Dental-Labor Herrmann GmbHLiquidiert

35039 Marburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Marburg HRB 4662
Eingetragen
26.5.2003
Branche
Zahntechnische LaboratorienHerstellung von orthopädischen ErzeugnissenHerstellung von nichtelektrischen Haushaltsgeräten
Gegenstand
Die Anfertigung von zahntechnischen Produkten in insbesonderer handwerksmäßiger Ausführung. Ferner Gegenstand des Unternehmens ist die nicht erlaubnispflichtige Beratung von und die Beteiligung an anderen insbesondere zahntechnischer -Unternehmen, die Vermögensanlage und verwaltung, die Verwaltung und Betreuung von Immobilien sowie der Vertrieb und die Marketingberatung für zahntechnische Produkte.

Historie

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Management

NameRolle
Rolf Herrmann
seit 3.4.2025
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Dental-Labor Herrmann GmbH

Marburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 1.011,00 2.018,00
I. Sachanlagen 1.011,00 2.018,00
B. Umlaufvermögen 105.260,01 113.861,56
I. Vorräte 2.200,00 2.200,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 47.866,40 77.339,37
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 55.193,61 34.322,19
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.213,74 768,03
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 71.874,62 94.239,12
Bilanzsumme, Summe Aktiva 181.359,37 210.886,71

Passiva

   
  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 119.239,12 215.731,55
III. Jahresüberschuss 22.364,50 96.492,43
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 71.874,62 94.239,12
B. Rückstellungen 13.466,70 14.318,18
C. Verbindlichkeiten 167.892,67 196.568,53
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 167.892,67 196.568,53
Bilanzsumme, Summe Passiva 181.359,37 210.886,71

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

II. Bewertungsmethoden

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 III GmbHG

II. Haftungsverhältnisse

D. Angaben zu G.u.V.-Posten

I. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen

II. Bildung von Bewertungseinheiten

E. Sonstige Angaben

I. Anteilsbesitz

II. Unbeschränkte Haftung für andere Gesellschaften

III. Geschäftsführungsorgane

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2) In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

8) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig.

9) Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

5. Die auf den Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden sind beibehalten worden

6. Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen mitberücksichtigt.

2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter 410,00 EUR werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt. Die im Geschäftsjahr 2011 vorgenommen Abschreibungen sind dem beigefügten Anlagespiegel zu entnehmen.

7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

9) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

11) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeitenspiegel

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten belaufen mit 172 T€ auf eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 III GmbHG

1) Die Gesellschaft hatte gegen den Gesellschafter Rolf Herrmann keine Forderungen. Die Verbindlichkeiten gegen den Gesellschafter in Höhe von 146 T€. Die Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt betragen T€ 0.

Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte als Davon - Vermerk, bzw. sind in den "sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten.

3) Eine Verzinsung erfolgte daher nicht.

III. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Angaben zu G.u.V.-Posten

I. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen

Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Finanzanlagevermögen wurden nicht vorgenommen.

II. Bildung von Bewertungseinheiten

Gemäß § 254 HGB waren zum Bilanzstichtag keine Bewertungseinheiten zu bilden.

E. Sonstige Angaben

I. Anteilsbesitz

Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen.

II. Geschäftsführungsorgane

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Rolf Herrmann, Marburg, geführt.

III. Größenabhängige Erleichterungen

Von den Größenabhängigen Erleichterungen des § 288 I HGB wird weitestgehend Gebrauch gemacht.

 

Marburg im November 2012

Rolf Herrmann, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 28.11.2012 festgestellt.

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