Kanzlei Sattler KG Steuerberatungsgesellschaft
Selbe AdressePraxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Niko Christopher Klein seit 2.1.2015 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
F - Plan GmbH WiehlWiehlJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023der Firma F-Plan GmbH Wiehl, 51674 WiehlA. Allgemeine Angaben Die F-Plan GmbH hat ihren Sitz in Wiehl und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Köln (Reg.-Nr. B 38816). Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG). Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang (einschließlich Anlagenspiegel und Verbindlichkeitenspiegel). Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden/Erläuterungen zur Bilanz und zur GuV Bilanz Zur Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie der Sach- und Finanzanlagen wird auf den als Anlage beigefügten Anlagenspiegel verwiesen. 1. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden bei Zugang mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände wurden nicht aktiviert. Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte zu den historischen Anschaffungs-/Herstellungskosten, vermindert um die kumulierten planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer. Den planmäßigen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu € 800 netto sowie ab 2023 Computerhardware und -software zur Dateneingabe und -verarbeitung werden im Zugangsjahr in voller Höhe aufwandswirksam abgeschrieben. 2. Umlaufvermögen Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Bewertungsvereinfachungsmethoden wurden nicht angewandt. Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse sind mit den Material- und Lohneinzelkosten sowie den Sonderkosten der Fertigung zuzüglich angemessener Material- und Lohngemeinkosten bei normaler Beschäftigung bewertet. Kosten der allgemeinen Verwaltung sind nicht berücksichtigt. Forderungen sind mit ihrem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Risiken wird durch Einzelwertberichtigung Rechnung getragen. Als uneinbringlich eingeschätzte Forderungen werden abgeschrieben. In der Position "Sonstige Vermögensgegenstände" sind keine Beträge größeren Umfangs enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen. Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag angesetzt. 3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Ausgewiesen werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. 4. Pensionsrückstellungen Die Pensionsrückstellung ist unter Verrechnung von verpfändeten Ansprüchen aus dem Depot bei der DEKA mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Der Erfüllungsbetrag wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach der Teilwertmethode unter Anwendung der Richttafeln 2018 G nach Heubeck sowie Berücksichtigung eines Rechnungszinssatzes von 1,9 %, pauschal für eine durchschnittliche Laufzeit von 15 Jahren und ohne Ansatz von Rentensteigerungen berechnet. Der Erfüllungsbetrag von 1.069.131,00 EUR wurde gekürzt um die Ansprüchen aus den verpfändeten Vermögensgegenständen in Höhe von 679.890,97 EUR. Die Zinsen aus der Berechnung des Erfüllungsbetrages in Höhe von 19.193,00 EUR sind in den Zinsaufwendungen erhalten. Die verpfändete Rückdeckungsversicherung wurde in 2017 ausgezahlt, das Vermögen wurde in ein Depot bei der DEKA umgeschichtet, es handelt es sich um die Refinanzierung der Pensionszusage für Herrn Eberhard Klein und wurde nach dem Niederstwertprinzip bewertet. Ein Teil des DEKA Depot wurde in 2022 veräußert. Die frei gewordenen liquiden Mittel wurden in ein Anleihe sowie in ein weiteres Deka Depot umgeschichtet. 5. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
6. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen bewertet. Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit:
7. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse bestehen nicht. C. Sonstige Angaben 1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen keine für die Beurteilung der Finanzlage sonstigen finanziellen Verpflichtungen. 2. Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer betrug:
3. Geschäftsführung Während des Geschäftsjahres waren Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaft: Herrn Niko Klein, Wiehl Kredite an Mitglieder der Geschäftsführung wurden nicht gewährt. Angaben über Bezüge der Geschäftsführung werden gem. § 286 Abs. 4 HGB nicht gemacht.
Wiehl, 27. März 2024 F-Plan GmbH Wiehl Niko Klein, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2025 festgestellt. |
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