Dextra
Consulting GmbH
Königstein im Taunus
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
506.751,87 |
528.183,14 |
| I.
Sachanlagen |
141.921,67 |
96.250,00 |
| II.
Finanzanlagen |
364.830,20 |
431.933,14 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.480.161,16 |
1.767.808,52 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.186.279,64 |
295.577,72 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.293.881,52 |
1.472.230,80 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
2.977,01 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.986.913,03 |
2.298.968,67 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.684.196,86 |
2.108.102,01 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
18.706,01 |
18.706,01 |
| III.
Gewinnvortrag |
2.064.396,00 |
1.626.769,12 |
| IV.
Jahresüberschuss |
576.094,85 |
437.626,88 |
| B.
Rückstellungen |
182.843,69 |
77.082,19 |
| C.
Verbindlichkeiten |
119.872,48 |
113.784,47 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.986.913,03 |
2.298.968,67 |
Anhang
Firma: Dextra Consulting GmbH
Sitz: Königstein im Taunus
Registergericht: Amtsgericht Königstein im
Taunus
Registernummer: HRB 5724
Allgemeine Erläuterungen
Die Dextra Consulting GmbH ist zum Bilanzstichtag
eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267
HGB.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
und unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie
der Regelungen des Abspaltungs- und Übernahmevertrags
aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274a und 288 Abs. 1 HGB in Anspruch.
Die Gesellschaft macht von der Möglichkeit des
§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch und stellt nur eine
verkürzte Bilanz auf.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten
der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden
Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der
Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
anzubringen sind, werden im Anhang aufgeführt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger linearer
Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf
Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig und unter der
Zugrundelegung folgender Nutzungsdauer:
PKW 6
Jahre Betriebs- und Geschäftsausstattung
zwischen 3 und 14 Jahren
In Bezug auf die Bilanzierung
geringwertiger Wirtschaftsgüter wurde
handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6
Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen
Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer
selbständigen Nutzung fähig sind, werden im
Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage
in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen
darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne
Wirtschaftsgut € 250 nicht übersteigen. Soweit
die beizulegenden Werte einzelner
Vermögensgegenstände ihren Buchwert
unterschreiten, werden zusätzlich
außerplanmäßige Abschreibungen bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.
Die unter den
Finanzanlagen ausgewiesenen Wertpapiere des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten oder mit
ihren niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren
Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Realisierung mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
werden jeweils zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor
dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Das
gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die
Rückstellungen sind mit den Beträgen
angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig sind und berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in
Höhe ihres voraussichtlichen Erfüllungsbetrages.
Alle Rückstellungen haben eine Restlaufzeit von
weniger als einem Jahr und bedürfen daher keiner
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB.
Die
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände in Höhe von EUR
50.000,00 (Vorjahr: EUR 0,00) haben eine Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr.
Forderungen gegen GmbH Gesellschafter enthalten
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von
EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
Verbindlichkeiten
Sämtliche
Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb
eines Jahres fällig.
Die
Verbindlichkeiten enthalten in Höhe von EUR
23.429,02 (Vorjahr: EUR 16.035,70) Verbindlichkeiten gegen
Gesellschafter.
IV. Sonstige Angaben
Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr 2018 war durchschnittlich 1
Mitarbeiter (Vorjahr: 1 Mitarbeiter) beschäftigt.
sonstige Berichtsbestandteile
Meerbusch, 16.07.2020
gez. Dr. W. Schoppen
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.07.2020 festgestellt.
|