Zimmermann
GmbH
Villingen-Schwenningen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
269.871,16 |
326.377,16 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
12.833,00 |
20.493,00 |
| II.
Sachanlagen |
202.148,00 |
250.994,00 |
| III.
Finanzanlagen |
54.890,16 |
54.890,16 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.597.426,76 |
5.572.860,31 |
| I.
Vorräte |
1.445.612,07 |
1.288.245,75 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
2.096.387,93 |
1.756.754,25 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.946.990,63 |
3.276.321,08 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
276.862,67 |
93.261,45 |
| III.
Wertpapiere |
132.540,00 |
146.730,00 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.072.284,06 |
861.563,48 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
29.288,00 |
37.265,24 |
| Aktiva |
5.896.585,92 |
5.936.502,71 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.031.576,71 |
2.957.401,47 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Gewinnrücklagen |
2.700.000,00 |
2.700.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
280.447,52 |
206.272,28 |
| davon
Gewinnvortrag |
206.272,28 |
122.518,25 |
| B.
Rückstellungen |
2.357.949,34 |
2.317.957,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
507.059,87 |
661.144,24 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
410.689,87 |
530.934,24 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
96.370,00 |
130.210,00 |
| Passiva |
5.896.585,92 |
5.936.502,71 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
1. Die Zimmermann GmbH hat ihren Sitz in
Villingen-Schwenningen. Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Freiburg unter der Nummer HRB 601082
eingetragen.
B.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Angaben zu den anzuwendenden Rechtsvorschriften und den
Größenmerkmalen der Gesellschaft
2. Der Jahresabschluss der Zimmermann GmbH
für das Geschäftsjahr 2022 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des
GmbH-Gesetzes (GmbHG) und den ergänzenden Regelungen
des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
3. Die Gesellschaft überschritt im
Berichtsjahr keines der in § 267 Abs. 1 HGB genannten
Größenmerkmale und zählt daher zu den
kleinen Kapitalgesellschaften. Für die offengelegte
Bilanz und den Anhang werden insoweit die
größenabhängigen Erleichterungen bei der
Erstellung der §§ 266 Abs. 1 Satz 3, § 276
HGB und 288 HGB sowie für Zwecke der Offenlegung
§ 326 HGB vollumfänglich in Anspruch genommen.
Angaben zur Form der Darstellung in Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung (Darstellungsstetigkeit) sowie Angaben
zu Vorjahreszahlen (§ 265 HGB)
4. Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewandten Gliederungsgrundsätze aufgestellt (§
265 Abs. 1 S. 2 HGB).
C.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
5. Die
Vermögensgegenstände des immateriellen
Anlagevermögens und des Sachanlagevermögens
wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten,
gegebenenfalls vermindert um planmäßige und
außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet.
Im Geschäftsjahr 2022 kam die lineare
Abschreibungsmethode zur Anwendung.
Die Nutzungsdauer der einzelnen
Anlagegegenstände wurde auf Basis der steuerlichen
AfA-Tabellen geschätzt. Die Abschreibung auf die
Zugänge zum immateriellen und zum
Sachanlagevermögen erfolgt zeitanteilig.
Die Behandlung der Anschaffung abnutzbarer,
beweglicher Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind und deren Anschaffungskosten 1.000,00
€ nicht übersteigen, folgt den steuerrechtlichen
Bewertungsvorschriften des § 6 Abs. 2 und 2a EStG. Die
steuerbilanziellen Vorschriften können, da der Posten
insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist, hier nach
herrschender Meinung für die Handelsbilanz
übernommen werden.
6. Die unter den Finanzanlagen erfassten
Beteiligungen und
Genossenschaftsanteile sind mit den
Anschaffungskosten einschließlich der
Anschaffungsnebenkosten bewertet. Es kommt
grundsätzlich das gemilderte Niederstwertprinzip zum
Zuge, so dass die Vermögensgegenstände nur bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem am
Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bewertet
werden.
Im Berichtsjahr und den Vorjahren wurden keine
Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden
Börsen- oder Marktpreis vorgenommen.
7. Sofern Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens mit ihren Herstellungskosten bzw.
ihren fortgeführten Herstellungskosten bewertet
wurden, erfolgte dabei keine Einbeziehung von Zinsen
für Fremdkapital (§ 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB).
Umlaufvermögen
8. Die im
Vorratsvermögen erfassten
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden nach §
255 Abs. 1 HGB zu Anschaffungskosten einschließlich
der Anschaffungsnebenkosten und ggf. gemindert um
Anschaffungskostenminderungen angesetzt. Fremdkapitalzinsen
wurden nicht einbezogen. Sofern sich aus einem Börsen-
oder Marktwert ein niedrigerer Tageswert ergeben hat, wurde
entsprechend des für das Umlaufvermögen geltenden
strengen Niederstwertprinzips dieser zum Ansatz gebracht.
9. Die unter Buchstabe B. Ziffer I. "
Vorräte" ausgewiesenen
unfertigen Erzeugnisse (Bauvorhaben) wurden zu den
Herstellungskosten entsprechend § 255 Abs. 2 HGB
angesetzt. Die Herstellungskosten wurden dabei entsprechend
dem Arbeitsfortschritt retrograd auf Basis der
voraussichtlichen Rechnungsendpreise/Auftragswerte
ermittelt. Von diesem Wertansatz wurde für den im
Rechnungsendpreis/Auftragswert enthaltenen Reingewinn, die
Vertriebskosten und Teilen der allgemeinen
Verwaltungskosten ein Abschlag vorgenommen.
Fremdkapitalzinsen wurden nicht einbezogen.
10. Entsprechend des Wahlrechts des § 268
Abs. 5 S. 2 HGB werden
erhaltene Anzahlungen in Höhe von 2.096.387,93
€ (Vorjahr: 1.756.754,25 €) auf der Aktivseite
der Bilanz offen vom Posten "Vorräte" abgesetzt.
11. Unter den
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen wurden
fertige, noch nicht zur Abrechnung gelangte Arbeiten
erfasst. Diese wurden mit den entsprechenden bzw.
voraussichtlichen Rechnungsendpreisen bewertet.
12. Die sonstigen Gegenstände des
Umlaufvermögens, insbesondere
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sowie die
Liquiden Mittel wurden im Wesentlichen mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Risiken im Forderungsbestand werden, sofern solche
vorhanden sind, durch die Bildung angemessener Pauschal-
und Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
13. Entsprechend des Wahlrechts nach § 5
Abs. 5 S. 2 EStG werden aktive und auch passive
Rechnungsabgrenzungsposten nur noch dann gebildet,
wenn die einzelne Ausgabe oder Einnahme den Betrag des
§ 6 Abs. 2 S. 1 EStG übersteigt.
Nach Auffassung des FAB des Institutes der
Wirtschaftsprüfer (271. FAB Sitzung, 15. Februar 2023)
darf die Betragsgrenze des § 6 Abs. 2 S. 1 EStG aus
Vereinfachungsgründen regelmäßig auch
handelsrechtlich für die Beurteilung der Unwesentlich-
bzw. Geringfügigkeit herangezogen werden.
Rückstellungen
14. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem
Teilwertverfahren (IDW RS HFA 30 Rd. 60b)
durchgeführt. Dabei wurden folgende Annahmen dfür
die Berechnung berücksichtigt:
- pauschale durchschnittliche Restlaufzeit
von 15 Jahren;
- durchschnittlicher Marktzinssatz der
vergangenen zehn Jahre von 1,78 % (im Vorjahr:
durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre
von 1,87), der von der Deutschen Bundesbank bekanntgemacht
wurde;
- Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck
"Richttafeln 2018 G".
Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellung mit
dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn
Jahre (1,44 %) ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit
dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 74.341,00
€. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die
Ausschüttung gesperrt.
15.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen werden nach Maßgabe des
§ 249 HGB zum Ansatz gebracht. Die Bemessung der
Rückstellungen erfolgte dabei nach § 253 Abs. 1
S. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages.
Sofern die Rückstellung eine Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr aufwiesen wurden diese mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst.
Aus Vereinfachungs- und
Wesentlichkeitsgrundsätzen wurden Rückstellungen
mit einem notwendigen Erfüllungsbetrag von unter
5.000,00 € und einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr keiner Abzinsung unterworfen.
Verbindlichkeiten
16. Die passivierten Verbindlichkeiten wurden
vollumfänglich mit ihrem Erfüllungsbetrag (§
253 Abs. 1 S. 2 HGB) zum Ansatz gebracht.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
17. Der Ansatz und die Bewertung der
Posten der Bilanz erfolgte im Vergleich zum Vorjahr stetig
(§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB).
D.
Angaben zur Bilanz
Anlagespiegel für die einzelnen Posten des
Anlagevermögens
18. Die Darstellung eines
Anlagespiegels wird nach § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB
unterlassen.
Restlaufzeitvermerke zu Forderungen (§ 268
Abs. 4 HGB)
19. Die Restlaufzeit bei Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenständen beträgt
jeweils bis zu einem Jahr.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
20. In der Bilanz sind Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern nicht
gesondert ausgewiesen (§42 Abs. 3 GmbHG), insoweit
werden die entsprechenden Angaben an dieser Stelle im
Anhang angebracht:
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022
bestehen Ausleihungen und Forderungen gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von 748.375,00 €
(Vorjahr: 720.650,61 €). Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von
28.376,59 € (Vorjahr: 101.779,64 €). Die
Beträge weisen Laufzeiten von unter einem Jahr auf.
Restlaufzeitvermerke zu Verbindlichkeiten und
Sicherungsrechte
21. Unter den Verbindlichkeiten sind Positionen in
Höhe von 410.689,87 € mit einer Restlaufzeit von
unter einem Jahr ausgewiesen (Vorjahr: 530.934,24 €).
Beträge mit einer Laufzeit von über fünf
Jahren sind mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 0,00
€ (Vorjahr: 19.750,00 €) enthalten.
Von den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
sind 338.559,05 € (Vorjahr: 424.437,57 €) durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert. Im
Einzelnen handelt es sich um folgende Sicherheiten:
- Grundschuld
- Eigentumsvorbehalte - Globalabtretung
Kundenforderungen und Sicherungsübereignung Warenlager
Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach §
285 Nr. 3a HGB
22. Im Geschäftsjahr 2022 bestanden
Verpflichtungen aus Mietverträgen über die
Betriebsimmobilien in Höhe von 298.685,00 €.
Darüber hinaus bestanden Verpflichtungen aus
Leasingverträgen (Mobilien-Leasing) in Höhe
von rund 35.169,00 € und Verpflichtungen aus dem
Pachtvertrag mit dem Besitzunternehmen in Höhe von
33.626,00 €.
Für das kommende Jahr ist mit finanziellen
Verpflichtungen aus Mietverträgen in Höhe von
rund 299.000,00 € und aus Leasing-Verträgen mit
rund 47.200,00 € zu rechnen zu rechnen.
D.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
23. Nach § 326 Satz 2 HGB braucht der
offenzulegende Anhang einer kleinen Kapitalgesellschaft die
die Gewinn- und Verlustrechnung betreffenden Angaben nicht
zu enthalten. Insoweit wird auf diese Angaben
vollumfänglich verzichtet.
E.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
24. Die durchschnittliche Zahl der während
des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 31.
25. Nach § 285 Nr. 34 HGB i. V. m.
§ 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB werden keine Angaben zur
Ergebnisverwendung gemacht bzw. der
Ergebnisverwendungsvorschlag nicht offengelegt, da sich
anhand der Angaben die Gewinnanteile von natürlichen
Personen feststellen lassen.
sonstige Berichtsbestandteile
78056
Villingen-Schwenningen, den 26. April 2024
Zimmermann GmbH
gez.
Herr Hansjörg Zimmermann
gez.
Herr Marc Zimmermann
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.05.2024
festgestellt.
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