A. Herling
GmbH
Karlsdorf-Neuthard
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
43.103,00 |
70.018,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
43.102,00 |
70.017,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
500.186,83 |
362.605,38 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
127.090,34 |
102.218,36 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
98.580,95 |
73.084,99 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
373.096,49 |
260.387,02 |
| Aktiva |
543.289,83 |
432.623,38 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
436.168,54 |
353.442,77 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
303.442,77 |
256.975,96 |
| III.
Jahresüberschuss |
82.725,77 |
46.466,81 |
| B.
Rückstellungen |
57.751,09 |
21.193,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
49.370,20 |
57.987,61 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
49.370,20 |
57.987,61 |
| Summe
Passiva |
543.289,83 |
432.623,38 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der A.Herling GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Es wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, die neuen
Vorschriften zur Rechnungslegung durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in
vollem Umfang bereits für das Geschäftsjahr
beginnend zum 1. Januar 2023 anzuwenden.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
wurden die
Vorjahresvergleichszahlen auf
Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht
angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und
degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen
Mit einer Inanspruchnahme aus den
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde am 13.02.2025 festgestellt.
Der Jahresabschluss wurde am 13.02.2025 gebilligt.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
In der Gesellschafterversammlung vom 13.02.2025 wurde
der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei
der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster
Geschäftsführer:
|
Andreas Herling
|
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Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
|
Euro
|
Ausleihungen
|
0,00
|
Forderungen
|
97.500,95
|
Verbindlichkeiten
|
0,00
|
Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge,
die den Geschäftsführern zuzurechnen sind.
Unterschrift der Geschäftsleitung
Karlsdorf-Neuthard,
13.02.2025
|
Andreas Herling
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Ort, Datum
|
Unterschrift
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.02.2025
festgestellt.
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