Gollas Handels GmbHLiquidiert

63868 Großwallstadt, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Aschaffenburg HRB 11407
Vorher
Gollas Handels UG (haftungsbeschränkt)
Eingetragen
23.11.2010
Branche
Großhandel mit TextilienEinzelhandel mit TextilienGroßhandel mit Bekleidung
Gegenstand
der Handel mit Textilien

Historie

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Management

NameRolle
Jochen Gollas
seit 23.4.2018
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Gollas Handels GmbH

(vormals: Gollas Handels UG (haftungsbeschränkt)

Grosswallstadt

Jahresabschluss zum 31.12.2010

Bilanz

AKTIVA
Geschäftsjahr Vorjahr
EURO EURO
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 9.666,00 0,00
I. Sachanlagen 1,00 0,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 25.489,62 0,00
II. Forderungen und sonstige 11.198,07 0,00
Vermögensgegenstände
II. III. Kassenbestand,
Guthaben bei Kreditinstituten 13.912,95 0,00
60.267,64 0,00
PASSIVA
Geschäftsjahr Vorjahr
EURO EURO
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 0,00
nicht eingefordert ausstehende Einlage -4.999,00 0,00
II. Jahresfehlbetrag -1.948,07 0,00
B. Rückstellungen 1.500,00 0,00
C. Verbindlichkeiten 40.714,71 0,00
60.267,64 0,00

Anhang

Grundlagen und Methoden

Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den Grundsätzen der §§ 238 ff HGB, insbesondere nach den Vorschriften für die Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 HGB und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§275 Abs. 2 HGB) erstellt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch gemacht.

Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.

Angaben zur Bilanz

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der allgemeinen Ansatz- und Bewertungs-

vorschriften der §§ 246 - 251 bzw. 252 - 256 HGB sowie unter Berücksichtigung der

besonderen Ansatz- und Bewertungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften

(§§ 268 - 274 bzw. 279 - 283 HGB) aufgestellt. Gegenüber dem Vorjahr wurden

die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unverändert fortgeführt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Einzelerläuterungen

Gegenstände des immateriellen Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungs­kosten bewertet und um die planmäßige Abschreibung vermindert.

Der entgeltlich erworbene Geschäfts- und Firmenwert wurde aktiviert und planmäßig auf 5 Jahre verteilt.

Dieser wurde bezahlt, für den übernommen Kundenstamm der sich frühestens in dieser Zeit amortisiert.

Der Wertansatz der Sachanlagen berechnete sich aus den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von Euro 410 wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.

Das Vorratsvermögen wurde zu den Anschaffungskosten bewertet.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug gebotener Wertberichtigungen angesetzt.

Die flüssigen Mittel sind zum Nominalbetrag angesetzt.

Das Eigenkapital wurde zum Nominalwert unter Abzug der noch nicht eingeforderten Einzahlungen pasiviert.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet, wobei alle erkennbaren Risiken berücksichtigt wurden.

Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Langfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht.

Entwicklung des Anlagevermögens § 268 Abs. 2 HGB:

Die Gesellschaft nimmt die größenabhängige Befreiung über die Pflicht zur

Aufstellung eines Anlagegitters gem § 274 a i.V. mit § 268 Abs. 2 HGB in Anspruch.

Sonstige Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Jochen Gollas

Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG:

Gegenüber dem Gesellschafter bestanden zum 31.12.2010 Verbindlichkeiten in Höhe von;

                                               23.177,54 EURO

Ergebnisverwendung

Die Gesellschaft macht von Ihrem Recht nach § 325 Absatz 1 Satz 1 HGB Gebrauch, die Gewinnverwendung nicht offenzulegen.

Grosswallstadt, den

Gollas Handels GmbH

(Geschäftsführer)

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