ATN GmbH
Grünwald
Jahresabschluss zum 30.09.2023
Bilanz
Anhang
ATN GmbH
Grünwald
Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr 2023
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 30. September 2023 ist nach den Vorschriften der §§ 242 bis
256a und §§ 264 bis 288 des Handelsgesetzbuches sowie nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung
aufgestellt worden. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
Sie macht von den Vereinfachungsregelungen des Gesetzes teilweise Gebrauch.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Grünwald. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
München unter der Nummer HRB 293407 eingetragen.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen
Die Gesellschaft ist im Rumpfgeschäftsjahr aufgrund der Abspaltung des Geschäftsbereichs
"Einkauf & Warenlager" der Schwestergesellschaft mah-ATN GmbH entstanden. Eine Vergleichbarkeit
der Vorjahreszahlen ist daher nicht gegeben.
Es ist vorsichtig bewertet worden; namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, auch
wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden, Aufwendungen und Erträge des Rumpfgeschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt
der Zahlung berücksichtigt worden.
2.1 Sachanlagen
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten aktiviert, abzüglich angemessener, planmäßiger
Abschreibungen, die nach der linearen Methode auf Grundlage der betrieblichen Nutzungsdauer
errechnet werden. Abschreibungen auf Zugänge zum beweglichen Anlagevermögen werden
pro rata temporis vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Rumpfgeschäftsjahr 2023 gemäß § 6 Abs. 2
des Einkommensteuergesetzes (EStG) im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Vollabschreibung
wurde in die Handelsbilanz übernommen, da die Geringwertigen Wirtschaftsgüter von
untergeordneter Bedeutung sind.
2.2 Vorräte
Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten angesetzt.
2.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert oder
dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Um dem Risiko von Forderungsausfall
Rechnung zu tragen, wurden in angemessenem Umfang Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen
Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
2.4 Flüssige Mittel
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.
2.5 Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbare Risiken sowie ungewisse
Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
2.6 Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
3. Angaben zur Bilanz
3.1 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu
einem Jahr.
3.2 Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Aufwendungen für Personalkosten
(EUR 42.953,57) und für die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen
(EUR 2.000,00).
3.3 Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden.
5. Sonstige Angaben
5.1 Ereignisse von besonderer Bedeutung
Mit notariellem Spaltungsvertrag vom 28. Mai 2024 hat die mah-ATN GmbH den Teilbereich
„Einkauf und Warenlager“ nach den Vorschriften der §§123 ff. UmwG nicht-verhältniswahrend
auf die ATN GmbH, Grünwald (Amtsgericht München, HRB 293407) abgespalten. Die Abspaltung
erfolgte ohne Gewährung neuer Geschäftsanteile an der übernehmenden Gesellschaft.
Die Übertragung des abzuspaltenden Vermögens erfolgte im Innenverhältnis zwischen
übertragender Gesellschaft und übernehmender Gesellschaft mit Wirkung zum 30. September
2023, 0:00 Uhr (handelsrechtlicher Spaltungsstichtag).
Die Eintragung der Spaltung in das Handelsregister erfolgte am 02. Augsut 2024.
Die Übertragung des abzuspaltenden Vermögens erfolgte handelsrechtlich zu fortgeführten
Buchwerten.
Im Rahmen der Abspaltung wurden folgende Vermögensgegenstände und Schulden zu ihren
fortgeführten Buchwerten übertragen: · Anlagevermögen des Geschäftsbereichs Einkauf und Warenlage · Vorratsvermögen (insbesondere Warenlagerbestände) · Personalrückstellungen · Teile der Verbindlichkeiten, die dem übertragenen Geschäftsbereich zuzuordnen sind · Arbeitsverhältnisse, die nach § 613a BGB im Zusammenhang mit dem übertragenen Betriebsteil
übergehen
Der Gesamtbuchwert des übertragenen Vermögens beträgt 2.133.661,70 EUR.
Nach § 133 Abs. 1 UmwG haftet die Gesellschaft für die vor dem Spaltungsstichtag begründeten
Verbindlichkeiten aus dem übertragenen Geschäftsbereich neben der übertragenden Gesellschaft
gesamtschuldnerisch für einen Zeitraum von fünf Jahre, beginnend mit dem Zeitpunkt
der Eintragung der Spaltung in das Handelsregister.
5.2 Ergebnisverwendungsvorschlag
Dem Jahresabschluss lag ein Ergebnisverwendungsvorschlag zugrunde, der vorsieht, den
Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
5.3 Geschäftsführung und Vertretung
Im Rumpfgeschäftsjahr 2023 erfolgte die Geschäftsführung der ATN GmbH, Grünwald, durch
Mercia Gottlieb, Grünwald.
Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
5.4 Arbeitnehmer
Die Gesellschaft hat während des Rumpfgeschäftsjahres 2023 durchschnittlich 15 (in
Worten: fünfzehn) Arbeitnehmer im Sinne des § 267 HGB beschäftigt.
Grünwald, den 05.12.2025
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.12.2025 festgestellt.
|