Erbringung von physiotherapeutischen Dienstleistungen (ohne Ergotherapie)
iPoint-systems GmbH
Ludwig-Erhard-Straße 58, 72760 Reutlingen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Daniel Halstenberg seit 23.11.2023 | Geschäftsführer |
Peter André Schmidt seit 7.7.2021 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 0.51% |
Ungelöste Beteiligungen (4)
| Name | Anteil |
|---|---|
GRO Holding X ApS | 74.26% |
QIC Private Capital Pty Ltd als Treuhänder für den QIC Private Equity Fund No. 3 | 17.79% |
QIC Investments No. 1 Pty Ltd als Treuhänder für den QIC Private Equity Fund (W) | 7.23% |
TIFO ApS | 0.21% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
5 Gesellschafter
GmbH-Struktur
4 von 5 angezeigt
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
iPoint-systems GmbHReutlingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen des Unternehmens 1.1.Geschäftsmodell des Unternehmens Die iPoint-systems GmbH ("iPoint" oder "die Gesellschaft") ist ein Softwarehersteller für Product- Compliance und Product-Sustainability. Das Unternehmen bietet Software für B2B Kunden aus dem Enterprise Segment in den Kernmärkten Automotive, Electronics, Chemicals sowie Discrete Manufacturing an. Die iPoint-systems GmbH ist in der Vergangenheit sowohl organisch als auch durch Übernahmen gewachsen. Die wichtigste Übernahme der Vergangenheit, die zur Erweiterung des Produktangebots und der geografischen Reichweite der iPoint beigetragen hat, ist die IfU Institut für Umweltinformatik-Hamburg GmbH, im Jahr 2017, welche 2022 auf die iPoint-systems GmbH verschmolzen wurde. Durch diese Akquisition wurde das Produktangebot um Product-Sustainability erweitert und als logische Ergänzung in das bestehende Geschäftsmodell integriert. Heute ist die Gesellschaft in 7 Ländern vertreten und beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 140 Mitarbeitende. Die angebotenen Softwarelösungen werden im Enterprise Geschäfts als Subscription (zeitlich befristete Mietsoftware) sowie im Volumengeschäft zusätzlich auch als Perpetual (zeitlich unbefristetes Lizenzmodell) mit entsprechendem Wartungsvertrag verkauft. Die Geschäftsleitung bewertet die Geschäftsperformance anhand des folgenden Leistungsindikators (Key Performance Indicators - KPI):
1.2.Forschung und Entwicklung Die Entwicklungstätigkeiten der iPoint werden im Rahmen agiler Scrum-Methoden von Teams in Deutschland und Österreich durchgeführt. Die Entwicklungsmethoden sollen zu einer erhöhten Geschwindigkeit der Produktentwicklung und nachhaltigen Verbesserung der Produktqualität beitragen. Darüber hinaus soll die Scrum-basierte Entwicklungsmethode, die Teams aus verschiedenen Standorten einbindet, die Abhängigkeit von einzelnen Personen verringern. Des Weiteren nimmt iPoint an unterschiedlichen, in der Regel öffentlich geförderten, Innovationsprojekten teil und verwendet deren Ergebnisse in der innovativen Produktweiterentwicklung regelmäßig weiter. Im abgelaufenen Geschäftsjahr beliefen sich die Forschungs- und Entwicklungsausgaben auf TEUR 3.237. Diese Aufwendungen dienen als Basis für neue Produkte und Innovationen und zeugen von unserem starken Fokus auf die Verbesserung bestehender Softwareprodukte und die Entwicklung von Cloud-Fähigkeiten. Die Forschungs- und Entwicklungs (F&E)-Tätigkeiten werden größtenteils von internen Mitarbeitenden der iPoint ausgeübt. Die Kernaktivitäten im Bereich Entwicklung konzentrierten sich im Geschäftsjahr 2023 auf die Weiterentwicklung der bestehenden Product-Compliance und Product-Sustainability Lösungen, deren Integration sowie der Umstellung von "On-Premise" auf "Cloud Lift & Shift". Im Jahr 2024 sollen sich die F&E-Anstrengungen weiterhin auf die Integration von Product-Compliance und Product-Sustainability sowie die Verbesserung der Cloud-Fähigkeiten durch Einführung von Multiple-Instance-Support mit dynamischer Skalierung konzentrieren. Eine andere wichtige Initiative ist die weitere Standardisierung der Softwarelösungen. 1.3.Mitarbeitende und Organisation Eine wichtige Ressource der Gesellschaft sind aus Managementperspektive hochgradig qualifizierte, engagierte und motivierte Mitarbeitende, die die Werte und Kultur der iPoint widerspiegeln. Die Entwicklung von Mitarbeitenden und die Unternehmenskultur haben für die die Geschäftsführung eine hohe Priorität. Die Mitarbeiterstrategie der iPoint ist auf das Anwerben neuer, qualifizierter Talente und Professionals sowie die Weiterentwicklung und Bindung der bestehenden Mitarbeitenden ausgerichtet - in einer Branche, in der ein hoher Bedarf an qualifizierten Mitarbeitenden besteht. Die Gewinnung von Mitarbeitenden, die sowohl qualifiziert sind als auch mit Ihrer Persönlichkeit zu der Kultur und den Werten passen und die Bindung von leistungsstarken Mitarbeitenden sind für die Geschäftsführung wichtig, um das Wachstum und die Internationalisierungsstrategie der Gesellschaft zu unterstützen. Darüber hinaus sieht das Management ein starkes und innovatives F&E-Kernteam als entscheidend für die Entwicklung und kontinuierliche Verbesserung des Produkt- und Dienstleistungsangebots für unsere Kunden an. Das Management misst den Erfolg bei der Umsetzung der Personalstrategie, indem regelmäßig Gespräche mit den Mitarbeitenden geführt werden. Hierzu zählen das jährliche Mitarbeitergespräch, die regelmäßigen Jour Fixe als auch situationsbezogene Feedbackgespräche. Darüber hinaus soll im Geschäftsjahr 2024 ein zentrales "Pulse Survey" Tool eingeführt werden, mit der Zielsetzung eine standardisierte und kontinuierliche Erfassung unserer Mitarbeiterzufriedenheit und -bedarfe zu erhalten. Darauf aufbauend sollen passgenaue Maßnahmen und Verbesserungspotentiale zielgerichtet erkannt und umgesetzt werden. Die durchschnittliche Anzahl der Vollzeitäquivalente lag im Geschäftsjahr 2023 bei 140 Mitarbeitenden. 1.4.Kunden und Partner Der Kundenstamm der Gesellschaft umfasst im Wesentlichen große und mittelständige Produktionsunternehmen aus den Bereichen Automotive, Electronics, Chemicals und Discrete Manufacturing sowie Stellen der öffentlichen Verwaltung. Die Geschäftsführung rechnet für die kommenden Jahre mit einem Up- und Cross-Selling an ihren bestehenden Kundenstamm im Wesentlichen mit Produkten aus dem Bereich Product-Sustainability. Darüber hinaus soll das künftige Wachstum mit neuen Kunden durch das "Combined"-Angebot ermöglicht werden. Dies umfasst ein integriertes Produktportfolio aus Product-Compliance und Product-Sustainability sowie auf die Bedürfnisse der Kunden abgestimmte Expert Services in diesen Bereichen. 2. Entwicklung des wirtschaftlichen Umfelds, des Marktes und der Branche (Wirtschaftsbericht) 2.1.Allgemeine wirtschaftliche Entwicklung Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Die trotz der jüngsten Rückgänge nach wie vor hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen dämpften die Konjunktur. Hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Damit setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter fort. Im Vergleich zu 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona Pandemie, war das BIP 2023 um 0,7 % höher. 1 Das deutsche BIP ist in realen Beträgen um 1,8% auf 3.877 Mrd. Euro im Jahr 2023. Das BIP der Eurozone ist 2023 stärker gewachsen als in Deutschland (+3,4% gegenüber dem Vorjahr). 2 Das reale BIP in den USA, einem weiteren Schlüsselmarkt der iPoint, ist 2023 um 3,1 % gewachsen, gegenüber einem Wachstum von 0,7% im Jahr 2022. 3
1
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/01/PD24_019_811.html
Im vierten Quartal 2023 hat die Europäische Zentralbank ("EZB") beschlossen, den Leitzins unverändert beizubehalten. Die aktuellen Daten bestätigen weitgehend seine bisherige Einschätzung der mittelfristigen Inflationsaussichten. Abgesehen von einem energiepreisbedingten aufwärtsgerichteten Basiseffekt bei der Gesamtinflation hat sich der rückläufige Trend der zugrunde liegenden Inflation fortgesetzt. Der EZB-Rat ist entschlossen, für eine zeitnahe Rückkehr der Inflation zum mittelfristigen Ziel von 2 % zu sorgen. Auf Grundlage seiner aktuellen Beurteilung ist der EZB-Rat der Auffassung, dass sich die EZB-Leitzinsen auf einem Niveau befinden, das - wenn es lange genug aufrechterhalten wird - einen erheblichen Beitrag zu diesem Ziel leisten wird. 4 Das Vertrauen der Verbraucher wurde durch das von hoher Inflation geprägte Umfeld und den anhaltenden Krieg in der Ukraine belastet, was sich am monatlichen GfK-Konsumklimaindex ablesen lässt. Zu Jahresbeginn 2024 verschlechterten sich nach Angaben der GfK die Indikatoren des Konsumklimas in Deutschland. Die Konjunkturerwartung rutschte auf -6,6 Punkte, die Anschaffungsneigung verschlechterte sich um 6 Punkte und steht im Dezember bei -14,8 Punkten. Auch die Einkommenserwartung sank und liegt nun bei -20 Punkten. 5 Insgesamt deutet die Kombination aus der Geldpolitik der EZB und dem Verbrauchervertrauen auf eine Abschwächung des Wirtschaftswachstums in der gesamten Eurozone in den kommenden Monaten hin. Entgegen der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung verzeichnet Bitkom ein anhaltendes Wachstum am deutschen IT-Software-Markt mit einem jährlichen Marktvolumen von EUR 37,9 Mrd. im Jahr 2022, EUR 41,5 Mrd. im Jahr 2023 und einem erwarteten jährlichen Wachstum von ca. 9,4% auf EUR 45,4 Mrd. im Jahr 2024. 6 Angesichts der deutlichen und anhaltenden Entwicklungen in Richtung Digitalisierung sowie der weiterhin stark wachsenden Bedeutung von Sustainability und der Verantwortung der Unternehmen diese voranzutreiben, geht die Geschäftsleitung davon aus, dass der IT-Software-Markt auch weiterhin das BIP-Wachstum in Deutschland deutlich übertreffen wird, was dem Geschäftsmodell der Gesellschaft an ihrem Hauptmarkt zugutekommt. 2.2. Marktlage "Environmental, Social & Corporate Governance" (ESG) gewinnt weiterhin für alle Brachen und Bereiche zunehmend an Bedeutung. Unternehmen und Investoren, aber auch Regierungen und Regulierungsbehörden legen Wert auf nachhaltiges Wirtschaften. Die Gesellschaft bietet mit ihren Softwarelösungen Antworten auf Fragen nach dem Carbon Footprint oder den im Produkt eingesetzten Materialien, die im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen zu stehen haben. Unter anderem haben die gesetzlichen Initiativen zu mehr Produkttransparenz einen Markt für Compliance- und Sustainability Softwarelösungen geschaffen. Die Geschäftsleitung sieht weiterhin einen starken Makro Trend bei den branchenbezogenen Rahmenbedingungen durch sich kontinuierlich verschärfende gesetzliche Regulierung in allen Industrien oder der "Green Agenda" Strategie der Unternehmen. Der Druck der Konsumenten auf die Unternehmen, nachhaltig zu produzieren und dies dem Konsumenten auch transparent offenzulegen, wurde aus Sicht des Managements von den Unternehmen zwischenzeitlich als wettbewerbsentscheidend erkannt. All diese Faktoren lassen die Geschäftsführung zuversichtlich in die kommenden Jahre blicken und eine hohe Nachfrage der von iPoint zur Verfügung gestellten Software- und Dienstleistungsangeboten erwarten. 3. Geschäftsverlauf Der wesentliche finanzielle Leistungsindikator für die Gesellschaft stellen die Umsatzerlöse dar. Zu den strategischen Prioritäten zählen unter anderem die Cloud-Bereitstellung sowie das internationale Wachstum der Gesellschaft in ausgewählten wichtigen Regionen. Die Umsatzerlöse stiegen im Geschäftsjahr 2023 im Vergleich zum Geschäftsjahr 2022 um 4%von TEUR 17.681 auf TEUR 18.311. Damit wurde die im Vorjahr prognostizierte Steigerung der Umsatzerlöse von 10%-15% nicht erreicht. Die Gründe liegen im Wesentlichen in der Verschiebung neuer Vertragsabschlüsse für Subscription in das zweite Halbjahr 2023, dem stärkeren Fokus auf das Vorantreiben des Subscription-Geschäfts, was zu einem niedrigeren Perpetualumsatz führte, sowie geringeren sonstigen Umsatzerlöse mit institutionellen Trägern.
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https://www.ecb.europa.eu/press/pr/date/2024/html/ecb.mp240125~f738889bde.de.html
Die Gesellschaft investiert weiterhin in die Skalierbarkeit und langfristige Rentabilität ihres operativen Geschäfts, wobei sich diese Investitionen, vor allem in neue Mitarbeitende, kurzfristig auf das EBITDA auswirken. Diese Investitionen sind aufgrund des starken Kundeninteresses, das sich an der Zunahme der Buchungen und dem Umsatzwachstum zeigt, insbesondere in den Bereichen Subscription und Cloud, mehr als gerechtfertigt. Insgesamt beurteilen die Geschäftsleitung die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft, gemessen an der Umsatzentwicklung als weiterhin positiv und sieht keine bestandsgefährdenden Risiken. 4. Ertrags- Vermögens- und Finanzlage 4.1. Ertragslage Die Ertragslage gestaltet sich wie folgt: Die Gesamtumsatzerlöse in Höhe von TEUR 18.311 (Vorjahr: TEUR 17.681) setzen sich aus Umsatzerlösen aus Lizenzen und Wartung (70,9 %), Dienstleistungen und Services (23,4 %) sowie sonstigen Umsatzerlösen mit institutionellen Trägern (5,8 %) zusammen. Das Umsatzwachstum wurde im Wesentlichen durch die Steigerung der Umsatzerlöse aus Lizenzen und Wartung erzielt. Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge um TEUR 829 ist im Wesentlichen auf Erträge aus der Beilegung von Rechtsstreitigkeiten zurückzuführen. Der Anstieg des Materialaufwands in Höhe von TEUR 394 auf TEUR 5.365 resultiert hauptsächlich aus gestiegenen Aufwendungen für externe Server- und Rechenkapazitäten (TEUR 857). Demgegenüber stand ein Rückgang von TEUR 463 für Aufwendungen von Leistungen externer Dienstleister. Der Personalaufwand ging im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 542 auf TEUR 12.702 zurück. Dieser Rückgang ist im Wesentlichen auf Einmaleffekte im Geschäftsjahr 2022 im Rahmen von Abfindungsvereinbarungen zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf TEUR 6.203 und sind damit gegenüber dem Vorjahr um TEUR 830 gestiegen. Gründe hierfür bestehen im Wesentlichen aus höheren Belastungen aus Konzernumlagen von TEUR 396 und gestiegenen Aufwendungen für externe Personalbeschaffung von TEUR 271 sowie und Lizenzaufwendungen von TEUR 233. Das Finanzergebnis beläuft sich auf TEUR -241. Es setzt sich zusammen aus Zinserträgen (TEUR 23) und Zinsaufwendungen (TEUR 264 TEUR), wobei der Anstieg von TEUR 109 hauptsächlich aus gestiegenen Zinsaufwendungen für Darlehen zurückzuführen ist. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von TEUR 163 umfassen im Wesentlichen einen latenten Steueraufwand in Höhe von TEUR 157. Der Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2023 beläuft sich auf TEUR 3.657 (Vorjahr: TEUR 3.555) und ist somit aufgrund der oben dargestellten Entwicklungen um TEUR 102 gestiegen. 4.2.Vermögens und Finanzlage Die Bilanzsumme zum Berichtszeitpunkt beläuft sich auf TEUR 15.943 (Vorjahr: TEUR 16.429). Der Rückgang der Aktivseite um TEUR 486 resultiert zum einen im Wesentlichen aus dem Anstieg der Aktivierung selbsterstellter Software um TEUR 1.161 sowie aus dem Rückgang der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände um TEUR 798 und dem Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten um TEUR 758 aufgrund des laufenden Cash-Flows. Der Rückgang der Passivseite ist im Wesentlichen auf die Entwicklung des Eigenkapitals durch den gestiegenen Bilanzverlust um TEUR 3.657 und den Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um TEUR 3.695 sowie den Rückgang des passiven Rechnungsabgrenzungsposten um TEUR 825 zurückzuführen. 5. Chancen- und Risikobericht In diesem Abschnitt beleuchtet die Geschäftsführung die Chancen sowie Risiken für die Gesellschaft, die die Umsetzung des Strategieplans behindern können, wenn die Risiken eintreten und nicht gemindert oder gesteuert werden. Die Risiken werden vor den Maßnahmen zur Risikobegrenzung und in der Reihenfolge ihrer Bedeutung für die Gesellschaft dargestellt. Chancen Eines der Hauptziele der Gesellschaft besteht im Ausbau ihrer Wettbewerbsposition durch Erzielung eines nachhaltigen Wachstums über organisches Wachstum an ihren Kernmärkten und Erschließung anderer europäischer und internationaler Märkte. Neue Märkte sind aus Sicht der Geschäftsleitung im Vergleich zum deutschen Kernmarkt unterversorgt und bieten damit größere Wachstumschancen für die Gesellschaft. Die iPoint hat ihr Produktportfolio in den letzten Jahren erblich ausgeweitet, sowohl organisch als auch durch eine Übernahme. Dies stellt eine wesentliche Chance für die Gesellschaft dar, die Anzahl der Produkte, die von ihrem Kundenstamm verwendet werden, zu erhöhen. Laut Schätzung der Geschäftsleitung bietet diese Chance ein wesentliches Umsatzwachstumspotenzial an Annual Recurring Revenue (ARR). Kontinuierliche Investitionen in die Erweiterung, Verbesserung und Integration unserer Produkte dienen dem Ausbau und der Verbesserung des Produktangebots der Gesellschaft. Daher ist die Integration der Produkte in einer Plattform ein Hebel zur Stärkung der Wettbewerbsposition der Gesellschaft. Die Geschäftsleitung erwartet, dass die Integration der Produkte auf einer einheitlichen Produktplattform in Kombination mit der stetigen Verbesserung unserer Bestandsprodukte den Umwandlungsraten beim Up- und Crossselling an Kunden zugutekommen und die durchschnittlichen Umsatzerlöse mit Bestandskunden steigern wird. Der globale Markt für grüne Technologie und Nachhaltigkeit wird voraussichtlich von 13,76 Milliarden US-Dollar im Jahr 2022 auf 51,09 Milliarden US-Dollar im Jahr 2029 wachsen. 7 Der aus Sicht der Geschäftsführung tendenziell zunehmende Druck der Gesellschaft und insbesondere die europäische Regulatorik auf die Industrie führt dazu, dass die Unternehmen ihre Geschäftsmodelle und ihre Produkte immer häufiger und schneller in Richtung Sustainability anpassen müssen. Dies bildet aus Managementsicht Geschäftschancen und Umsatzwachstumspotential für die iPoint, da ihre Software die Unternehmen maßgeblich dabei unterstützen kann. Die iPoint ist aus Sicht der Unternehmensführung gut positioniert, um vom Anstieg der Bedeutung von Sustainability in den kommenden Jahren zu profitieren. Verfügbarkeit qualifizierter Mitarbeitender Die Gesellschaft hat ambitionierte Wachstumspläne, sowohl in Deutschland als auch im Ausland. Um die Wachstumsziele zu erreichen, bedarf es aus Sicht des Managements der Gewinnung und Bindung qualifizierter Mitarbeitender. Wichtige Bereiche, in denen künftig mit Einstellungen gerechnet wird, sind F&E, Vertrieb & Marketing sowie das Customer Office. An den Schlüsselmärkten der Gesellschaft bestehen aus Sicht der Geschäftsführung eine hohe Nachfrage nach qualifizierten Talenten und eine geringe Arbeitslosigkeit. In Deutschland lag die Gesamtarbeitslosenquote im Jahr 2023 bei 5,7 % 8 Daher sind qualifizierte Mitarbeitende ein knappes Gut, und die Gesellschaft muss ihre bestehenden Talente erfolgreich halten und in großem Umfang neue Talente einstellen, wenn das Umsatzwachstum und die Erschließung neuer Märkte vorangetrieben werden sollen. Diesem Risiko soll dadurch begegnet werden, indem überdurchschnittliche Leistungen an Mitarbeitende angeboten werden, diesen regelmäßig Gehör geschenkt wird, um ihr Engagement zu incentivieren und die durch die Gespräche gewonnenen Informationen das Personalrekrutierungsteam gestärkt wird. Dieses Risiko ist für die Unternehmensleitung von großer Bedeutung, und sie geht davon aus, dass diese Tätigkeiten die Gesellschaft bei der Wahrung der Wettbewerbsposition wirksam unterstützen werden.
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https://www.fortunebusinessinsights.com/de/green-technology-and-sustainability-market-102221
Makroökonomisches Umfeld Die jüngsten makroökonomischen Entwicklungen stellen ein Risiko für die kurz- bis mittelfristigen Finanzpläne der Gesellschaft dar. Die Inflation in Deutschland lag im Jahr 2023 bei ca. 5,9 % 9. Sowohl die hohe Inflation als auch die hohen Zinsen können die Fähigkeit und Bereitschaft der Menschen und Unternehmen einschränken, Investitionen zu tätigen, solange diese Bedingungen vorherrschen. Die hohe Inflation und die hohen EURIBOR-Zinssätze werden sich auf die Kostenbasis und den Cashflow der Gesellschaft auswirken, mit höheren Finanzierungsaufwendungen (aufgrund höherer Zinsen), Personalkosten und anderen Betriebskosten. Darüber hinaus kann das aktuelle makroökonomische Umfeld nachfrageseitig einen negativen Effekt auf den Umsatz im Neugeschäft haben. Diese aus dem makroökonomischen Umfeld resultierenden Risiken sind für die Unternehmensleitung von großer Bedeutung und können von der Gesellschaft zum Teil gemindert werden. Insbesondere hält das Unternehmen seine Ausgaben streng im Auge, überprüft regelmäßig die Bedingungen mit Lieferanten und berücksichtigt den Inflationsdruck auf die Kosten in seinen Verkaufspreisen an Kunden. Verzögerter Eintritt in neue Märkte Eine Folge der vorherrschenden makroökonomischen Bedingungen ist das Risiko eines verzögerten Eintritts in neue Märkte. Wenn dieses Risiko eintritt, bedeutet dies ein geringeres Umsatzwachstum im Vergleich zu den Prognosen. Sollte dieses Risiko zum Tragen kommen, wird die Gesellschaft versuchen, den Cashflow und das EBITDA zu optimieren und die Geschwindigkeit der internationalen Expansion anzupassen. Dieses Risiko wird als niedrig eingeschätzt, da für die iPoint auch in Zeiten wirtschaftlicher Volatilität oben genannte Chancen bestehen. Inflationsrisiken Durch vergangene Preiserhöhungen hat die Geschäftsführung festgestellt, dass Preise bei Bedarf erhöht werden können, ohne dass damit eine wesentliche Verringerung der Nachfrage einhergeht. Dies wird durch den kontinuierlichen Umsatzanstieg der vergangenen Jahre untermauert. Aus Sicht der Geschäftsführung zeugt dies von der Qualität des Angebots der iPoint und bietet der Gesellschaft eine Möglichkeit, die Inflationsauswirkungen auf ihre Kostenbasis abzufangen. Liquiditätsrisiken Um den Liquiditätsrisiken zur begegnen, besteht von Seiten der Muttergesellschaft, der Gro Fund II K/S, Kopenhagen, Dänemark, eine harte Patronatserklärung über TEUR 2.000 bis zum 31. Dezember 2025. 6. Prognosebericht Trotz der hohen Inflationsrate und des anhaltenden Kriegs in der Ukraine sowie des jüngsten Rückgangs des Verbrauchervertrauens laut GfK-Konsumklimaindex (siehe Abschnitt 2.1.), erwartet die Geschäftsleitung keine Auswirkungen auf das Kaufverhalten der Kunden der Gesellschaft als direkte Folge. Eine Reihe makroökonomischer und geopolitischer Faktoren, einschließlich des Kriegs in der Ukraine und der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank ("EZB"), haben die Inflation in der Eurozone deutlich über den Zielwert von 2,0 % getrieben 10. Die Geschäftsleitung geht davon aus, dass das durch hohe Inflation geprägte Umfeld auch im Geschäftsjahr 2024 zu erhöhten Finanzierungskosten aufgrund höherer EURIBOR-Zinssätze und einem weiteren Anstieg der Kostenbasis der Gesellschaft infolge höherer Energie- und Hosting-Kosten sowie steigender Personalkosten führen wird. Zur Minderung der höheren Kosten und Mittelabflüsse aufgrund der Inflation hat die Gesellschaft ihre Preisstruktur angepasst und beabsichtigt, das Risiko bei neuen Kundenverträgen durch entsprechende Preisanpassungsklauseln zu verringern. Außerdem analysiert sie ihre Lieferantenbasis mit Blick auf eine Verbesserung der Vertragsbedingungen. Betrachtet man die zuvor genannten Angelegenheiten in der Gesellschaftsprognose, so kann die Gesellschaft ihre Aktivitäten in der Forschung und Entwicklung finanzieren und ihre Markteinführungsfunktion über ihren eigenen Cashflow und die verfügbaren Kreditfazilitäten verbessern.
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https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/01/PD24_020_611.html#
:~: text=Januar%202024&text=WIESBADEN%20%E2%80
Aus Sicht der Geschäftsführung ist die Gesellschaft gut positioniert, um ihre strategischen Ziele zu erreichen und sich weiterhin von ihren Mitbewerbern abzuheben. Die Gesellschaft prognostiziert ihr KPI im Rahmen ihres jährlichen Budgetierungsprozesses. Die Prognose beginnt mit der Erwartung in Bezug auf neue Buchungen basierend auf früheren Erfahrungen und der Vertriebspipeline, der Kundenbindungsrate des bestehenden Kundenstamms und anderen Umsatzschätzungen (einschließlich der Auflösung passiver Rechnungsabgrenzungsposten und des Projekt-Backlog bei professionellen Dienstleistungen), aufgegliedert nach Region und Umsatzmodell. Die Geschäftsleitung trifft eine Vorhersage zu Softwaregeschäften, Aufwendungen für Markteinführungen, VZÄ und Personalwachstum und Kosteninflation sowie anderen Betriebskosten und Investitionsausgaben, deren jeweilige Höhe die Erreichung der Prognose vor allem für die Umsatzerlöse vollumfänglich unterstützen sollte. Durch die konsequente Fortführung der Umstellung des Geschäftsmodells von unbefristeten Lizenzen auf ein Lizenz-Abonnement-Modell erwartet die Geschäftsleitung für das kommende Geschäftsjahr ein Wachstum der Umsatzerlöse im niedrigen zweistelligen Prozentbereich.
Reutlingen, den 28. August 2024 Peter Schmidt, CEO Daniel Halstenberg, CFO Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. Allgemeine Angaben Die iPoint-systems GmbH hat ihren Sitz in Reutlingen und ist beim Amtsgericht Stuttgart (HR B Reg.Nr. 353830) eingetragen. Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag eine mittelgroße Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 2 HGB. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften in Verbindung mit rechtsformspezifischen Sondervorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Das Kalenderjahr ist das Geschäftsjahr. Der Vorjahresausweis wurde im Jahresabschluss 2023 in den folgenden Bilanz- und Gewinn- und Verlustposten angepasst: Die im Vorjahr unter den "Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern" ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm in Höhe von TEUR 800 sind im Jahresabschluss 2023 unter den "sonstigen Verbindlichkeiten" ausgewiesen. Die im Vorjahr unter den "Aufwendungen für Roh,- Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren" ausgewiesenen Aufwendungen für externe Server- und Rechenkapazitäten in Höhe von TEUR 1.515 sind im Jahresabschluss 2023 unter den "Aufwendungen für bezogene Leistungen" ausgewiesen. Die im Vorjahr unter dem "Personalaufwendungen" ausgewiesenen für externe Personalbeschaffung in Höhe von TEUR 401 sind im Jahresabschluss 2023 unter den "sonstigen betrieblichen Aufwendungen" ausgewiesen. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte werden zu Herstellungskosten (Entwicklungskosten) aktiviert, sofern zum Abschlussstichtag zumindest eine hohe Wahrscheinlichkeit der tatsächlichen Entstehung eines Vermögensgegenstandes besteht. Zu den Herstellungskosten zählen im Wesentlichen die einzeln direkt zurechenbaren Kosten. Die Abschreibung der selbst geschaffenen gewerbliche Schutzrechte und ähnlichen Rechte und Werte erfolgt linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer von fünf Jahren. Entgeltlich von Dritten erworbene immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt in der Regel fünf Jahre. Zugänge im Wirtschaftsjahr von immateriellen Vermögengegenständen bis 800 EUR werden gemäß § 6 II und IIa EstG abgeschrieben. Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Zugänge im Wirtschaftsjahr von Sachanlagen bis 800 EUR werden gemäß § 6 II und IIa EstG abgeschrieben. Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen zu Anschaffungskosten bewertet. Finanzanlagen, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen dienen, werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen saldiert. Ausleihungen sind grundsätzlich zum Nominalwert bilanziert. Der Ansatz der unfertigen Leistungen erfolgt mit den Herstellungskosten. Zinsen für Fremdkapital werden nicht angesetzt. Soweit die Wertansätze den niedrigeren beizulegenden Wert übersteigen, werden Abschreibungen auf den niedrigeren Wert zum Bilanzstichtag vorgenommen. Die Grundsätze der verlustfreien Bewertung werden beachtet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung von 1 % auf die nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen gebildet. Die flüssigen Mittel sind mit dem Nennwert zum Bilanzstichtag angesetzt. Fremdwährungsumrechnung Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Langfristige Fremdwährungsforderungen werden zum Devisenbriefkurs bei Entstehung der Forderung oder zum niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, angesetzt (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Darüber hinaus werden aktive latente Steuern auf die bestehenden körperschaft- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge sowie auf steuerliche Zinsvorträge im Sinne des § 4h EStG i.V.m. § 8a KStG gebildet, soweit innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Verlustverrechnung zu erwarten ist. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen. Der Aufwand und Ertrag aus der Veränderung der bilanzierten latenten Steuern wird in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" als sog. Davon-Vermerk ausgewiesen. Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein effektiver Steuersatz von 31,05 % zugrunde (15,825 % für die Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und 15,225 % für die Gewerbesteuer), der sich voraussichtlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen ergeben wird. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Die Pensionsrückstellungen werden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Der Zinssatz beträgt 1,82 %. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden Rentensteigerungen von jährlich 2,5 % zugrunde gelegt, sowie eine Fluktuation in Höhe von 0,0 % p.a. unterstellt. Die Verpflichtungen aus Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit den Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungs- und ähnlichen Verpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind (sog. Deckungsvermögen), verrechnet. Die Bewertung des Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Die sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen." Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Langfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Devisengeldkurs bei Entstehung der Verbindlichkeit oder zum höheren Stichtagskurswert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, bewertet (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. C. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Das Anlagevermögen ist im nachstehenden Anlagenspiegel erläutert:
2. Anteilsbesitz Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen (Anteilsbesitz) setzen sich wie folgt zusammen:
Angaben nach lokalen Abschlüssen zum 31. Dezember 2023 / Umrechnungskurs: 1 EUR = 1,10 USD; 1 EUR = 7,8 CNY, 1 EUR = 155,6 JPY, 1 EUR = 11,1 SEK, 1 EUR= 0,87 GBP 3. Vorräte Die Vorräte beinhalten folgende Beträge:
In den unfertigen Leistungen, die zu Herstellungskosten bzw. dem beizulegenden Wert bewertet werden, sind die bereits erbrachten Leistungen aus Kundenverträgen enthalten. 4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von TEUR 1.815 (Vorjahr: TEUR 2.112). In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Geschäftsführer in Höhe von TEUR 282 (Vorjahr: TEUR 201) enthalten. 5. Eigenkapital Im Bilanzverlust in Höhe von EUR 3.469.107,61 ist ein Gewinnvortrag in Höhe von EUR 187.949,09 enthalten. 6. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Rückstellungspflichtige Pensionsverpflichtungen bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von TEUR 552. Diese wurden mit Deckungsvermögen (TEUR 443) gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet. Als Deckungsvermögen wurden zweckexklusive, verpfändete und insolvenzgeschützte Rückdeckungsversicherungsvereinbarungen klassifiziert. Die Erträge aus dem Deckungsvermögen (TEUR 2) wurden mit den Zinszuführungen (TEUR 10) gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB saldiert. Der sich ergebende Saldo von TEUR 8 ist im Finanzergebnis unter dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" enthalten. Der beizulegende Zeitwert der saldierten Rückdeckungsversicherungsansprüche entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten (Deckungskapital zuzüglich Überschussbeteiligung) gemäß versicherungsmathematischem Gutachten bzw. den Mitteilungen des Versicherers. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beläuft sich zum 31.12.2023 auf TEUR 9 (Vorjahr: TEUR 27). 7. sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (TEUR 729, Vorjahr: TEUR 426), erfolgsabhängige Mitarbeitervergütungen (TEUR 650, Vorjahr: TEUR 426) sowie für, Urlaubsentgelte und Überstunden (TEUR 318, Vorjahr: TEUR 365). 8. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten Darlehen mit einer Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren in Höhe von TEUR 5.305 (Vorjahr: TEUR 1.482). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr (TEUR 305; Vorjahr: TEUR 354) und sind innerhalb eines Jahres fällig. Im Vorjahr bestanden Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen mit einer Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren in Höhe von TEUR 236. Sie sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten aus dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm in Höhe von TEUR 1.311 (Vorjahr: TEUR 800) und sind bei einem Verkauf des Unternehmens oder bei Ausscheiden der an dem Programm beteiligten Mitarbeitern fällig. Diese Verbindlichkeiten wurden im Vorjahr unter den "Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern" ausgewiesen. Alle anderen Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 175 (Vorjahr: TEUR 166) sowie Verbindlichkeiten aus sozialer Sicherheit in Höhe von TEUR 8 (Vorjahr: TEUR 3) enthalten. 9. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet die Abgrenzung der Umsätze aus Verkäufen von Abonnement-Lizenzen. D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Es wurden Umsätze in Höhe von TEUR 18.311 (Vorjahr: TEUR 17.681) erzielt. Die Umsatzerlöse beinhalten im Wesentlichen Dienstleistungen für externe Kunden und verbundene Unternehmen. 2. Bezogene Leistungen Die bezogenen Leistungen beinhalten im Wesentlichen Leistungen externer Dienstleister in Höhe von TEUR 2.993 (Vorjahr: TEUR 3.456). Darüber hinaus beinhalten die bezogenen Leistungen Aufwendungen für externe Server- und Rechenkapazitäten in Höhe von TEUR 2.373 (Vorjahr: TEUR 1.515). Diese wurden im Vorjahr unter den "Aufwendungen für Roh,- Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren" ausgewiesen. 3. Personalaufwand
Im Vorjahr wurden Aufwendungen für externe Personalbeschaffung in Höhe von TEUR 401 in den Personalaufwendungen ausgewiesen. 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Konzernumlagen (TEUR 1.166, Vorjahr: TEUR 770), Recht- und Beratungsaufwendungen (TEUR 940, Vorjahr: TEUR 811), Raumkosten (TEUR 675, Vorjahr: TEUR 672), externe Personalbeschaffung (TEUR 672, Vorjahr: TEUR 401), Lizenzaufwendungen (TEUR 591, Vorjahr: TEUR 358), Reisekosten (TEUR 325, Vorjahr: TEUR 234), Fahrzeugkosten (TEUR 302, Vorjahr: TEUR 311), Werbekosten (TEUR 240, Vorjahr: TEUR 335), Aufwendungen für Telefon und Internet (TEUR 185, Vorjahr: TEUR 173), Leasingaufwendungen (TEUR 163, Vorjahr: TEUR 150), Fremdleistungen (TEUR 135, Vorjahr: TEUR 201), Mitgliedsbeiträge (TEUR 125, Vorjahr: TEUR 79), Externe Verkaufsprovisionen (TEUR 120, Vorjahr: TEUR 180) sowie Aufwendungen aus Währungsumrechnung TEUR 50 (Vorjahr: TEUR 169). Im Vorjahr wurden die Aufwendungen für externe Personalbeschaffung in den Personalaufwendungen ausgewiesen. 5. Finanzergebnis Die Erträge (TEUR 2) aus dem Deckungsvermögen wurden mit den Zinszuführungen (TEUR 10) gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB saldiert. Der sich ergebende Saldo von TEUR 8 ist unter dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" enthalten. Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge enthalten solche aus verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 6 (Vorjahr: TEUR 6). Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten solche an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 5). Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Aufzinsung in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 2). E. Sonstige Angaben 1. Forschungs- und Entwicklungskosten Der Gesamtbetrag der im Geschäftsjahr getätigten Forschungs- und Entwicklungskosten beläuft sich auf TEUR 3.237 (Vorjahr: TEUR 2.737). Davon entfallen auf selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens TEUR 2.755 (Vorjahr: TEUR 2.406). 2. Arbeitnehmer
3. Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Da nur drei Geschäftsführer Bezüge von der Gesellschaft erhalten, wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB auf eine Angabe verzichtet. Die Pensionsrückstellungen für ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung und ihre Hinterbliebenen belaufen sich zum 31. Dezember 2026 auf TEUR 552. 4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gliedern sich wie folgt:
5. Abschlussprüferhonorar Eine Angabe des von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar ist unter Anwendung von § 288 Abs. 2 Satz 2 HGB in Verbindung mit § 285 Nr. 17 HGB unterblieben. 6. Ausschüttungsgesperrte Beträge Zum Abschlussstichtag unterliegen der Ausschüttungssperre:
7. Vorschlag für ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn/-verlust auf neue Rechnung vorzutragen. 8. Gesellschafter und Konzernverhältnisse Die iPoint-systems GmbH wird in den Konzernabschluss der GRO Holding X ApS, mit Sitz in Kopenhagen, Dänemark, einbezogen. Der Konzernabschluss der GRO Holding X ApS, ist am Sitz dieser Gesellschaft erhältlich und wird im dänischen Handelsregister unter der Registernummer (CVR Nummer) 41736755 veröffentlicht. Die Berichtsgesellschaft nimmt die Befreiung von der Aufstellung eines eigenen Teilkonzernabschlusses gemäß § 293 Abs. 1 HGB in Anspruch. 9. Nachtragsbericht Mit Gesellschafterbeschluss vom 29. Juli 2024 wurde das Stammkapital von EUR 58.834,00 um EUR 2.258,00 auf EUR 61.092,00, durch Ausgabe von 2.258 neuen Geschäftsanteilen, erhöht. In diesem Zuge wurde von den Gesellschaftern der iPoint-systems GmbH beschlossen, einen Betrag von insgesamt EUR 2.498.283,44 in die Kapitalrücklage einzubezahlen. Andere Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, lagen nicht vor.
Reutlingen, den 28. August 2024 Schmidt, Peter, CEO Daniel Halstenberg, CFO Sonstige Berichtsbestandteile
Reutlingen, den 28. August 2024 gez. Peter Schmidt, Geschäftsführer gez. Daniel Halstenberg, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 9. Oktober 2024 festgestellt. Bei dem vorstehenden Jahresabschluss handelt es sich um die nach § 327 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die iPoint-systems GmbH, Reutlingen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der iPoint-systems GmbH, Reutlingen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der i- Point-systems GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, den 28. August 2024 PrivewaterhouseCoopers
GmbH
Jürgen Schwehr, Wirtschaftsprüfer Jens Rosenberger, Wirtschaftsprüfer |
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