Stammdaten

Register
Amtsgericht Duisburg HRB 17429
Eingetragen
15.6.1999
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieEntwicklung und Programmierung von Anwendungssoftware
Gegenstand
Entwicklung von Software, Vertrieb von Hard- und Software, Realisierung von informationstechnischen Projekten, Informationstechnische- und Organisationsberatung, Konzeption und Durchführung von Schulungen.

Historie

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Management

NameRolle
Achim Hügen
seit 13.1.2005
Geschäftsführer
Winfried Hügen
seit 13.1.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Dieter Stalleicken
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Winfried Hügen
Duisburg
12.750 €
50.00%
Achim Hügen
Bonn
12.750 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

entrice GmbH

Duisburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 0,00 2.524,17
B. Anlagevermögen 663,00 793,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 662,00 792,00
C. Umlaufvermögen 452.291,32 433.731,06
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 249.673,70 278.866,68
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 240.000,00 25.100,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 202.617,62 154.864,38
D. Aktive latente Steuern 539,20 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 453.493,52 437.048,23

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 80.167,38 66.775,70
I. gezeichnetes Kapital 25.500,00 25.500,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -2.524,17 0,00
2. eingefordertes Kapital 22.975,83 25.500,00
II. Gewinnvortrag 41.275,70 41.275,70
III. Jahresüberschuss 15.915,85 0,00
B. Rückstellungen 365.484,35 366.633,20
C. Verbindlichkeiten 7.841,79 3.639,33
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 7.841,79 3.639,33
Bilanzsumme, Summe Passiva 453.493,52 437.048,23

Anhang


Die Ge­sell­schaft er­stellt als kleine Gesellschaft ihren Jahresabschluss nach den Vor­schrif­ten des HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG). Die Ge­winn- und Ver­lust­rech­nung wird nach dem Ge­samt­ko­sten­ver­fah­ren gem. § 275 Abs. 2 HGB er­stellt. Soweit sich bei der erstmaligen Anwendung der durch die Artikel 1 bis 11 des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes geänderten Vorschriften die bisherige Form der Darstellung oder die bisher angewandten Bewertungsmethoden geändert haben, sind § 252 Abs. 1 Nr. 6, § 265 Abs. 1, § 284 Abs. 2 Nr. 3 und § 313 Abs. 1 Nr. 3 HGB bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach den geänderten Vorschriften nicht angewandt worden. Außerdem sind die Vorjahreszahlen bei erstmaliger Anwendung nicht angepasst worden.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 410,00 wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und in voller Höhe abgeschrieben.

Die Vorräte wur­den mit den An­schaf­fungs- bzw. Her­stel­lungs­ko­sten angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.

Der Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8 HGB unterliegen insgesamt € 539,20 €, ausschließlich resultierend aus aktiven latenten Steuern.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag und Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Alterversorgungsverpflichtungen

Die Ermittlung der Rückstellung von Alterversorgungsverpflichtungen erfolgt gemäß § 253 HGB. Hierbei kommen die nachfolgend beschrieben Bewertungsansätze zur Anwendung.

Die Berechnungssystematik folgt den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik. Rechnungsgrundlage für die versicherungsmathematischen Barwerte sind die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Die Auswahl des Bestandes und der Ausscheideordnung ergibt sich aus der Art der zugesagten Leistungen und dem Status der versorgungsberechtigten Person. Bezüglich der Anwartschaften auf Hinterbliebenenleistungen wurde die individuelle Methode unter Berücksichtigung von Geburtsdatum und Geschlecht der versorgungsberechtigten Person angewandt.
Als Rechnungszins wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Rechnungszinssatz für eine Versorgungsverpflichtungen mit einer Restlaufzeit von 15 Jahren verwendet. Er beträgt zum 31.12.2010 5,15%. Gemäß der Vereinfachungsregelung darf dieser Rechnungszins pauschal verwendet werden.

Trendannahmen für eine Anpassung der zugesagten Leistungen bis zum Leistungsbeginn wurden nicht vorgegeben. Für laufende Renten wird keine Dynamik (Rententrend) berücksichtigt, weil weder eine vertraglich garantierte Anpassung in der Zusage existiert, noch arbeitsrechtliche oder in der Zusage vereinbarte Überprüfungspflichten zur Werterhaltung der Betriebsrente zu beachten sind.

Der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag i.S.d. § 253 Abs. 1 HGB wurde als modifizierter Teilwert der am Bilanzstichtag erworbenen Anwartschaften unter Berücksichtigung vereinbarter Trendannahmen berechnet nach der "projected unit credit method" berechnet. Die Berechnung des Erfüllungsbetrags erfolgt unter Berücksichtigung des vertraglich vereinbarten Pensionsalters. Der Finanzierungsbeginn wurde wie bei der der Berechnung der Steuersollrückstellung auf den steuerwirksamen Diensteintrittstermin festgelegt.

Von der Möglichkeit der ratierlichen Ansammlung des Art. 67 Abs. 1 EGHGB bis zum Jahre 2024 wurde Gebrauch gemacht. Die in der Bilanz nicht ausgewiesenen Anwartschaften aus Pensionen  gem. Art. 67 Abs. 2 EGHGB betragen zum Bilanzstichtag 25.162,67 €.

Sonstiges

Ge­schäfts­füh­rer der Ge­sell­schaft sind Herr Winfried Hügen und Herr Achim Hügen.
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.06.2011 festgestellt.

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