Beteiligungsgesellschaften
Dirks Bedachungen GmbH
Wilhelm-Haas-Straße 9, 46359 Heiden, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Dirks seit 3.3.2009 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Dirks Bedachungen GmbHHeidenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt. Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen Abschreibungen bewertet. Die beweglichen Anlagegüter sind nach Maßgabe der für zulässig gehaltenen Nutzungsdauer linear abgeschrieben worden. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800,00 Euro - geringwertige Anlagegüter - wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die in Ausführung befindlichen Bauaufträge sind zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die aktivierungspflichtigen Bestandteile des § 255 Abs. 2 HGB. Die Herstellungskosten der in Ausführung befindlichen Bauaufträge umfassen neben den Materialeinzelkosten, Fertigungseinzelkosten und Sondereinzelkosten der Fertigung auch anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten und angemessene Teile der Verwaltungskosten sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillig soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung. Vertriebskosten wurden nicht aktiviert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung von 1 % auf die nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen gebildet. Die Rückstellungen sind so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken Rechnung tragen. Sonstige Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die bestehenden Risiken angemessen abzudecken. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 3. Erläuterungen zur Bilanz Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden EDV-Programme mit Anschaffungskosten bis zu 800,00 €; diese werden sofort in voller Höhe aufwandswirksam erfasst. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Sachanlagen Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare bzw. degressive Abschreibungen, bewertet. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Die Sachanlagen wurden, mit Ausnahme der geringwertigen Wirtschaftsgüter, linear abgeschrieben. In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftgüter wird handelsrechtlich die steuerliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut 800,00 € nicht übersteigen. Vorräte Die in Ausführung befindlichen Bauaufträge wurden zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die aktivierungspflichtigen Bestandteile des § 255 Abs. 2 HGB. Die Herstellungskosten der teilfertigen Leistungen umfassen neben den Materialeinzelkosten, Fertigungseinzelkosten und Sondereinzelkosten der Fertigung auch anteilige Material-, Fertigungs- und Verwaltungsgemeinkosten. Die Vertriebsgemeinkosten wurden nicht aktiviert. Bei den in Ausführung befindlichen Bauaufträgen handelt es sich um Baumaßnahmen auf fremdem Grund und Boden. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden durch körperliche Bestandsaufnahme ermittelt. Die Bewertung erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren Marktpreisen. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die fertigen Erzeugnisse und Waren frei von Rechten Dritter. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände beinhalten die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände. Die Bewertung der Forderungen erfolgte zum Nennwert abzüglich notwendiger Wertberichtigungen. Uneinbringliche Forderungen wurden abgeschrieben. Die Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbarer Risiken bewertet. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Die Sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen 8.522,64 Euro. Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite wurden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Der Rechnungsabgrenzungsposten betrifft im Wesentlichen Kraftfahrzeugsteuern, Kosten für Werbeeinträge und Versicherungsaufwendungen für das Jahr 2024. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Stammeinlagen sind in voller Höhe eingezahlt (§ 272 HGB). Sonstige Rückstellungen Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage der Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB. Soweit Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen, wurden diese mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB). Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die erkennbaren Risiken angemessen abzudecken. Die sonstigen Rückstellungen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Die ausgewiesenen sonstigen Rückstellungen berücksichtigen im Wesentlichen die Verpflichtungen der Gesellschaft aus Nachlaufkosten und die Verpflichtung der Künstlersozialabgabe, für fehlende Lieferantenrechnungen, für ausstehende Urlaubsansprüche und Verpflichtungengegenüber der Berufsgenossenschaft, für Gewährleistungen, sowie für Jahresabschlusserstellung und Archivierungskosten. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Archivierungskosten wurde eine durchschnittliche Restaufbewahrungsdauer von 5,5 Jahren zugrunde gelegt. Der Teil der Rückstellungen, welcher auf Ausgaben entfällt, die nach Ablauf des dem Abschlussstichtag folgenden Geschäftsjahres anfallen, wird mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Für zukünftige Aufwendungen aus der Erfüllung von Garantieleistungen wurden entsprechende Rückstellungen in Höhe des jeweiligen Erfüllungsbetrags, d.h. unter Berücksichtigung der voraussichtlich im Erfüllungszeitpunkt geltenden Kostenverhältnisse, gebildet. Bei der Ermittlung der Rückstellungen wurden die Laufzeiten (Geltendmachung von Garantieleistungen ab Umsatzzeitpunkt) anhand einer Analyse der Garantiefälle des vorangegangenen Geschäftsjahres berücksichtigt. Es wurden voraussichtliche Preis- bzw. Kostensteigerungen zugrunde gelegt. Der Teil der Rückstellungen, welcher auf Ausgaben entfällt, die nach Ablauf des dem Abschlussstichtag folgenden Geschäftsjahres anfallen, wird mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Rückstellungen sind so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken Rechnung tragen. (§ 249 HGB). Sonstige Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die bestehenden Risiken angemessen abzudecken. Angaben und Erläuterungen zu Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei den Verbindlichkeiten bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte und Bürgschaften. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitute, die durch Grundpfandrechte (Grundschuld) und durch die Sicherungsübereignung des beweglichen Anlagevermögens gesichert sind, betragen 672.426,12 Euro. (§ 285 Nr. 1b HGB) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitute, die durch Sicherungsübereignung am beweglichen Anlagevermögens gesichert sind, betragen 337.566,10 Euro. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen in Höhe von 278.459,29 Euro (§ 253 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 285 Nr. 1 a HGB). Sämtliche Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 bestehen die nachfolgend aufgeführten Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter: Christian Dirks 1.657,32 Euro 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Absatz 2 HGB in der Fassung des BilRUG aufgestellt worden. Wesentliche periodenfremde Aufwendungen sind nicht angefallen. 5. sonstige Angaben Geschäftsführerbezüge Die Angabe zu den Bezügen der Mitglieder der Geschäftsführung im Geschäftsjahr 2023 unterbleibt mit Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB. Angaben zum Geschäftsführungsorgan Zur Geschäftsführung war im Geschäftsjahr 2023 bestellt: - Herr Christian Dirks. Die Gesellschaft wird durch den Geschäftsführer vertreten. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Da nur ein Geschäftsführer Bezüge von der Gesellschaft erhält wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB auf eine Angabe verzichtet. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden sonstige finanzielle Verpflichtungen aus geschäftsüblichen Miet- und Leasingverhältnissen in geringem Umfang. Außerhalb der unter den Passivposten aufgeführten Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen. Insbesondere bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3 HGB aus Mietverträgen, aus Fahrzeugleasing und aus Kopiererleasing, zum Stichtag in Höhe von 636.047,59 Euro. Darüber hinausgehende sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden zum Stichtag im geschäftsüblichen Umfang. Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2023 wurden folgende Arbeitnehmer beschäftigt:
sonstige Berichtsbestandteile
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