µW-Baudienstleistung GmbH
Celle
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
36.510,00 |
30.508,00 |
| I.
Sachanlagen |
36.510,00 |
30.508,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
2.958,13 |
22.442,69 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.000,53 |
1.115,14 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.957,60 |
21.327,55 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
405,85 |
906,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
39.873,98 |
66.357,13 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
756,91 |
12.853,46 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
91,00 |
0,00 |
| III.
Verlustvortrag |
11.834,09 |
12.146,54 |
| B.
Rückstellungen |
533,00 |
2.588,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
38.584,07 |
50.915,67 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
39.873,98 |
66.357,13 |
Anhang
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2010wurde auf der Grundlage der neuen
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Eine Anpassung der Vorjahresbeträge zum Ausweis
von Bilanzposten - wegen der erstmaligen Anwendung der
neuen Bilanzierungsregelungen nach BilMoG - wurde partiell
vorgenommen. Es erfolgte eine Neubewertung der
Rückstellungen für Aufbewahrung von
Geschäftsunterlagen mit dem Erfüllungsbetrag
unter Berücksichtigung künftiger
Preissteigerungen. Die Verbuchung der Differenzbeträge
aus den Übergangsvorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erfolgte in
dem Bilanzposten andere Gewinnrücklagen. Bei den
übrigen Positionen wurde das Wahlrecht gem. Art. 67
Abs. 8 Satz 2 EGHGB in Anspruch genommen.
Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§
266 und 275 HGB wurden angewandt. Bei der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach §
275 Abs. 2 HGB beibehalten.
Von den für kleine GmbH`s bestehenden
größenabhängigen Erleichterungen bei der
Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurde
Gebrauch gemacht.
Angaben zur Bilanz
(2) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
dem Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bilanziert. Die flüssigen Mittel entsprechen
dem Nennwert.
Rechnungsabgrenzungsposten sind gem. § 250 HGB
gebildet.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle bis
zur Bilanzerstellung bekannt gewordenen Risiken und
ungewissen Verpflichtungen, die das abgelaufene
Geschäftsjahr betreffen. Die Rückstellungen
wurden mit dem Erfüllungsbetrag unter
Berücksichtigung künftiger Preissteigerungen
(§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB) bewertet. Soweit es sich um
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr handelte, wurden die Rückstellungen mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre gem. § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.
Die Steuerabgrenzung erfolgt entsprechend den Vorschriften
des § 274 Abs. 1 HGB.
Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem
Rückzahlungsbetrag bilanziert.
(3) Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 10.584,85 Euro.
Sonstige Angaben
(4) Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die
alleinige Geschäftsführerin Frau Astrid Sattler,
Kauffrau, geführt. Die Geschäftsführerin ist
von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
(5) Haftungsverhältnisse
Zum Jahresabschlussstichtag bestanden
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB in Form
von Bürgschaften in Höhe von 922,78 Euro.
(6) Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern von 10.071,71 Euro.
(7) Ergebnisverwendung und Rücklagenentwicklung
Bei dem ausgewiesenen Verlustvortrag handelt es sich
um den Bilanzverlust am Ende des Geschäftsjahres. Der
Bilanzverlust enthält den Verlustvortrag aus dem
Vorjahr sowie das Jahresergebnis und wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.09.2011 festgestellt.
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