solarcomplex GmbH & Co. KG Windpark Länge
Selbe AdresseElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Verena, geb. Lang Binder seit 13.10.2023 | Vorstandsmitglied |
Edgar Norbert Matthias Kunz seit 13.10.2023 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 50.00% | |
| 12.50% | |
| 10.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
solarcomplex AGSingen HohentwielJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtI. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell des Unternehmens Die solarcomplex AG ist mit Standort in Singen als regenerativer Regionalversorger in der Bodenseeregion tätig. Sie plant, baut und betreibt regenerative Energieanlagen für sich selbst sowie für Dritte. Dabei werden alle Träger regenerativer Energie zum Einsatz gebracht, sei es Sonne (Photovoltaik, Solarthermie), Wasser (Wasserkraftwerke), Wind (Windkraftanlagen) Bioenergie (Biogas, Holzpellets oder Holzhackschnitzel) sowie auch kombiniert in Bioenergiedörfern. Als nicht-börsennotierte Aktiengesellschaft ist sie im breiten Streubesitz von Privatpersonen sowie kleinen und mittleren Unternehmen, darunter auch mehreren Stadtwerken. Es gibt keinen beherrschenden Gesellschafter. Die drei wesentlichen Geschäftsbereiche der solarcomplex AG sowie der Projektgesellschaften, an der die solarcomplex AG beteiligt ist, sind unverändert "Sonne", "Wind" und "Wärme", diese stehen unter den folgenden generellen Vorzeichen: Zum einen erfolgt durch solarcomplex AG selbst eine direkte Vermarktung, andererseits auch indirekt über einzelne Projektgesellschaften, an denen solarcomplex wesentlich beteiligt ist. Sonne In diesem Geschäftsbereich werden schlüsselfertige Solarkraftwerke ("Photovoltaikanlagen" oder "PV-Anlagen") zur Solarstromerzeugung als Dach-, seit 2006 auch als Freilandanlagen projektiert, errichtet und an Dritte verkauft. Darüber hinaus werden PV-Anlagen zur Solarstromerzeugung sowohl auf Dach- als auch auf Freilandflächen auch für den eigenen Kraftwerkspark errichtet und dauerhaft betrieben und der dort erzeugte Solarstrom verkauft. Bei PV-Anlagen sind die Kosten pro kW installierter Leistung seit dem Jahr 2000 (Einführung des ersten EEG) etwa um den Faktor 10 gefallen. Die ehemals teuerste Art der regenerativen Stromerzeugung hat sich in Süddeutschland innerhalb von 20 Jahren zur günstigsten entwickelt. Damit sind die Erzeugungskosten pro kWh in allen Anlagengrößen deutlich geringer als die Bezugskosten von Netzstrom. Die Folge ist eine komplette Abkehr von reinen Einspeiseanlagen hin zu Eigennutzungskonzepten. Insbesondere bei Gewerbegebäuden ist ein stark steigendes Interesse für Solarstromanlagen festzustellen. Auch werden durch die sehr niedrigen Erzeugungskosten für Solarstrom neue Geschäftsmodelle möglich, bei solarcomplex ist das "Solarstrom Direkt". Der Vorstand von solarcomplex geht davon aus, dass das bisherige Ausbautempo (50 MW von 2001 bis 2021) mindestens um einen Faktor 5 gesteigert wird. Im Zeitraum bis 2030 sollen weitere 200 bis 300 MW errichtet werden. Das führende deutsche Solarforschungsinstitut Fraunhofer ISE gibt jährlich einen Bericht zu den Rahmenbedingungen der Photovoltaik heraus: https://www.ise.fraunhofer.de/content/dam/ise/de/documents/publications/studies/aktuelle-fakten-zur-photovoltaik-in-deutschland.pdf page=7 Wind Der Windpark "Verenafohren", der erste Windpark im Landkreis Konstanz, lag 2023 - im sechsten vollen Betriebsjahr - zum ersten Mal deutlich über dem langjährig prognostizierten Mittel. Damit ist der Nachweis empirisch erbracht, dass auch im Aktionsgebiet von solarcomplex nach entsprechenden Voruntersuchungen (insbesondere Windmessungen) moderne Windkraftanlagen ökonomisch sinnvoll betrieben werden können. Die solarcomplex AG wird daher in den nächsten Jahren sowohl Windkraftanlagen für den eigenen Kraftwerkspark (am Standort "Länge") als auch für Dritte, z.B. Stadtwerke oder Bürgerenergiegenossenschaften (am Standort "Brand") errichten. Mit dem EEG 2021 und dem EEG 2023 wurden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Windkraftanlagen in Süddeutschland verbessert. Es wurde der sogenannte Korrekturfaktor erhöht und zusätzlich wurden neue Korrekturklassen für windschwächere Standorte eingeführt. Genehmigungstechnische Auflagen und Hürden, insbesondere beim Natur- und Artenschutz sind aber nach wie vor sehr hoch. Von der oft beschworenen Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren ist in der Praxis von solarcomplex noch nichts zu spüren. Wärme In diesem Geschäftsbereich betreibt die solarcomplex AG sog. "Bioenergiedörfer" und Holzenergieanlagen. Der Betrieb der Bioenergiedörfer umfasst die weitgehende strom- und wärmeseitige Versorgung ganzer Ortschaften aus heimischen erneuerbaren Energien (oft von der ungenutzten Abwärme bestehender Biogasanlagen über ein Nahwärmnetz). Zudem werden moderne Holzenergieanlagen auf Basis von Holzpellets im kleineren und mittleren sowie von Holzhackschnitzeln im großen Leistungsbereich im sogenannten Contracting betrieben. Die betriebswirtschaftlichen Risiken der sogenannten "Ölpreis-Garantie", welche solarcomplex in frühen Bioenergiedörfern vertraglich vereinbart hatte, nehmen ab. Zum einen konnten mit einem Großteil der Kunden entsprechende Zusatzvereinbarungen abgeschlossen werden, welche eine absolute Untergrenze für den schwankenden Wärmepreis festlegen. Zum anderen nimmt der Anteil der risikobehafteten Erlöse für das Gesamtunternehmen mit jedem weiteren neuen Projekt relativ zu den Gesamterlösen ab. Insbesondere die seit dem Ukraine-Krieg und der Energiekrise deutlich gestiegenen Preise für fossile Energien machen die von solarcomplex verlangten Wärmepreise attraktiver. Der seit 2021 bundesweit geltende CO 2 -Preis wurde zum Jahresanfang 2024 auf 45 € / Tonne erhöht, bildet die wirklichen Klimafolgekosten aber nach wie vor nicht ab. Dennoch gibt die Preisentwicklung ein klares Signal: Auch im Wärmesektor sind die Weichen auf eine Ablösung fossiler durch erneuerbare Energien gestellt. Dies unterstützt den von solarcomplex angestrebten Bau und Betrieb von regenerativen Wärmenetzen. Auch die vom Land Baden-Württemberg im Rahmen des Klimaschutzgesetzes vorgeschriebene Wärmeplanung bei Kommunen zielt in diese Richtung. Das Interesse an neuen Wärmenetz-Projekten ist gegenüber den Vorjahren nochmals sehr deutlich gestiegen. Die Gesellschaft bietet auch Dritten, welche eigene regenerative Wärmenetze oder Windkraftanlagen betreiben wollen, Planungs- und Projektierungsleistungen an. Die solarcomplex AG ist ausschließlich in der erweiterten Bodensee-Region (d.h. Landkreise Konstanz, Bodenseekreis, Sigmaringen, Tuttlingen, Schwarzwald-Baar-Kreis und Waldshut) mit den angrenzenden Regionen im Süden Baden-Württembergs tätig. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Wenngleich solarcomplex ausschließlich als Regionalunternehmen tätig ist, ist das Unternehmen auch abhängig von weltwirtschaftlichen Veränderungen und globalen Trends wie vor allem: Klimapolitik Während die Klimawissenschaft bereits seit den 1980er Jahren klar und unmißverständlich vor den Folgen der menschgemachten Klimaveränderung warnt, kommen Klimaschutzbemühungen auf der politischen Ebene nur langsam voran. Dies hängt insbesondere damit zusammen, daß wirksamer Klimaschutz eine rasche und vollständige (!) Abkehr von der Nutzung fossiler Energien bedingt, was einen globalen Multi-Billionen-Dollar-Markt gefährdet. Klimaschutz bedeutet zu Ende gedacht den kompletten Strukturwandel einer fossil befeuerten Industriezivilisation. Dieser ist grundsätzlich - d.h. technologisch und finanziell - sehr wohl möglich, bedroht aber zahlreiche Geschäftsmodelle und ist daher mit massiven Widerständen konfrontiert. An sich entwickelt sich Klimapolitik in die richtige Richtung, allerdings wegen der beschriebenen systemimmanenten Beharrungskräfte in einem deutlich zu langsamen Tempo. Das im Pariser Klimaschutzabkommen völkerrechtlich verbindlich vereinbarte Ziel (Erhöhung der globalen Mitteltemperatur gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter um 1,5, höchstens aber 2 Grad) wird mit den derzeitigen Trends nicht erreicht. Vielmehr ist die Welt auf einem Pfad zu drei bis sechs Grad Temperaturerhöhung bis Ende des 21. Jahrhunderts mit entsprechend katastrophalen Konsequenzen. Deutschland ist im globalen Klimawandel bisher glimpflich davon gekommen, aber auch bei uns werden die Auswirkungen immer deutlicher spürbar, z.B. durch massive Waldschäden in den vergangenen Jahren, welche aus der Kombination von sommerlicher Trockenheit und Schädlingsbefall herrühren. In 2021 hatte die Flutkatastrophe im Ahrtal und in Nordrhein-Westfalen mit über 180 Todesopfern und rund 40 Mrd € an volkswirtschaftlichen Schäden zumindest vorübergehend das Bewußtsein für die Risiken der Klimaerwärmung auch hierzulande geschärft. Im Frühjahr 2023 liess die Nachricht aufhorchen, daß im Rahmen einer "Nationalen Wasserstrategie" neue Fernwasserleitungen geplant werden sollen, aus wasserreichen in wasserarme Gegenden. Wohlgemerkt nicht in Nordafrika oder Südeuropa, sondern in Deutschland. Solange sich an den globalen Treibhausgas-Emissionen nichts ändert, wird sich auch die globale Klimaerwärmung mit den bekannten schwerwiegenden Konsequenzen fortsetzen. Es ist davon auszugehen, daß Klimapolitik auch weiterhin dem Notwendigen hinterherhinkt, aber parallel zu den Klimaschäden zumindest ambitionierter wird. Ölpreis solarcomplex betreibt zahlreiche Nahwärmenetze und beliefert private, gewerbliche und kommunale Gebäude mit Heizenergie aus erneuerbaren Energien. Dieser Geschäftsbereich soll auch zukünftig ausgebaut werden. Dabei ist die Attraktivität des von solarcomplex angebotenen Wärmepreises insbesondere auch vom Vergleichspreis fossiler Energien abhängig, welcher sich am Weltmarkt bildet und von globalen Entwicklungen abhängt. Der Ölpreis ist nicht vorhersagbar, sondern folgt einem erratischen Muster und hat sich in der jüngeren Vergangenheit innerhalb von 2 Jahren verdoppelt oder auch halbiert. Zum Zeitpunkt dieses Lageberichts waren die Heizölpreise wegen des Kriegs gegen die Ukraine (siehe unten) nach einem historischen Höchststand von bis zu 2 Euro je Liter weiterhin auf hohem Niveau von rund 1 Euro je Liter. Ukraine-Krieg und Folgen Insbesondere nach dem Beginn des bis heute fortdauernden Kriegs Russlands gegen die Ukraine gab es im Energiesektor Deutschland heftige Preisausschläge. Diese haben sich zum Zeitpunkt des Berichts weitgehend beruhigt. So makaber das klingt, für die Unternehmensziele von solarcomplex war und ist der Krieg positiv. Die hohe Abhängigkeit Deutschlands bei fossilen Energien von fragwürdigen Lieferländern wurde einmal mehr ins Bewußtsein gerückt und als Risikofaktor für die gesamte Volkswirtschaft erkannt. Dies verstärkt das Ziel, heimische erneuerbare Energien zu nutzen was Unabhängigkeit und regionale Wertschöpfung nach sich zieht. 2. Geschäftsverlauf In den drei wesentlichen Geschäftsbereichen "Sonne", "Wind" und "Wärme" ergab sich folgender konkreter Projektfortschritt: Sonne Die früher bedeutsame Anlagenkategorie der "750-kW-Freilandanlagen" spielt keine Rolle mehr, weil sie unter den veränderten Rahmenbedingungen nicht mehr wirtschaftlich darstellbar ist. Geplant werden Solarparks ab etwa 3 MW Leistung, die Vermarktung des Solarstroms erfolgt außerhalb des EEG, über einen sog. PPA (Power Purchase Agreement, zu Deutsch: Stromliefervertrag) und dieses funktioniert nur ab einer bestimmten Mindestgröße. In der Kategorie der Multi-MW-Anlagen brachte solarcomplex 2023 Solarparks in Deisslingen, Münsingen, Empfingen und Döggingen ans Netz. Im Frühjahr 2024 sind Solarparks in Allensbach, Radolfzell-Reute und bei Rottweil in Bau und zahlreiche weitere in unterschiedlichen Planungsphasen. Es wird ein jährlicher Zubau von rund 25 MW angestrebt. Bei den Photovoltaikanlagen für Gewerbe- und Industriebetriebe ist ein anhaltend hohes Interesse festzustellen. Immer mehr Unternehmen wollen den günstigen Solarstrom vom eigenen Dach nutzen, um so ihre Strombezugskosten zu reduzieren. Der Zubau wird mit rund 15 MW jährlich geplant. Im Geschäftsjahr 2023 konnte die solarcomplex AG ihren Umsatz aus dem Verkauf von PV-Anlagen von Mio. EUR 17,7 auf Mio. EUR 20,4 steigern. Auch das Geschäftsmodell "Solarstrom Direkt" ist weiterhin nachgefragt. So sind bis Ende 2023 rund 3 MW auf verschiedenen Gebäuden in Betrieb, in 2024 folgt eine weitere Anlage mit rund 250 kW. Dabei baut solarcomplex auf eigene Kosten eine PV-Anlage auf einem fremden Dach, betreibt diese dauerhaft und liefert den Solarstrom direkt (!) zu günstigen Konditionen nach unten ins Gebäude. Das Solarjahr 2023 war unterdurchschnittlich, das Windjahr 2023 hingegen überdurchschnittlich. Insgesamt ergaben sich Erlöse aus Stromlieferungen in Höhe von 3,1 Mio .EUR. (Vorjahr 3,8Mio. EUR) Wind Am Standort "Länge" wurde im Dezember 2021 ein BImSchG-Antrag (BundesImmissionSchutzGesetz) für sechs moderne Windkraftanlagen mit je 5,7 MW Leistung eingereicht, Auftraggeber sind dort rund 20 Stadtwerke und Bürgerenergiegenossenschaften aus ganz Baden-Württemberg, welche in der Betreibergesellschaft solarcomplex GmbH & Co KG Windpark Länge organisiert sind. Im Februar 2023 wurde eine Genehmigung erteilt, im März 2023 Klage gegen diese Genehmigung erhoben. Über die Klage wurde bis zum Zeitpunkt dieses Lageberichts vom VGH Mannheim nicht entschieden. Am Standort "Brand" wurden im Februar 2023 die letzten Unterlagen für drei moderne Windkraftanlagen beim Landratsamt Konstanz als Genehmigungsbehörde eingereicht. Auftraggeber ist dort (wie bei "Verenafohren") die Hegauwind-Gruppe, in der 10 Stadtwerke und Bürgerenergie-Gesellschaften aus dem Hegau zusammenarbeiten. Eine Genehmigung vom Landratsamt Konstanz lag zum Zeitpunkt dieses Lageberichts nicht vor. Die geplanten Windprojekte "Länge" und "Brand" werden in Form von Betreibergesellschaften betrieben, so dass solarcomplex AG hieraus zukünftig keine eigenen Umsätze erzielen wird. Die solarcomplex AG erzielt derzeit mit den vorhandenen Windkraftanlagen in St. Georgen und Renquishausen Stromerträge von untergeordneter Größe, gemessen am Gesamtumsatz, von TEUR 267,6 (Vorjahr TUER 401,1). Wärme 2022 war Baubeginn für ein weiteres Wärmenetz in Häusern im Hochschwarzwald. Wir setzen dort auf das gleiche Konzept wie im Nachbarort Schluchsee: Solarthermie (im Sommer) und Holzhackschnitzel (im Winter). Das Wärmenetz ist wegen Schwierigkeiten mit dem Tiefbauunternehmen noch nicht fertig gestellt. In bestehenden Wärmenetzen konnten zusätzliche so viele sogenannte "nachträgliche Anschlüsse" umgesetzt werden wie noch nie. Das Anlagevermögen und der Wärmeabsatz in diesem Geschäftsfeld wachsen kontinuierlich. Es werden weiterhin auch Aufträge für Fremdplanungen bearbeitet, so z.B. für die Bodenseewasserversorgung (Umstellung der Heizwärmeversorgung von fossiler auf regenerative Energie). Insgesamt war das Geschäftsjahr 2023 geprägt von einem weiteren Ausbau des Unternehmens und einer erheblichen Investitionstätigkeit in den eigenen Kraftwerks- und Anlagenbestand. Bei den Strom- und Wärmeerlösen aus eigenen Anlagen konnte der Umsatz durch den Zubau neuer Anlagen planmäßig gesteigert werden. Die Erlöse aus den Wärmelieferungen konnten um rd. 7% (6,7 Mio. EUR) auf 7,2 Mio. EUR erhöht werden. 3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage a) Ertragslage Das Unternehmen erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2023 einen Jahresüberschuss von Mio. EUR 2,1 (i. Vj. Mio EUR 3,0). Der Jahresüberschuss liegt über den Erwartungen von Vorstand, Aufsichtsrat und Aktionären. Diese haben beschlossen, in der Regel einen Jahresüberschuss erzielen zu wollen, welcher eine Ausschüttung von 4 % auf das Grundkapital ermöglicht. In 2023 wurden Umsatzerlöse in Höhe von 35,8 Mio. EUR erzielt (i. Vj. 31,5 Mio. EUR). Auf Erlöse aus Stromlieferung entfallen 8,6% (i. Vj. 10,2%) der Umsätze, auf Erlöse aus Wärmelieferung 20,0% (i. Vj. 21,2%), auf Verkauf PV Anlagen 57,0% (i. Vj. 55,7%). Einschließlich Bestandsveränderung anderer aktivierter Eigenleistungen ergibt sich eine Gesamtleistung von 36,5 Mio. EUR (i. Vj. 31,7 Mio. EUR). Unter Berücksichtigung der sonstigen betrieblichen Erträge ist die Betriebsleistung von 33,2 Mio. EUR im Vorjahr auf 37,9 Mio. EUR gestiegen. Der Materialaufwand hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 3,9 Mio. EUR auf 23,7 Mio. EUR erhöht. Die Materialaufwandsquote (Materialaufwand / Gesamtleistung) ist um 2,4 %-Punkte auf 64,8 % gestiegen. Begründet ist dies durch den Produktmix, vor allem durch den signifikanten Zuwachs beim Verkauf von Photovoltaikanlagen und dem damit verbundenen höheren Wareneinsatz und damit im Vergleich zu anderen Produkten niedrigeren Margen. Der Personalaufwand beträgt in 2023 TEUR 4.419 (i. Vj. TEUR 2.758). Dies beruht neben den inflationsbedingten Gehaltsanpassungen vor allem auf dem Anstieg der Zahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter von 51 im Vorjahr auf 67. Zusätzlich haben sich die ausbezahlten Boni und Prämien stark erhöht, dies auch vor dem Hintergrund der Mitarbeiterbindung. Das Abschreibungsvolumen ist geringfügig gestiegen TEUR 2.963 (i. Vj. TEUR 2.841). Dies ergibt sich aus der leicht höheren Abschreibung auf Anlagen der Bioenergiedörfer von TEUR 1.811 (i. Vj. TEUR 1.782) und übrigen Sachanlagen mit TEUR 669 (i. Vj. TEUR 580). Von den im Geschäftsjahr 2023 getätigten Investitionen in Sachanlagen (12,6 Mio. EUR), vor allem in Bioenergiedörfer, betreffen mit 6,6 Mio. EUR geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich von TEUR 2.850 auf TEUR 3.529 erhöht. Die Zunahme ist im Wesentlichen auf die Erhöhung verschiedener Kostenpositionen zurückzuführen, vor allem auf die Zunahme der Fahrzeugkosten mit TEUR 237 (i. Vj. TEUR 169), EDV-Kosten TEUR 150 (i. Vj. TEUR 97) sowie der Einstellung zweier Forderungen in die Einzelwertberichtigung in Höhe von TEUR 272 (i. Vj. TEUR 0) und höheren Zuführungen zur Rückstellung für Rückbauverpflichtungen (TEUR 247; i. Vj. TEUR 105). Das negative Finanzergebnis hat sich im Vergleich zum Vorjahr vor allem aufgrund höherer Beteiligungserträge (TEUR 430; i. Vj. TEUR 212) sowie gestiegener Zinserträge (TEUR 138; i. Vj. TEUR 49 vermindert. Dem stehen insbesondere aufgrund der Zunahme bei den Darlehen höhere Zinsaufwendungen gegenüber (TEUR 971; i.- Vj. TEUR 761). b) Finanzlage Die Investitionen in Sachanlagen von 12,1 Mio. EUR wurden vor allem durch Neuaufnahmen von Darlehen bei Kreditinstituten in Höhe von 8,8 Mio. EUR, im Übrigen aus den Mittelzuflüssen der laufenden Geschäftstätigkeit finanziert. Im Saldo erhöhte sich die Gesamtverschuldung insgesamt um 5,3 Mio. EUR, da zeitgleich planmäßige Darlehensrückführungen in Höhe von Mio. EUR 3,8 erfolgten. Die nahezu ausschließlich aus Guthaben bei Kreditinstituten bestehenden liquiden Mittel betrugen zum Bilanzstichtag 6,2 Mio. EUR (i. Vj. 7,8 Mio. EUR). Aufgrund der in 2021 und 2022 beschlossenen Kapitalerhöhungen sind Eigenmittel in Höhe von insgesamt 1,8 Mio. EUR zugeflossen. Die Gesamthöhe der Verbindlichkeiten bei Banken ist von 23,7 Mio. EUR im Vorjahr auf 28,9 Mio. EUR gestiegen. Vorstand und Aufsichtsrat haben beim sogenannten Genussrechts- und Genussscheinkapital einen Strategiewechsel beschlossen. Die mit 4% bzw. 3% relativ hoch verzinsten Tranchen aus Zeiten mit einem generell höheren Zinsniveau wurden konsequent und vertragskonform nach Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt und sind inzwischen komplett zurückgezahlt. Die solarcomplex AG will auch weiterhin ökologische Geldanlagen anbieten, allerdings sollen Chancen und Risiken in einem marktüblichen Verhältnis stehen. Die zuletzt ausgegebene Tranche mit einer Verzinsung von 2,5 % ist komplett gezeichnet und wird seitens solarcomplex zunächst nicht gekündigt. Für aufgenommene Bankdarlehen bestehen Grundschulden, Forderungsabtretungen und Sicherungsübereignungen. Die solarcomplex AG ist stets in der Lage, alle Kreditverbindlichkeiten fristgerecht zu bedienen. b) Vermögenslage Die Bilanzsumme ist gegenüber dem Vorjahr von 82,0 Mio. EUR auf 98,4 Mio. EUR angewachsen. Die Erhöhung der Bilanzsumme (um 16,5 Mio. EUR) ist auf der Aktivseite im Wesentlichen durch den Anstieg des Anlagevermögens (um 11,3 Mio. EUR) und vor allem der sonstigen Vermögensgegenstände (um 5,2 Mio. EUR) bedingt. Das eigene Sachanlagevermögen hat sich zum Bilanzstichtag auf 74,4 Mio. EUR (i. Vj. 64,8 Mio. EUR) erhöht, die Finanzanlagen sind auf 5,1 Mio. EUR (i. Vj. 3,4 Mio. EUR) gestiegen. Bei den Sachanlagen handelt es sich hauptsächlich um technische Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien sowie um Grundstücke und Bauten. Im Geschäftsjahr wurden insgesamt 12,6 Mio. EUR in Sachanlagegüter investiert, dem planmäßige Abschreibungen von 3,0 Mio. EUR gegenüberstehen. Weiterhin hat sich das Umlaufvermögen um 5,2 Mio. EUR auf 18,8 Mio. EUR erhöht. Diese beinhalteten neben den liquiden Mitteln (6,2 Mio. EUR; i. Vj. 7,8 Mio. EUR) vor allem sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 5,6 Mio. EUR (i. Vj. 0,3 Mio. EUR) und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit 3,5 Mio. EUR (i. Vj. 2,8 Mio. EUR). Der Zuwachs bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weist bei gleichzeitigem Anstieg der Umsatzerlöse auf eine gute Fertigstellungsquote hin. Die Kundenforderungen waren bei Bilanzerstellung im Wesentlichen ausgeglichen. Die Erhöhung der sonstigen Vermögensgegenstände beruht vor allem auf bewilligten Investitionszuschüssen der BAFA (insgesamt 4,6 Mio. EUR). Auf der Passivseite resultiert die Erhöhung der Bilanzsumme unter anderem aus der Zunahme des Eigenkapitals (einschließlich der zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleisteten Einlagen) von 34,4 Mio. EUR im Vorjahr auf Mio. 38,3 EUR im Berichtsjahr. Ausgewirkt haben sich neben dem Zuwachs beim Bilanzgewinn (um 1,3 Mio. EUR) vor allem die restlichen Einzahlungen der in 2021 und 2022 beschlossenen Kapitalerhöhungen (um 2,6 Mio. EUR). Die Eigenkapitalquote ist bedingt durch den deutlichen Anstieg der Bilanzsumme leicht von 41,9 % auf 38,9 % gesunken. Die Sonderposten für die gewährten Investitionszuschüsse und Teilschulddarlehen sind um Mio. 3,6 Mio. EUR angestiegen. Grund hierfür sind vor allem die zwei neue Bewilligungsbescheide in Höhe von 4,6 Mio. EUR. Die übrigen Sonderposten und Investitionszuschüsse gingen planmäßig um 0,7 Mio. EUR (i. Vj. 0,7 Mio. EUR) zurück. Die unter den Anleihen ausgewiesenen Genussscheine wurden weiter zurückgeführt, sie verminderten sich um 0,3 Mio. EUR auf 9,5 Mio. EUR. Rechnet man dem Eigenkapital das zum 31. Dezember 2023 zusätzlich ausgewiesene Genussscheinkapital sowie den Sonderposten für Investitionszuschüsse hinzu, ergibt sich eine wirtschaftliche Eigenkapitalquote von 57,6 % (i. Vj. 60,3 %). Die Bankdarlehen sind infolge neuer Darlehen trotz der planmäßigen Tilgungen um 5,3 Mio. EUR angestiegen. Die Rückstellungen sind vor allem infolge der ergebnis- und vorauszahlungsbedingten niedrigeren Steuerrückstellungen auf insgesamt 1,9 Mio. EUR (i. Vj. 2,6 Mio. EUR) gesunken. Bei den übrigen Verbindlichkeiten stiegen vor allem die Steuerverbindlichkeiten auf 2,3 Mio. EUR (i. Vj. 0,3 Mio. EUR) infolge des Eingangs der Steuerbescheide. Diese wurden bereits Anfang 2024 bezahlt. 4. Finanzielle Leistungsindikatoren Das Rohergebnis der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 beträgt 14,3 Mio. EUR (i. Vj. 13,2 Mio. EUR). Der Jahresüberschuss in Höhe von Mio. EUR 2,1 Mio. EUR lag über den Erwartungen. Das Unternehmen verfügt über ausreichende Kreditlinien. Langlaufende Sachanlagen sind mit Eigenkapital und langfristigen Darlehen finanziert. Die Eigenkapitalquote ist hoch. 5. Gesamtaussage zur Entwicklung im Geschäftsjahr 2023 Die Geschäftsleitung ist mit der Entwicklung der Gesellschaft, insbesondere dem Zuwachs bei Umsatz und dem im Geschäftsjahr 2023 erzielten Jahresüberschuss von 2,1 Mio. EUR sehr zufrieden. Die Entwicklung in den Geschäftsbereichen Sonne, Wind und Wärme haben unsere Erwartungen übertroffen. Angesichts der wachsenden Bedeutung erneuerbarer Energien hat die solarcomplex AG für die Zukunft ein erhebliches Entwicklungspotenzial. Unter Abwägung von Chancen und Risiken ist die solarcomplex AG gut aufgestellt und betriebswirtschaftlich weiterhin in stabilem Fahrwasser. Unter Berücksichtigung der externen Faktoren sind die Zukunftsaussichten weiterhin gut. III. Prognosebericht Nach dem positiven Abschluss des Geschäftsjahres 2023 gehen wir auch für das laufende Geschäftsjahr 2024 von einer spürbaren Steigerung der Umsätze um 10 bis 15% aus. Die Diskussionen um den Klimawandel sowie die noch andauernde Energiekrise in Folge des Ukrainekriegs führen immer mehr Menschen vor Augen, dass heimische erneuerbare Energien die Zukunft sein werden. Der Krieg Russlands gegen die Ukraine und die darauffolgenden Wirtschaftssanktionen haben schmerzlich in Erinnerung gerufen, was wir seit vielen Jahrzehnten wissen, aber immer wieder erfolgreich verdrängen: Eine fatale Abhängigkeit unserer Volkswirtschaft von fossilen Energien und ein damit verbundener immenser Abfluss an Kaufkraft in überwiegend undemokratische Länder. Weil der rasche Ausbau heimischer erneuerbarer Energien diese Abhängigkeit nicht kurz- aber mittelfristig verringern kann, hat sich das Interesse an Regenerativenergie massiv erhöht. Sowohl im Geschäftsfeld "Sonne" als auch "Wärme" müssen konkrete Projektanfragen und Aufträge wegen fehlenden personellen Ressourcen abgesagt werden. Um schneller von fossilen Energieimporten unabhängig zu werden, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine ganze Reihe von Gesetzen und Verordnungen auf den Weg gebracht, welche den Ausbau heimischer erneuerbarer Energien beschleunigen sollen. Auch die sogenannte EU-Notfallverordnung zielt in diese Richtung. Dadurch verbessern sich die politischen und auch wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für das Kerngeschäft von solarcomplex. Im Stromsektor ergibt sich durch die sinkenden Erzeugungskosten von Solarstrom ein gleitender Übergang in die Post-EEG-Phase. Große Freiland-Solarparks sind schon heute außerhalb des EEG wirtschaftlich tragfähig, d.h. mit Abnahmeverträgen ohne staatlich festgelegte Einspeisevergütung, unter reinen Marktbedingungen. Im Wärmesektor hilft der 2021 eingeführte CO 2 -Preis, der in den nächsten Jahren steigen wird, bei der Realisierung von regenerativen Projekten, wie beispielsweise Wärmenetzen. Bei der Windkraft wird sich erst in den nächsten Jahren zeigen, ob die geplanten Projekte umgesetzt werden können. In diesem Geschäftsfeld bedarf es weiterhin eines langen Atems. Für die Geschäftsjahre 2024 und 2025 erwartet die Geschäftsführung weiterhin positive Jahresergebnisse in einer Größenordnung zwischen 1,0 Mio. EUR bis 1,5 Mio EUR. IV. Chancen und Risiken Risiken und Chancen (Geschäftsfeldrisiken, Mitarbeiterrisiken, Liquiditätsrisiken) der solarcomplex AG werden auf Vorstandsebene und dem Aufsichtsrat des Unternehmens analysiert. 1. Chancen- und Risikobericht Chancen für die folgenden Jahre sehen wir in der konsequenten Weiterverfolgung der Strategie, als regenerativer Regionalversorger in der Bodenseeregion die Umstellung auf 100% erneuerbare Energien voranzutreiben. Der Markt der Erneuerbaren Energien unterliegt vielfältigen und teils starken Schwankungen, die auf verschiedenen Faktoren beruhen können. Die Risiken der künftigen Geschäftsentwicklung müssen in Abhängigkeit vom jeweiligen Geschäftsbereich und Geschäftsfeld (Sonne, Wind, Wärme) betrachtet werden. Darüber hinaus gibt es allgemeine unternehmerische Risiken. Geschäftsfeldchancen: Im Aktionsgebiet, in dem die Gesellschaft tätig ist, stellen Änderungen der gesetzlichen und politischen Rahmenbedingungen auf europäischer, Bundes- und Landesebene sowohl Chancen wie Risiken dar. Obwohl das Bekenntnis zu Klimaschutz und Ausbau der Erneuerbaren Energien inzwischen fest im politischen Diskurs verankert ist, zeigte sich in der Vergangenheit immer wieder, dass abrupt vollzogene Kurswechsel bei der Förderung der Erneuerbaren Energien die Planungs- und Investitionssicherheit erschweren. Zusätzlich behindern übermäßige bürokratische Hürden das Tempo der Projektumsetzung. Beispielhaft sei aufgeführt, dass im Rahmen eines B-Plan-Verfahrens eine sogenannte Alternativenprüfung erfolgen muss, d.h. der Projektstandort muss unter Gesichtspunkten wie Landschaftsbild, Ökologie etc. mit Alternativstandorten verglichen und bewertet werden. Wenngleich die Politik in letzter Zeit vermehrt den Vorsatz äußert, Genehmigungsverfahren schneller und unkomplizierter gestalten zu wollen, geht solarcomplex davon aus, dass die vorgenannten Risiken und Hindernisse mutmaßlich fortbestehen werden. (Die Hoffnung stirbt zuletzt) Die handelnden Personen bei solarcomplex begegnen diesem Szenario einerseits durch eine breite Aufstellung über verschiedene regenerative Technologien im Strom- sowie Wärmesektor hinweg. Auf mehreren Standbeinen steht man besser als auf einem. Andererseits wird der eigene Kraftwerks- und Anlagenpark kontinuierlich ausgebaut, was dauerhafte Erlöse und damit Stabilität erzeugt. Der wachsende Kraftwerks- und Anlagenpark stellt auch insoweit einen Risikopuffer dar, als in schwierigen Geschäftsjahren durch Verkäufe aus dem Anlagevermögen Sondererlöse erzielt werden könnten. Nach wie vor sind regenerative Energieanlagen, insbesondere solche mit einer festen Einspeisevergütung, sehr begehrte Anlagegüter für private und institutionelle Anleger. Die solarcomplex AG wird im Sinne des übergeordneten Unternehmensziels "Regionale Energiewende" auch in den nächsten Geschäftsjahren den Anlagenpark kontinuierlich erweitern und das Anlagevermögen vergrößern. Schließlich werden auch Fremdaufträge angenommen. Im Geschäftsfeld "Sonne" sollen pro Jahr rund 15 MW (Megawatt) neue Solarkraftwerke als Dachanlagen und rund 25 MW Freilandanlagen für den eigenen Bestand und für Investoren errichtet werden. Bei den noch recht neuen Power Purchase Agreements (PPA), wo der Solarstrom nicht mehr durch staatlich garantierte Einspeisetarife, sondern direkt durch Verträge mit Energieversorgern, Stromhändlern oder großen Industrieunternehmen bezahlt wird, zeichnet sich ein Trend ab. Die erzielbaren Strompreise sind wegen der Knappheiten im Strommarkt hoch und ermöglichen so attraktive Projektrenditen. In der Rückschau war das EEG schon immer als Markteinführungsprogramm gedacht. Dass diese Übergangsphase vom "staatlichen" zum "freien" Markt nun nach rund 20 Jahren schrittweise eintritt, ist ein grandioser Erfolg. Auch der Weiterbetrieb der sogenannten Ü-20-Anlagen (das sind Anlagen nach dem Auslaufen der 20-jährigen staatlich geregelten Einspeisevergütung) stellt Chancen und Risiken dar, wobei die Chancen deutlich überwiegen. Diese Anlagen sind betriebswirtschaftlich abgeschrieben, können zu sehr geringen Kosten Strom bereitstellen und haben nach heutigem Kenntnisstand eine technische Lebensdauer von mindestens 10 weiteren Jahren. solarcomplex betreibt seit Ende 2021 erste Ü-20-Anlagen auf verschiedenen Gebäuden. In den nächsten Jahren fallen kontinuierlich immer mehr PV-Anlagen aus dem EEG und werden zu "Ü-20". Im Geschäftsfeld "Wind" wird die Zukunft zeigen, wie sich die Rahmenbedingungen für weitere Projekte in Baden-Württemberg entwickeln. Die Verpflichtung des Bundes, dass die Bundesländer rund 2 Prozent ihrer Landesfläche für die Windkraftnutzung ausweisen müssen, lässt vorsichtig hoffen. Die aktuelle Ausgestaltung der Ausschreibungsbedingungen auf Bundesebene stellt tendenziell eine Chance dar, die konkreten Rahmenbedingungen zur Erlangung von Genehmigungen auf Landesebene stellen tendenziell ein Risiko dar. Im Geschäftsfeld "Wärme" werden weiterhin regenerative Wärmenetze geplant und gebaut, in der Regel für die solarcomplex AG selbst, in Ausnahmen auch für fremde Dritte. Hier überwiegen die Chancen. Als grundsätzliches Risiko besteht auch in Zukunft die "Ölpreis-Garantie", welche in den Vertragsbedingungen von 5 Bioenergiedörfern enthalten ist. Diese Regelung führte in den Geschäftsjahren 2015 bis 2017 und auch wieder seit 2021 dazu, dass mit einem Teil der Kunden nicht der vertraglich kalkulierte, sondern ein geringerer Wärmepreis abgerechnet werden musste. Das beschriebene Risiko konnte durch den Abschluss von Zusatzvereinbarungen deutlich reduziert werden, welche etwa 60% der Wärmekunden unterschrieben haben und welche eine Preisunter- und Obergrenze vorsehen. Beim aktuell relativ hohen Ölpreis stellt die Ölpreis-Garantie kein Risiko dar. Seit dem Krieg Russlands gegen die Ukraine erschüttern heftige Turbulenzen das deutsche Energiesystem, Öl-Gas- und Strompreise zeigen drastische Ausschläge. Hiervon ist auch solarcomplex betroffen, denn in zwei der solarcomplex-Wärmenetze wurden nennenswerte Mengen an Erdgas für die sogenannte Spitzenlast eingesetzt, in Hilzingen und Wald. In diesen beiden Wärmenetzen wurden neue Heizzentralen mit Holzhackschnitzelkesseln errichtet. Das Erdgas wurde ersetzt, wodurch das Kostenrisiko gesenkt wird. Mitarbeiterrisiko: Vor dem Hintergrund des allgemein konstatierten Fachkräftemangels stellt der Verlust von Mitarbeitern mit Schlüsselkompetenzen wie auch die schwierige Gewinnung neuer Mitarbeiter ein Risiko für die Unternehmensentwicklung dar. Die Sicherstellung einer attraktiven Unternehmenskultur soll dem entgegenwirken, 2023 wurde ein Programm zur Ausgabe von Mitarbeiter-Aktien etabliert. Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken: Die Liquiditätsversorgung über die bestehenden Bankguthaben sowie über langfristige Bankdarlehen und die Ausgabe von Genussrechten ist gesichert. Aufgrund von Kapitalmaßnahmen in 2022 und 2023 sind der solarcomplex weitere Eigenmittel zugeflossen, die zusätzlich zur Finanzierung von notwendigen Investitionen beitragen. 2. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten Die Finanzierung von Investitionen in das Sachanlagevermögen erfolgt in der Regel mit Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau, welche mit einer mindestens 10-jährigen, teilweise sogar 20-jährigen Zinsbindung ausgestattet sind. Zinsänderungsrisiken sind somit für lange Zeiträume ausgeschlossen. Spekulative Finanzierungsinstrumente (wie Fremdwährungsdarlehen) werden grundsätzlich nicht genutzt. Das noch bestehende Zinssicherungsgeschäft ist im Hinblick auf das vereinbarte Volumen zu vernachlässigen. Aufgrund der volatilen Märkte für Öl-, Gas- und Strompreise ist die solarcomplex Preisänderungsrisiken ausgesetzt, denen durch die oben unter Abschnitt IV.1 beschriebenen Maßnahmen begegnet wird. Etwaige Ausfallrisiken bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen, werden aber durch ein effektives Forderungsmanagement begrenzt. 3. Gesamtbeurteilung der Chancen und Risiken Auf Basis heutiger Erkenntnisse geht die Geschäftsführung davon aus, dass keine bestandsgefährdenden Risiken vorliegen. Zudem sind keine Einflüsse erkennbar, die die Vermögens- Finanz- und Ertragslage wesentlich beeinträchtigen.
Singen, den 10.06.2024 Bene Müller Verena Binder Edgar Kunz BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnisverwendung
AnhangA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die solarcomplex AG hat ihren Sitz in Singen und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Freiburg (HRB 701484). Der vorliegende Jahresabschluss erfolgte auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und den Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG). Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Die Gesellschaft nimmt die für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Erleichterungen der §§ 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich der Angaben in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung einerseits oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der Angaben im Anhang ausgeübt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde - wie in den Vorjahren - nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich unverändert geblieben. Bilanzierungswahlrechte wurden teilweise in Anspruch genommen. Die sich aus Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen insgesamt ergebenden Steuerentlastungen wurden als passive latente Steuern in der Bilanz angesetzt (§ 274 Abs. 1 Satz 2 HGB). Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs am Transaktionstag erfasst. Am Bilanzstichtag ausgewiesene, auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit Laufzeiten von einem Jahr oder weniger werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet (§ 256a HGB). Bei Vermögensgegenständen mit Laufzeiten von mehr als einem Jahr nach Abschlussstichtag erfolgt die Bewertung mit dem niedrigeren Kurs am Abschlussstichtag sowie bei den Verbindlichkeiten mit dem höheren Kurs am Abschlussstichtag. I. Anlagevermögen Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Nutzungsdauer wird bei Software mit drei Jahren zugrunde gelegt. Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Sie liegen zwischen 3 und 50 Jahren. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis netto Euro 800,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden mit ihren Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Gesellschaft ist am Bilanzstichtag 31.12.2023 an folgenden Gesellschaften i.S.v. § 271 Abs. 1 HGB beteiligt, bei denen der Anteil jeweils mehr als 20 % beträgt und einer dauernden Verbindung dient. Unternehmensgegenstand ist jeweils die Erzeugung von Strom und / oder Wärme:
** Eigenkapital und Jahresergebnis 2022 II. Umlaufvermögen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Abschreibungen die aktivierungspflichtigen Material- und Fertigungsgemeinkosten. Für Bestandsrisiken werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung der Vorräte erfolgt verlustfrei. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken mit dem Nennbetrag oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Flüssige Mittel werden zum Nominalbetrag bewertet. III. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Bei den Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen sowie Unterschiedsbeträge zwischen den Erfüllungs- und Ausgabebeträgen von Verbindlichkeiten. Die Unterschiedsbeträge werden durch planmäßige Abschreibungen auf die Laufzeit der Verbindlichkeiten verteilt. Sonderposten für Zuwendungen Soweit die Gesellschaft Zuwendungen zur Investitionsförderung erhält, werden diese in einem gesonderten Passivposten nach § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB bilanziert und über die Laufzeit der geförderten Maßnahme erfolgswirksam aufgelöst. Investitionszuschüsse werden dabei nach der Nutzungsdauer der geförderten Anlage, Tilgungszuschüsse über die Kreditlaufzeit planmäßig aufgelöst. Rückstellungen Die Rückstellungen (Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen) werden mit den Erfüllungsbeträgen so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB) passiviert. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Bei den Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Ertrag für eine bestimmte Zeit danach darstellen. C. Angaben zu den Posten der Bilanz IV. Angaben zur Aktivseite 1. Anlagenvermögen Die Entwicklung der Posten des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel dargestellt, der als Anlage diesem Anhang beigefügt ist. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Bei den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie um Gewinnausschüttungsansprüche. V. Angaben zur Passivseite 1. Eigenkapital / Ergebnisverwendung Das Grundkapital der Gesellschaft zum 31.12.23 beträgt EUR 15.000.000. Es ist eingeteilt in 15.000.000 auf den Namen lautende Stammaktien zu einem Nennbetrag von jeweils 1 EUR. Aufgrund der am 20.07.2021 erteilten Ermächtigung der Hauptversammlung (Genehmigtes Kapital) ist das Grundkapital um EUR 3.000.000,00 auf EUR 15.000.000,00 durch Ausgabe von 3.000.000 neuen auf den Namen lautenden Stammaktien erhöht worden. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 17.03.2023. Die Kapitalrücklage wurde in Höhe des Agios um EUR 5.036.982,80 auf EUR 17.944.007,80 erhöht. Insgesamt wurde das Eigenkapital dadurch um EUR 2.078.048 erhöht (im Vorjahr ausgewiesen in der Position "Zur Durchführung der Kapitalerhöhung geleistete Einlagen"). Durch Beschlussfassung der Hauptversammlung am 31.08.2023 wurde der Vorstand ermächtigt, für die Dauer von 5 Jahren das Grundkapital einmal oder mehrmals um bis zu max. EUR 7.500.000 gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2023/I). Weitere Stammaktien wurden in Höhe von EUR 43.800 zum Ende des Geschäftsjahres aus dem Genehmigten Kapital 2023/I gezeichnet und eingezahlt und unter der Position "Zur Durchführung der Kapitalerhöhung geleistete Einlagen" ausgewiesen. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 05.03.2024. Damit ist das Grundkapital nunmehr um EUR 43.800 auf EUR 15.043.800 erhöht. Der Bilanzgewinn ermittelt sich wie folgt:
2. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen von insgesamt TEUR 1.729 (Vj: TEUR 1.557) betreffen im Wesentlichen Rückstellung für noch nicht abgerechnete Fremdleistungen TEUR 422 (Vj: TEUR 428), Personalkosten (TEUR 418, Vj: TEUR 291), Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen (TEUR 505, Vj: TEUR 385), Jahresabschluss- und Prüfungskosten (TEUR 53, Vj: TEUR 50) sowie Drohverlustrückstellungen (TEUR 219, Vj: TEUR 251). 3. Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen Bei den Sonderposten handelt es sich um Investitionszuschüsse, die durch Bewilligungsbescheide erteilt und entsprechend der Nutzungsdauer der erfolgten Investition ratierlich aufgelöst werden. Weitere Zuschüsse bestehen in Form von Teilschulderlassen, die über die KfW an die jeweiligen Kreditinstitute ausbezahlt werden und als Tilgung in den Saldenbestätigungen der Banken enthalten sind. Die Auflösung der Teilschulderlasse erfolgt gemäß den Laufzeiten der Darlehen. Investitionszuschüsse:
Teilschulderlasse:
4. Verbindlichkeiten
Unter den Anleihen werden Genussscheine ausgewiesen. Die solarcomplex AG, Ekkehardstraße 10, 78224 Singen hat auf ihrer Hauptversammlung am 09.07.2015 beschlossen, durch Ausgabe von Genussscheinen im Umfang von TEUR 10.000 die Kapitalbasis der Gesellschaft zu stärken, um den eigenen regionalen Kraftwerkspark zur Nutzung heimischer erneuerbarer Energien im Bodenseeraum auszubauen. Es werden 3.333 Genussscheine zum Nennbetrag von jeweils TEUR 3 ausgegeben. Die Genussscheine werden jeweils mit 3,0 % p.a. auf den Nominalbetrag verzinst. Diese wurden zum 31.12.2022 gekündigt. Die Gesamtsumme der ausgegebenen Genussscheine beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 0,00. Am 06.02.2018 hat der Aufsichtsrat beschlossen, weitere Genussscheine mit einer Verzinsung zu 2,5% auf den Nominalbetrag auszugeben. Die Gesamtsumme dieser ausgegebenen Genussscheine beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 9.531.000,00. 5. Gesamtbetrag der gesicherten Verbindlichkeiten Die Sicherungsrechte der in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sowie mögliche Eintrittsrechte in Verträgen ergeben sich wie folgt: Von den Verbindlichkeiten sind insgesamt TEUR 28.929 durch Grundschulden, Sicherungsübereignung / Sicherungsabtretung von Forderungen besichert, davon TEUR 28.929 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Diese gliedern sich wie folgt: TEUR 15.700 Grundschulden TEUR 13.229 Sicherungsübereignungen, Abtretungen von Forderungen sowie Eintrittsrechte in Verträge. 6. Latente Steuern Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz gem. § 274 HGB, sofern sich daraus zukünftige Steuerbe- oder -entlastungen ergeben. Dabei werden auch die quasi permanenten Differenzen berücksichtigt. Die sich ergebenden Steuerbe- und Steuerentlastungen (aktive und passive latenten Steuern) werden verrechnet. Ergibt sich ein aktivischer Überhang latenter Steuern, wird von dem bestehenden Ansatzwahlrecht kein Gebrauch gemacht. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit dem Steuersatz, der zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Umkehrung der Differenzen anzuwenden ist. Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete kombinierte Ertragssteuersatz aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer liegt bei 28,4 %. Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei 360 %. Der Ausweis der passiven latenten Steuer beruht auf der Ausübung folgender steuerrechtlicher Wahlrechte in der Steuerbilanz (§ 5 Abs. 1 EStG): - Bewertung der Rückbauverpflichtung für PV-Anlagen - Bewertung der Rückstellung für Aufbewahrung - Ausübung steuerrechtlicher Abschreibungswahlrechte auf das Sachanlagevermögen Der Ansatz der latenten Steuern beträgt zum Ende des Geschäftsjahres EUR 1.725.506,02:
VI. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB Ferner bestehen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften. Diese gliedern sich wie folgt:
D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Periodenfremde Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen folgende periodenfremde Beträge:
2. Personalaufwand Im Personalaufwand sind Beträge für die Altersversorgung in Höhe von EUR 18.421,46 (Vj: EUR 17.036,87) enthalten. 3. Erträge aus Beteiligungen Im Berichtsjahr sind Erträge aus Beteiligungen in Höhe von EUR 429.665,81 (Vj: EUR 211.689,63) enthalten, davon aus verbundenen Unternehmen EUR 10.631,34 (Vj. 11.954,75). E. Sonstige Angaben I. Sonstige finanzielle Verpflichtungen § 285 Nr.3 HGB Zum 31.12.2023 bestehen Verpflichtungen aus Leasingverträgen in Höhe von TEUR 147. Gegenstand der Leasingverträge sind Fahrzeuge und Fahrräder. Ferner bestehen Verbindlichkeiten aus Dach- und Flächenpachten in Höhe von TEUR 65. II. Arbeitnehmer Im Berichtsjahr waren im Unternehmen (ohne Vorstand) durchschnittlich 67 Mitarbeiter (Vj: 51) beschäftigt. Das Personal ist in folgende Gruppen unterteilt:
III. Vergütungen Geschäftsführungsorgane und Aufsichtsrat § 285 Nr. 9 HGB Zum 31.12.2023 wurden folgende Vergütungen an die Führungsorgane bezahlt:
IV. Angaben zu den Organen der Gesellschaft Zu Vorständen waren während des Geschäftsjahres bestellt: 1. Benedikt Müller, Kaufmann, 78239 Rielasingen 2. Verena Binder, Bachelor of Arts, 78244 Gottmadingen (Bestellung: 01.10.2023 HR: 13.10.2023) 3. Edgar Kunz, Dipl. Ing. Maschinenbau, 78315 Radolfzell (Bestellung: 01.10.2023 HR: 13.10.2023) 4. Florian Armbruster, Kaufmann, 78464 Konstanz (Abberufung: 30.09.2023 Löschung: 13.10.2023) 5. Eberhard Banholzer, Dipl. Ing. FH Verfahrens-u. Umwelttechnik, 78628 Rottweil (Abberufung: 30.09.2023 Löschung: 13.10.2023) Der Aufsichtsrat besteht aus folgenden Mitgliedern: 1. Aufsichtsrats-Vorsitzender: Dr. Rainer Luick, Pensionär, 78247 Hilzingen 2. stellvertretende Aufsichtsrats-Vorsitzende: Simone Rettich-Bickel, Kauffrau, 78351 Bodman 3. Dr. Hansjörg Reichert, Steuerberater-Rechtsanwalt, 78224 Singen V. Nachtragsbericht nach § 285 Nr. 33 HGB Es sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung seit Bilanzstichtag bekannt. Weder durch die Corona-Pandemie noch durch den Ukraine-Krieg werden sich Auswirkungen auf das laufende Geschäft im neuen Jahr ergeben. VI. Vorschlag zur Ergebnisverwendung nach § 285 Nr. 34 HGBDas Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von EUR 2.116.554,41. Der Vorstand schlägt vor, einen Betrag in Höhe von EUR 844.682,88 aus dem im Geschäftsjahr 2023 erzielten Jahresüberschuss für eine Gewinnausschüttung zu verwenden. Ferner wurden EUR 70.000,00 in eine Gewinnrücklage, für die Ausgabe von Mitarbeiteraktien in 2024, eigestellt.
Singen, 10. Juni 2024 Der Vorstand sonstige BerichtsbestandteileBericht des Aufsichtsrates über das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2023.1. Der Vorstand der solarcomplex AG hat dem Aufsichtsrat den Jahresabschluss 2023 nebst seinem Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns am 03.06.2024 vorgelegt. 2. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss 2023 und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns in der Zeit von 03.06.2024 bis 11.06.2024 geprüft. Im übrigen wurde die Geschäftsführungstätigkeit des Vorstands während des Berichtszeitraums in regelmäßigen Abständen überprüft. 3. Die Prüfung durch den Aufsichtsrat erstreckte sich insbesondere auf folgende Gegenstände: - Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung des Vorstandes, d.h. dahingehend, ob die gesetzlichen Vorschriften und die Vorgaben der Satzung eingehalten worden sind; - Zweckmäßigkeit der Rechnungslegung des Vorstandes, d.h. dahingehend, ob die Ausübung bilanzieller Ansatz- und Bewertungswahlrechte sowie die Ausschüttungs- bzw. Thesaurierungspolitik dem Zweck und der Zielsetzung der Gesellschaft angemessen ist. 4. Der Aufsichtsrat stellt fest, dass nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfungen Einwendungen gegen die Rechnungslegung und Geschäftsführungstätigkeit des Vorstandes nicht zu erheben sind. Prüfergebnis: Der Aufsichtsrat billigt sowohl den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 2023 als auch den Vorschlag des Vorstandes über die Verwendung des Bilanzgewinnes. Der Bericht wurde am heutigen Tage dem Vorstand zugeleitet.
Singen, den 11.06.2022 Prof. Rainer Luick Simone Rettich-Bickel Dr. Hansjörg Reichert BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die solarcomplex AG, Singen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der solarcomplex AG, Singen (Hohentwiel), - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der solarcomplex AG, Singen (Hohentwiel), für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse (entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und (vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationender Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungenkönnen aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt dieauf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus (identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. (gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. (beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. (ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. (beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. (beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. (führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Bad Homburg v.d. Höhe, 10. Juni 2024 DORNBACH
GMBH
gez. Jochen Ball, Wirtschaftsprüfer gez. Roman Brinskelle, Wirtschaftsprüfer Anlagenspiegel (brutto)
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 11.6.2024. |
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