Stammdaten

Register
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 55113
Eingetragen
21.9.2022
Branche
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungIngenieurbüros für TragwerksplanungIngenieurbüros für Fachplanung von sonstigen technischen Anlagen
Gegenstand
der Betrieb eines Ingenieurbüros - für industrielle Programmierung, - für Anlagenbau für die Industrie, - für Elektroplanung für Maschinen/Anlagen

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Filip Cezary Majchrzak
Am Waldmorgen 9d, 63512 Hainburg
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

FCM GmbH

Hainburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 102.454,00  
I. Sachanlagen 102.454,00  
B. Umlaufvermögen 427.340,41 136.626,81
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 285.637,70 97.306,09
davon gegen Gesellschafter 1.535,80 1.065,45
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 141.702,71 39.320,72
C. Rechnungsabgrenzungsposten 629,86  
Aktiva 530.424,27 136.626,81

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 350.943,49 86.015,73
I. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
1. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
2. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
II. Gewinnvortrag 73.515,73  
III. Jahresüberschuss 264.927,76 73.515,73
B. Rückstellungen 110.896,20 26.493,16
C. Verbindlichkeiten 68.584,58 24.117,92
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 68.584,58 24.117,92
Passiva 530.424,27 136.626,81

Anhang

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt, wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung.

Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten:

- Angaben zum Jahresabschluss insgesamt
- Angaben über Ansatz und Bewertung von Posten der Bilanz
- Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses:

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
Wurden die Vorjahresvergleichzahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Nachfolgend ist berichtet, wenn Angaben zu folgenden Bilanzierungsgrundsätzen zu machen sind:

1. Bewertungsgrundsätze mit besonderer Angabe bei Abweichungen von früheren Methoden und Darstellung des Einflusses auf das Jahresergebnis
2. Angaben über Unterschiedsbeträge bei Bewertungen nach § 240 Abs. 4 und
§ 256 Satz 1 HGB
3. Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten
4. Angewandte Abschreibungsmethoden
5. Vorrätebewertung
6. Angaben zu Aufwendungen für Forschung und Entwicklung und den Grundlagen für Währungsumrechnungen

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung der steuerlichen Erleichterungsvorschriften.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800,- Euro wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Ausweis des Anlagenspiegels im Anhang. Im Vorjahr wurde der Anlagenspiegel integriert in der Bilanz gezeigt.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- Unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert.
- Sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Verbindlichkeiten
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des Jahresergebnisses.

sonstige Berichtsbestandteile


gez. F.Majchrzak (Geschäftsführer)


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.12.2024 festgestellt.

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