TKY Impex GmbHLiquidiert
50127 Bergheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Emil Terhorst seit 30.11.2010 | Geschäftsführer |
Stefan Thomas seit 30.11.2010 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Geflügelhandel Marburg GmbHMarburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009BilanzAKTIVA
ANHANG für das Geschäftsjahr 2009der Geflügelhandel Marburg GmbH, Marburg,A. Allgemeine Angaben Die Geflügelhandel Marburg GmbH mit Sitz in Marburg ist durch notariellen Vertrag vom 20. April 2007 errichtet worden. Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht Marburg unter der Register-Nr. 5250 geführt. Die Gesellschaft ist nach den in § 267 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) bezeichneten Größenmerkmalen als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen, da sie zu den beiden letzten Bilanzstichtagen die größenbestimmenden Schwellenwerte des Bilanzrechtsreformgesetzes vom 4. Dezember 2004 für eine mittelgroße Kapitalgesellschaft unterschreitet. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2009 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften in §§ 264 ff. HGB erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung basiert wie in den Vorjahren auf dem national üblichen Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. Auf die Erstellung des für kleine Kapitalgesellschaften nicht verbindlich vorgeschriebenen Lageberichtes wurde verzichtet. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Soweit das Wahlrecht besteht, eine Pflichtangabe entweder in der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang zu machen, ist das Wahlrecht überwiegend dahingehend ausgeübt worden, die Angabe in der Bilanz oder G.- und V.-Rechnung zu machen.
Stefan Terhorst |
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