Stammdaten

Register
Amtsgericht Coesfeld HRB 10952
Eingetragen
6.11.2007
Branche
Schornstein-, Feuerungs- und IndustrieofenbauHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenHerstellung von Handwerkzeugen
Gegenstand
Die Führung eines Steinmetz- und Kachelofenbau-Handwerksbetriebes.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Daniel Stegemann
seit 11.11.2014
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Stegemann GmbH

Nottuln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 640.459,15 344.232,83
I. Sachanlagen 640.459,15 344.232,83
B. Umlaufvermögen 888.961,05 877.991,75
I. Vorräte 104.235,79 240.540,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 620.014,69 504.504,55
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 164.710,57 132.947,20
C. Rechnungsabgrenzungsposten 25.981,63 46.619,72
Aktiva 1.555.401,83 1.268.844,30

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 680.845,78 536.500,86
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 655.845,78 511.500,86
davon Gewinnvortrag 511.500,86 372.884,38
B. Rückstellungen 54.418,90 153.407,95
C. Verbindlichkeiten 804.625,68 559.957,57
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 170.241,75 65.155,43
D. Rechnungsabgrenzungsposten 15.511,47 18.977,92
Passiva 1.555.401,83 1.268.844,30

Anhang

A. Allgemeine Angaben und Hinweise

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde gemäß §§ 238 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 HGB).

Die Stegemann GmbH hat ihren Sitz in Nottuln und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Coesfeld unter der Registernummer HRB 10952 eingetragen.

Von den größenabhängigen Erleichte­rungs­vorschriften des § 288 Abs. 1 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.

Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB sowie § 42 GmbHG. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden.

B. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde nach dem Prinzip der Unternehmensfortführung gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind unverändert gegenüber dem Vorjahr.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Abschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.

Die Aufwendungen und Erträge sind auf das Geschäftsjahr abgegrenzt.

Anlagevermögen

Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet (§§ 253 Abs. 1, 255 Abs. 1 HGB) und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Abschreibungen wurden im Rahmen der zulässigen Beträge vorgenommen. Soweit erforderlich wurde auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800,00 Euro (geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden im Geschäftsjahr vollständig abgeschrieben.

Die Ausleihungen wurden zum Nennwert, unverzinsliche sowie niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert und alle weiteren Finanzanlagen mit den Anschaffungskosten, vermindert um erforderliche Wertkorrekturen, angesetzt.

Soweit erforderlich, wurde gem. § 253 Abs. 3, Abs. 4 HGB der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots erfolgten bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen.

Umlaufvermögen

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. soweit erforderlich mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Forderungen und antizipative sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung des Realisations- und Niederstwertprinzips grundsätzlich mit den Anschaffungskosten angesetzt. Diese entsprechen regelmäßig ihrem Nennwert.
Für die Folgebewertung wurden die Verhältnisse am Bilanzstichtag sowie etwaige wertaufhellende Tatsachen zugrunde gelegt (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Erkennbare Risiken wurden durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Im Falle einer Einzelwertberichtigung wurde umsatzsteuerrechtlich gemäß § 17 UStG eine Korrektur vorgenommen.

Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.

Angaben zu Forderungen gegenüber Gesellschaftern

Der Wert der Forderungen gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro).

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert angesetzt.

Rückstellungen

Der Ansatz erfolgte zu den Erfüllungsbeträgen. Rückstellungen sind in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung und der wirtschaftlichen Verursachung  notwendig ist. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).

C. Informationen zur Bilanz

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betrug zum Bilanzstichtag 0,00 Euro.

Alle übrigen Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von unter einem Jahr.

Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentums­vorbehalte.

Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen jährlich in Höhe von 0,00 Euro sonstige finanzielle Verpflichtungen.

D. Sonstige Angaben

Bezüge der Geschäftsführung

Die Gesellschaft nimmt die Ausnahmeregelung in § 286 Abs. 4 i.V.m. § 285 Nr. 9 a) HGB in Anspruch, nach der auf die Angabe der Geschäftsführungsbezüge verzichtet werden kann.

Angaben zu Gesellschaftsorganen

Geschäftsführungsorgane

Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Daniel Stegemann geführt. Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Nottuln, den 28.03.2024


Der Geschäftsführer:

gez. Daniel Stegemann

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.03.2024 festgestellt.

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