OHB Information Technology Services GmbH

Manfred-Fuchs-Platz 2, 28359 Bremen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bremen HRB 22596 HB
Vorher
Deutsche SATCOMBw GmbHKT Verwaltungsgesellschaft mbHOHB Infosys GmbH
Eingetragen
6.6.2005
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
Gegenstand
Die Entwicklung, Projektierung, der Vertrieb, die Errichtung und der Betrieb von Informations- und kommunikationstechnischen Systemen und das Anbieten von Serviceleistungen dieser sowie die Durchführung aller artverwandten Geschäfte.

Finanzübersicht

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Andreas Köller
seit 16.4.2025
Geschäftsführer
Michael F. Hauch
seit 2.12.2024
Geschäftsführer
Kristina Dr. Wagner
seit 18.3.2024
Geschäftsführer
Prokura
Petra Höfler
seit 11.12.2007
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

OHB Technology AG
Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

OHB Information Technology Services GmbH

Bremen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 120.538,75 117.588,34
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 618,84
II. Sachanlagen 120.538,75 116.969,50
B. Umlaufvermögen 1.842.650,67 1.340.511,34
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.619.129,44 1.211.178,77
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 223.521,23 129.332,57
C. Rechnungsabgrenzungsposten 13.894,10 3.768,60
Aktiva 1.977.083,52 1.461.868,28

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 849.292,14 579.101,87
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 554.101,87 333.986,77
III. Jahresüberschuss 270.190,27 220.115,10
B. Rückstellungen 699.435,77 646.447,91
C. Verbindlichkeiten 428.355,61 236.318,50
Passiva 1.977.083,52 1.461.868,28

Anhang

OHB Information Technology Services GmbH, Bremen
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023

A. Allgemeine Angaben zur Gesellschaft

Firma: OHB Information Technology Services GmbH
Sitz: Bremen
Registergericht: Amtsgericht Bremen
Registernummer: HRB 22596
B. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der OHB Information Technology Services GmbH, Bremen, ist unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes sowie der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufgestellt worden.
Von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 288 HGB hat die Gesellschaft teilweise Gebrauch gemacht. Auf die größenabhängigen Aufstellungserleichterungen nach § 276 Satz 1 HGB wurde jedoch verzichtet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

C. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Sachanlagevermögen und die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungszeiträume entsprechen der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Ist den Anlagegegenständen am Bilanzstichtag wegen dauernder Wertminderung ein niedrigerer Wert beizulegen, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.
Die planmäßigen Abschreibungen werden über die folgenden Nutzungsdauern vorgenommen:
Anlagengruppe Nutzungsdauer
Software 3 Jahre
IT Hardware 3 Jahre
Geschäftsausstattung 3 bis 13 Jahren

Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 werden in einem Sammelposten erfasst, der über 5 Jahre abgeschrieben wird.
Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten mit dem gleitenden Durchschnittswert angesetzt. Sofern ein niedrigerer Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag vorliegt, wird dieser Wert berücksichtigt.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet angesetzt. Für zweifelhafte und mit Ausfallrisiken behaftete Forderungen werden grundsätzlich Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.
Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken sind in Höhe des Erfüllungsbetrages als Rückstellungen angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie entsprechen den zu erwartenden Aufwendungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und im Falle sonstiger Rückstellungen aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ergibt, abgezinst.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Im Dezember 2021 veröffentlichte die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ("OECD") Modellregelungen zur Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung Pillar Two. Die Regeln sollen sicherstellen, dass betroffene große multinationale Unternehmen in jeder Jurisdiktion, in der sie tätig sind, ein Mindestmaß an Steuern, auf das in einem bestimmten Zeitraum erzielte Einkommen zahlen.
Grundsätzlich wird hierbei ein System von Ergänzungssteuern verwendet, das den Mindeststeuersatz in der betroffenen Jurisdiktion auf 15 % anhebt.
Diese Modell-Regeln müssen in nationales Recht umgesetzt werden. Auf Basis der OECD-Empfehlung haben eine Reihe von Ländern die Gesetzgebung bereits in 2023 beschlossen und es ist zu erwarten, dass weitere Länder im Laufe des Jahres 2024 folgen. Die Regeln werden sich auf die laufende Ertragsteuer auswirken, sobald die jeweiligen nationalen Umsetzungsgesetze in Kraft treten.
Der OHB Konzern fällt in den Anwendungsbereich der OECD-Modellregelungen Pillar Two. Der OHB Konzern ist in 17 Ländern mit Tochtergesellschaften oder steuerlichen Betriebsstätten tätig.
Von den Ländern, in denen OHB SE tätig ist, sind Pillar Two Umsetzungsgesetze im Berichtsjahr nur in der Bundesrepublik Deutschland erlassen; das deutsche Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz mit dem Mindeststeuergesetz (MindStG) in Artikel 1 wurde am 27.12.2023 verkündet, trat am Tag nach der Verkündung in Kraft und gilt erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem 30.12.2023 beginnen.
Da die Pillar Two-Gesetzgebung zum Berichtszeitpunkt 31.12.2023 noch nicht in Kraft war, unterliegt der Konzern wie ggf. die deutschen Tochtergesellschaften aktuell dahingehend keiner Steuerbelastung. Die deutschen Tochtergesellschaften des Konzerns machen von der Ausnahmeregelung von der Bilanzierung latenter Steuern nach § 274 HGB im Zusammenhang mit Pillar Two-Ertragsteuern Gebrauch.
Aufgrund der Komplexität der Anwendung der Gesetzgebung und der Berechnung des GloBE-Einkommens sind die quantitativen Auswirkungen der beschlossenen oder in Kraft getretenen Gesetzgebung noch nicht zuverlässig abschätzbar.

D. Angaben zur Bilanz
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 1.617 (Vorjahr: TEUR 1.202) enthalten ausschließlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Der nach § 253 Abs. 6 HGB zu ermittelndem und gegebenenfalls ausschüttungsgesperrtem Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt TEUR 1 (im Vorjahr TEUR 1).
Verpflichtungen aus der Gewährung von Pensionsverpflichtungen werden zum Teil durch Aktivvermögen gedeckt. Diese - ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) - wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert mit den Rückstellungen verrechnet. Der Erfüllungsbetrag der Verpflichtungen beläuft sich auf EUR 46.573. Der beizulegende Zeitwert der saldierten Rückdeckungsversicherungsansprüche entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten (Deckungskapital zuzüglich Überschussbeteiligung) gemäß versicherungsmathematischen Gutachten bzw. den Mitteilungen der Versicherer und beläuft sich zum Stichtag auf EUR 46.537. Aufwendungen oder Erträge aus dem Deckungsvermögen waren nicht zu verrechnen
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 212 (Vorjahr: TEUR 105).
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
E. Sonstige Angaben
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 67.
Die Angaben zum Abschlussprüferhonorar sind im Konzernabschluss der OHB SE enthalten. Es wird von der Erleichterung nach § 285 Nr. 17 letzter Satzteil HGB gebrauch genommen.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist in den Konzernabschluss der OHB SE, Bremen (größter und kleinster Konsolidierungskreis) einbezogen worden. Bei diesem Konzernabschluss handelt es sich um einen befreienden Konzernabschluss gem. § 291 HGB. Der Konzernabschluss der OHB SE wird gem. § 315a HGB nach IFRS erstellt. Die Veröffentlichung des Konzernabschlusses erfolgt im Bundesanzeiger unter der Registernummer HRB 30268.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Dr. Lutz Bertling - Vorstandsmitglied OHB SE (bis 31.12.2023)
Sebastian Stoll - Geschäftsführer OHB Information Technology Service GmbH (ab 01.12.2023)
Dr. Kristina Wagner - Geschäftsführerin OHB Information Technology Service GmbH (ab 01.02.2024)
Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Unter Bezugnahme auf die Erleichterungsvorschrift des § 286 Absatz 4 HGB wird auf die Angabe der den Geschäftsführern gewährten Bezüge verzichtet.



 

Bremen, den 30. März 2024 

sonstige Berichtsbestandteile


gez. Sebastian Stoll (Geschäftsführer)
gez. Dr. Kristina Wagner (Geschäftsführerin)


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.05.2024 festgestellt.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

99 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.