VONSA Grundbesitz GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Leszek Danielak seit 12.12.2012 | Prokura |
Lucjan Zbigniew Noras seit 12.12.2012 | Prokura |
Jaroslaw Witold Wiecek seit 12.12.2012 | Vorstandsmitglied |
Michal Olgierd Wiecek seit 12.12.2012 | Vorstandsmitglied |
Antoni Bunar seit 17.5.2006 | Prokura |
Henryk Nowara seit 17.5.2006 | Prokura |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ENERGOINSTAL S.A.SchönefeldBefreiender Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023ENERGOINSTAL S.A.Katowice/PolenBEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG AUS DEM POLNISCHEN
Katowice, den 09. April 2024 KRZYSZTOF KŁOSOWICZ III. AUSGEWÄHLTE FINANZANGABEN
Zur Umrechnung der Daten in der Bilanz wurde der durchschnittliche Wechselkurs der Polnischen Nationalbank (NBP) zum Bilanzstichtag verwendet. Zur Umrechnung der Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Kapitalflussrechnung wurde als Wechselkurs das arithmetische Mittel der Wechselkurse der Polnischen Nationalbank (NBP) am letzten Tag der einzelnen Monate des jeweiligen Zeitraums verwendet.
* Eine detaillierte Beschreibung der Umwandlung
von Vergleichsdaten ist der Note 49 zu entnehmen.
EINZELJAHRESABSCHLUSS ERSTELLT GEMÄSS IAS UND IFRS IV. BERICHT ÜBER DIE FINANZLAGE
PASSIVA
* Eine detaillierte Beschreibung der Umwandlung
von Vergleichsdaten ist der Note 49 zu entnehmen.
V. BERICHT ÜBER DAS GESAMTERGEBNIS
VI. BERICHT ÜBER DIE EIGENKAPITALVERÄNDERUNGEN
* Eine detaillierte Beschreibung der Umwandlung
von Vergleichsdaten ist der Note 49 zu entnehmen.
VII. BERICHT ÜBER DEN CASHFLOW
Übereinstimmung vorstehender Übersetzung mit dem Original in polnischer Sprache wird von hiermit beglaubigt. Dr. Krzysztof Kłosowicz, vereidigter Dolmetscher und Übersetzer für die deutsche Sprache, eingetragen in das vom Justizminister geführte Verzeichnis der vereidigten Dolmetscher und Übersetzer unter der Nummer TP/138/14. Urkundenrolle: 28/2024 Seitenzahl lt. Tarif: 7
Będzin, den 28.06.2024 KRZYSZTOF KŁOSOWICZ BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG AUS DEM POLNISCHEN[Das Dokument wurde auf dem Firmenpapier von 4AUDYT sp. z o.o. mit dem Logo erstellt]Prüfungsbericht des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Jahresabschlussprüfung von ENERGOINSTAL S.A. für das am 31. Dezember 2023 abgeschlossene Geschäftsjahr
Wrocław, den 9. April 2024 Prüfungsbericht des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Jahresabschlussprüfung 4AUDYT sp. z o.o. ul. Walbrzyska 6-8 52-314 Wrocław biuro@4audyt.pl 4audyt.pl für die Hauptversammlung und den Aufsichtsrat von ENERGOINSTAL S.A. Gutachten Wir haben den Einzeljahresabschluss von ENERGOINSTAL S.A. ("Gesellschaft") mit dem Sitz in Katowice, Al. Roździeńskiego 188d (Polnisches Handelsregister KRS 0000048929), für das am 31. Dezember 2023 abgeschlossene Geschäftsjahr ("Jahresabschluss") geprüft, bestehend aus:
Nach unserer Auffassung:
Das vorliegende Gutachten stimmt mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss überein, den wir am 09. April 2024 erstellt haben. Grundlage des Gutachtens Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Nationalen Prüfungsgrundsätzen im Wortlaut der Internationalen Prüfungsgrundsätze, die durch den Beschluss Nr. 3430/52a/2019 des Nationalen Rates der Abschlussprüfer vom 21. März 2019 über nationale Prüfungsgrundsätze und andere Dokumente in der geänderten Fassung und den Beschluss Nr. 38/1/2022 des Rates der Polnischen Revisionsaufsichtsbehörde (PANA) vom 15. November 2022 über die Nationalen Standards der Qualitätskontrolle und den Nationalen Prüfungsgrundsatz 220 (geändert) ("KSB") angenommen wurden, sowie in Übereinstimmung mit dem Gesetz über Wirtschaftsprüfer, Prüfungsgesellschaften und öffentliche Aufsicht vom 11. Mai 2017 ("Gesetz über Wirtschaftsprüfer" - GBI. 2023, Pos. 1015 m. Ä.) durchgeführt. Unsere Verantwortung in Übereinstimmung mit den aufgeführten Standards wurde im Abschnitt Die Verantwortung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses im Einzelnen dargelegt. Wir sind unabhängig von der Gesellschaft im Sinne des Internationalen Ethikkodex für Wirtschaftsprüfer (einschließlich Internationaler Unabhängigkeitsstandards) der Internationalen Föderation der Wirtschaftsprüfer ("IESBA-Kodex"), der durch den Beschluss des Nationalen Rates der Wirtschaftsprüfer Nr. 3431/52a/2019 vom 25. März 2019 über die Standards zur Berufsethik der Wirtschaftsprüfer sowie andere ethische Anforderungen, die bei der Prüfung von Jahresabschlüssen in Polen Anwendung finden, angenommen wurde. Wir haben unsere sonstigen ethischen Verpflichtungen in Bezug auf die genannten Richtlinien und den IESBA- Kodex erfüllt. Während der Prüfung blieben sowohl der leitende Wirtschaftsprüfer als auch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gemäß den im Gesetz über Wirtschaftsprüfer und in der EU-Verordnung festgelegten Unabhängigkeitsstandards von der Gesellschaft unabhängig. Wir vertreten die Auffassung, dass die von uns erhaltenen Untersuchungsergebnisse ausreichend und angemessen sind, um unsere Stellungnahme zu fundieren. Erläuterung mit Hinweis Hiermit möchten wir auf den Punkt "Annahme der Unternehmensfortführung" im Abschnitt "Allgemeine Informationen" des Einzelabschlusses verweisen, in dem der Vorstand der Gesellschaft mitteilt, dass der Jahresabschluss unter der Annahme erstellt wurde, dass das Unternehmen für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten nach dem Ende des Berichtszeitraums fortgeführt wird. Gleichzeitig wies der Vorstand der Gesellschaft auf Risiken hin, die das Fortbestehen des Unternehmens im Zusammenhang mit den anhängigen gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren gegen die Gesellschaft beeinträchtigen könnten. Der Vorstand der Gesellschaft ist der Ansicht, dass die Rechtsstreitigkeiten zu Gunsten der Gesellschaft ausgehen werden und die im Zusammenhang damit gebildeten Rückstellungen angemessen sind. Die Rechtsstreitigkeiten, an denen die Gesellschaft beteiligt ist, wurden in Anmerkung Nr. 40 im Abschnitt "Sonstige Erläuterungen zum Jahresabschluss" beschrieben. Unser Gutachten enthält hierzu keine Einwände. Schlüsselfragen der Prüfung Zu den Schlüsselfragen der Prüfung gehören diejenigen Angelegenheiten, die nach unserem fachlichen Urteil bei der Prüfung des Jahresabschlusses für den laufenden Berichtszeitraum am bedeutendsten waren. Sie beziehen sich auf die wichtigsten bewerteten Risiken wesentlicher Falschangaben aufgrund von Betrug. Wir haben die Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Prüfung des Jahresabschlusses und bei der Formulierung unseres Gutachtens als Ganzes behandelt und unsere Reaktion auf die genannten Risikoarten zusammengefasst. In den Fällen, wo wir es für angemessen hielten, haben wir die wichtigsten Bemerkungen zu den Risikoarten präsentiert. Zu den Angelegenheiten wird unsererseits keine gesonderte Stellungnahme abgegeben. Schlüsselfrage - Rückstellungen für anhängige Rechtsstreitigkeiten und Gerichtsverfahren Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 wurde unter der Annahme erstellt, dass das Unternehmen auf absehbare Zeit, d.h. für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag, fortgeführt wird, mit einem Hinweis auf Risiken, die sich aus der Beteiligung der Gesellschaft als Partei an mehreren bedeutenden Rechtsansprüchen und Gerichtsverfahren ergeben. Die Urteile der Geschäftsführung hinsichtlich der Erfassung und Bewertung von Rückstellungen für anhängige Gerichtsverfahren und Rechtsstreitigkeiten sind naturgemäß mit Risiken behaftet und können sich im Laufe der Zeit ändern, da der Ausgang laufender Gerichtsverfahren von zukünftigen Entscheidungen abhängt. Das Problem wurde als Schlüsselfrage für die Prüfung des Jahresabschlusses der Gesellschaft betrachtet, weil die Geschäftsführung die Notwendigkeit, entsprechende Rückstellungen zu bilden und deren Höhe zu bewerten, fachgemäß beurteilen muss. Informationen über Rechtsansprüche und Gerichtsverfahren, an denen die Gesellschaft beteiligt ist und die sich auf ihre künftige Fähigkeit zur Unternehmensfortführung auswirken können, sind der Anmerkung Nr. 40 im Abschnitt "Sonstige Erläuterungen zum Jahresabschluss" zu entnehmen. Wie wurde die Schlüsselfrage in unserer Prüfung behandelt Unsere Prüfverfahren umfassten unter anderem:
Als Ergebnis der durchgeführten Prüfverfahren sind keine wesentlichen Fragen festgestellt worden, die eine Änderung des Gutachtens erfordern würden. Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft für den Jahresabschluss Der Vorstand der Gesellschaft ist verantwortlich für die Erstellung des Jahresabschlusses auf der Grundlage ordnungsgemäß geführter Rechnungsbücher, der ein wahrheitsgetreues und angemessenes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft darstellt, in Übereinstimmung mit den internationalen Rechnungslegungsstandards, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, sowie mit den angenommenen Rechnungslegungsgrundsätzen (bzw. -politik) und den für die Gesellschaft geltenden Gesetzen und Vorschriften, wie auch für das interne Kontrollsystem, das nach Ermessen des Vorstands erforderlich ist, um die Erstellung eines von wesentlichen Falschangaben aufgrund von Betrug bzw. Fehler freien Jahresabschlusses zu ermöglichen. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand der Gesellschaft dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Unternehmensfortführung zu beurteilen, gegebenenfalls Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit offenzulegen und den Grundsatz der Unternehmensfortführung als Rechnungslegungsgrundlage anzuwenden, außer wenn der Vorstand beabsichtigt, die Gesellschaft zu liquidieren oder die Geschäftstätigkeit einzustellen oder wenn keine reale Alternative zur Liquidation bzw. Einstellung der Geschäftstätigkeit besteht. Der Vorstand der Gesellschaft und die Mitglieder des Aufsichtsrats sind verpflichtet zu gewährleisten, dass der Jahresabschluss die im Rechnungslegungsgesetz festgelegten Anforderungen erfüllt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind für die Kontrolle der Finanzberichterstattung der Gesellschaft verantwortlich. Verantwortung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unser Ziel ist es, eine angemessene Sicherheit zu erlangen, dass der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen Falschangaben aufgrund von Betrug bzw. Fehler ist, sowie einen Prüfungsbericht mit dem Bestätigungsvermerk zu erstellen. Eine angemessene Sicherheit bedeutet ein hohes Maß an Gewissheit, kann allerdings nicht garantieren, dass eine in Übereinstimmung mit KSB durchgeführte Prüfung immer das Vorkommen wesentlicher Falschangaben aufdecken wird. Die Falschangaben können sich aus einem Betrug bzw. Fehler ergeben und gelten als wesentlich, sofern berechtigterweise davon ausgegangen werden kann, dass sie einzeln oder insgesamt einen Einfluss auf die auf der Grundlage des vorliegenden Jahresabschlusses getroffenen Geschäftsentscheidungen der Benutzer haben könnten. Das Konzept der Wesentlichkeit wird vom Wirtschaftsprüfer sowohl bei Planung und Durchführung der Prüfung als auch bei Beurteilung der Auswirkungen der bei der Prüfung festgestellten Falschangaben bzw. nicht korrigierten Falschangaben (sofern vorhanden) auf den Jahresabschluss sowie bei Erteilung des Bestätigungsvermerks verwendet. Dementsprechend werden alle im Prüfungsbericht enthaltenen Beurteilungen und Erklärungen unter Berücksichtigung der qualitativen und wertmäßigen Wesentlichkeitsschwelle, die in Übereinstimmung mit den Prüfungsgrundsätzen und dem fachlichen Urteilsvermögen des Prüfers festgelegt wird, formuliert. Der Umfang der Prüfung umfasst keine Zusicherung hinsichtlich der künftigen Rentabilität der Gesellschaft bzw. der Effektivität der gegenwärtigen oder künftigen Geschäftsführung durch den Vorstand. Bei der Durchführung der Prüfung in Übereinstimmung mit KSB wenden wir unser fachliches Urteilsvermögen und unsere professionelle Skepsis an, wie auch:
Wir informieren den Aufsichtsrat unter anderem über den geplanten Umfang und Zeitplan der Prüfung sowie über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung, einschließlich aller signifikanten Schwachstellen des internen Kontrollsystems, die im Rahmen der Prüfung festgestellt werden. Wir geben an den Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten ethischen Anforderungen an die Unabhängigkeit erfüllt haben und dass der Aufsichtsrat über alle Verhältnisse bzw. sonstige Angelegenheiten, die berechtigterweise als eine Bedrohung unserer Unabhängigkeit betrachtet werden können, und gegebenenfalls über die eingesetzten Sicherheitsmaßnahmen informiert wird. Unter den Angelegenheiten, die an den Aufsichtsrat weitergeleitet werden, identifizieren wir diejenigen, die bei der Prüfung des Jahresabschlusses für den laufenden Berichtszeitraum von besonderer Bedeutung waren, und behandeln sie als Schlüsselfragen der Prüfung. Wir stellen die Angelegenheiten in unserem Prüfungsbericht dar, es sei denn, dass anwendbare Rechtsvorschriften bzw. gesetzliche Regelungen ihre öffentliche Offenlegung verbieten, oder falls wir unter besonderen Umständen feststellen, dass die betreffende Angelegenheit nicht in unserem Bericht dargestellt werden sollte, weil berechtigterweise davon ausgegangen werden kann, dass die negativen Folgen die Vorteile der Offenlegung für das öffentliche Interesse überwiegen würden. Sonstige Informationen, darin Tätigkeitsbericht Zu den sonstigen Informationen gehören der Bericht über die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2023 abgeschlossene Geschäftsjahr ("Tätigkeitsbericht") samt der Erklärung über die Anwendung der Grundsätze der Unternehmensführung, die einen gesonderten Teil des betreffenden Tätigkeitsberichts bildet ("Sonstige Informationen"). Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft Der Vorstand der Gesellschaft ist für die Erstellung von Sonstigen Informationen gemäß den Rechtsvorschriftten verantwortlich. Der Vorstand und die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft sind verpflichtet sicherzustellen, dass der Tätigkeitsbericht samt dessen gesonderten Teilen die im Rechnungslegungsgesetz festgelegten Anforderungen erfüllt. Verantwortung des Wirtschaftsprüfers Unser Prüfungsbericht bezieht sich nicht auf Sonstige Informationen. Im Zusammenhang mit der Prüfung des Jahresabschlusses liegt es in unserer Verantwortung, Sonstige Informationen in Kenntnis zu nehmen und dabei zu erwägen, ob diese im Wesentlichen nicht von dem Inhalt des Jahresberichts bzw. dem von uns im Rahmen der Prüfung erlangten Wissen abweichen oder anderweitig keine wesentlichen Falschangaben enthalten. Falls wir auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung wesentliche Falschangaben in Sonstigen Informationen feststellen, sind wir verpflichtet, entsprechende Anmerkungen in unseren Prüfungsbericht aufzunehmen. Darüber hinaus sind wir nach dem Gesetz über Wirtschaftsprüfer verpflichtet, eine Stellungnahme darüber abzugeben, ob der Tätigkeitsbericht gemäß den geltenden Rechtsvorschriften erstellt worden ist und mit den im Jahresbericht enthaltenen Angaben übereinstimmt. Außerdem sind wir verpflichtet zu beurteilen, ob die Gesellschaft in der Erklärung über die Anwendung der Grundsätze der Unternehmensführung alle erforderlichen Angaben berücksichtigt hat. Stellungnahme zum Tätigkeitsbericht In Anlehnung an die durchgeführte Prüfung wird von uns folgende Stellungnahme zum Tätigkeitsbericht der Gesellschaft abgegeben:
Darüber hinaus erklären wir, dass wir aufgrund des von uns im Rahmen der Prüfung erlangten Wissens über die Gesellschaft und deren Umfeld keine wesentlichen Falschangaben im Tätigkeitsbericht festgestellt haben. Bericht über sonstige rechtliche Anforderungen und Regelungen Erklärung über die außerhalb der Wirtschaftsprüfung erbrachten Leistungen Nach unserem besten Wissen und Gewissen erklären wir, dass die nicht prüfungsbezogenen Leistungen, die von uns für die Gesellschaft und deren Tochtergesellschaften erbracht worden sind, mit den in Polen geltenden Rechtsvorschriften übereinstimmen. Des Weiteren erklären wir, dass wir keine nicht prüfungsbezogenen Leistungen erbracht haben, die gemäß Artikel 5 Absatz 1 der EU-Verordnung sowie Artikel 136 des Gesetzes über Wirtschaftsprüfer verboten sind. Die von uns im Prüfungszeitraum für die Gesellschaft und deren Tochtergesellschaften erbrachten Leistungen wurden im Punkt 4.9.1.d) des Tätigkeitsberichts aufgeführt. Auswahl der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wir wurden durch den Beschluss des Aufsichtsrats der Gesellschaft vom 29. April 2021 zur Prüfung des Jahresabschlusses der Gesellschaft gewählt. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde von uns zum dritten Mal geprüft. Der leitende Wirtschaftsprüfer, der für die Prüfung, auf die sich der vorliegende Bericht des unabhängigen Wirtschaftsprüfers bezieht, verantwortlich war, ist Krzysztof Pierścionek, der im Namen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 4AUDYT sp. z o.o. mit Sitz in Poznań, ul. Skryta 7/1, eingetragen in das Verzeichnis der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften unter der Nummer 3363, handelt.
Wrocław, den 09. April 2024 Krzysztof Pierścionek, Leitender Wirtschaftsprüfer Nummer im Register der Wirtschaftsprüfer: 11150 Die Übereinstimmung vorstehender Übersetzung mit dem Original in polnischer Sprache wird von mir hiermit beglaubigt. Dr. Krzysztof Kłosowicz, vereidigter Dolmetscher und Übersetzer für die deutsche Sprache, eingetragen in das vom Justizminister geführte Verzeichnis der vereidigten Dolmetscher und Übersetzer unter der Nummer TP/138/14. Urkundenrolle: 29/2024 Seitenzahl lt. Tarif: 13
Będzin, den 28.06.2024 KRZYSZTOF KŁOSOWICZ |
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