Reconda
GmbH
Schwanstetten
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
20.722,00 |
5.370,00 |
| I.
Sachanlagen |
20.722,00 |
5.370,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
67.989,69 |
40.848,04 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
39.633,01 |
12.075,54 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
28.356,68 |
28.772,50 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.381,74 |
1.210,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
90.093,43 |
47.428,04 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
37.251,86 |
34.364,65 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
9.364,65 |
12.031,51 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.887,21 |
-2.666,86 |
| B.
Rückstellungen |
3.853,92 |
3.563,38 |
| C.
Verbindlichkeiten |
48.987,65 |
9.500,01 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
11.307,25 |
9.500,01 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
90.093,43 |
47.428,04 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
C.
Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
D.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.000,00 Euro wurde mit
dem Nennbetrag angesetzt.
Angabe zu Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen liegen unter einem Jahr.
Die sonstigen Verbindlichkeiten belaufen sich auf
11.307,25 Euro. Die Restlaufzeiten der sonstigen
Verbindlichkeiten liegen unter einem Jahr.
Gegenüber dem Gesellschafter und
Geschäftsführer besteht eine Forderung in
Höhe von 7.500,00 Euro.
E.
Sonstige Angaben
Beteiligungen an anderen Gesellschaften bestehen
nicht.
Die Gesellschaft beschäftigte im
Geschäftsjahr 1 Arbeitnehmer.
Als Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr bestellt:
Herr Thomas Banik, Schwanstetten
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Schwanstetten, den
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.12.2011 festgestellt.
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