Stammdaten

Register
Amtsgericht Coesfeld HRB 11716
Eingetragen
3.3.2009
Branche
Dachdeckerei und BauspenglereiWärme- und KältehandelZimmerei und Ingenieurholzbau
Gegenstand
Berichtigung von Amts wegen: Durchführung von Dachdeckerarbeiten jeglicher Art und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, die Durchführung von Ausbau- und Zimmereiarbeiten und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, der Handel mit Bedachungsartikeln und allen damit zusammenhängenden Produkten sowie der Handel mit Energie und Haustechnik.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Christian Dirks
seit 3.3.2009
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Dirks Bedachungen GmbH

Heiden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 876.299,00 575.136,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 27.498,00 21.100,00
II. Sachanlagen 838.801,00 544.036,00
III. Finanzanlagen 10.000,00 10.000,00
B. Umlaufvermögen 4.654.698,78 4.175.349,89
I. Vorräte 3.983.038,40 3.591.066,58
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 663.233,56 580.926,77
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 8.522,64 12.886,62
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 8.426,82 3.356,54
C. Rechnungsabgrenzungsposten 12.579,61 11.266,48
D. Aktive latente Steuern 0,00 282,95
Aktiva 5.543.577,39 4.762.035,32

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 663.189,95 507.079,08
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 482.079,08 405.337,53
III. Jahresüberschuss 156.110,87 76.741,55
B. Rückstellungen 264.860,97 186.382,45
C. Verbindlichkeiten 4.611.026,47 4.068.573,79
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 3.777.514,81 3.786.749,64
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 833.511,66 281.824,15
davon gegenüber Gesellschaftern 1.657,32 792,74
D. Rechnungsabgrenzungsposten 4.500,00 0,00
Summe Passiva 5.543.577,39 4.762.035,32

Anhang für das Geschäftsjahr 2023



1. Allgemeine Angaben

Die Dirks Bedachungen GmbH ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 ei­ne klei­ne Kapi­tal­ge­sell­schaft im Sin­ne des § 267 HGB.

Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsge­setzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haf­tung (GmbHG) sowie der Regelungen des Gesellschaftsvertrags der Gesell­schaft aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB in An­spruch.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das Unternehmen verfügt über eine Geschäftsbuchhaltung, die den han­dels- und steuerrechtlichen Ord­nungsmäßigkeitserfordernissen entspricht.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vor­schriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermer­ke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzu­bringen sind, weitestgehend im An­hang aufgeführt.

Der Sachkontenbereich ist entsprechend dem Kontenplan ausreichend und übersichtlich gegliedert. Im Debi­toren- und Kreditorenbereich sind einzelne Personenkonten vorhanden. Die Konten der Buchhaltung wurden chronologisch, klar und richtig geführt; die Eintragungen enthalten Hinweise auf die ihnen zugrunde liegenden Belege und auf die Gegenbuchungen. Die Belege wurden systematisch abgelegt und sind jederzeit auffind­bar.

Die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2023 ist innerhalb der Bilanz richtig vorgetragen. Die Vermögens­werte und die Schul­den sind durch Inventare richtig und ordnungsgemäß erfasst. Die Bilanz wurde ordnungs­gemäß aus dem In­ventar und den Büchern entwickelt. Sie enthält alle ausweispflichtigen Aktiva und Passiva.

Die Bilanz wurde gemäß den Vorschriften über "große Kapitalgesellschaften" gegliedert. Die Gewinn- und Ver­lustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Die Gesellschaft hat ihren Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 unter An­wendung der durch das Bi­lanz­richtlinie-Umset­zungsgesetz (BilRUG) bestehenden Bilanzie­rungs- und Bewer­tungsvor­schriften des HGB auf­gestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Absatz 2 HGB in der Fas­sung des BilRUG aufgestellt worden. Die Umsatzerlöse werden gem. § 277 Absatz 1 HGB in der Fas­sung des BilRUG ausgewiesen.

Im Geschäftsjahr 2023 liegen keine Erträge und Aufwendungen von außerordentlicher Bedeutung vor (§ 285 Nr. 31 HGB).

Die Angaben im Anhang erfolgen, aufgrund des BilRUG, bilanzpostenspezifisch in der Reihenfolge des § 266 Absatz 2 und 3 HGB.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht (§ 264 Abs. 1a HGB):

Firmenname laut Registergericht: Dirks Bedachungen GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Heiden
Registergericht: Coesfeld
Register-Nr.: HRB 11716

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortfüh­rung (Going-Concern) aufgestellt.

Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen Ab­schrei­bungen bewertet. Die beweglichen Anlagegüter sind nach Maßgabe der für zulässig gehaltenen Nut­zungs­dauer linear abgeschrieben worden. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800,00 Euro
- geringwertige Anlagegüter - wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die in Ausführung befindlichen Bauaufträge sind zu Her­stel­lungs­ko­sten be­wer­tet. Die Her­stel­lungskosten ent­halten die aktivierungspflichtigen Bestandteile des § 255 Abs. 2 HGB. Die Herstellungskosten der in Ausfüh­rung befindlichen Bauaufträge umfassen neben den Materialeinzelko­sten, Fer­ti­gungs­ein­zel­ko­sten und Son­der­ein­zelko­sten der Fertigung auch anteilige Material- und Ferti­gungs­ge­meinko­sten und an­ge­mes­sene Teile der Verwal­tungs­kosten sowie angemessene Aufwen­dungen für sozia­le Einrich­tungen des Be­triebs, für freiwil­lig soziale Leis­tungen und für die betriebli­che Altersversorgung. Ver­triebsko­sten wur­den nicht aktiviert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanz­stichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbring­lichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen wer­den abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung von 1 % auf die nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen gebildet.

Die Rückstellungen sind so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken Rechnung tragen.

Sonstige Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmän­nischer Be­urteilung notwendig ist, um die bestehenden Risiken angemessen abzudecken.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Immaterielle Vermögensgegenstände

Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu An­schaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden EDV-Programme mit Anschaffungskosten bis zu 800,00 €; diese werden sofort in voller Höhe aufwandswirksam erfasst. Soweit die beizulegenden Werte ein­zelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätz­lich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

Sachanlagen

Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare bzw. de­gressive Abschreibungen, bewertet. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Die Ab­schrei­bun­gen auf Zu­gän­ge des Sach­an­la­ge­ver­mö­gens er­folgen grund­sätz­lich zeit­an­teilig. Soweit die bei­zu­le­gen­den Wer­te ein­zel­ner Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de ihren Buch­wert unter­schreit­en, wer­den zu­sätzlich au­ßer­plan­mäßige Ab­schrei­bungen bei vor­aus­sicht­lich dau­ernder Wertmin­de­rung vor­ge­nom­men. Die Sach­anla­gen wur­den, mit Ausnah­me der ge­ring­werti­gen Wirt­schafts­güter, linear ab­geschrie­ben.

In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftgüter wird handelsrechtlich die steuerliche Rege­lung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren bewegli­chen Wirt­schaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirt­schafts­jahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die An­schaf­fungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbe­trag, für das ein­zelne Wirtschaftsgut 800,00 € nicht übersteigen.

Vorräte

Die in Ausführung befindlichen Bauaufträge wurden zu Her­stel­lungs­ko­sten be­wer­tet. Die Her­stel­lungsko­sten enthalten die aktivierungspflichtigen Bestandteile des § 255 Abs. 2 HGB. Die Her­stel­lungsko­sten der teil­ferti­gen Leistungen umfassen neben den Materialeinzel­ko­sten, Ferti­gungs­einzel­ko­sten und Son­der­einzel­kosten der Fertigung auch anteilige Material-, Fertigungs- und Ver­wal­tungs­gemein­ko­sten. Die Ver­triebs­ge­mein­ko­sten wur­den nicht aktiviert.

Bei den in Ausführung befindlichen Bauaufträgen handelt es sich um Baumaßnahmen auf frem­dem Grund und Bo­den.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden durch körperliche Be­stands­auf­nahme ermittelt. Die Bewertung erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren Marktpreisen. Abge­se­hen von handelsübli­chen Eigentumsvorbehalten sind die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die fer­tigen Er­zeugnisse und Wa­ren frei von Rechten Dritter.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstich­tag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände be­in­hal­ten die For­derungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermö­gensge­genstän­de.

Die Bewertung der Forderungen erfolgte zum Nennwert abzüglich notwendiger Wertberichtigungen. Unein­bringliche Forderungen wurden abgeschrieben. Die Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller er­kenn­barer Risiken bewertet. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ge­genüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Die Sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen 8.522,64 Euro.

Flüssige Mittel

Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten

Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite wurden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausge­wiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Der Rech­nungsabgrenzungsposten betrifft im Wesentlichen Kraftfahrzeugsteuern, Kosten für Werbeeinträge und Versicherungsaufwendungen für das Jahr 2024.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Stammeinlagen sind in voller Höhe eingezahlt (§ 272 HGB).

Sonstige Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage der Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzuset­zen ist hier­bei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB. Soweit Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen, wurden diese mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durch­schnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).

Die sons­ti­gen Rück­stel­lun­gen wur­den in Hö­he des Be­tra­ges an­ge­setzt, der nach ver­nünf­ti­ger kauf­män­nischer Beurtei­lung not­wendig ist, um die er­kenn­ba­ren Ri­si­ken an­ge­messen abzu­de­cken. Die sonsti­gen Rückstellun­gen wurden für unge­wisse Ver­bind­lichkei­ten gebil­det.

Die ausgewiesenen sonstigen Rückstellungen berücksichtigen im Wesentlichen die Verpflichtun­gen der Ge­sellschaft aus Nachlaufkosten und die Verpflichtung der Künstlersozialabgabe, für fehlende Lieferantenrechnungen, für aus­stehen­de Ur­laubs­an­sprü­che und Ver­pflichtun­genge­gen­über der Be­rufs­ge­nos­sen­schaft, für Ge­währ­­­­­­­­­­­­­­­­­­­leis­tun­gen, so­wie für Jah­res­ab­schluss­er­stel­lung und Ar­chi­vie­rungs­ko­sten.

Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Archivierungskosten wurde eine durchschnittliche Restaufbe­wah­rungsdauer von 5,5 Jahren zu­grunde ge­legt. Der Teil der Rückstellungen, welcher auf Ausgaben entfällt, die nach Ablauf des dem Ab­schlussstichtag folgenden Geschäftsjahres anfallen, wird mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Markt­zinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Für zukünftige Aufwendungen aus der Erfüllung von Garantieleistungen wurden entsprechende Rückstel­lun­gen in Höhe des jeweiligen Erfüllungsbetrags, d.h. unter Berücksichtigung der voraus­sichtlich im Erfül­lungs­zeitpunkt geltenden Kostenverhältnisse, gebildet. Bei der Ermittlung der Rückstellungen wurden die Laufzei­ten (Geltendmachung von Garantieleistungen ab Umsatzzeit­punkt) anhand einer Analyse der Gar­antiefälle des vorangegangenen Geschäftsjahres berücksich­tigt. Es wurden voraussichtliche Preis- bzw. Kostensteige­rungen zugrunde gelegt. Der Teil der Rückstellungen, welcher auf Ausgaben entfällt, die nach Ablauf des dem Abschlussstichtag folgen­den Geschäftsjahres anfallen, wird mit dem ihrer Restlauf­zeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Rückstellungen sind so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken Rechnung tragen. (§ 249 HGB).

Sonstige Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Be­urteilung notwendig ist, um die bestehenden Risiken angemessen abzudecken.

Angaben und Erläuterungen zu Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei den Verbindlichkeiten be­stehen die üb­lichen Ei­gentumsvorbehalte und Bürgschaften.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitute, die durch Grundpfandrechte (Grundschuld) und durch die Siche­rungs­übereignung des beweglichen Anlagevermögens gesichert sind, be­tra­gen 672.426,12 Euro. (§ 285 Nr. 1b HGB)

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitute, die durch Sicherungsübereignung am beweglichen Anlagevermö­gens gesichert sind, betragen 337.566,10 Euro.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen in Höhe von 278.459,29 Euro (§ 253 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 285 Nr. 1 a HGB).

Sämtliche Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 bestehen die nachfolgend aufgeführten Verbindlichkeiten gegen­über dem Gesellschaf­te­r:

Christian Dirks 1.657,32 Euro

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Absatz 2 HGB in der Fassung des BilRUG aufgestellt worden.

Wesentliche periodenfremde Aufwendungen sind nicht angefallen.

5. sonstige Angaben

Geschäftsführerbezüge

Die Angabe zu den Bezügen der Mitglieder der Geschäftsführung im Geschäftsjahr 2023 un­ter­bleibt mit Hin­weis auf § 286 Abs. 4 HGB.

Angaben zum Geschäftsführungsorgan

Zur Geschäftsführung war im Geschäftsjahr 2023 bestellt:

  - Herr Christian Dirks.
  
Die Gesellschaft wird durch den Geschäfts­führer ver­tre­ten. Der Ge­schäfts­füh­rer ist von den Be­schrän­kun­gen des § 181 BGB be­freit.

Da nur ein Geschäftsführer Bezüge von der Gesellschaft erhält wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB auf eine Anga­be verzichtet.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden sonstige finanzielle Verpflichtungen aus geschäftsüblichen Miet- und Leasing­verhältnissen in geringem Umfang.

Außerhalb der unter den Passivposten aufgeführten Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanziel­le Verpflich­tungen. Insbesondere bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3 HGB aus Mietverträ­gen, aus Fahrzeugleasing und aus Kopiererleasing, zum Stichtag in Höhe von 636.047,59 Euro. Dar­über hin­aus­ge­hende sons­tige fi­nan­zielle Ver­pflich­tun­gen be­stan­den zum Stichtag im geschäftsüb­lichen Umfang.

Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr 2023 wurden folgende Arbeitnehmer beschäftigt:



Stichtag
beschäftigte Personen
31.03.2023
46
30.06.2023
47
30.09.2023
50
31.12.2023
50



Im Jahresdurchschnitt wurden 48 Arbeitnehmer, davon ein Geschäftsführer, beschäftigt. (§ 285 Nr. 7 HGB)

Ausschüttungsgesperrte Beträge i.S.d. § 268 Abs. 8 HGB

Zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2023 unterliegen der Überhang der aktivierten latenten Steu­ern von 0,00 Euro der Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB.

sonstige Berichtsbestandteile


Heiden, den 07.03.2025

gez. C. Dirks


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.05.2025 festgestellt.

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