Pinter
Signum GmbH
Overath
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
544.384,62 |
665.620,66 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.211,57 |
3.558,57 |
| II.
Sachanlagen |
540.233,05 |
661.122,09 |
| III.
Finanzanlagen |
940,00 |
940,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.616.579,73 |
2.602.866,25 |
| I.
Vorräte |
1.492.426,04 |
1.318.897,12 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
945.381,97 |
935.201,83 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
550.852,88 |
566.407,40 |
| davon
gegen Gesellschafter |
284.173,12 |
266.276,98 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
178.771,72 |
348.767,30 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.644,07 |
1.302,17 |
| davon
Disagio |
283,62 |
949,24 |
| Aktiva |
3.163.608,42 |
3.269.789,08 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.032.949,51 |
1.168.573,04 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
360.000,00 |
360.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
810.790,72 |
810.790,72 |
| III.
Verlustvortrag |
2.217,68 |
76.419,74 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
135.623,53 |
-74.202,06 |
| B.
Rückstellungen |
552.369,53 |
576.857,88 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.578.289,38 |
1.524.358,16 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
728.101,34 |
467.218,27 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
850.188,04 |
1.057.139,89 |
| Passiva |
3.163.608,42 |
3.269.789,08 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft
Firma lt. Handelsregister: Pinter Signum GmbH
Sitz der Gesellschaft: Overath
Registergericht: AG Köln
Registernummer: 45957
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Pinter Signum GmbH zum 31.
Dezember 2022 ist nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Bilanz wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses
aufgestellt.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Das Anlagevermögen wurde zu den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen
angesetzt. Die Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und überwiegend nach
der linearen Methode vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis Euro 800,00
werden analog § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe
abgeschrieben.
Die Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten
bzw. Herstellungskosten angesetzt. Anhaltspunkte zur
Bewertung mit dem geringeren beizulegenden Wert lagen nicht
vor.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
angesetzt. Ausfallrisiken wurde durch Bildung von
Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Einzelwertberichtungen waren nicht erforderlich.
Der Wertansatz der "sonstigen Rückstellungen"
berücksichtigt alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtiger
kaufmännischer Beurteilung. Die Bewertung erfolgte mit
dem Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 Satz 2
HGB. Das Abzinsungsgebot des § 253 Abs. 2 Satz 1 wurde
beachtet.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
(§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB) passiviert.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert worden.
II. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
1. Erläuterungen zur Bilanz
Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr
Die Posten für die Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände
beinhalten keine Beträge mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr.
Angaben zur Pensionsrückstellung
Die Pensionsrückstellung wird
versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung
biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck
2018 G) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren
(Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt. Zukünftig
erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der
Ermittlung der Verpflichtung berücksichtigt.
Gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB sind
Verpflichtungen aus unmittelbaren Pensionszuzusagen in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen.
Die Abzinsung erfolgt nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB bis
2015 mit einen durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten
sieben Jahr, ab 2016 der letzten zehn Jahre. Für die
Berechnung zum Bilanzstichtag 31.12.2022 wird ein
Rechnungszins von 1,78 % zugrunde gelegt.
Der Unterschiedsbetrag zwischen der Bewertung mit dem
10-Jahresdurchschnitt und der Bewertung mit dem
7-Jahresdurchschnitt (Rechnungszinssatz: 1,44 %)
beträgt Euro 15.871,00 und ist mit einer
Ausschüttungssperre belegt (§ 253 Abs. 6 HGB).
Der Unterschiedsbetrag durch die Bewertungsumstellung
zum 01.01.2010 (erstmalige Anwendung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes) i.H.v. Euro 67.799,00
wurde gem. Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB auf 15 Jahre
verteilt. Folglich wurde die Rückstellung aus dem
Anpassungsbetrag um Euro 4.520,00 erhöht. Der
verbleibende noch nicht zugeführte Anpassungsbetrag
beträgt zum 31.12. des Berichtsjahres Euro 9.039,00.
Die Verpflichtungen aus Pensionszusagen ist durch
Rückdeckungsversicherung bei der Nürnberger
Versicherung gesichert. Da die
Rückdeckungsversicherung zu Gunsten des
Pensionsberechtigten verpfändet wurde, erfolgt eine
Saldierung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB. Der Aktivwert
zum Bilanzstichtag beträgt Euro 48.042,47.
Der Bilanzansatz zum 31.12.2022 ermittelt sich wie
folgt:
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Euro
|
Erfüllungsbetrag
der Pensionszusage gem. Gutachten
|
|
538.136,00
|
./. noch nicht
verrechneter Anpassungsbetrag (Art. 67 Abs. 1 Satz 2
EGHGB)
|
|
9.039,00
|
Bilanzansatz der
Pensionsrückstellung (unsaldiert)
|
|
529.097,00
|
Aktivwert der
Rückdeckungsversicherung
|
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48.042,47
|
Bilanzansatz zum
31.12.2022
|
|
481.054,53
|
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden gebildet
für Gewährleistungen, Aufbewahrungspflichten,
Jahresabschlusskosten,
Berufsgenossenschaftsbeiträge,und zum
Bilanzstichtag nicht genommen Urlaub.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als 5 Jahren
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 328.125,00.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
Gegenüber Gesellschaftern bestehen Forderungen
in Höhe von Euro 284.173,12.
In den Sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern mit einem
Betrag von Euro 0,00 enthalten.
III. Sonstige Angaben
Anteilsbesitz
Die Berichtsfirma ist an keinen Gesellschaften
beteiligt.
Arbeitnehmeranzahl
Im Berichtsjahr waren im Durchschnitt 52 Arbeitnehmer
beschäftigt, davon entfielen auf die Standorte:
Overath
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10
|
Groß-Glienicke
|
(Passler & Co. GmbH)
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26
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Unnau
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(Signum
Fahrzeug-Sicherheits-Technik GmbH)
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16
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52
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Geschäftsführung
Geschäftsführer waren im Berichtsjahr:
Marc Oliver Pinter, Overath
Overath, 22. Dezember
2023
gez.
Marc Oliver Pinter
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2023
festgestellt.
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