonten, durch die wechselseitige Forderungen und Verbindlichkeiten zurückgeführt werden konnten und entsprechend zu einer Bilanzverkürzung führen. Der Forderungsbestand setzt sich zusammen aus einer Vielzahl von Einzelforderungen gegenüber unterschiedlichen Kundengruppen bzw. Kunden von Vectron und von acardo. Der Anteil der ausfallgefährdeten Forderungen konnte bei der Vectron im abgelaufenen Jahr leicht reduziert werden. Dazu beigetragen haben u. a. weitere Verbesserungen im Debitorenmanagement: Ein regelmäßiges Monitoring und zeitnahes Mahnwesen nebst Mitigationsmaßnahmen sorgen dafür, dass unverändert nur geringe tatsächliche Zahlungsausfälle zu konstatieren sind. Bei acardo haben sich die ausfallgefährdeten Forderungen nicht verändert. Hier wird vor allem mit den großen Lebensmittelherstellern (FMCG) gearbeitet, bei denen die Ausfallwahrscheinlichkeit generell als gering einzuschätzen ist. Potenziellen Risiken wird durch die Bildung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen begegnet. Die aktiven latenten Steuern belaufen sich auf TEUR 1.239.

Auf der Passivseite besteht das gezeichnete Kapital unverändert zum IFRS-Einzelabschluss des Vorjahres aus 8.056.514 auf den Inhaber lautenden Stückaktien, die jeweils ein Stimmrecht verbriefen. Das gesamte Eigenkapital beträgt TEUR 19.765.

Die Schulden belaufen sich in Summe auf TEUR 35.751. Als wesentliche Positionen sind hier die Earn-Out-Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 12.520 zu nennen, ferner Vertragsverbindlichkeiten i. H. v. TEUR 4.499 (davon TEUR 500 kurzfristig) aus einem Werbekostenzuschuss im Rahmen der acardo-Akquisition sowie ein Verkäuferdarlehen über TEUR 2.110. Aus dem operativen Geschäft der Vectron sind hier finanzielle Verbindlichkeiten aus Sale-and-Leaseback über insgesamt TEUR 2.797 zu nennen (davon langfristig TEUR 1.474 und kurzfristig TEUR 1.323) sowie die kurz- und langfristigen Schulden der acardo.

Die Eigenkapitalquote beträgt zum Bilanzstichtag 35,6 %.

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit beläuft sich auf TEUR -9.828 und beinhaltet i. W. folgende Sachverhalte:

Erwerb eines Tochterunternehmens (acardo) TEUR -8.760.

Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen TEUR -536.

Investitionen in das Sachanlagevermögen, hier insbesondere in Betriebs- und Geschäftsausstattung (TEUR -532).

2.2 Finanzlage (IFRS)

Aufbauend auf den vorherigen Ausführungen zum Cashflow aus Investitionstätigkeit konnten sämtliche Auszahlungen im abgelaufenen Geschäftsjahr aus den vorhandenen liquiden Mitteln getätigt werden. Eine Inanspruchnahme der vorhandenen Betriebsmittelkreditlinie war nicht erforderlich. Der Konzern ist jedoch zur Finanzierung der acardo-Akquisition vertragliche Verpflichtungen (verbucht im HGB als passivischer Rechnungsabgrenzungsposten) mit einem strategischen Partner eingegangen, die über einen Zeitraum von fünf Jahren abschmelzen.

Sämtliche finanzielle Verbindlichkeiten der Gruppengesellschaften wurden grundsätzlich - wo möglich unter Ausnutzung von Skontoerträgen - durch fristgerechte Zahlung erfüllt. Die Zahlungsfähigkeit der Gruppe war durchgängig gegeben.

Zum Jahresende verfügte die Gruppe über Finanzmittel in Höhe von TEUR 8.917 (1. Januar 2023 TEUR 13.675).

Aus der betrieblichen Tätigkeit wurde im Berichtsjahr ein Cashflow von TEUR 7.199 generiert. Aufgrund von deutlicher liquiditätswirksamer Reduzierung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sowie entsprechender liquiditätswirksamer Reduzierung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bei acardo im Rahmen der Einführung von Treuhandkonten und eines konsequenten Forderungen- und Verbindlichkeitenmanagements, gibt es hier deutliche Amplituden. Ferner kam es durch die Zahlung eines Werbekostenzuschusses (im Konzernabschluss als Vertragsverbindlichkeit ausgewiesen) in Höhe von TEUR 5.000 zu einem deutlichen Liquiditätsanstieg.

Aus Finanzierungstätigkeiten wurde ein Cashflow von TEUR -2.129 erzielt, der insbesondere auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

Zur Refinanzierung der im Zuge des Absatzfördermodells bzw. des bon Vito-Comfort-Angebotes bereitgestellten Kassensysteme wurden Sale-and-Lease-back- bzw. Sale-and-Mietkauf-back-Transaktionen getätigt, die zu Auszahlungen in Höhe von TEUR 1.975 geführt haben.

Zur Einzahlung führen Refinanzierungen für das Absatzfördermodell in Höhe von TEUR 1.367.

Zins- und Tilgungsleistungen für finanzielle Verbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten führen zu Abflüssen von TEUR -1.521.

Bei acardo hat die Umstellung der Zahlungsmodalitäten in Bezug auf das Clearing im Geschäftsjahr 2023 zu Verzögerungen im Zahlungseingang geführt. Der daraus entstandene Liquiditätsengpass konnte kurzfristig durch ein Darlehen eines ehemaligen Gesellschafters überbrückt werden. Im vierten Quartal konnte der Engpass beseitigt und das Darlehen zurückgezahlt werden.

2.3 Ertragslage (IFRS)

Der Konzern besteht aus den beiden Segmenten "POS-Systeme" (Vectron und posmatic) sowie "Couponing und Cashback" (acardo). Bei den POS-Systemen wurden Umsätze von TEUR 26.384 und im Couponing und Cashback von TEUR 10.631 erwirtschaftet. Die Bruttomarge bei den POS-Systemen (berechnet als Bruttoergebnis geteilt durch die Umsatzerlöse) reduzierte sich im Berichtsjahr 2023 im Vergleich zum IFRS-Einzelabschluss des Vorjahres von 73,9 % auf 72,9 %. Im Konzern beträgt die Bruttomarge im Jahr 2023 73,5 %. Die Bruttomarge im Couponing und Cashback belauft sich auf 74,9 %.

Das EBITDA des Segments Kassensysteme beläuft sich auf TEUR -111, das EBITDA des Segments Couponing und Cashback auf TEUR 1.453.

Die Umsatzerlöse im Bereich der POS-Systeme teilten sich im Jahr 2023 zu 53 % auf Einmalverkäufe und zu 47 % auf wiederkehrende Einnahmen auf. Dieser nennenswerte und weiterhin steigende Anteil der wiederkehrenden Umsätze an den Gesamtumsätzen spiegelt die strategischen Anstrengungen wider, unabhängiger von Einmalverkäufen zu werden und den Deckungsgrad der Fixkosten durch wiederkehrende Umsätze weiter zu erhöhen. Die Personalaufwendungen beinhalten Löhne und Gehälter sowie Arbeitnehmeransprüche für Urlaub und Überstunden. Im Konzern betrugen diese in 2023 TEUR 13.535.

Das EBITDA im Konzern beläuft sich auf TEUR 3.716, davon resultieren TEUR 2.371 aus der nachträglichen Anpassung der variablen Kaufpreiskomponenten (Earn Out I und Earn Out II) in Bezug auf den Erwerb der acardo. Aufgrund der in 2023 angepassten Planung für die Folgejahre wird von geringeren Earn-Out-Zahlungen ausgegangen, wodurch sich entsprechend die Earn-Out-Verbindlichkeit reduziert. Der entsprechende Effekt wurde im EBITDA ausgewiesen. Die Anpassung der ursprünglichen Planung resultiert aus einer im Berichtsjahr bei acardo notwendigen, regulatorisch bedingten Umstellung wesentlicher Geschäftsprozesse, welche einige der bereits für 2023 geplanten Wachstumsmaßnahmen verzögert. Diese werden im laufenden Jahr 2024 mit neuer Energie angegangen. Begleiteffekt der Verzögerung und der mit der Prozessumstellung verbundenen Mehraufwände ist ein Zurückbleiben der acardo-Ergebnisse hinter Plan und damit eine Reduktion der ursprünglich angenommenen Earn-Out-Verpflichtung. Dies ist im Konzernabschluss (IFRS) per 31. Dezember 2023 einerseits bilanziell in der sog. Purchase Price Allocation, andererseits auch in der Reduktion der Earn-Out-Verbindlichkeit und - dadurch bedingt - mit einem materiellen Ergebniseffekt berücksichtigt.

Abschreibungen sind in Höhe von TEUR 3.713 angefallen. Davon entfallen TEUR 1.510 auf die Abschreibung immaterieller Vermögenswerte im Rahmen der Kaufpreisallokation (Purchase Price Allocation, "PPA"), sowie TEUR 876 auf die Abschreibung der Nutzungsrechte für die Bürogebäude in Münster und Dortmund. Daneben sind Abschreibungen für Nutzungsrechte von Kfz, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie für aktivierte Kassen, die Kunden zur befristeten Nutzung überlassen wurden, angefallen.

Das Finanzergebnis ist mit TEUR -1.449 negativ. Dem Großteil der Zinserträge liegen Finanzierungsleasingverträge für das Absatzfördermodell sowie bonVito-Comfort-Verträge zugrunde sowie Zinserträge auf Festgeldanlagen und Guthabenverzinsung in laufender Rechnung. Der Zinsaufwand besteht im Wesentlichen aus Zinsaufwand gem. IFRS 3 aus der Aufzinsung der Earn-Out-Verbindlichkeit in Höhe von TEUR 1.607. Weiterer Zinsaufwand ist für verschiedene Refinanzierungsaktivitäten, bspw. für Sale-and-Lease-Back-Transaktionen, angefallen.

Bei Vectron lag der Fremdwährungsanteil des Wareneinkaufs im Jahr 2023 bei ca. 40 % des Wareneinkaufs (Vorjahr laut IFRS-Einzelabschluss ca. 53 %). Für acardo ist ein Fremdwährungsanteil nicht vorhanden. Der EUR-/USD-Wechselkurs war auch im Jahr 2023 starken Schwankungen unterworfen. Neben Einflüssen der unterschiedlichen Zinspolitik der Federal Reserve ("FED") und der Europäischen Zentralbank ("EZB") und unterschiedlichen Inflationserwartungen waren dies vor allem geopolitische Ereignisse wie etwa der Ukrainekrieg sowie wechselhafte Erwartungen zur weiteren wirtschaftlichen Entwicklung. Auf der Absatzseite hat der Wechselkurs keinen nennenswerten Einfluss, da auch in Fremdwährungsgebieten überwiegend in Euro fakturiert wird; nur vereinzelt erfolgt die Rechnungsstellung in GBP bzw. USD. Nach Preisanpassungen auf der Einkaufsseite im Vorjahr gab es auch im Berichtsjahr in Teilen leichte Preisanpassungen. Auf der Verkaufsseite wurden die Preise gegenüber dem Vorjahr weitgehend beibehalten.

Das Ergebnis vor Ertragsteuern beläuft sich auf TEUR -1.446; das Jahresergebnis beträgt TEUR -778.

2.4 Darstellung der Lage der Vectron Systems AG (Einzelabschluss nach HGB)

Die Bilanzsumme Vectron hat sich im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der Akquisition von acardo auf TEUR 30.340 (Vorjahr: TEUR 25.847) erhöht.

Das Anlagevermögen hat sich insbesondere aufgrund des Erwerbs der acardo von TEUR 2.474 auf TEUR 13.647 erhöht.

Im Umlaufvermögen setzt sich der Abbau der Vorräte weiter fort (TEUR 3.275 ggü. TEUR 3.771 im Vorjahr). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände verringern sich von TEUR 4.162 auf TEUR 3.569.

Die liquiden Mittel sinken aufgrund der acardo-Akquisition von TEUR 12.575 auf TEUR 6.246.

Auf der Passivseite verändert sich das Eigenkapital aufgrund der Berücksichtigung des Jahresergebnisses von TEUR 20.210 auf TEUR 19.340.

Die Rückstellungen sinken von TEUR 3.192 auf 1.999. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf die Inanspruchnahme und Teilauflösung der Restrukturierungsrückstellungen zurückzuführen.

Die Verbindlichkeiten erhöhen sich von TEUR 2.444 auf TEUR 4.501. Hauptgrund ist ein Verkäuferdarlehen der acardo-Alt-Gesellschafter über TEUR 2.110.

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von TEUR 4.999 resultiert aus einem in 2023 gewährten Werbekostenzuschuss.

Die Umsätze können leicht auf TEUR 27.955 (Vorjahr: TEUR 27.046) gesteigert werden. Bestandsveränderungen erfolgen im Umfang von TEUR -207 (Vorjahr: TEUR -970). Eigenleistungen wurden im Berichtsjahr in Höhe von TEUR 471 aktiviert. Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf TEUR 1.240 nach TEUR 486 im Vorjahr.

Der Materialaufwand steigt um 6,5 % etwas stärker als der Umsatz (+3,4%) von TEUR 7.699 auf TEUR 8.200.

Der Personalaufwand reduziert sich nach Abschluss der "Fit for Future"-Maßnahmen deutlich um 21,7 % auf TEUR 9.775 (Vorjahr: TEUR 12.488).

Die Abschreibungen steigen auf TEUR 918 (Vorjahr: TEUR 686) aufgrund höherer Abschreibungen auf Kassenperipherie (TEUR 350, Vorjahr: TEUR 61). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verändern sich von TEUR 10.878 auf TEUR 12.338 um 13,4 %. Die darin enthaltenen Vertriebskosten steigen um 8,5 % auf TEUR 5.506 aufgrund höherer Provisionsaufwendungen für Fachhandelspartner, vor allen Dingen bedingt durch deutlich gestiegene wiederkehrende Umsätze.

Das Finanzergebnis verbessert sich von TEUR -86 im Vorjahr auf TEUR 56 im Berichtsjahr, vor allen Dingen aufgrund von Guthabenverzinsungen in laufender Rechnung und bei Festgeldanlagen. Der Steuerertrag beläuft sich auf TEUR 853 nach TEUR 252 im Vorjahr aufgrund positiver Effekte aus der Bildung von latenten Steuern (TEUR 729, Vorjahr: TEUR 237).

Das Jahresergebnis verbessert sich deutlich von TEUR -5.184 auf TEUR -869.

3 Bedeutende Vorgänge nach dem 31. Dezember 2023

Bis zum Datum der Aufstellung des Konzern- und Jahresabschlusses sind keine wesentlichen Ereignisse eingetreten, die eine Anpassung der Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden zum Bilanzstichtag oder eine zusätzliche Angabe im Konzern- und/oder Jahresabschluss erfordern.

4 Risikoberichterstattung

Zur Überwachung und Entscheidungsunterstützung betreibt der Konzern ein differenziertes Risikomanagement-System, an dem Vectron und acardo mitwirken. Mit Übernahme der acardo zum 1. Januar 2023 wurden die Governance und Risiko-Management-Prinzipien der Vectron schrittweise auch auf diese übertragen.

Die einzelnen Unternehmensbereiche wirken hierbei mit, insbesondere die Bereiche Finanzen, Legal sowie das Prozessmanagement, das im Bereich der Enterprise IT verankert ist. Risikomanagement-Themen laufen beim Vorstand des jeweiligen Gruppenunternehmens zusammen, über wesentliche Risiken wird in den Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen berichtet. Es findet eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Risiken und der Gegenmaßnahmen statt. Die Risiken werden klassifiziert und sowohl qualitativ als auch quantitativ bewertet. Veränderungen werden dokumentiert, so dass historische Entwicklungen nachvollziehbar sind. Die Ergebnisse jeder Überprüfung werden an den Vorstand berichtet. Sind zusätzliche Gegenmaßnahmen erforderlich, so werden diese in enger Abstimmung mit dem Vorstand initiiert. Die Integration der acardo in den neu geschaffenen Vectron-Konzern hat dazu geführt, dass Christoph Thye als Vorstand der acardo auch zum Vorstand der Vectron bestellt worden ist. In dieser Eigenschaft berichtet er direkt an den Aufsichtsrat der Vectron Systems AG und tauscht sich regelmäßig mit ihm und den weiteren Vorstandsmitgliedern aus.

4.1 Geschäftsrisiken und -chancen

Durch den seit langem bestehenden Preisdruck in der Branche ist ein Verfall der Margen beim Verkauf von Kassensystemen möglich, der nach dem bisherigen, maßgeblich auf Einmalerträge ausgerichteten Ertragsmodell außer durch entsprechendes Mengenwachstum nicht zu kompensieren wäre. Nach den weitgehend abgeschlossenen Fiskalisierungswellen in Vectrons geografischen Kernmärkten ist ein organisches Wachstum der Kassenabsätze innerhalb bestehender Branchen indessen für einige Jahre unrealistisch. Dem stehen jedoch Wachstumschancen durch die Vermarktung digitaler Dienste im In- und Ausland gegenüber.

Während sich Vectron durch produktbezogene Alleinstellungsmerkmale weitgehend vom allgemeinen Preiswettbewerb der Branche abkoppeln konnte, wird dies aufgrund neu eintretender Wettbewerber, veränderter Eigentümerstrukturen im etablierten Wettbewerb und sich verändernder Geschäftsmodelle zukünftig weiter erschwert. Typische Kassensysteme werden im Markt zunehmend unter Lizenz- bzw. SaaS-Modellen vermarktet. Vor diesem Hintergrund gilt es neue Geschäftsfelder - konkret: digitale Mehrwertdienste für die POS-Betreiber - weiter konsequent auf- und auszubauen. In Vectrons Strategien und der operativen Geschäftsplanung ist dies fest verankert.

Im Berichtsjahr hat Vectron in seinem Kerngeschäft diesbezüglich weitere, materielle Fortschritte erzielen können. Darüber hinaus trägt die Akquisition der acardo-Gruppe per Januar 2023 deutlich dazu bei, die Abhängigkeit von Kassen-Einmal-Umsätzen weiter zu reduzieren.

Der bereits im Geschäftsjahr 2022 gesetzte besondere Fokus auf den Auf- und Ausbau der wiederkehrenden Einnahmen ist erfolgreich verlaufen. So konnten die wiederkehrenden Einnahmen weiter erheblich gesteigert werden.

Verschiedene technische Entwicklungen haben die Markteintrittshürden für neue Anbieter verringert und führen zu einem beständigen Wandel der Produkte und Geschäftsmodelle. Das Verpassen eines neuen Trends könnte die Ertragskraft von Vectron langfristig schmälern. Die Beobachtung von Wettbewerbern und auch von anderen Branchen zur laufenden Überprüfung und Anpassung der Unternehmensstrategie hat daher weiterhin hohe Bedeutung. Auswahl, Priorisierung und spezifische "Features" von Produktentwicklungen werden deswegen fortlaufend an aktuelle Erkenntnisse angepasst. Mit der Zielsetzung maximaler Reaktionsgeschwindigkeit erfolgt die Entwicklung weiterhin durchgängig mit agilen Methoden (Scrum).

Konjunkturelle Schwankungen wirken sich auf die Investitionsbereitschaft der Anwender für POS-Systeme aus, so dass eine Konjunkturschwäche (ggfs. nur in einzelnen Absatzländern) zu deutlichen Absatzrückgängen führen kann. Die gesamtwirtschaftliche und globale Sicherheitslage, die infolge des am 24. Februar 2022 durch Russland begonnenen, völkerrechtswidrigen Angriffskriegs gegen die Ukraine erschüttert wurde, wird als anhaltend herausfordernd eingeschätzt. Dessen weitere Entwicklung und Auswirkungen sind nicht vorhersehbar. Ein Ende der Kriegshandlungen ist auch nach Einschätzung anerkannter Politik- und Konfliktexperten nicht in Sicht. Mittelbare Folgen sind die deutliche Konsum- und Investitionszurückhaltung auch in Vectrons Zielbranchen, ferner steigende Energie- und ausgewählte Sachkosten, die jedoch zusätzlich auch auf andere Ursachen, vor allem politische Weichenstellungen in Deutschland und Europa, zurückgehen.

Die Umsatz- und Ergebnisentwicklung der Zielbranchen des Konzerns wird dadurch auch im Jahr 2024 beeinflusst sein und somit auch Vectron betreffen. Der Vorstand rechnet mit weiterhin flachem Verlauf von Konsum und Investitionsverhalten in den bekannten Zielbranchen. Umso entscheidender wird es bleiben, durch die Konzentration auf funktional und qualitativ hochwertige Systemlösungen sowie den Übergang zu Geschäftsmodellen mit wiederkehrenden anstelle von einmaligen Erlösen, eine größtmögliche Unabhängigkeit von den beschriebenen politischen und gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen zu erreichen.

Auf Herausforderungen bei der Beschaffung von Hardware, Ersatzteilen und Verbrauchsmaterialien insbesondere aus Fernost, ferner logistische Beeinträchtigungen der Absatzwege wird im Abschnitt 4.5 des Lageberichts eingegangen.

Die beschriebenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen treffen auch auf den Fachhandel zu, der wesentliche Teile der Vertriebs- und Serviceleistungen für Vectron erbringt. Es ist nicht auszuschließen, dass die Anzahl der teils in zweiter Generation für Vectron aktiven Fachhändler dadurch leicht abnimmt. Durch systematische Tests und den Rollout von Direktmarketingmaßnahmen unterstützt Vectron gezielt die Vertriebsleistung der Fachhändler und entwickelt dadurch seine Vertriebslandschaft unter enger Einbeziehung ausgewählter Partner kontinuierlich weiter. Ein gezielt weiterentwickelter Fachhandel wird insofern auch zukünftig die zentrale Rolle in Vectrons Vertrieb spielen, auch wenn das Direktmarketing einen ergänzenden Baustein darstellen wird. Die über Jahre gewachsene Fachhändlerstruktur macht darüber hinaus eine aktive Unterstützung von Nachfolgeregelungen seitens Vectron erforderlich; diese wird dementsprechend gezielt geleistet. Durch kontinuierlich engen Dialog mit den betreffenden Unternehmern wird sichergestellt, frühzeitig Teil entsprechender Überlegungen zu werden und geeignete Lösungen unterstützen zu können. Mehrere in diesem Sinne erfolgreiche Nachfolge-Beispiele im Händlerbestand belegen die Wirksamkeit dieser Anstrengungen. Insgesamt geht der Vorstand von einer weiterhin stabilen und die anhaltende Geschäftsmodelltransformation und Wachstumsambitionen aktiv mittragenden Fachhändlerschaft im In- und Ausland aus.

Der Kundenstamm von acardo besteht nur aus wenigen Großkunden im Segment Fast Moving Consumer Goods (FMCG), was zu einer gewissen Kundenabhängigkeit führt. Andererseits ist es technisch schwierig und aufwendig, die von acardo in den jeweiligen Kassensystemen des Handels eingesetzte Technologie auszutauschen. Insoweit ist nicht davon auszugehen, dass Key Accounts verloren gehen. Denn gerade in Zeiten hoher Inflation stellen Couponaktionen beliebte Marketinginstrumente bei allen Marktteilnehmern dar.

Aus der Akquisition der acardo zum Jahresbeginn 2023 sind auch zwischen den Konzernunternehmen Markt-Synergien zu erwarten: acardo bringt den Zugang zu den Markenartiklern und seine etablierten Geschäftsmodelle mit, während Vectron europaweit über den Zugang zu rund 65.000 Filialen im Gastro- und Hospitality-Sektor verfügt. Diese Zielbranchen waren vor allem für die Marken-Getränkehersteller bisher schwer zu greifen. Mittels der Vectron-POS-Systeme bietet sich ihnen nun die Chance, ihr digitales Marketing auch in den Gastro-Sektor auszudehnen. acardo wird dadurch Zugang zu zusätzlichem Umsatzpotenzial haben; Vectron wird gegenüber den Gastronomen (POS-Betreibern) zusätzliche Alleinstellungsmerkmale und wiederkehrende Umsätze gewinnen.

Aufgrund der Unterschiede in den Geschäftsmodellen sowie aufgrund getrennter Standorte werden Kostensynergien als weniger materiell angesehen und daher nicht systematisch verfolgt. Die acardo hat im Geschäftsjahr 2023 ihr Geschäftsmodell dahingehend geändert, dass der Clearing-Prozess, also die aus Couponing-Aktionen resultierenden Ausgleichszahlungen vom Hersteller an den Handel, nicht mehr über die Gesellschaftskonten abgewickelt werden, sondern über externe Treuhandkonten. Durch diese Umstellung hat sich das Liquiditätsrisiko der Gesellschaft weiter verringert.

Dem Risiko, dass Vectron einen zu hohen Kaufpreis für die Beteiligungen an acardo gezahlt hat, wurde dadurch begegnet, dass im Kaufvertrag eine sogenannte Earn-out-Klausel vereinbart wurde, wonach der Großteil des Kaufpreises variabel ist und von der künftigen Ertragskraft von acardo abhängt. Das Risiko einer Planunterschreitung wurde so größtenteils auf die Verkäufer abgewälzt. Im Berichtsjahr 2023 kam es zur Verringerung der ursprünglich angenommenen Earn-Out-Verbindlichkeit. Risiken einer ggf. erforderlichen Erhöhung der Earn-Out-Verpflichtung, die mit einem negativen Ergebniseffekt verbunden wäre, werden derzeit nicht gesehen.

4.2 Prozess- und Wertschöpfungsrisiken

Wachstums- und Anpassungsprozesse des Konzerns, speziell beim Aufbau der neuen Geschäftsfelder und bei der angestrebten Verstärkung der Vermarktung im Ausland, können dazu führen, dass die interne Prozesskomplexität ansteigt und dadurch Effizienzverluste und Qualitätsmängel verursacht werden. Vectron hat daher ein eigenes, dezidiertes Projekt- und Prozessoptimierungs-Management verankert. In diesem Zusammenhang wurde ein unternehmensweit einheitlicher Projektmanagement-Standard eingeführt. Dieser wird konsequent eingehalten und sukzessive auch bei acardo umgesetzt.

Die prozessuale Abwicklung und Abrechnung digitaler Services ist grundsätzlich komplex und vor allem bei Systembrüchen und dadurch bedingten manuellen Tätigkeiten potenziell fehleranfällig. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf Umsatz, Ertrag und Kundenzufriedenheit haben. Vectron begegnet diesen Risiken durch die vorgenannte Prozessoptimierungsfunktion im Unternehmen, die systematisch die Geschäftsprozesse beleuchtet, bewertet und notwendige Anpassungen, insbesondere Automatisierungen, empfiehlt und im Zusammenspiel mit weiteren Fachabteilungen umsetzt.

Als Technologieunternehmen könnte Vectron Ziel von Industriespionage werden. Aufgrund der speziellen Marktgegebenheiten und des zur Nutzung der Technologie nötigen Know-hows wird das konkrete Risiko als relativ gering angesehen. Es werden trotzdem neben baulichen und organisatorischen Maßnahmen weiterhin umfassende Schutzvorkehrungen, wie z. B. die Absicherung der IT-Systeme, interne Zugriffsbeschränkungen und Geheimhaltungsvereinbarungen, getroffen. Darüber hinaus werden die Mitarbeitenden bei Einstellung sowie fortan jährlich zu Datenschutz- und Datensicherheits-Risiken und zu ihren Geheimhaltungspflichten geschult.

Im Laufe des Jahres 2024 strebt acardo die Zertifizierung nach Qualitätsstandard ISO 27001 an, der seitens einiger der Markenartikel-Hersteller gefordert wird. Während für Vectron dieser Qualitätsstandard seitens der Geschäftspartner noch nicht gefordert wird, so wird dennoch die Entwicklung eines eigenen Qualitätsmanagements angestrebt, das sich an den Erkenntnissen und Maßnahmen aus dem acardo-Projekt orientiert. Eine eigene Zertifizierung ist bis auf Weiteres nicht geplant, da diese für das Geschäft von Vectron keine zwingende Voraussetzung darstellt.

4.3 Finanzrisiken

Umsatzschwankungen könnten den freien Cashflow kurzfristig stark beeinträchtigen und somit die Gesamtfinanzierung des Konzerns gefährden. Aus diesem Grunde strebt der Konzern eine angemessen hohe Eigenkapitalquote an. Zudem werden ausreichend hohe Liquiditätsbestände vorgehalten, so dass auch bei längeren Schwächephasen die Stabilität des Unternehmens jederzeit gewährleistet bleibt. Die konsequente Verfolgung des Wachstums wiederkehrender Einnahmen ist ein weiterer, entscheidender Baustein der Vorsorge vor Finanzrisiken.

Abhängigkeiten von einzelnen großen Kunden stellen grundsätzlich ein Risiko dar, beispielsweise bei Zahlungsausfällen. Dieses Risiko ist bei Vectron zurzeit jedoch gering (die Top 10 Kunden von Vectron haben im Geschäftsjahr 2023 ca. 9 % des Konzernumsatzes auf sich vereint, bei acardo sind dies ca. 11 %). Dem grundsätzlichen Ausfallrisiko der Debitoren wird durch verschiedene Prüfungen auf Portfolio- und Einzelebene begegnet, u. a. mit einer regelmäßigen Überprüfung der Kreditlimits, einem regelmäßigen Austausch mit Kunden, einem zeitnahen und regelmäßigen Mahn- und Inkassowesen, das durch den Bereich Legal verantwortet wird, und weiteren Maßnahmen zur Verringerung des Ausfallrisikos.

Da ein nennenswerter Anteil des Materialeinkaufes bei Vectron in Fremdwährungen erfolgt (in erster Linie in USD) bzw. die Preise direkt von Wechselkursen beeinflusst werden, können infolge ungünstiger Währungsschwankungen Belastungen für das Ergebnis auftreten. In Abhängigkeit von historischen und erwarteten Fremdwährungskursentwicklungen werden Fremdwährungspositionen weiterhin über Kassakäufe abgewickelt. Eine Absicherung gegen langfristige Wechselkursveränderungen erfolgt nicht, da dies ökonomisch häufig nicht sinnvoll erscheint.

Eine längerfristige Betriebsunterbrechung, zum Beispiel durch einen Brand, könnte erhebliche finanzielle Folgen im Konzern haben. Während bei acardo weitgehend aus dem Homeoffice weitergearbeitet werden könnte, wäre dies so bei Vectron nur deutlich eingeschränkt möglich. Insbesondere könnten Kunden nicht mehr termingerecht aus dem Lager in Münster beliefert werden. Dieses Risiko ist so weit möglich durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung finanziell aufgefangen. Bestimmte Risiken wie höhere Gewalt sind jedoch nicht oder nicht wirtschaftlich sinnvoll versicherbar.

Bei acardo haben sich durch die Umstellung der Zahlungsabwicklung im Clearing die Forderungen deutlich reduziert. Damit einhergehend ist auch das Ausfallrisiko auf Forderungen nachhaltig gesunken. Ein hoher Forderungsbestand birgt grundsätzlich ein hohes Forderungsausfallrisiko. Bei den Auftraggebern der acardo handelt es sich aber um größere Konsumgüterhersteller mit sehr guter Bonität mit denen eine intensive Zusammenarbeit besteht, so dass das Ausfallrisiko als gering einzuschätzen ist. Da Vectrons Kassen besonders stark in der Gastronomie und bei Bäckereien eingesetzt werden, die vor dem Hintergrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung stärker risikobehaftet als die Wirtschaft insgesamt sind, wird seit Jahren eine umsichtige Risikovorsorge gebildet. Dies gilt für beide Konzernunternehmen. So werden bei Vectron Forderungen mit Überfälligkeiten von mehr als 90 Tagen bis auf begründete Ausnahmefälle vollständig wertberichtigt. In der Vergangenheit gab es bei beiden Konzernunternehmen so gut wie keine Forderungsausfälle.

In Anbetracht der sehr guten Bonität der Auftraggeber der acardo und des geringen Forderungsausfallrisikos, ist das Liquiditätsrisiko grundsätzlich als klein einzuschätzen. Auch bei Vectron wird vor dem Hintergrund oben gemachter Ausführungen das Liquiditätsrisiko als gering eingestuft.

Die im Rahmen des Coupon-Clearings vorliegenden Rahmenbedingungen der BaFin hat die acardo durch die Einbindung eines Zahlungsdienstleisters und die damit verbundene Umstellung auf Treuhandkonten umgesetzt.

4.4 Technische und IT-Risiken

Der Konzern ist in hohem Maß abhängig von einer Vielzahl von IT-Systemen und anderer Technik. Ausfälle, Fehlfunktionen, Datenverluste oder Cyber-Angriffe, die in Deutschland in den vergangenen Jahren bei Konzernen aber mittlerweile auch verstärkt bei mittelständischen Unternehmen ein neues Rekordhoch erreicht haben, können existenzbedrohende Folgen haben. Dies gilt insbesondere für die als Cloud-Lösung angebotenen Digital-Services - hier können auch kurze Ausfälle erhebliche Auswirkungen für die Anwender haben. Vectron legt großen Wert auf Sicherungsmaßnahmen und Backup-Lösungen nach dem Stand der Technik sowie regelmäßige Updates der IT-Systeme und die stetige Weiterentwicklung des IT-Sicherheitsmanagements. Die Anforderungen an Ausfallsicherheit und Resilienz fließen in Architektur und Betriebskonzept der Cloud-Lösungen ein.

Im November 2023 wurde eine Cyberversicherung abgeschlossen, die den Konzern umfasst, um mögliche Risiken in diesem Bereich zu mitigieren. Dem Abschluss vorausgegangen waren Risiko-Prüfungen durch Makler und Fachversicherer. Deren Risikobewertung war Voraussetzung für die Gewährung der Cyberversicherung.

4.5 Einkaufs- und Kooperationsrisiken

Eine Verteuerung eingekaufter Komponenten kann zu einer Reduktion der Marge führen. Um dieses Problem zu vermeiden, wurden in der Vergangenheit Rahmenvereinbarungen und Festpreisaufträge angestrebt. Der Abschluss entsprechender Rahmenvereinbarungen wird im derzeitigen Marktumfeld und angesichts des im globalen Kontext letztlich geringen Einkaufsvolumens immer herausfordernder. Da als Berechnungsgrundlage des Festpreises Kursverhältnisse dienen, bestehen weiterhin mittelbare latente Währungsrisiken. Die Beschaffungspreise und -kosten sind weiter leicht angestiegen und haben sich auf einem Niveau deutlich über dem vor der COVID-19-Pandemie eingependelt. Langfristige Preisbindungen sind nicht möglich.

Bei elektronischen Bauteilen, Komponenten und Fertiggeräten lassen sich Preisvorteile in der Regel nur durch die Abnahme größerer Stückzahlen erzielen. Größere Abnahmemengen bedingen jedoch vermehrte Kapitalbindung sowie das Risiko von Wertberichtigungen bei schleppenden Absatzverläufen oder Produktabkündigungen. Rahmenverträge werden daher nur in dem Umfang abgeschlossen, in dem ein Absatz der jeweiligen Mengen weitgehend sicher ist.

Bei Vectron-spezifischen oder Single-Source-Produkten oder Komponenten kann der Ausfall eines Lieferanten zu Lieferverzögerungen führen. Der größte Einzellieferant des Konzerns hat im Geschäftsjahr 2023 einen Anteil von knapp 22 % des gesamten Beschaffungsvolumens beigesteuert. Zur Vermeidung von Engpässen werden für alle kritischen Systeme, Zubehör- und Austausch- Komponenten Mindestmengen bevorratet, um für ausreichend Vorlaufzeit für eine Reaktion auf Ausfälle zu sorgen. Sofern technisch und wirtschaftlich möglich, werden Ersatzlieferanten vorgehalten. Hinzuweisen ist an dieser Stelle darauf, dass der bedeutendste Systemlieferant von Vectron in einer politisch unsicheren Region angesiedelt ist. Neben dem betreffenden Unternehmen selbst ergreift auch Vectron Maßnahmen zur Risiko-Vorbeugung: Standortverlagerung bzw. -erweiterungen des Lieferanten in andere asiatische Länder sowie ein diversifiziertes Sourcing seitens Vectron erscheinen geeignet, die Länder- bzw. Lieferantenrisiken zu verringern.

Die Konfliktsituation am Roten Meer mit Beschuss von Handelsschiffen durch Huthi-Rebellen erhöht aktuell das Lieferketten-Risiko. Verlängerte Lieferzeiten konnten bisher vollständig durch eine umsichtige und vorausschauende Lagerhaltung aufgefangen werden.

4.6 Personalrisiken

Vor dem Hintergrund des branchenübergreifend zunehmenden Fachkräftemangels können Probleme bei Bindung und Gewinnung qualifizierter Mitarbeitender auftreten und dazu führen, dass Produktentwicklungen und Vertriebsaktivitäten, aber auch kritische Geschäftsprozesse und Systeme nicht wie geplant umgesetzt bzw. betrieben, sowie dadurch entsprechende Geschäftschancen nicht genutzt werden können.

Durch bewusste Modernisierung des Führungsstils in Richtung Partizipation und Eigenverantwortung, ferner durch Weiterentwicklung der internen und externen Unternehmenskommunikation, schließlich durch ergänzende Schulungs-, Förder- und Entwicklungsmaßnahmen positionieren sich Vectron und acardo als attraktive Arbeitgeber in den Regionen Münster und Dortmund und darüber hinaus. Verschiedene Mitarbeiter-Benefits runden das Maßnahmenpaket ab und sind ihrerseits Gegenstand von Weiterentwicklungen. Hierbei spielt auch das partnerschaftliche Zusammenwirken mit dem Betriebsrat (bei Vectron) eine zunehmend wichtige Rolle.

Der Ausfall einzelner Schlüsselpersonen kann zu spürbaren Beeinträchtigungen des Betriebes führen. Ein Risiko in diesem Zusammenhang ist, dass es nicht gelingen könnte, diese Schlüsselmitarbeitenden an das Unternehmen zu binden, oder bei Ausscheiden nicht rechtzeitig geeigneten Ersatz zu finden. Zur Förderung der Mitarbeiterbindung legt der Konzern großen Wert auf ein gutes Betriebsklima und die gezielte Förderung der Zusammenarbeit.

4.7 Produkt- und Produktentwicklungsrisiken

Das Produktportfolio unterliegt fortlaufenden Anpassungen, Veränderungen sowie Erweiterungen. Die damit einhergehende Entwicklungs- und Produktkomplexität kann zu Verzögerungen und Produktfehlern führen, die die Ergebnissituation des Konzerns erheblich beeinflussen können. Es besteht außerdem das Risiko, nicht marktgerechte Produkte zu entwickeln. Daher erfolgen Planungen und Entwicklungen weitestgehend iterativ im Zusammenspiel mit Betreibern und dem Fachhandel, um jeweils möglichst frühzeitig Erkenntnisse aus dem Markt einfließen zu lassen. Damit wird Interaktivität, Agilität und vor allem Bedarfsgerechtigkeit der Produktentwicklung weiter erhöht. Zur Verringerung des Risikos wurde bereits ein neuer Produktentwicklungsprozess implementiert.

Softwaretests werden soweit möglich automatisiert Darüber hinaus trägt auch eine Produkthaftpflichtversicherung zu einer Risikobegrenzung bei.

4.8 Rechtliche Risiken

Vectron verarbeitet im erheblichen Umfang personenbezogene Daten (pbD) für Betreiber sowie auch im Rahmen der Speicherung eigener Kundendaten. Darüber hinaus lässt Vectron entsprechende Daten von Dritten im Auftrag verarbeiten und verarbeitet pbD in gemeinsamer Verantwortung mit der Fachhändlerschaft sowie mit Betreibern (bonVito). Diese Verarbeitung stellt entsprechende rechtliche Ansprüche an Vectron, die bei Nicht-Erfüllung und Kontrolle durch Aufsichtsbehörden zu erheblichen Bußgeldern führen können. Um diesen Risiken angemessen zu begegnen, arbeitet Vectron mit einschlägigen Fachkanzleien zusammen und sorgt weiterhin für die Einhaltung der rechtlichen Grundlagen, wie bspw. der Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen (AVV) mit sämtlichen Cloud-Kunden, der Abschluss von AVV mit Dienstleistern und Fachhandelspartnern, die pbD für Vectron verarbeiten.

Um bestmögliche Kompetenz und Neutralität in der Weiterentwicklung des eigenen Datenschutz-Profils zu erlangen, hat Vectron die Rolle des Datenschutz-Beauftragten an einen darauf spezialisierten Dienstleister übertragen. Der Datenschutzbeauftragte berichtet schriftlich und mündlich unmittelbar an den Vorstand, sodass diesem potenzielle Risiken ohne Verzögerungen und Umwege transparent gemacht werden und empfohlene Maßnahmen umgehend bewertet und umgesetzt werden können.

Im Rahmen kapitalmarktrechtlich relevanter Veröffentlichungen (ad-hoc-Mitteilungen bzw. Corporate News) kann es zu Fehlern kommen, die neben Reputationsverlust und der Verunsicherung von Investoren, zu teils erheblichen Bußgeldern führen können. Dies kann insbesondere durch Nichtbeachtung der Vorgaben der BaFin zu entsprechenden Veröffentlichungen passieren. So dürfen ad-hoc-Nachrichten nur kurz und rein informativ gefasst werden und insbesondere nicht als Werbung oder Marketingmeldung missbraucht werden. Entsprechende Vergehen sind bußgeldbedroht. Durch frühzeitige Abstimmung mit qualifizierten Dienstleistern und Kanzleien wird diesem Risiko begegnet.

Im Unternehmen können zudem Insiderinformationen entstehen, die gemäß Marktmissbrauchsverordnung unverzüglich veröffentlicht oder deren Veröffentlichung mittels entsprechender Aufschubbeschlüsse aufgeschoben werden müssen. Zudem ist der Kreis der Personen, die Kenntnis von der entsprechenden Information erhalten, möglichst klein zu halten. Es erfolgt daher in der Verantwortung der Bereiche Legal und Human Resources eine entsprechende Sensibilisierung, welche Information ab wann als Insiderinformation anzusehen ist und der Kreis der eingebundenen/informierten Mitarbeitenden ist eingeschränkt sowie durch Ergänzungen zu den jeweiligen Anstellungsverträgen zusätzlich auf die Einhaltung der Insiderregeln verpflichtet.

Seit dem Kostensenkungsprojekt "Fit for Future" im Jahr 2022 fanden bei Vectron im Zusammenhang mit der gezielten Verschlankung der Organisation Änderungen statt, die auch den Umgang mit praktisch allen in diesem Bericht skizzierten Risikokategorien betreffen. Der Vorstand und die Führungskräfte sind sensibilisiert, im Falle des Auftretens von unzureichenden Organisationsstrukturen einzugreifen, um mögliche sich daraus ergebende Risiken zu vermeiden.

5 Prognosebericht

5.1 Zukünftige Branchenentwicklung

Wie in nahezu allen Branchen vollzieht sich auch in den Zielbranchen des Konzerns eine "digitale Transformation". So sind in Vectrons wesentlichen Kundensegmenten vor allem in der Gastronomie und in Bäckereien vielfältige Entwicklungen zu beobachten, z. B. in Form zunehmender Nutzung digitaler Services. Hierzu gehören der Betrieb eigener Webseiten, werbliches Bespielen von Social-Media-Kanälen, Online-Portale, Online-Bestellungen, Online-Tischreservierungen, Digitalisierung interner Geschäftsprozesse der Betreiber, Bar- und Küchenmonitoring, Personaleinsatzplanung, Kundenbestellungen am Self-Service-Terminal, dem sogenannten Kiosk, oder via Smartphone, Ausgabe und Einlösen von Gutscheinkarten, Punktesammel-Systeme, E-Payment-Arten und Online-Gastbewertungen.

Die inzwischen flächendeckend überwundenen Corona-Restriktionen und Folgewirkungen haben der Marktdurchdringung solcher digitaler Dienste erheblichen Vorschub geleistet. Die Notwendigkeit, den Geschäftsbetrieb nur durch Außer-Haus-Umsätze am Leben halten zu können oder mangels Servicepersonal auf digitale Bestell- und Bezahlprozesse zu setzen, haben massiven Handlungsdruck bewirkt und auch die Akzeptanz seitens der Konsumenten signifikant erhöht.

Während aufgrund einer wachsenden Anzahl von Dienste-Anbietern die Gastronomiebetriebe in der Regel für jeden Dienst separate Verträge abschließen mussten, was viele Rechnungen, zusätzliche Geräte neben der Kasse, nicht integrierte Prozesse, Doppel- und Fehleingaben sowie dadurch hohe Kosten pro Funktionalität zur Folge hatte, so bildet sich zunehmend der Trend heraus, dass die einzelnen Dienste miteinander sowie mit der Kasse als Kernsystem verbunden werden und dadurch die Bedienbarkeit und die Prozesseffizienz erhöhen.

Funktionierte bei getrennten Diensten praktisch jedes System anders, so setzen sich Anforderungen wie "single sign-in", "single check-out", "nahtlose Benutzeroberfläche", "Datenintegration" etc. vermehrt durch. Die Erwartungen der Gastronomen gehen dahin, zukünftig "eine" durchgängige Lösung zu erhalten, die alles abdeckt und bei der alle Funktionen in die Kasse integriert sind bzw. nahtlos und automatisch mit dieser korrespondieren. Die Gastronomen wünschen möglichst keine zusätzliche Hardware -nur einen Vertrag und nur eine Rechnung, die alle Leistungen übersichtlich zusammenfasst.

Um diese Markterwartungen zu erfüllen, verändern sich Geschäftsmodelle in Richtung von "Software as a Service" (SaaS). Es entwickelt sich ein Markt (voll) integrierter Lösungen mit Kassen und Services aus einer Hand, zu denen zunehmend auch Payment-Funktionen zählen. Es ist davon auszugehen, dass zukünftig im Neu- und Ersatzgeschäft Kassen kaum noch ohne (integrierte) Payment-Funktionalität angeboten werden.

Vor diesem Hintergrund haben viele Gastronomiebetriebe ihre Systeme für die Teilnahme an "click & buy"-Diensten, entweder in Verbindung mit Selbstabholung oder Lieferdiensten, beschleunigt ausgebaut. Obgleich digitale Services, wie z. B. Online-Lieferdienste und -Bestellsysteme, schon seit einigen Jahren grundsätzlich verfügbar sind, konnten sie sich bis zum Beginn der Corona-Restriktionen noch nicht flächendeckend durchsetzen. Umso schneller erfolgt ihr Siegeszug daraufhin.

Dies ging mit dem Wandel der Zahlungsgewohnheiten von Konsumenten einher, die in großen Schritten verschiedene Methoden von E-Payment angenommen haben und zunehmend auf den Einsatz von Bargeld verzichten.

Die digitale Transformation der Zielbranchen birgt daher mittel- bis langfristig attraktive Wachstums- und Ertragspotenziale, unter anderem durch die sich etablierenden neuen SaaS-Geschäftsmodelle, die wachsende wiederkehrende Umsätze aus der Kundenbasis ermöglichen und die Verweildauer der Kunden sowie den Customer Lifetime Value deutlich erhöhen.

Als weitere wichtige Veränderung ist die Etablierung neuer Preismodelle zu beobachten, die auf wiederkehrende anstatt auf einmalige Zahlungen setzen. Mit dem Aufbau neuer digitaler Geschäftsfelder mit wiederkehrenden Einnahmen stemmen sich etablierte und neue Anbieter gegen den seit Jahren zu beobachtenden Preisdruck, der vor allem die "Einmalgeschäfte" zunehmend betrifft.

Auf- und Ausbau der verschiedenen technischen Entwicklungen haben die Markteintrittsbarrieren für neue Anbieter, v. a. von Lösungen für Teilprozesse wie z. B. Reservierungen, Ordering, Payment etc. verringert und führen zu einem beständigen Wandel der Produkte und Geschäftsmodelle.

Es ist zu beobachten, dass in der Branche organische Unternehmensentwicklungen zunehmend durch anorganische Szenarien ergänzt werden. Nicht nur für strategische, sondern auch für Finanzinvestoren wird die POS-System-Branche attraktiver.

Die laufende Markt- und Wettbewerbsbeobachtung gewinnt vor diesem Hintergrund an Bedeutung und kann nicht an Staatsgrenzen enden. Auch angrenzende Branchen sind aufmerksam zu beobachten. Nicht nur einzelne Software-, sondern gesamte Unternehmensentwicklungen erfordern zunehmend hohe Reaktionsgeschwindigkeit und orientieren sich an agilen Methoden. Vor diesem Hintergrund wird Vectron auch weiterhin neben organischen auch anorganische Wachstums- und technische Entwicklungsoptionen aufmerksam beobachten und prüfen.

Der Zusammenschluss beider Unternehmen bringt zudem interessantes gemeinsames Wachstumspotential mit sich, durch eine stärkere Vernetzung von Couponing und Cashback Lösungen mit Kassendienstleistungen.

5.2 Zukünftige Produktentwicklung

Hier ist im Konzern zu unterscheiden zwischen Vectron und acardo. Auf die Notwendigkeit einer stärkeren Digitalisierung und einer weitgehenden end-to-end Digitalisierung der Abrechnungen von Coupons und Cashback-Aktionen wurde bereits oben hingewiesen.

Vectrons heutige Produktpalette besteht aus einer stationären bzw. cloud-basierten Kassenlösung als Ankerprodukt, ergänzt um zahlreiche digitale Zusatzdienste. Der Schwerpunkt der künftigen Produktentwicklung liegt unverändert auf dem Ausbau der digitalen Angebote. Hierbei steht die Weiterentwicklung der Online-Plattform Vectron Cloud im Vordergrund. Diese Plattform integriert Kundenbindungs-, Bestell-, Reservierungs-, Payment- und weitere Dienste sowohl auf Basis von Eigenentwicklungen als auch durch Kooperationen. Diese Dienste werden in unterschiedlicher Zusammenstellung unter verschiedenen Produktnamen vermarktet.

Die bestehende Software für die Kassensysteme wird zum einen fortlaufend verbessert, zum anderen ist eine grundsätzliche Modernisierung vor allem der Benutzer-Oberfläche in Vorbereitung.

Auch die Hardware der stationären Kassensysteme wird regelmäßig modernisiert.

Im Berichtsjahr 2023 wurde die Produktpalette um weitere nachfragestarke digitale Dienste erweitert, mehrere bestehenden Dienste wurden bedarfsgerecht optimiert. Besonders zu erwähnen ist der Launch unserer SoftPOS Lösung in Österreich, bei der die Payment-Funktion bereits in das Kassensystem intergiert ist, also kein zusätzliches Payment-Terminal mehr erforderlich ist.

Im Geschäftsjahr 2024 sind einige zusätzliche digitale Dienste, z. B. Online Checkout, Online Ordering und Tischreservierung bereits erfolgt. Weitere Neuerungen sind in Vorbereitung: PosM4 Pay sowie Nachfolger für unsere POS Systeme POS 7 und POS Touch 14 Wide.

5.3 Zukünftige Geschäftsentwicklung

Externe politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen bestimmen weiterhin das unmittelbare Geschäftsumfeld und mögliche Entwicklungsszenarien des Konzerns. Die allgemeine Konsum- und Investitionsneigung in den Hauptzielsegmenten des Konzerns beeinflussen den Geschäftsverlauf. Im Segment POS-Systeme entfallen (Stand April 2024 entsprechend vorliegender Unternehmensauswertungen) ca. 60 % des Umsatzes auf die Gastronomiebranche, ca. 30 % auf Bäckereien und ca. 10 % auf sonstige Branchen. Im Segment Couponing und Cashback wird mit den großen Herstellern im Segment FMCG zusammengearbeitet (Krombacher, SC Johnson, Aoste, Beiersdorf, Milupa, u. a.),sowie auf der anderen Seite mit den großen Einzelhandelsketten (EDEKA, Kaufland, HIT, Müller und Budni u. v. m.) mit in Summe mehr als 24.000 Filialen. Insgesamt mehr als 700 Marken nutzen das Couponing. Als führender Anbieter im Segment Couponing und Cashback scheint acardo gut positioniert, Marktanteile weiter ausbauen zu können.

Im Segment POS-Systeme hängt die Investitionsbereitschaft der Betreiber von der jeweiligen Konsumbereitschaft ihrer Kunden sowie der Preisentwicklung der benötigten Rohstoffe, Vorprodukte und sonstiger Dienstleistungen ab. Vectron sieht sich gut aufgestellt, um eine anziehende Nachfrage direkt bedienen zu können. Dank der Kostensenkungsmaßnahmen und des stetigen Wachstums wiederkehrender Umsätze (sogenannte Recurring Revenues) ist Vectron auch nach der Anfang 2023 vollzogenen acardo-Akquisition weiterhin ausreichend mit liquiden Mitteln ausgestattet, um selbst auf bestandsgefährdende Krisensituationen reagieren zu können. Im EBITDA sehen wir einen positiven Trend im Konzern, getragen von beiden Segmenten, POS-Systeme sowie Couponing und Cashback. Dieser Trend wird erwartungsgemäß im Jahr 2024 fortgesetzt.

Für das Jahr 2024 erwartet Vectron nach HGB einen Umsatz zwischen Mio. EUR 29,0 und Mio. EUR 35,0, sowie ein leicht positives EBITDA. Der Konzern prognostiziert einen Umsatz zwischen Mio. EUR 41,0 und Mio. EUR 45,5, der zu einem EBITDA zwischen Mio. EUR 4,0 und Mio. EUR 6,2 führen wird.

Es wird erwartet, dass im Bereich der POS-Systeme im Geschäftsjahr 2024 bereits über 50 % der Umsätze durch wiederkehrende Erlöse erzielt werden.

Wachstumstreiber bleiben neben der weiteren starken Marktpositionierung im Segment Couponing und Cashback somit die wiederkehrenden Einnahmen aus digitalen Angeboten bei den Kassensystemen.

Um das genannte Umsatz- und Ergebnisziel zu erreichen, gilt es, Produktentwicklungen und Vermarktungsinitiativen, sowie eine stärkere Hebung von Potentialen der beiden Gruppenunternehmen Vectron und acardo weiterhin konsequent zu fokussieren und stringent zu verfolgen. Neben Neuentwicklungen setzt Vectron auf

die bewährte Plattform "bonVito", die stabile Erträge liefert und deren Kundenbasis sich weiterhin als robust darstellt,

die Vectron Cloud-Plattform als Dreh- und Angelpunkt sämtlicher digitaler Angebote. Über die bereits etablierten Lösungen hinaus sollen die oben skizzierten weiteren Lösungsbausteine sowie zusätzliche Digital-Marketing-Maßnahmen mit dem und für den Fachhandel angeboten werden,

den weiteren Ausbau von Paymentlösungen. Neben attraktiven Bundles gewinnen sogenannte All-in-One-Terminals, die zur Bedienung, Bezahlung und zum Rechnungsdruck bzw. zur digitalen Rechnungserzeugung (z. B. via QR-Code) genutzt werden können, an Bedeutung.

Potenzialorientierte Produktentwicklungen, Modernisierung unseres Fachhandelskonzepts, Kostenbewusstsein und Prozessoptimierungen werden von der Weiterentwicklung unserer Unternehmens- und Führungskultur begleitet. Der Konzern wird damit auch weiterhin als Unternehmensgruppe, als Lösungsanbieter für seine Kunden, als Partner des Fachhandels, der Hersteller im Bereich FMCG und der Einzelhändler, sowie als Arbeitgeber für seine Mitarbeitenden und Führungskräfte in seinen Segmenten POS-Systeme sowie Couponing und Cashback attraktiv aufgestellt sein.

 

Münster, den 7. Mai 2024

Vectron Systems AG

Der Vorstand

Thomas Stümmler, CEO

Dr. Ralf-Peter Simon, COO

Christoph Thye, CMO

Bericht des Aufsichtsrates

der Vectron Systems AG

Der Aufsichtsrat hat die ihm nach dem Gesetz und der Satzung obliegenden Aufgaben im Geschäftsjahr 2023 wahrgenommen. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand in alle grundlegenden Unternehmensentscheidungen eingebunden und stets zeitnah über aktuelle Entwicklungen informiert. Neben den turnusmäßigen Sitzungen berichtete der Vorstand zusätzlich zu Themen von besonderer Bedeutung schriftlich und mündlich.

Bestandteil der regelmäßigen Aufsichtsratssitzungen waren die Berichterstattung über die aktuelle wirtschaftliche Lage, Vergleiche mit den jeweiligen Planperioden sowie mit vorangegangenen Berichtsperioden, denen sich jeweils Ausblicke auf den Rest des laufenden Geschäftsjahres und darüber hinaus anschlossen. Somit lagen dem Aufsichtsrat jederzeit aktuelle Informationen vor. Rückfragen von Aufsichtsratsmitgliedern wurden auch außerhalb der regulären Sitzungen vom Vorstand u. a. in themenspezifischen zusätzlichen Board-Calls bzw. bei Bedarf auch individuell kurzfristig beantwortet.

Unter Berücksichtigung der gesetzlichen und satzungsgemäßen Vorgaben hat der Aufsichtsrat zu den Beschlussvorschlägen des Vorstandes jeweils seine Entscheidungen abgegeben.

Im Geschäftsjahr 2023 haben vier ordentliche sowie drei außerordentliche Aufsichtsratssitzungen, an denen jeweils alle Aufsichtsratsmitglieder teilgenommen haben, stattgefunden:

In der außerordentlichen Aufsichtsratssitzung am 15. Februar 2023, die per Videoschalte stattfand, erfolgte eine finale Aussprache und Beschlussfassung über die Bestellung des Vorstandsvorsitzenden der per 1. Januar des Jahres zu 100 % erworbenen acardo group AG auch zum weiteren Vorstandsmitglied der Vectron Systems AG sowie über die Gestaltung des Vorstandsanstellungsvertrags dort. Ebenfalls besprochen und beschlossen wurde die Ergänzung der Geschäftsordnung des Vectron Vorstands, die durch die Erweiterung des Vorstands notwendig wurde. Im Übrigen wurde der Vectron-Vorstand gebeten, die für die Vectron Systems AG geltenden Governance-Regelungen auch für acardo umzusetzen, was im weiteren Verlauf auch geschah. Weitere Themen betrafen u. a. den Stand der Jahresabschlussprüfung. An dieser Sitzung des Aufsichtsrats nahmen wie folgt teil:

Prof. Dr. Dr. Claudius Schikora (Vorsitzender), per Videoschalte,

Thorsten Behrens, (Stellvertretender Vorsitzender), per Videoschalte,

Jürgen Gallmann, per Videoschalte,

Andreas Prenner, per Videoschalte.

In der ordentlichen Aufsichtsratssitzung am 28. März 2023 stellten die Abschlussprüfer (RSM) ausführlich die Schwerpunkte sowie den Stand ihrer Prüfungen dar, aus denen sich keine Erkenntnisse ergaben, die eine Einschränkungen des Testats bedingen würden. Da noch abschließende Prüfungshandlungen offen waren, wurde ein Folgetermin für den 26. April vereinbart, an dem die Testierung erfolgen soll. Der AR befasste sich weiterhin mit den variablen Vergütungsbestandteilen der Vorstände für das abgeschlossen Geschäftsjahr, die auf dem von RSM GmbH Wirtschafsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft GmbH ("RSM GmbH") geprüften Zahlenwerk basieren, und fasste die entsprechenden Beschlüsse. Der Jahresabschluss wurde hinsichtlich Bilanz, Gewinn- und Verlust- sowie Kapitalflussrechnung detailliert vorgestellt und diskutiert. Für Vectron und acardo wurden die Geschäftsentwicklung in Q1 2023 sowie erste Hochrechnungen für den weiteren Jahresverlauf vorgestellt, ferner die sich aus dem Integrationsprojekt nach der Akquisition von acardo ergebenden Empfehlungen des Vorstands zur Zusammenarbeit der beiden Unternehmen. Weitere Beschlussfassungen des Aufsichtsrats betrafen die finale Fassung des Vorstandsanstellungsvertrags von Christoph Thye, ferner die Zustimmung zur Selbstmandatierung der Vectron-Vorstände Thomas Stümmler und Dr. Ralf-Peter Simon in ihrer Eigenschaft als Vertreter der Hauptversammlung der acardo group AG zu Aufsichtsräten dieser Gesellschaft sowie die Entscheidung, die für den 13. Juni 2023 geplante Hauptversammlung der Vectron Systems AG in Form einer Präsenzveranstaltung durchzuführen. An dieser Sitzung des Aufsichtsrats nahmen wie folgt teil:

Prof. Dr. Dr. Claudius Schikora (Vorsitzender), persönlich

Thorsten Behrens, (Stellvertretender Vorsitzender), persönlich

Jürgen Gallmann, per Videoschalte,

Andreas Prenner, per Videoschalte.

In der außerordentlichen Aufsichtsratssitzung am 26. April 2023, die per Videoschalte stattfand, wurde der final vorliegende Jahresabschluss 2022 vom Abschlussprüfer RSM GmbH vorgestellt. Dabei wurde erläutert, dass der Jahres- und der IFRS-Einzelabschluss der Vectron Systems AG unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittele. Der Lagebericht stehe in Einklang mit dem Jahresabschluss bzw. dem IFRS-Einzelabschluss, vermittele insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stelle die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Als Ergebnis der Abschlussprüfung sei dem Jahres- sowie dem IFRS-Einzelabschluss der Vectron Systems AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 vom 28. April 2023 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt worden. Vor diesem Hintergrund wurde der Jahresabschluss nach eingehender Prüfung vom Aufsichtsrat gebilligt und festgestellt, der Lagebericht genehmigt und auch der Bericht des Aufsichtsrats beschlossen. Schließlich beschloss der Aufsichtsrat aufgrund des vorliegenden Angebots, der Hauptversammlung RSM auch für das laufende Geschäftsjahr 2023 als Abschlussprüfer zu empfehlen. Schließlich wurde auch die Einladung zur für den 13. Juni 2023 geplanten Hauptversammlung genehmigt. Weitere Themen der Sitzung umfassten die Vorstellung und Analyse der Q1-2023 Ergebnisse sowie die jeweilige Vorschau zum Jahresende von Vectron und acardo sowie konsolidiert, schließlich auch die Empfehlung des Vorstands, die D&O-Versicherung in ihrem Umfang für den nun erweiterten Vectron-Konzern zu ergänzen und den Versicherer zu wechseln. Mit Blick auf acardo wurden operative Herausforderungen und Lösungsbestandteile besprochen, die im Zusammenhang mit der Umstellung wesentlicher Geschäftsprozesse entstanden bzw. erforderlich wurden. An dieser Sitzung des Aufsichtsrats nahmen wie folgt teil:

Prof. Dr. Dr. Claudius Schikora (Vorsitzender), per Videoschalte,

Thorsten Behrens, (Stellvertretender Vorsitzender), per Videoschalte,

Jürgen Gallmann, per Videoschalte,

Andreas Prenner, per Videoschalte.

Die ordentliche Aufsichtsratssitzung am 13. Juni 2023, die im Anschluss an die Hauptversammlung stattfand, begann mit einem Rückblick auf die Hauptversammlung und die Beiträge der Aktionäre zu verschiedenen Themen. Ausführlich diskutiert wurden die Ergebnisse der Einzelgesellschaften und des Konzerns per April 2023, die ein Halbjahresergebnis im Rahmen der Guidance zu bestätigen schienen. Ein Schwerpunktthema waren erneut die mit der Prozessumstellung bei acardo verbundenen operativen Herausforderungen, die eine Intensivierung der Projektarbeit u. a. durch Hinzuziehen zusätzlicher externer Kompetenz erforderlich machten. Erste Erfahrungen des Vorstands aus den neu aufgesetzten Lead-Management-Initiativen wurden dem Aufsichtsrat vorgestellt. Weitere Themen betrafen die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit dem Zahlungsabwickler Epay/transact, ein Update zur Erweiterung der D&O-Versicherung sowie ein vom Vorstand angekündigter Review des insgesamt bestehenden Versicherungsschutzes der Konzerngesellschaften, wozu es seitens des Aufsichtsrats keine Einwände gab. An dieser Sitzung des Aufsichtsrats nahmen wie folgt teil:

Prof. Dr. Dr. Claudius Schikora (Vorsitzender), persönlich,

Thorsten Behrens, (Stellvertretender Vorsitzender), persönlich,

Jürgen Gallmann, persönlich,

Andreas Prenner, persönlich.

In der außerordentlichen Aufsichtsratssitzung am 3. August 2023, die per Videoschalte stattfand, befasste sich der Aufsichtsrat mit der Empfehlung des Vorstands, für die Ansprache geeigneter strategischer Partner ein auf diese Themen spezialisiertes, global tätiges M&A Beratungsunternehmen, Stephens Europe Limited, zu beauftragen. Nach ausführlicher Diskussion der vom Vorstand vorgestellten Entscheidungsvorlage fasste der Aufsichtsrat den entsprechenden Zustimmungsbeschluss. Der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende, Thorsten Behrens, kündigte aufgrund seiner Tätigkeit als Geschäftsführer von Stephens Europe Limited sowie zur Vermeidung potenzieller Interessenskonflikte - auch Spekulationen Dritter diesbezüglich - seine Amtsniederlegung an. Diese erfolgte später am 11. August 2023 mit Wirkung zum 11. September 2023. Am 11. August 2023 erfolgte auch die formale Mandatierung von Stephens Europe Limited durch den Vorstand. An dieser Sitzung des Aufsichtsrats nahmen wie folgt teil:

Prof. Dr. Dr. Claudius Schikora (Vorsitzender), per Videoschalte,

Thorsten Behrens, (Stellvertretender Vorsitzender), per Videoschalte,

Jürgen Gallmann, per Videoschalte,

Andreas Prenner, per Videoschalte.

In der ordentlichen Aufsichtsratssitzung am 14. September 2023 wurde der vom Vorstand vorgestellte Halbjahresbericht (Einzelgesellschaften sowie Konzern) ausführlich diskutiert. Darauf aufbauend, ergänzt um die Ergebnisse aus dem Monatsabschluss Juli 2023, wurde der Ausblick auf Ergebnisse des Gesamtjahres vom Vorstand vorgestellt. Trotz der bis dato leicht über den Planungen liegenden Ergebnisentwicklung sah der Vorstand für die verbleibenden Monate des Geschäftsjahres noch erhebliche Unsicherheiten, so dass eine Anpassung der zuletzt im Rahmen der Hauptversammlung bestätigten Guidance nicht angezeigt sei. Des Weiteren wurde der Aufsichtsrat über die Planung der Arbeiten zum Jahresabschluss 2023 informiert, ferner über die weiter intensivierten Maßnahmen zum Lead-Management, die vor allem der systematischen Steigerung der wiederkehrenden Umsätze dienten, schließlich über den Stand der Erweiterung der D&O-Versicherung. Aufsichtsrat und Vorstand haben die bereits angekündigte Niederlegung des Aufsichtsratsmandats von Thorsten Behrens per 11. September 2023 zu Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat wählte daraufhin Andreas Prenner zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats. Mit drei Mitgliedern sei der Aufsichtsrat gemäß Gesetz und Satzung weiterhin voll handlungs- und beschlussfähig, weshalb von einer Nachbesetzung vor der nächsten Hauptversammlung abgesehen wurde. Eine ad-hoc-Meldepflicht der Veränderung des Aufsichtsrats besteht nach anwaltlicher Prüfung nicht. An dieser Sitzung des Aufsichtsrats nahmen wie folgt teil:

Prof. Dr. Dr. Claudius Schikora (Vorsitzender), persönlich,

Andreas Prenner (Stellvertretender Vorsitzender), persönlich,

Jürgen Gallmann, persönlich.

In der abschließenden ordentlichen Aufsichtsratssitzung am 12. Dezember 2023 wurden die Quartalsergebnisse per Oktober 2023, die aktuelle Geschäftslage, die Entwicklung der einzelnen Geschäftsfelder sowie die voranschreitende Umstellung der acardo-Geschäftsprozesse erörtert und intensiv diskutiert. Der Vorstand stellte seine Vorschau auf die zu erwartenden Ergebnisse des gesamten Geschäftsjahres vor (Einzelgesellschaften und Konzern) und bat den Aufsichtsrat um Zustimmung zu der empfohlenen anteiligen Gewährung (50 %) der Inflationsausgleichsprämie an die Vectron-Belegschaft, die mit dem Dezember-Gehalt zu zahlen sei. Nach ausführlicher Analyse der Ergebnis- und Liquiditätswirkungen stimmte der Aufsichtsrat dieser Maßnahme, die sich mit rund EUR 200.000 im Vectron-Ergebnis niederschlägt, zu. Der Vorstand bestätigte, dass das konsolidierte Ergebnis per 31. Dezember 2023 mit hoher Wahrscheinlichkeit im Rahmen der Guidance liegen würde. Aufgrund eines hohen Krankenstands und anderer priorisierter Themen, insbesondere aufgrund umfangreicher Vorbereitungen zur Abschlussprüfung, stellte der Vorstand in dieser Sitzung nur eine Rumpfplanung bestehend aus Absatz-, Umsatz- und DB-1 sowie der dieser Planung zugrundliegenden Annahmen für das Geschäftsjahr 2023 vor, und kündigte eine vollständige Planungspräsentation für Januar 2024 an. Weitere Themen umfassten den Stand der bereits begonnenen Arbeiten zum Jahresabschluss sowie die weitere Planung einzelner Schritte bis zur Vorlage des Geschäftsberichts und des angestrebten Testats seitens der Abschlussprüfer, schließlich auch ein neuerliches Update zu strategischen Projekten sowie zum Abschluss der erweiterten D&O- sowie Cyber-Versicherungen. Schließlich dankte der Aufsichtsrat dem Vorstand und der Belegschaft für den vollzogenen Turn-around seit Abschluss des Verlustgeschäftsjahres 2022 sowie für die sich zeigenden Ergebnisbeiträge aus attraktiven digitalen Diensten und wiederkehrenden Umsätzen. An dieser Sitzung des Aufsichtsrats nahmen wie folgt teil:

Prof. Dr. Dr. Claudius Schikora (Vorsitzender), persönlich,

Andreas Prenner (Stellvertretender Vorsitzender), persönlich,

Jürgen Gallmann, per Videoschalte.

Vorstand und Aufsichtsrat haben eine Entsprechungserklärung nach § 161 AktG abgegeben. Diese ist auf der Website der Gesellschaft allgemein zugänglich. Die Vectron Systems AG erklärt darin, den Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner aktuellen Fassung mit den aufgeführten Ausnahmen zu befolgen. Die Ausnahmen werden aufgrund von unternehmensspezifischen Gegebenheiten als sinnvoll erachtet. Aufgrund der geringen Mitgliederanzahl des Aufsichtsrates (vier, seit September drei Personen) wurde auf die Bildung von Ausschüssen verzichtet.

Die vom Vorstand für das Geschäftsjahr 2023 vorgelegten Einzelabschlüsse der Vectron Systems AG und der acardo group AG, sowie der Konzernabschluss mit dem zusammengefassten Einzel- und Konzernlagebericht wurden von der NEXIA GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, vormals RSM GmbH, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Nexia GmbH Wirtschafsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft führt den Auftrag als diesbezügliche Gesamtrechtsnachfolgerin der RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft aus. Der Abschlussprüfer hat über die Prüfung in den Aufsichtsratssitzungen am 17. April 2024 und am 7. Mai 2024 mündlich berichtet und stand dem Aufsichtsrat für ergänzende Auskünfte zur Verfügung.

Nach Prüfung des Einzelabschlusses und des Konzernjahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und zusammengefasster Einzel- und Konzernlagebericht) der Vectron Systems AG hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung des Abschlussprüfers zugestimmt und die Jahresabschlüsse gebilligt. Die Jahresabschlüsse sind damit festgestellt.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens für die erfolgreiche Arbeit im herausfordernden Geschäftsjahr 2023.

 

Münster, im Mai 2024

Für den Aufsichtsrat

Prof. Dr. Dr. Claudius Schikora, Vorsitzender des Aufsichtsrates

Bilanz

Aktiva

in EUR 31.12.2023 31.12.2022
A Anlagevermögen 13.646.520 2.474.252
I Immaterielle Vermögensgegenstände 1.170.017 928.991
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 205.282 0
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 684.981 928.991
3. Geleistete Anzahlungen 279.754 0
II Sachanlagen 930.980 1.018.907
1. Technische Anlagen und Maschinen 5.856 12.379
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 925.124 1.006.528
III Finanzanlagen 11.545.523 526.354
Anteile an verbundenen Unternehmen 11.545.523 526.354
B Umlaufvermögen 13.090.771 20.508.958
I. Vorräte 3.275.259 3.771.479
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 1.874.697 2.162.370
2. Fertige Erzeugnisse und Waren 1.400.562 1.609.108
II Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.569.282 4.162.029
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.427.799 2.713.127
- davon mit einer RLZ von mehr als einem Jahr: EUR 0 (Vj: EUR 175.695)
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 51.311 12.724
- davon aus Lieferungen und Leistungen: EUR 0 (Vj: EUR 0)
- davon mit einer RLZ von mehr als einem Jahr: EUR 0 (Vj: EUR 0)
3. Sonstige Vermögensgegenstände 1.090.172 1.436.178
- davon mit einer RLZ von mehr als einem Jahr: EUR 553.914 (Vj: EUR 641.215)
- davon aus Steuern: EUR 10.851 (Vj: EUR 13.126)
III Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 6.246.231 12.575.450
C Rechnungsabgrenzungsposten 174.687 164.663
D Aktive latente Steuern 3.427.650 2.698.937
30.339.628 25.846.811

Passiva

in EUR 31.12.2023 31.12.2022
A Eigenkapital 19.340.109 20.210.257
I Gezeichnetes Kapital 8.056.514 8.056.514
- bedingtes Kapital: EUR 3.595.717 (Vj: EUR 3.693.717)
II Kapitalrücklage 20.063.026 20.063.026
III Gewinnrücklagen
gesetzliche Rücklage 40.000 40.000
IV Bilanzverlust -8.819.431 -7.949.283
- davon Verlustvortrag: EUR -7.950.465 (Vj: EUR -2.766.649)
B Rückstellungen 1.998.995 3.192.066
1. Steuerrückstellungen 157.014 337.691
2. Sonstige Rückstellungen 1.841.981 2.854.375
C Verbindlichkeiten 4.501.134 2.444.488
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.681.636 1.355.107
- davon mit einer RLZ bis zu einem Jahr: EUR 1.681.636 (Vj: EUR 1.355.107)
- davon mit einer RLZ von mehr als einem Jahr: EUR 0 (Vj: EUR 0)
- davon mit einer RLZ von mehr als 5 Jahren: EUR 0 (Vj: EUR 0)
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0 19.575
- davon mit einer RLZ bis zu einem Jahr: EUR 0 (Vj: EUR 19.575)
- davon mit einer RLZ von mehr als einem Jahr: EUR 0 (Vj: EUR 0)
- davon mit einer RLZ von mehr als 5 Jahren: EUR 0 (Vj: EUR 0)
- davon aus Lieferungen und Leistungen: EUR 0 (Vj: EUR 0)
3. Sonstige Verbindlichkeiten 2.819.498 1.069.806
- davon aus Steuern: EUR 114.070 (Vj: EUR 0)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 0 (Vj: EUR 0)
- davon mit einer RLZ bis zu einem Jahr: EUR 485.097 (Vj: EUR 917.335)
- davon mit einer RLZ von mehr als einem Jahr: EUR 2.334.401 ' (Vj: EUR 152.471)
- davon mit einer RLZ von mehr als 5 Jahren: EUR 0 (Vj: EUR 0)
D Rechnungsabgrenzungsposten
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 4.499.390 0
30.339.628 25.846.811

Gewinn- und Verlustrechnung

in EUR Geschäftsjahr 2023 Geschäftsjahr 2022
1. Umsatzerlöse 27.954.512 27.045.702
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen -207.364 -969.889
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 471.461 6.796
4. Sonstige betriebliche Erträge, 1.239.704 485.780
davon aus Währungsumrechnung: EUR 41.906 (Vj: EUR 66.630) 29.458.312 26.568.389
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -4.749.966 -4.835.703
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -3.449.684 -8.199.650 -2.863.082 -7.698.785
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -8.282.335 -10.621.397
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung, -1.493.014 -9.775.350
davon für Altersvorsorge: EUR 59.594 (Vj: EUR 63.961) -1.866.728 -12.488.125
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -917.867 -685.662
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen,
davon aus Währungsumrechnung: EUR 56.938 (Vj: EUR 586) -12.338.043 -13.255.910 -10.877.875 -11.563.537
-31.230.909 -31.750.446
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge,
davon aus Abzinsung von Rückstellungen: EUR 0 (Vj: EUR 0)
davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 0 (Vj: EUR 0) 223.891 28.615
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen,
davon aus Aufzinsung von Rückstellungen: EUR 0 (Vj: EUR 0)
davon an verbundenen Unternehmen: EUR 0 (Vj: EUR 0) -168.088 -115.026
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag,
davon latente Steuern: Ertrag EUR 728.712 (Vj: Ertrag EUR 236.600) 852.643 908.446 252.303 165.892
12. Ergebnis nach Steuern -864.151 -5.016.164
13. Sonstige Steuern -4.815 -167.652
14. Jahresfehlbetrag -868.966 -5.183.816
15. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -7.950.465 -2.765.467
16. Bilanzverlust -8.819.431 -7.949.283

Anhang

Allgemeine Angaben

Die Vectron Systems AG (nachfolgend auch "Gesellschaft" oder "Vectron") ist eine in Deutschland ansässige Aktiengesellschaft mit Sitz am Willy-Brandt-Weg 41 in 48155 Münster. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter der Nummer HRB 10502 eingetragen. Die Aktien der Gesellschaft werden im KMU-Segment "Scale" (dem vormaligen Entry Standard) der Deutschen Börse AG gehandelt. Weitere Handelsplätze im Freiverkehr sind neben Frankfurt die Börsen Berlin, Düsseldorf und Stuttgart. Die Gesellschaft ist damit kein kapitalmarktorientiertes Unternehmen i. S. d. § 264 d HGB und folglich ein sogenanntes Non-PIE-Unternehmen.

Die Hauptaktivitäten der Gesellschaft bestehen in der Entwicklung, dem Vertrieb und der entgeltlichen Überlassung von überwiegend integrierten POS-Lösungen (POS = Point of Sale), mit software- und cloudbasierten Kassen-, Bestell-, Bestellabwicklungs-, Dokumentations-, Datenanalyse-, Datenmanagement-, Warenwirtschafts-, CRM- und Service-Modulen, Schnittstellen zu Leistungsmodulen von Drittanbietern, sowie den damit verbundenen vielfältigen Dienstleistungen.

Die ursprünglich vom Unternehmen betriebene eigene Fertigung von Kassensystemen, d. h. auch der Hardware, wurde per Juni 2023 nach einer mehrjährigen Übergangsphase endgültig aufgegeben. Leistungs- und belastungsfähige Kassen-Hardware sowie notwendiges Zubehör werden anhand langjährig gereifter und laufend aktualisierter Kriterien von zuverlässigen Partnern bezogen.

Die Aufstellung des Abschlusses der Vectron Systems AG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, unter Berücksichtigung der Regelungen des Aktiengesetzes, aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Gesellschaft gehört gem. § 267 Abs. 2 HGB zu den mittelgroßen Kapitalgesellschaften.

Die Vectron Systems AG erstellt und veröffentlicht ihren Abschluss in Euro, der funktionalen Währung der Gesellschaft. Sofern nicht etwas anderes angegeben wird, werden die Zahlen auf tausend Euro gerundet. Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen in diesem Einzelabschluss nicht genau zur angegebenen Summe addieren lassen und dass dargestellte Prozentangaben nicht genau die absoluten Zahlen widerspiegeln, auf die sie sich beziehen.

Erklärung zum Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat haben eine Entsprechungserklärung nach § 161 AktG abgegeben. Diese ist auf der Website der Gesellschaft allgemein zugänglich gemacht worden. Die Vectron Systems AG erklärt darin, den Deutschen Corporate Governance Kodex in der aktuell gültigen Fassung mit Ausnahmen zu befolgen. Die Ausnahmen werden aufgrund von unternehmensspezifischen Gegebenheiten als sinnvoll erachtet. Aufgrund der geringen Mitgliederanzahl des Aufsichtsrates (drei Personen) wurde auf die Bildung von Ausschüssen verzichtet.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden, mit Ausnahme der erstmaligen Aktivierung von selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen, beibehalten.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden mit Anschaffungskosten bewertet und planmäßig linear abgeschrieben. Es wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt, wenn dieser bei voraussichtlich dauernder Wertminderung am Abschlussstichtag unter den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten lag.

Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind im Jahr 2023 erstmalig aktiviert worden. Die selbstgeschaffenen Vermögenswerte werden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und planmäßig linear abgeschrieben. Die Herstellungskosten setzen sich überwiegend aus den ermittelten Personalkosten zusammen. Es wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt, wenn dieser bei voraussichtlich dauernder Wertminderung am Abschlussstichtag unter den fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten lag.

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten unter 800 EUR werden in dem Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben.

Die planmäßigen Abschreibungen des Anlagevermögens der Vectron werden im Wesentlichen auf der Grundlage der nachfolgenden Nutzungsdauern ermittelt.

Kategorie Jahre
EDV-Programme / Sonstige Rechte 3-10
POS-Software / Konstruktionspläne 5-6
Sachanlagevermögen 3-13

Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt zu durchschnittlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Die fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet, d. h. Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie der fertigungsveranlasste Werteverzehr des Anlagevermögens sind berücksichtigt worden. Es wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt, wenn dieser am Abschlussstichtag unter den Anschaffungs- oder Herstellungskosten lag. Zinsen für Fremdkapital werden nicht einbezogen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen, sonstige Vermögensgegenstände, die liquiden Mittel sowie das Eigenkapital werden zum Nennwert bilanziert. Ausfall- und Wertrisiken bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in angemessener Form sowohl durch Einzel- als auch Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen worden.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Abschlussstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs bewertet. Positionen in fremder Währung weisen Laufzeiten von weniger als einem Jahr auf.

Für temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden werden latente Steuern bilanziert.

Dies umfasst auch latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge, deren erwartete Verlustnutzung innerhalb von 5 Jahren erfolgt.

Rückstellungen werden in der Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden - soweit vorhanden und wesentlich - abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden vor dem Bilanzstichtag entstandene Ausgaben ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Der Ansatz erfolgte zum Nennwert.

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden vor dem Bilanzstichtag entstandene Einnahmen ausgewiesen, deren Leistungen erst im kommenden Geschäftsjahr bzw. in den kommenden Geschäftsjahren erbracht werden. Der Ansatz erfolgt zum Nennwert. Die Auflösung der passiven Rechnungsabgrenzungsposten erfolgt in dem Wirtschaftsjahr der Leistungserbringung, periodengerecht als Ertrag.

Erläuterungen Aktiva

Anlagevermögen

in TEUR 2023 2022
Immaterielle Vermögensgegenstände 1.170 929
Sachanlagen 931 1.019
Finanzanlagen 11.545 526
Summe 13.647 2.474

Die immateriellen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen entgeltlich erworbene Softwarelizenzen (insb. die in 2021 erworbene Software der posmatic GmbH). Seit 2023 sind selbstentwickelte immaterielle Vermögensgegenstände sowie noch in der Entwicklung befindliche Vermögensgegenstände im Anlagevermögen enthalten. In dem Geschäftsjahr wurden an selbstentwickelten Vermögensgegenständen TEUR 495 aktiviert, darauf entfallen als noch im Bau befindlich TEUR 280. Die Gesamtentwicklung des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich.

Seit dem 1. Januar 2023 hält die Vectron Systems AG 100 % der Anteile an der acardo group AG sowie der acardo activation GmbH, welche rückwirkend zum 1. Januar 2023 auf die acardo group AG verschmolzen wurde. Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt per 31. Dezember 2023 TEUR 4.663. Die Gesellschaft hat das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 1.343 abgeschlossen. Der Beteiligungsbuchwert bei der Vectron Systems AG beläuft sich auf TEUR 11.096 und ist mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt.

Seit 2019 hält die Vectron Systems AG 100 % der Anteile an der posmatic GmbH. Die Gesellschaft hat das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr: Jahresfehlbetrag von TEUR 1) abgeschlossen. Das Eigenkapital beläuft sich auf TEUR 271 (Vorjahr: TEUR 272). Der Beteiligungsbuchwert bei der Vectron Systems AG beläuft sich auf TEUR 270, und ist mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt.

Seit Ende 2017 ist die VECTRON America INC. für den weiterhin geplanten Aufbau eines Nordamerika-Geschäfts zuständig. Am 18. August 2023 wurde das Eigenkapital der Gesellschaft um TUSD 62,5 erhöht. Die Erhöhung erfolgte durch eine Umwandlung, einer zuvor bestandenen Forderung gegenüber der Vectron America INC. Die Vectron Systems AG hält danach weiterhin 80 % der Gesellschaftsanteile. Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt per 31. Dezember 2023 TCAD 94 (Vorjahr: TCAD 23). Die Gesellschaft hat das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von TCAD 14 (Vorjahr: Jahresüberschuss TCAD 2) abgeschlossen.

Unrealisierte Beteiligungserträge aus o. g. Anteilen, für die eine ausschüttungsgesperrte Rücklage nach § 272 V HGB zu bilden wäre, haben sich im Geschäftsjahr nicht ergeben.

Vorratsvermögen

in TEUR 2023 2022
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 1.875 2.162
Bezogene Leistungen 1.401 1.609
Summe 3.275 3.771

Die Vorräte setzen sich aus Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zusammen, die ausschließlich als Ersatzteile für die noch anfallenden Reparatur- und Garantieleistungen genutzt werden, sowie aus den Fertigen Erzeugnissen und Waren. Handelswaren spielen durch die Beendigung der Eigenfertigung eine immer bedeutendere Rolle.

Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten

Der Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten belaufen sich zum Stichtag auf TEUR 6.246 (Vorjahr: TEUR 12.575). Abseits des normalen Geschäftsverlaufs wurde die Liquidität beeinflusst durch den Kauf der acardo im Januar 2023.

Latente Steuern

Aufgrund temporärer Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden sowie aufgrund von steuerlichen Verlustvorträgen ergibt sich in zukünftigen Geschäftsjahren eine Steuerentlastung. In Höhe dieser Steuerentlastung wurden aktive latente Steuern aufgrund von Unterschieden hinsichtlich der Nutzungsdauer einiger Anlagegüter, dem Ansatzverbot bei selbstgeschaffenen immateriellen Anlagengütern und Drohverlustrückstellungen sowie auf steuerliche Verlustvorträge gebildet. Die Bewertung erfolgte mit einem Steuersatz von 31,9 %.

Es besteht gem. § 268 Abs. 8 HGB eine Ausschüttungssperre mit einem Gesamtbetrag von TEUR 3.913. Durch den Ansatz von aktiven latenten Steuern können Gewinne nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrages und abzüglich eines Verlustvortrages mindestens einen Betrag von TEUR 3.428 (Vorjahr: TEUR 2.699) aufweisen. Zusätzlich besteht eine Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8 HGB in Höhe der selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände mit einem Betrag von TEUR 485.

Erläuterungen Passiva

in TEUR Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen * Gesetzliche Rücklage Bilanzgewinn bzw. -verlust ** Summe
Eigenkapital zum 31.12.2021 8.057 20.063 40 -2.766 25.394
Jahresfehlbetrag 2022 -5.184 -5.184
Eigenkapital zum 31.12.2022 8.057 20.063 40 -7.949 20.210
Jahresfehlbetrag 2023 -869 -869
Eigenkapital zum 31.12.2023 8.057 20.063 40 -8.819 19.340

* Mangels Wertaufholungen bei Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens keine Gewinnrücklageneinstellung.

** Im Bilanzverlust von TEUR -8.819 (Vj: TEUR -7.949) ist ein Verlustvortrag von TEUR -7.949 (Vj: TEUR -2.765) enthalten.

Bei den im gezeichneten Kapital ausgewiesenen Aktien handelt es sich um nennwertlose Inhaber-Stückaktien mit je einem Stimmrecht und einem rechnerischen Wert von EUR 1.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt TEUR 8.057 und ist eingeteilt in 8.056.514 nennwertlose Stückaktien.

Aufgrund einer historischen Differenz von TEUR 1 wurde der Verlustvortrag aus dem Vorjahr im Berichtsjahr um diesen Betrag korrigiert.

Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine neuen Beschlüsse zu Kapitalmaßnahmen gefasst. Nachfolgend wird die Entwicklung der Kapitalien und der eingeräumten Bezugsrechte im Geschäftsjahr dargestellt.

Genehmigtes Kapital
Aktien 2018 2019 2020 2021 2022
Urspr. beschlossener Nennbetrag (inkl. Berücksichtigung Aktiensplit 1:4 in 2017) 3.305.998 3.636.597 4.009.589 4.018.921 4.028.257
Stand 31.12.2018 6.611.996 3.305.998
HV-Beschlüsse 2019 -2.644.799 3.636.597
Ausübung 679.863 -661.199
Begrenzung
Stand 31.12.2019 7.291.859 0 3.636.597
HV-Beschlüsse 2020 -2.909.278 4.009.589
Ausübung 745.983 -727.319
Begrenzug
Stand 31.12.2020 8.037.842 0 4.009.589
HV-Beschlüsse 2021 -4.009.589 4.018.921
Ausübung 18.672
Begrenzung
Stand 31.12.2021 8.056.514 0 4.018.921
HV-Beschlüsse 2022 -4.018.921 4.028.257
Ausübung
Begrenzung
Stand 31.12.2022 8.056.514 0 4.028.257
HV-Beschlüsse 2023
Ausübung
Begrenzung
Stand 31.12.2023 8.056.514 4.028.257
davon eingeräumte Bezugsrechte in Stück:
davon im Geld (zum Bilanzstichtag) in EUR:
davon beizulegender Zeitwert (zum Einräumungsstichtag) in EUR:
Bedingtes Kapital
2011 2017 2018 2020 2021 2022
Urspr. beschlossener Nennbetrag (inkl. Berücksichtigung Aktiensplit 1:4 in 2017) 180.000 180.000 200.000 342.581 3.215.136 100.000
Stand 31.12.2018 56.000 180.000 200.000
HV-Beschlüsse 2019
Ausübung -18.664
Begrenzung
Stand 31.12.2019 37.336 180.000 200.000
HV-Beschlüsse 2020 342.581
Ausübung -18.664
Begrenzug
Stand 31.12.2020 18.672 180.000 200.000 342.581
HV-Beschlüsse 2021 3.215.136
Ausübung -18.672
Begrenzung -110.000 -175.000 -20.000
Stand 31.12.2021 0 70.000 25.000 322.581 3.215.136
HV-Beschlüsse 2022 100.000
Ausübung
Begrenzung -28.000 -25.000 -37.500
Stand 31.12.2022 42.000 0 285.081 3.215.136 100.000
HV-Beschlüsse 2023
Ausübung
Begrenzung -14.000 -32.500
Stand 31.12.2023 28.000 0 252.581 3.215.136 100.000
davon eingeräumte Bezugsrechte in Stück: 0 28.000 0 202.500 0 0
davon im Geld (zum Bilanzstichtag) in EUR: 0 0 0 0 0
davon beizulegender Zeitwert (zum Einräumungsstichtag) in EUR: 0 0 0 0 0

Gemäß Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 21. Juni 2022, wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 20. Juni 2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft um insgesamt bis zu TEUR 4.028 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender, nennwertloser Stückaktien gegen Bareinlage und/oder Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2022) und dabei einen von der gesetzlichen Regelung abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Die Ermächtigung kann einmalig oder mehrfach, ganz oder in Teilmengen ausgenutzt werden. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Ausgabe zu entscheiden. Bei Kapitalerhöhungen ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand kann jedoch mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten Bedingungen ausschließen. Im Geschäftsjahr 2023 wurde das genehmigte Kapital 2022 nicht in Anspruch genommen.

Gemäß Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 21. Juni 2022, wurde das Grundkapital um bis zu TEUR 100 durch Ausgabe von bis zu 100.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des letzten Geschäftsjahrs, für das noch kein Gewinnverwendungsbeschluss gefasst wurde, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2022). Die bedingte Kapitalerhöhung diente der Gewährung von variablen Vergütungskomponenten mit langfristiger Anreizwirkung für Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und der Geschäftsführung nachgeordneter verbundener Unternehmen im In- und Ausland. Im Geschäftsjahr 2023 wurde das bedingte Kapital aus 2022 nicht in Anspruch genommen.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu TEUR 28 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 28.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (bedingtes Kapital 2017). Im Geschäftsjahr 2023 wurden daraus keine weiteren Bezugsrechte eingeräumt. Zum Bilanzstichtag liegen die Bezugsrechte, die nicht aufwandswirksam behandelt werden, mit TEUR 0 im Geld. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an leitende Mitarbeiter der Gesellschaft und nachgeordneter verbundener Unternehmen im In- und Ausland nach Maßgabe der Bestimmungen des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 23. Juni 2017 zu TOP 10. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten von ihren Rechten Gebrauch machen.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu TEUR 253 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 252.581 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (bedingtes Kapital 2020). Im Geschäftsjahr 2023 wurden daraus keine Bezugsrechte eingeräumt. Im Geschäftsjahr 2023 liegen die Bezugsrechte, die nicht aufwandswirksam behandelt werden, mit TEUR 0 im Geld. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an derzeitige und künftige Mitarbeiter der Gesellschaft und nachgeordneter verbundener Unternehmen im In- und Ausland nach Maßgabe der Bestimmungen des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 10. September 2020 zu TOP 7. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten von ihren Rechten Gebrauch machen.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu TEUR 3.215 bedingt erhöht durch Ausgabe von 3.215.136 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (bedingtes Kapital 2021). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten für Erwerber von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen nach Maßgabe der Bestimmungen des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 10. Juni 2021 zu TOP 9. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten von ihren Rechten Gebrauch machen.

Gemäß Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 21. Juni 2022 bleibt das bis dahin bestehende bedingte Kapital 2017 gemäß § 4a Nr. 1 bis Nr. 3 der Satzung nur noch in dem Umfang bestehen, in dem sie potenziell zur Erfüllung bereits ausgegebener und noch nicht verfallener Optionen aus den jeweiligen Aktienoptionsprogrammen benötigt werden.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen teilen sich im Wesentlichen auf nachfolgende Sachverhalte auf:

in TEUR 2023
Übrige Rückstellungen 627
Rückstellungen für Provisionen (Fachhandelspartner) 512
Urlaub/Überstunden 312
Ausstehende Eingangsrechnungen 206
Variable Vergütungsbestandteile 185
Summe 1.842

Verbindlichkeiten

in TEUR 2023 2022
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -1.682 -1.355
Verbindlichkeiten gegenüber verb. Unternehmen - -20
Sonstige Verbindlichkeiten -2.819 -1.070
Summe -4.501 -2.444

Es bestehen keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Zur Absicherung von künftigen Kreditinanspruchnahmen besteht weiterhin eine Warenlagersicherungsübereignung.

Es bestehen, bezüglich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die üblichen Eigentumsvorbehalte aus dem Erwerb von Vermögensgegenständen.

In den sonstigen Verbindlichkeiten befinden sich im Abschlussjahr vor allem die Verbindlichkeiten aus dem Unternehmenskauf der acardo group AG gegenüber den Verkäufern in Höhe von TEUR 2.201. Die feste Kaufpreiskomponente von TEUR 2.000 wurde im Geschäftsjahr 2023 um Anpassungen bzgl. Earn-Out 2 erhöht. Diese feste Kaufpreiskomponente ist als Verkäuferdarlehen erst im Jahr 2026 zahlbar und unterliegt einer monatlichen Verzinsung.

Rechnungsabgrenzungsposten

In den passiven Abgrenzungsposten befindet sich ausschließlich ein erhaltener Werbekostenzuschuss in Höhe von TEUR 4.499. Der Zuschuss wurde von einem Kooperationspartner für die Gewinnung weiterer Payment-Kunden gewährt und wird über vermittelte Payment-Verträge abgearbeitet. Als vertragliche Sicherheit, bei nicht vollständiger Rückzahlung, ist eine Übertragung der Payment-Verträge vereinbart. Die Kooperation hat eine Laufzeit von fünf Jahren.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Aufgliederung von Umsatzerlösen

in TEUR 2023 2022
Einmalumsätze 14.728 16.542
Wiederkehrende Umsätze 13.227 10.504
Summe 27.955 27.046
in TEUR 2023 2022
Deutschland 24.402 23.310
International 3.553 3.736
Summe 27.955 27.046

53 % der Umsätze entfallen auf Einmaleinnahmen (Vorjahr 61 %), die aus dem Verkauf von eigen- und fremdgefertigten Kassensystemen sowie selbst entwickelter Software (Netzwerkkommunikation, Erweiterungslizenzen) resultieren. Peripheriegeräte (Drucker, Scanner, Kassenschubladen etc.) sowie Dienstleistungen runden das Hardwareangebot von Vectron ab. Ein kleiner Anteil der verkauften Kassen wird über das Absatzförderungsmodell (Sale-and-lease-back mit anschließender Untervermietung dieser Kassen durch Vectron an Endkunden) angeboten.

Mit der Transformation des Geschäftsmodells gewinnen die wiederkehrenden Umsätze an Bedeutung und machen aktuell einen Anteil von 47 % aus (Vorjahr 39 %). Diese werden erzielt durch Laufzeitverträge mit Endkunden, durch die digitale Services (SaaS, u. a. Payment-Lösungen, Tischreservierungen, Lieferdienste, Kundenbindungssysteme etc.) im Zusammenhang mit einem Kassensystem zur Nutzung überlassen werden. Auch in diesem Geschäftsjahr konnten wir die wiederkehrenden Umsätze steigern (26 %).

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 1.240 (Vorjahr: TEUR 486) beinhalten Währungskurserträge (TEUR 42) verrechnete Sachbezüge (TEUR 154), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 484) sowie periodenfremde Erträge aus Forschungszulagen für 2020 und 2021 (TEUR 269) und die Rücknahme von Abschreibungen aus Forderungen gegenüber Vertriebspartnern aus dem Vorjahr (TEUR 135).

Die Abschreibungen von TEUR 918 (Vorjahr: TEUR 686) enthalten ausschließlich planmäßige/gewöhnliche Abschreibungen.

Das für das Geschäftsjahr abgerechnete Honorar des Abschlussprüfers betrifft Abschlussprüfungsleistungen in Höhe von TEUR 90 und umfasst die Prüfung des Einzelabschlusses nach HGB sowie die des konsolidierten Konzernabschlusses nach IFRS.

Die in der Gewinn- und-Verlustrechnung ausgewiesenen Steuern vom Einkommen und Ertrag beinhalten latente Steuern von TEUR 729. Darüberhinausgehende Beträge resultieren aus Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Im Geschäftsjahr 2023 gibt es in der Gewinn- und Verlustrechnung eine Umgliederung einer Position von "Aufwendungen für bezogene Leistungen" in die "Sonstigen betrieblichen Aufwendungen"/"Mietähnlichen Aufwendungen", in Höhe von TEUR 483. Der in dem Vorjahr nicht umgegliederte Betrag beläuft sich auf TEUR 512. Diese Aufwendungen betreffen refinanziertes Anlagenvermögen in Form von Kassen und Zubehör.

In dem Geschäftsjahr 2023 wurden Aufwendungen in Höhe von TEUR 619 (Vorjahr: TEUR 346), die im direkten Zusammenhang mit den Payment Umsätzen stehen im Materialaufwand erfasst. In den Vorjahren wurden diese in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen abgebildet.

Sonstige Angaben

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Form von liquiditätsschonenden Leasing- und Mietverpflichtungen belaufen sich auf nominal TEUR 11.176 (Vj: TEUR 11.662).

in TEUR Gesamt bis 1 Jahr 1-5 Jahre über 5 Jahre
Leasingverpflichtungen * 3.388 1.504 1.884 -
Mietverpflichtungen ** 7.788 818 3.300 3.670
Summe 11.176 2.322 5.184 3.670

* Die im Rahmen des Absatzförderungsmodells bzw. im Tarif "bonVito Comfort" abgeschlossenen Sale-and-lease-back Geschäfte weisen Ursprungslaufzeiten von 36 bzw. 48 Monaten auf mit einem Restvolumen für nachfolgende Geschäftsjahre in Höhe von TEUR 3.139 (VJ: TEUR 2.850) auf.

** Die Mietverpflichtungen beinhalten den Zeitraum bis Mai 2033.

Während des Berichtszeitraumes waren - gem. Methodik des § 267 Nr. 5 HGB ermittelt - durchschnittlich 159 Mitarbeitende (davon 137 Vollzeitangestellte und 22 Teilzeitangestellte) bei der Vectron Systems AG beschäftigt.

Im Geschäftsjahr setzte sich der Vorstand aus folgenden Personen zusammen:

Thomas Stümmler (CEO)

Dr. Ralf-Peter Simon (COO)

Christoph Thye (CMO, ab dem 22. Februar 2023).

Die Mitglieder des Vorstandes sind unter der Verwaltungsanschrift der Gesellschaft zu erreichen. Die Zuständigkeit für die einzelnen Geschäftsbereiche ist nachfolgend dargestellt.

CEO COO CMO
Finance & Controlling X
Sales & Marketing X
HR & Legal X
Customer Service & Support X
Product Management X
Research & Development X
Enterprise IT X
Business Unit acardo x

Die im Geschäftsjahr 2023 gezahlte Vorstandsvergütung inklusive Aufwandsentschädigungen, Sachbezügen, Gewinnbeteiligungen und Bezugsrechten für das Geschäftsjahr, ohne die Berücksichtigung von Rückstellungen zum 31. Dezember 2023 belaufen sich für Herrn Stümmler auf TEUR 252 (davon erfolgs abhängig TEUR 0 zzgl. Bezugsrechte TEUR 0), für Herrn Dr. Simon auf TEUR 247 (davon erfolgsabhängig TEUR 65 zzgl. Bezugsrechte TEUR 0) sowie für Herrn Thye auf TEUR 14 (davon erfolgsabhängig TEUR 0 zzgl. Bezugsrechte TEUR 0).

Der Aufsichtsrat setzt sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt zusammen:

Herr Prof. Dr. Dr. Claudius Schikora (Vorsitzender), Senatsvorsitzender der Hochschule für angewandtes Management

Herr Andreas Prenner (stellv. Vorsitzender seit 11. September.2023), Mag. rer. soc. oec., CFO und Director HR & Organisation der Vereinigung der Österreichischen Industrie

Herr Thorsten Behrens (stellv. Vorsitzender), Dipl.-Kaufmann, Managing Director, Stephens Inc. (bis zum 11. September2023)

Herr Jürgen Gallmann, Dipl.-Betriebswirt (BA), Managing Director Cumulus Ventures GmbH und Advisor bzw. Co-Investor am UnternehmerTUM, München.

Die Aufsichtsratvergütung für den Vorsitzenden beträgt grundsätzlich TEUR 27 p. a., die übrigen Aufsichtsratsmitglieder erhielten jeweils grundsätzlich TEUR 18 p. a. als Vergütung. Seit 2022 wurde das Vergütungsmodell in fixe und variable Anteile aufgeteilt: jedes Aufsichtsratsmitglied erhält ein jährliches Fixum von TEUR 18 sowie ein Sitzungsgeld von TEUR 1 pro Teilnahme an einer Aufsichtsratssitzung. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält jeweils den 1,5-fachen Wert der Vergütung eines Aufsichtsratsmitgliedes. Es erfolgt eine anteilige Zahlung, wenn das Aufsichtsratsmitglied nicht das gesamte Geschäftsjahr im Amt ist. Im Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat eine Vergütung von insgesamt TEUR 99 erhalten.

Nachtragsberichterstattung

Bis zum Datum der Aufstellung dieses Jahresabschlusses sind keine wesentlichen Ereignisse eingetreten, die eine Anpassung der Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden zum Bilanzstichtag oder eine zusätzliche Angabe im Jahresabschluss erfordern.

 

Thomas Stümmler, CEO

Dr. Ralf-Peter Simon, COO

Christoph Thye, CMO

Anlagenspiegel

Anschaffungskosten
01.01.2023
TEUR
Umbuchung
TEUR
Zugang *)
TEUR
Abgang
TEUR
31.12.2023
TEUR
I. Immaterialle Vermögensgegenstände
1. "Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte" - - 215 - 215
2. "Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten" 8.956 - 1 - 8.957
3. Geleistete Anzahlungen - - 280 - 280
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 8.956 - 495 - 9.451
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 1.415 - - - 1.415
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.688 - 576 2 4.262
Summe Sachanlagen 5.103 - 576 2 5.677
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 526 11.019 - 11.546
Summe Finanzanlagen 526 - 11.019 - 11.546
14.585 - 12.090 2 26.674
Abschreibungen
01.01.2023
TEUR
Umbuchung
TEUR
Zugang **)
TEUR
Abgang **)
TEUR
31.12.2023
TEUR
I. Immaterialle Vermögensgegenstände
1. "Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte" - - 9 - 9
2. "Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten" 8.027 - 245 - 8.272
3. Geleistete Anzahlungen - - - - -
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 8.027 - 254 - 8.281
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 1.403 - 7 - 1.409
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.681 - 657 2 3.337
Summe Sachanlagen 4.084 - 664 2 4.746
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen - - - - -
Summe Finanzanlagen - - - - -
12.111 - 918 2 13.027
Buchwerte
31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
I. Immaterialle Vermögensgegenstände
1. "Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte" 205 -
2. "Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten" 685 929
3. Geleistete Anzahlungen 280 -
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 1.170 929
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 6 12
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 925 1.007
Summe Sachanlagen 931 1.019
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 11.546 526
Summe Finanzanlagen 11.546 526
13.647 2.474

*) Im Geschäftsjahr sind keine Fremdkapitalzinsen im Anlagevermögen aktiviert worden.

**) Im Geschäftsjahr sind keine Zuschreibungen und außerplanmäßigen Abschreibungen im Anlagevermögen erfolgt.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Vectron Systems AG:

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Vectron Systems AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lagebericht der Vectron Systems AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Düsseldorf, den 7. Mai 2024

Nexia GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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Weyers, Wirtschaftsprüfer

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