Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 96351
Vorher
gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Eingetragen
22.3.2005
Branche
Erbringung von Dienstleistungen der diagnostischen BildgebungHerstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen GerätenBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Die Einführung, die Pflege und Weiterentwicklung einer elektronischen Gesundheitskarte, eines elektronischen Rezepts und weiterer Anwendungen gemäß § 291 a SGB V und entsprechenden Ergänzungen oder Änderungen durch Gesetz oder Rechtsverordnung sowie die Einführung und der Betrieb der sektorübergreifenden Komponenten und Anwendungen für die Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur, welche für Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte und für weitere elektronische Anwendungen des Gesundheitswesens sowie für die Gesundheitsforschung gemäß § 291 a Abs. 7 SGB V genutzt werden kann.

Finanzübersicht

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Yaa-Brenya Adjei
seit 4.11.2024
Geschäftsführer
Geschäftsführer
Florian Hartge
seit 12.1.2024
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert85.30% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (5)

NameAnteil
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Gesundheit
51.00%
GKV Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)
22.05%
Kassenärztliche Bundesvereinigung
7.35%
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
2.45%
Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern
2.45%

Gesellschafter

5 Gesellschafter

GmbH-Struktur

4 von 5 angezeigt

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Gesundheit
Germany
510.000 €
51.00%
GKV Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)
Germany
220.500 €
22.05%
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Germany
73.500 €
7.35%
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Germany
24.500 €
2.45%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

gematik GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Inhaltsverzeichnis

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

IV. Erläuterungen zur Bilanz

V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

VI. Sonstige Angaben

VII. Ergebnisverwendungsvorschlag

Anlagenspiegel

Bilanz zum 31.12.2023

gematik GmbH Berlin

AKTIVA

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 551.508,00 1.066.616,00
2. geleistete Anzahlungen 811.348,52 519.025,16
1.362.856,52 1.585.641,16
II. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.734.548,00 1.546.006,00
2. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 67.932,78
1.734.548,00 1.613.938,78
Summe Anlagevermögen 3.097.404,52 3.199.579,94
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. fertige Erzeugnisse und Waren 217.548,84 214.127,65
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.245.850,91 2.461.294,32
2. sonstige Vermögensgegenstände 1.929.348,84 2.835.243,39
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 975.446,94 (EUR 1.944.718,94)
4.175.199,75 5.296.537,71
III. Guthaben bei Kreditinstituten 28.495.801,00 38.644.567,28
Summe Umlaufvermögen 32.888.549,59 44.155.232,64
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.987.894,96 1.375.011,66
37.973.849,07 48.729.824,24

PASSIVA

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 1.000.000,00 1.000.000,00
II. Kapitalrücklage 994.753.025,15 907.843.025,15
III. Verlustvortrag 873.991.211,39 786.865.489,70
IV. Jahresfehlbetrag 95.518.402,07 87.125.721,69
Summe Eigenkapital 26.243.411,69 34.851.813,76
B. Rückstellungen
1. sonstige Rückstellungen 8.901.804,00 9.199.864,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.699.498,77 3.992.560,62
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 1.699.498,77 (EUR 3.992.560,62)
2. sonstige Verbindlichkeiten 1.129.134,61 685.585,86
- davon aus Steuern EUR 758.310,00 (EUR 603.008,15)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 277,00 (EUR 3.558,73)
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 767.005,74 (EUR 629.698,36)
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 362.128,87 (EUR 55.887,50)
2.828.633,38 4.678.146,48
37.973.849,07 48.729.824,24

GEWINN- UND VERLUST RECHNUNG vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

gematik GmbH

Berlin

2023 2022
EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 7.719.023,03 4.936.682,61
2. sonstige betriebliche Erträge 1.135.061,78 1.198.930,44
-davon aus der Auflösung von Rückstellungen EUR 966.327,32 (EUR 798.622,88)
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren
93.868,81 -8.032,85
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 48.689.271,92 41.208.654,96
48.783.140,73 41.200.622,11
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 34.965.882,00 30.646.706,63
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 6.103.777,11 5.239.295,87
- davon für Altersversorgung EUR 92.116,05 (EUR 87.449,92)
41.069.659,11 35.886.002,50
5. Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 1.234.032,01 1.635.394,32
6. sonstige betriebliche Aufwendungen 13.405.299,02 14.660.261,07
7. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 119.643,99 121.438,88
- davon Zinserträge aus der Abzinsung von Rückstellungen EUR 1.006,40 (EUR 698,14)
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -,-- 493,62
- davon Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen EUR -,-- (EUR 519,00)
9. Ergebnis nach Steuern -95.518.402,07 -87.125.721,69
10. Jahresfehlbetrag 95.518.402,07 87.125.721,69

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die gematik GmbH mit Sitz in Berlin, Friedrichstraße 136, 10117 Berlin ist beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg in Abteilung B unter der Nr. 96351 eingetragen.

II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (kurz: HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer großen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 III HGB auf.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB) und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Forschungs- und Entwicklungskosten werden in voller Höhe als Aufwand erfasst.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:

Immaterielle Vermögensgegenstände und Anlagevermögen

Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungskosten (ab 1. Januar 2008 erstmals zu Nettowerten ohne Umsatzsteuer und ab 1. Januar 2015 mit anteiligen nicht abziehbaren Vorsteuern von derzeit 40%) vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, aufgrund der jeweiligen wirtschaftlichen Nutzungsdauer, angesetzt (§ 253 I 1, III HGB). Bei dauernder Wert-minderung erfolgen außerplanmäßige Abschreibungen (§ 253 III 3 HGB).

Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und als Abgang berücksichtigt.

Vorräte

Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten (§ 255 I HGB) angesetzt und mit Hilfe des LIFO- Verfahrens (§256 HGB) bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden zu Nennwerten angesetzt.

Guthaben bei Kreditinstituten

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen acht Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). Auf fremde Währung lautende Verbindlichkeiten sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschluss-stichtag umzurechnen.

IV. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 wird auf dem beigefügten Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt. Hieraus ergeben sich die planmäßigen Abschreibungen (§ 268 II HGB) des Geschäftsjahres.

Umlaufvermögen

Sonstige Vermögensgegenstände

Darin enthalten sind:

31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR TEUR TEUR
Vorschüsse 975 1.945
Finanzamt
1. Kapitalertragsteuern, Solidaritätszuschlag 66 34
2. Vorsteuerforderungen laufendes Jahr 401 320
3. Vorsteuer im Folgejahr abziehbar 88 555 242 596
Fördermittel 0 0
Schadensersatz 0 0
Übrige 399 294
1.929 2.835

Als Vorschüsse werden geleistete Anzahlungen für Projekte ausgewiesen, bei denen der endgültige Vergütungsanspruch erst bei vollständiger vertragsgemäßer Leistungserbringung und der erfolgten Abnahme entsteht.

Die Vorsteuerforderungen laufendes Jahr enthalten den abziehbaren Anteil von 60% der Vorsteuern für die Monate November und Dezember 2023. Die Kapitalertragsteuern und der darauf entfallende Solidaritätszuschlag, die im Folgejahr abziehbaren Vorsteuern sowie die Fördermittel entstehen rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag.

Rückstellungen

Darin enthalten sind:

31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
Ausstehende Eingangsrechnungen 7.433 7.484
Personal (Überstunden, Urlaub, Abfindungen, Altersteilzeit) 1.198 1.489
Übrige 271 227
8.902 9.200

In den Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen werden TEUR 1.243 (Vorjahr TEUR 2.181) als Aufwendungen für Projekte entsprechend der geschätzten Er-füllungsgrade ausgewiesen, bei denen der endgültige Vergütungsanspruch erst bei vollständiger vertragsgemäßer Leistungserbringung und der erfolgten Abnahme entsteht. Weiterhin wurden TEUR 600 für den Ersatz der Aufwendungen der KBV für die Medizinischen Informationsobjekte (MIOs) zurückgestellt.

Für die Weiterführung der Umstrukturierung/Neuausrichtung im Unternehmen wurden in diesem Geschäftsjahr TEUR 103 Personalkosten zurückgestellt.

Die übrigen sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen langfristige Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen TEUR 156 (Vorjahr TEUR 134) und für Archivierungsaufwand TEUR 32 (Vorjahr TEUR 33) sowie für Abschluss- und Prüfungskosten TEUR 83 (Vorjahr TEUR 60).

Verbindlichkeiten

Darin enthalten sind:

31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR TEUR TEUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.699 3.993
sonstige Verbindlichkeiten
1. Lohn- und Kirchensteuer 758 603
2. Sicherheitseinbehalte 0 0
3. Umsatzsteuer Vorjahr 0 0
4. Fördermittelvorschüsse 362 56
5. Übrige 9 1.129 27 686
2.829 4.678

Der Anspruch auf die Verwendung der Fördermittelvorschüsse entsteht rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag.

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen TEUR 2.467 (Vorjahr: TEUR 4.622) und über einem Jahr TEUR 362 (Vorjahr: TEUR 56). Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr entstammen den sonstigen Verbindlichkeiten. Es gibt, wie im Vorjahr, keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren.

V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse gliedern sich sachlich wie folgt:

2023 2022
TEUR TEUR
Anbindung SZZP/Umzüge Rechenzentrum/Beistellungen 0 0
Zulassungsverfahren/Gebührenbescheide 580 1.039
Testkarten/Prüfkarten/KoPS Lizenzen/Aktor 753 188
EU-Projekte 0 0
DEMIS/SORMAS Weiterberechnung 6.188 3.565
Übrige 198 145
7.719 4.937

Sonstige betriebliche Erträge

Darin enthalten sind:

2023 2022
TEUR TEUR
Auflösung von Rückstellungen 966 799
periodenfremde Erträge 65 362
Schadensersatz 34 1
Übrige 69 37
1.135 1.199

Im Berichtsjahr wurden Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von TEUR 966 aufgelöst. Die periodenfremden Erträge sind wie im Vorjahr überwiegend auf Malus sowie auf eine Überprüfung von Versicherungsbeiträgen aus dem Geschäftsjahr 2022 zurückzuführen.

In den übrigen sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz enthalten.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Darin enthalten sind:

2023 2022
TEUR TEUR
Miete (inkl. Nebenkosten) 1.613 1.680
Wartungskosten für Soft- und Hardware 1.000 955
Arbeitnehmerüberlassung und freiwillige soziale Aufwendungen 428 727
Fortbildung Arbeitnehmer 236 292
Personalanzeigen / Headhunter 581 668
Sonstige Raumkosten 410 340
Nicht abziehbare Vorsteuern 808 861
Messen und Veranstaltungen 572 526
Zeitschriften, Bücher, Online-Datenbanken 1.824 1.520
Material Öffentlichkeitsarbeit 2.039 2.902
Rechtsberatung 136 273
Reisekosten Arbeitnehmer 142 109
Versicherungen, Beiträge und Abgaben 329 266
Beratungs- und Abrechnungsleistungen 2.042 2.493
Telefon und Internet 69 90
Mieten, Leasing, Kleingeräte 86 98
Periodenfremde Aufwendungen 594 436
Übrige 495 426
13.405 14.660

Die übrigen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen sonstige Kosten für den Betrieb/IT, Bewirtungskosten sowie Kosten für Büro- und Verwaltungsbedarf und für Reparatur und Instandhaltung sowie Nebenkosten des Geldverkehrs.

Material Öffentlichkeitsarbeit und Beratungsleistungen

Die Aufwendungen für die Öffentlichkeitsarbeit sowie Beratungsleistungen blieben auch in 2023 auf einem anhaltend hohen Niveau.

VI. Sonstige Angaben

Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 406 (Vorjahr 383) Arbeitnehmer; davon 327 (Vorjahr 315) im technischen und 79 (Vorjahr 68) im kaufmännischen Bereich. Nicht inkludiert sind Werkstudenten, Praktikanten, Trainees und Auszubildende.

Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB bestehen nicht. Die in der Gesellschaft verwahrten Bürgschaften zur Sicherung ihrer Ansprüche gegenüber verschiedenen Vertragspartnern haben zum 31.12.2023 einen Gesamtbetrag von TEUR 4.912.

Wesentliche sonstige aus der Bilanz nicht ersichtliche finanzielle Verpflichtungen belaufen sich auf TEUR 3.219 (Betrag ohne gesetzliche Umsatzsteuer). Im Wesentlichen handelt es sich um Mietverpflichtungen, davon im Jahr 2024 TEUR 1.602.

Die Geschäftsführung wurde im Berichtsjahr durch Herrn Dr. med. Markus Leyck Dieken wahrgenommen. Zum 01.01.2024 übernahm Herr Dr. Florian Hartge die Geschäftsführung.

Weitergehende Angaben haben im Hinblick auf § 286 IV HGB nicht zu erfolgen.

Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr zu berechnende Gesamthonorar beträgt TEUR 41,6 (Vorjahr TEUR 28,6) für Abschlussprüfungsleistungen.

Nachtragsbericht

Es sind keine besonderen Vorgänge nach dem Bilanzstichtag zum 31. Dezember 2023 vorhanden.

VII. Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 95.518.402,07 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Berlin, den 31.03.2024

Dr. Florian Hartge, Geschäftsführer

Jean-Paul Reimann, CFO

Brutto-Anlagenspiegel zum 31.12.2023

gematik GmbH

Berlin

Anschaffungs- / Herstellkosten
01.01.2023 Zugänge Abgänge Umbuchungen 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR EUR
I Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Software 15.123.389,53 52.863,78 147.018,22 0,00 15.029.235,09
2. geleistete Anzahlungen 519.025,16 292.323,36 0,00 0,00 811.348,52
15.642.414,69 345.187,14 147.018,22 0,00 15.840.583,61
II. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 11.656.776,37 749.800,40 158.746,19 115.156,65 12.362.987,23
2. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 67.932,78 47.223,87 115.156,65- 0,00
11.724.709,15 797.024,27 158.746,19 0,00 12.362.987,23
27.367.123,84 1.142.211,41 305.764,41 0,00 28.203.570,84
Kumulierte Abschreibungen
01.01.2023 Zugänge Abgänge 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
I Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Software 14.056.773,53 567.971,78 147.018,22 14.477.727,09
2. geleistete Anzahlungen
14.056.773,53 567.971,78 147.018,22 14.477.727,09
II Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 10.110.770,37 666.060,23 148.391,37 10.628.439,23
2. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
10.110.770,37 666.060,23 148.391,37 10.628.439,23
24.167.543,90 1.234.032,01 295.409,59 25.106.166,32
Buchwerte
31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
I Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Software 551.508,00 1.066.616,00
2. geleistete Anzahlungen 811.348,52 519.025,16
1.362.856,52 1.585.641,16
II Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.734.548,00 1.546.006,00
2. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 67.932,78
1.734.548,00 1.613.938,78
3.097.404,52 3.199.579,94

Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023

gematik GmbH, Berlin

Inhaltsverzeichnis

A. Grundlagen des Unternehmens

I. Geschäftsmodell des Unternehmens

II. Forschung und Entwicklung

B. Wirtschaftsbericht

I. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen

II. Geschäftsverlauf

III. Lage

Ertragslage

Finanzlage

Vermögens- und Kapitalstruktur

IV. Finanzielle Leistungsindikatoren

V. Gesamtaussage

C. Prognosebericht

D. Chancen- und Risikobericht

I. Risikobericht

1. Umfeld- und branchenspezifische Risiken

2. Leistungswirtschaftliche Risiken

3. Finanzwirtschaftliche Risiken

II. Chancenbericht

III. Gesamtaussage

Gender-Hinweis:

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet

A. Grundlagen des Unternehmens

I. Geschäftsmodell des Unternehmens

Die gematik GmbH (gematik) schafft die Grundlagen für den Ausbau bzw. die Weiterentwicklung der digitalen Medizin in Deutschland. Es geht dabei um nichts Geringeres als um die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens. Das ist ein herausragendes IT- Projekt für Deutschland mit dem Ziel, die Gesundheitsversorgung aller Bundesbürgerinnen und Bundesbürger zu verbessern.

Dazu gehört auch die Modernisierung der Telematikinfrastruktur (TI) des Gesundheitswesens zur TI 2.0. Diese soll künftig zunehmend kartenunabhängig den Zugang zu den elektronischen Anwendungen des Gesundheitswesens - wie elektronisches Rezept (E-Rezept) oder elektronische Patientenakte (ePA) - bieten. Zentrale Bausteine dafür sind unter anderem digitale Identitäten für das Gesundheitswesen (GesundheitsIDs) und einheitliche Standards für interoperable Anwendungen. Erste Versicherte haben Ende 2023 ihre GesundheitsID erhalten. Die Etablierung einheitlicher Standards wird durch die gematik koordinierend begleitet.

Der gesetzliche Auftrag der gematik umfasst die Schaffung, den Aufbau und die Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur sowie zugehöriger Fachanwendungen für die Kommunikation zwischen Heilberuflern, Kostenträgern und Versicherten. In diesem Zusammenhang übernimmt die gematik die drei wesentlichen Aufgaben: Spezifikation, Zulassung und Betriebskoordination. Die Bundesregierung sieht in ihrer Koalitionsvereinbarung von 2021 den Ausbau der gematik zur nationalen Gesundheitsagentur vor. Ein Strategiekonzept vom März 2023 aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) unterstreicht diesen Anspruch.

Die Interoperabilität für eHealth-Lösungen ist 2023 gut vorangekommen. Wesentlich dafür ist die Arbeit des Interop Councils, das seit der konstituierenden Sitzung im Jahr 2022 regelmäßig und öffentlich im Berichtsjahr getagt hat. Dabei arbeitet das Expertengremium im Rahmen der Roadmap für Interoperabilität im deutschen Gesundheitswesen. Die gematik ist als nationale Koordinierungsstelle für Interoperabilität dafür zuständig, die verschiedenen Akteure aus Versorgung, Wissenschaft, Industrie und Forschung an einen Tisch zu bringen. Als neutraler Moderator kanalisiert sie dabei die vielfältigen Interessen und Zuständigkeiten, so dass gemeinsam getragene Ergebnisse zustande kommen können. Mit ihnen können digitale Anwendungen bundesweit einheitlich und verbindlich etwa in Arztpraxen, Apotheken, Krankenhäusern oder Pflegeheimen genutzt werden. Am 26. März 2024 trat das Digital-Gesetz (Digi-G) in Kraft, in dem die Weiterentwicklung der Koordinierungsstelle zum Kompetenzzentrum für Digitalisierung im Gesundheitswesen (KIG) vorgesehen ist. Das stärkt die Kompetenz der gematik im nationalen und internationalen Zusammenhang.

II. Forschung und Entwicklung

Das Zukunftslabor der gematik ist im Geschäftsjahr 2023 in den Bereich Strategie und Standards überführt worden und wurde strukturell und thematisch neu aufgestellt. Bestehende Verpflichtungen gegenüber Projektpartnern und Externen wurden fortgeführt bzw. zum Abschluss gebracht (u. a. IDunion und Mondy).

Der User Managed Access (UMA)-Prototyp einer "Verteilten Patientenakte" wurde anhand eines Versorgungsprozesses exemplarisch weiterentwickelt und mit einer semantischen Suche ausgestattet. Der Wissenstransfer von internationalen technologischen Trends zu den relevanten Produkten der TI und ihren Anwendungen, besonders ePA für alle und GesundheitsID, wurde methodisch strukturiert und intensiviert. Ausgewählte technologische Trends der kommenden Jahre sind evaluiert und für die strategische Entscheidungsfindung aufbereitet worden.

Im F&E Projekt Mondy "Sichere und offene Plattform für Versorgungs-Apps auf KI-Basis" wurden erste Abstimmungen zur Plattformarchitektur unter Berücksichtigung des Konzepts eines verteilten Datenraumes abgestimmt. Das Konzept ermöglicht den Zugang der Versorgungs-Apps zu den verteilten gespeicherten Daten als auch das Anlernen und die Nutzung von KI-Algorithmen auf dieser Basis.

Im Rahmen des Innovationswettbewerbs "Schaufenster Sichere Digitale Identitäten" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz beteiligt sich die gematik als assoziierter Partner am Projekt "IDunion". Das Ziel von "IDunion" ist der Aufbau eines offenen Ökosystems für dezentrale Identitäten (Selbstbestimmte Identitäten - SSI), die in der Hand der jeweiligen natürlichen Person bzw. der jeweiligen juristischen Person liegen. Der Fokus der Arbeiten der gematik lag dabei wie folgt auf konkrete Anwendungen von "Selbstbestimmten Identitäten" im Gesundheitswesen, die Integration von föderierten Identitäten in das neue Ökosystem und die Weiterentwicklung des verteilten Datenraumes unter Nutzung der neuen WEB 3.0 Technologien.

B. Wirtschaftsbericht

I. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die deutsche Wirtschaft war im gesamten Jahresverlauf 2023 von einer wirtschaftlichen Stagnation bei gleichzeitig hohen, wenn auch rückläufigen Inflationsraten geprägt. Ursächlich für diese schwächer als zu Jahresbeginn allgemein erwartete Entwicklung waren vor allem die Nachwirkungen der Kaufkraftverluste im Zuge der stark gestiegenen Energiepreise, die den privaten Konsum geschwächt haben. Hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und die geringere Wachstumsdynamik der Weltwirtschaft sowie die dämpfenden Effekte der geopolitischen Spannungen und Krisen.

Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Kalenderbereinigt betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung 0,1 %. Damit setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft vom Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter fort.

Die Arbeitslosenquote (Ø 5,7 %) stieg leicht gegenüber dem Vorjahr (Ø 5,3 %) an. Auch am Arbeitsmarkt hat die schwache Konjunktur Spuren hinterlassen.

Auch im Jahr 2023 war der Arbeitsmarkt wieder geprägt von Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung. Digitale Zeiterfassung und digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung waren unter anderem gesetzliche Neuerungen in 2023. Durch die voranschreitende Digitalisierung in der Arbeitswelt wandeln sich Arbeitsprozesse und Arbeitsinhalte, werden flexible und mobile Arbeitsformen und Arbeitszeitmodelle genutzt und neue Anforderungen an das Büro der Zukunft gestellt.

Es besteht unverändert erheblicher Aufholbedarf bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen im internationalen Vergleich mit Ländern wie Dänemark, Estland oder Israel. Eine Vielzahl digitaler Anwendungen und Tools, wie z.B. Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) (Einführung: 2020) oder die ePA (Einführung: 2021), wurde in den vergangenen Jahren in das deutsche Gesundheitswesen integriert. So kann die ePA auch mehrere Jahre nach ihrer Einführung keine breite Marktdurchdringung verzeichnen. Zur stärkeren Etablierung digitaler Anwendungen und Tools im Gesundheitswesen hat das BMG im Frühjahr 2023 eine Digitalisierungsstrategie verabschiedet, und im Juli und August wurden mit dem Digital Gesetz (DigiG) und dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) zwei konkrete Gesetzesinitiativen vom Kabinett verabschiedet. Diese beinhalten z.T. umfassende Änderungen und Neuerungen, unter anderem die Abkehr der ePA von einer "Opt-in"zu einer "Opt-out"-Variante und einen breiteren Zugang zu Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken. Des Weiteren sind Anpassungen für die Telemedizin, DiGA und das E-Rezept vorgesehen.

Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen hatten auf die Geschäftstätigkeit der gematik bedingt Einfluss. Das Produkt- und Projektportfolio der gematik spiegelt die Beschlüsse der Gesellschafter unter Beachtung des gesetzlichen Auftrages wider. Aufgrund der gesetzlichen Definition ihres Auftrages und der ebenso gesetzlich geregelten Finanzierung ihrer Tätigkeit, ist die gematik von allgemeinen Absatzmärkten grundsätzlich unabhängig. Wie in vielen deutschen Unternehmen ist der Fachkräftemangel der IT-Branche auch in der gematik spürbar. Dieser kann sich verlangsamend auf die Entwicklung und Realisierung der vorgegebenen Ziele der gematik auswirken. Darüber hinaus war auch die gematik den Preissteigerungen auf dem Beschaffungsmarkt im Berichtsjahr ausgesetzt.

II. Geschäftsverlauf

Die gematik hat im Jahr 2023 die Telematikinfrastruktur sowie ihre Anwendungen weiterentwickelt.

Die ePA in der Version 2.5 wurde von allen gesetzlichen Krankenkassen fristgemäß zum 01.01.2023 bereitgestellt. Als Teilkomponenten wurden hier das ePA Aktensystem und die ePA App fortentwickelt. Aus der ePA App heraus ist nun eine Weiterleitung zum Gesundheitsportal des Bundes, gesund.bund.de, möglich. Hier können sich Versicherte zu verschiedenen Themen rund um die Gesundheitsversorgung informieren. So sind beispielsweise die Bedeutungen von ICD-10 Codes patientenverständlich erklärt. Zusätzlich ist es Leistungserbringern möglich eine Kopie der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) in der ePA abzulegen.

Im Jahr 2023 wurde sich auf technischer Ebene maßgeblich mit Maintenance Aktivitäten beschäftigt, um das laufende ePA System zu verbessern. Nichtsdestotrotz wurde auch in diesem Jahr wieder festgestellt, dass sich die ePA nicht in der Gesundheitsversorgung in Deutschland etablieren konnte. Zum einen verfügten die meisten Systeme der Ärzte noch nicht über die entsprechenden Funktionalitäten. Zum anderen konnte die Verbreitung der ePA noch immer nicht überzeugen, da lediglich 1 % der gesetzlich Versicherten ein entsprechendes Aktenkonto eröffneten. Mit Einführung der TI-Pauschale ab dem Jahr 2024 wird die ePA vergütungsrelevanter Bestandteil der PVS und daher wird eine breitere Verfügbarkeit der ePA in den Systemen der Ärzte erwartet.

Das Jahr 2023 ist dennoch ein entscheidendes für die ePA. Seit Beginn des Jahres wurde in einer groß angelegten Workshop-Reihe gemeinsam mit den Gesellschaftern der gematik sowie erstmals mit Vertretern von Fachgesellschaften und Berufsverbänden gemeinsam an der Ausgestaltung der ePA für alle gearbeitet. Die Ergebnisse sind in einem Fachkonzept festgehalten, welches nach Veröffentlichung des DigiG die entsprechenden rechtlichen Festlegungen aufgriff und für die breite Öffentlichkeit verständlich aufbereitet hat.

Dies ist anschließend auch die Grundlage für die Spezifikationen der ePA für alle gewesen, die innerhalb von 8 Wochen pünktlich nach Verabschiedung des DigiG, am 15.12.2023, in die Kommentierung gegeben werden konnten. Die größte Neuerung stellt hier das Aufgreifen der regulierten Opt-Out Paradigmen dar, welches mit einer Modernisierung der Sicherheitsarchitektur einhergeht. Dies ist ein entscheidender Schritt für die Nutzbarkeit der ePA für alle, da so Aktenkonten automatisch erstellt werden können, ein Zugriff auf die ePA im Behandlungskontext sowie ohne zwingendes Zutun des Versicherten möglich ist. Zusätzlich können mit der Anwendung nun auch Versorgungsprozesse unterstützt werden. Mit dem digital gestützten Medikationsprozess wird ein nächster Schritt für die elektronische Medikationsliste umgesetzt.

Über 142.000 Betriebsstätten (mehrheitlich Arzt- und Zahnarztpraxen, Apotheken, Krankenhäuser und Kostenträger) nutzen die Kommunikation im Medizinwesen (KIM) über einen KIM-Anschluss. Derzeit werden die folgenden KIM-Anwendungen von den Nutzern verwendet:

1.

elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen,

2.

elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für zahnärztliche Leistungen (eBZ),

3.

elektronische Arztbriefe (eArztbrief),

4.

Datenaustauschverfahren der Leistungserbringer - Unfallversicherung (DALE-UV)

5.

unstrukturierte Nachrichten (KIM-Mail und eNachrichten)

Im Geschäftsjahr 2023 wurden rund 180 Mio. Transaktionen bei KIM protokolliert. Vier KIM-Anbieter haben im Jahr 2023 eine Zulassung für KIM 1.5 erhalten. Mit KIM 1.5 können Nutzer, sofern sie aktiv zustimmen, große Mails (Volumen über 15 MB) empfangen.

Für den TI Messenger (TIM) wurde die Zulassungs-Verfahrensbeschreibung v 1.1.1 für TI-Messenger Version 1.x freigegeben. Für TI-Messenger Anbieter wurden die Welcome Package Version 1.0.0 und Welcome Package Version 1.1.0 (deutsch, englisch) veröffentlicht. Außerdem konnten weiter Spezifikationen für den TI-Messenger 1.1.1 und Fix TI- Messenger 1.1.1-1 (deutsch, englisch) für Service Patch und Hot Fix veröffentlicht werden und die TI-Messenger Referenzimplementierung konnte live gehen. Mit der Vorabveröffentlichung im Rahmen der ePA Kommentierung konnte durch die Spezifikation für den TI- Messenger der Weg für die ePA 0.5 geebnet werden. Ein regelmäßiger fachlicher und technischer Austausch mit externen Stakeholdern des TI-Messengers schafft eine gute Basis zur erfolgreichen Weiterentwicklung des TI Messengers.

Beim E-Rezept hat die gematik im Jahr 2023 die Grundlagen für die Einführung der verpflichtenden Nutzung durch Vertragsärzte zum Stichtag 01.01.2024 geschaffen. Mit der erfolgreichen Einführung des Einlöseweges "Stecken der elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke" wurde der wichtigste Meilenstein für den Rollout erreicht, um eine niedrigschwellige Nutzung durch die Versicherten zu erreichen. Zudem hat die gematik gemeinsam mit Leistungserbringerverbänden, -kammern und Herstellerorganisationen die notwendigen Strukturen geschaffen, um das Feedback aus der Praxis in die Optimierung und Weiterentwicklung des Produkts einfließen zu lassen. Als sog. Features des E-Rezepts wurde die Inbetriebnahme der Mehrfachverordnung (MVO) abgeschlossen und die Voraussetzungen für den Rollout des E-Rezepts durch die Private Krankenversicherung geschaffen. Für die Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit von Praxisverwaltungssystemen und Warenwirtschaftssystemen der Apotheken hat die gematik im Implementierungsleitfaden für die Softwarehersteller klare Vorgaben und Empfehlungen aufgenommen, die sich im Laufe zahlreicher Hospitationen als geeignete Kriterien erwiesen haben. Über die Seite www.ti-score.de wurden die Kriterien von den einzelnen Herstellern ihren Produkten zugeordnet und somit Transparenz für Praxen und Apotheken geschaffen.

Die E-Rezept App der gematik wurde für drei Plattformen (IOS, Android und Harmony) kontinuierlich weiterentwickelt und verzeichnete zum 31.12.2023 rund 770.000 Downloads. Die App beinhaltet nunmehr auch die Funktionalitäten zur Unterstützung der GesundheitsID und der neuen FHIR-Profile des E-Rezept-Fachdienstes sowie die erforderlichen Workflows für Versicherte und Mitglieder der Privaten Krankenversicherung (Erfassung der Einwilligung in die Datenverarbeitung und Bereitstellung eines Kostenbelegs). Zudem wurde die Funktion "Zuweisung ohne Anmelden" in der App entwickelt und bereitgestellt.

Die gematik steht mit allen am E-Rezept Beteiligten auch weiterhin in einem engen Austausch, um die mit dem Hochlauf aufkommenden Themen zügig einzuordnen und zu lösen. Auf Grundlage des DigiG wird zukünftig gesetzlichen Krankenkassen und Privaten Krankenversicherungen die Möglichkeit gegeben, eigene E-Rezept-Module in ihren Apps anzubieten. Die gematik hat die Kostenträger und Anbieter durch die frühzeitige Aufnahme eines Kommentierungsverfahrens und die Durchführung eines regelmäßigen Austauschformats maßgeblich unterstützt.

In enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem BMG und dem RKI hat die gematik das Meldesystem DEMIS (Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz) in 2023 signifikant modernisiert und weiterentwickelt DEMIS wurde um weitere meldepflichtige Erreger (RSV, Malaria und Candida auris) sowie um die Unterstützung bundeslandspezifischer Erregernachweise erweitert. In das DEMIS- Meldeportal wurden die Meldetatbestände § 7 Abs. 1 IfSG integriert.

Seit dem 14.11.2023 läuft DEMIS auf einer neuen, zukunfts- und leistungsfähigen Infrastruktur. Eine schnelle Skalierung sowohl des Meldevolumens als auch der Anzahl von Meldenden ist nun möglich. Eine flexible und umfangreiche Erweiterung fachlicher Funktionen (v.a. gesetzliche Meldepflichten und Surveillance Systeme) ist auf dieser modernen DEMIS Plattform künftig mit hoher, technischer Performance umsetzbar.

Seit Inbetriebnahme im Juni 2020 wurden bis zum Ende des Berichtsjahres ca. 53 Millionen Meldungen verarbeitet. Über 70 meldepflichtige Erregernachweise können inzwischen über DEMIS übermittelt werden. PCR- und weitere Schnelltests werden ebenso erfasst wie Hospitalisierungsmeldungen und tägliche Bettenbelegungszahlen von über 1.000 meldenden Krankenhäusern. Alle Gesundheitsämter deutschlandweit sowie ca. 1.000 Labore sind ebenso angebunden. Dabei bietet DEMIS verschiedene Anschlusswege wie die Integration der DEMIS FHIR-Schnittstelle in vorhandene Primärsysteme oder auch das webbasiertes DEMIS-Meldeportal.

In 2023 wurden die Anforderungen und das Konzept der E-Rechnung im ersten Entwurf der Systemlösung dokumentiert und in einer Verifikationsphase geprüft. Dabei wurden Frontendtests eines Click Dummys mit Endnutzern durchgeführt, die technischen Konzepte mit den im End-to-End Prozess involvierten Systemherstellern in einem öffentlichen Industriedialog diskutiert und eine Markterkundung mit potentiellen Anbietern des zukünftigen Fachdienstes durchgeführt. Die grundsätzliche Konzeption und Umsetzbarkeit der E- Rechnung wurde dabei bestätigt. Anpassungen an technischen Details wurden identifiziert sowie Empfehlungen zur Priorisierung von Anforderungen aufgenommen, die in einer erweiterten Analyse und Konzeption vor Fertigstellung der Spezifikation berücksichtigt werden.

Der Bereich Data hat in 2023 Support für Hersteller bei der Implementierung der Interoperabilitätsfestlegungen für Informationstechnische Systeme im Krankenhaus (ISiK) Stufen geleistet und das Bestätigungsverfahren betreut. Im ersten Halbjahr 2023 erfolgte die Finalisierung und Veröffentlichung der ISiK Stufe 3. Diese beinhaltete primär qualitative Weiterentwicklungen der bestehenden Module auf Basis von Nutzerfeedback. Nach erfolgreicher Veröffentlichung am 01.07.2023 begannen in der zweiten Jahreshälfte die Arbeiten an Stufe 4 (ISiK auf Basis § 373 I SGB V).

Zusätzlich erfolgte in 2023 der Support und die Bereitstellung der Interoperabilitätsfestlegungen für das Informationstechnische System in der Pflege (ISiP) Bestätigungsverfahren. Eine Weiterentwicklung war kapazitätsbedingt nicht möglich (ISiP auf Basis § 373 (3) SGB V).

Für den Terminologieserver auf Basis § 355 XII SGB V erfolgte in 2023 die Ausarbeitung eines nutzerorientierten Anforderungskataloges. Auf Basis dessen und einer Marktsichtung wurde ein Konzept inkl. Architektur mit iterativen Weiterentwicklungsmöglichkeiten erarbeitet. Im zweiten Quartal erfolgte die technische Entwicklung der ersten Stufe, auch Basisstufe genannt. Die Ungewissheit über die Finanzierungsfähigkeit in 2024 hat das Vorhaben verzögert.

Der Referenzvalidator wurde in 2023 um weitere Prüfmodule ergänzt. Zudem erfolgte eine architektonische Neuausrichtung hin zu einer Plug-In-Struktur. Dies schafft die Möglichkeit, für externe Nutzer eigene Prüfmodule zu entwickeln, die über den Referenzvalidator bereitgestellt werden. Daneben erfolgte eine umfangreiche Analyse über mögliche Einsatzszenarien im Echtbetrieb, welche jedoch mit Beschluss des TI-Ausschuss vorläufig nicht weiterverfolgt werden.

Im Berichtsjahr wurde die Spezifikation für den deutschen NCPeH (National Contact Point for eHealth) erfolgreich in der Version 1.5 bereitgestellt, was den Aufbau des NCPeH und die grenzüberschreitende Nutzung der Patientenkurzakte ermöglicht. Darüber hinaus hat die gematik mit der Spezifikation des grenzüberschreitenden Einlösens von E- Rezepten begonnen.

In Bezug auf den Verzeichnisdienst wurde in 2023 mit der Erstzulassung VZD FHIR in bedeutender Meilenstein im modernen FHIR-Format erreicht. Dieser Meilenstein verspricht die Interoperabilität und den Austausch von Gesundheitsdaten zwischen verschiedenen Systemen deutlich zu verbessern.

Die Anbindung des TI-Messengers hatte in 2023 Priorität und wurde mit Entwicklerunterstützung bereitgestellt.

Die Umsetzung der Richtlinie zur Datenqualität wurde mit dem Ziel gestartet die Genauigkeit und Verlässlichkeit der in den digitalen Systemen gespeicherten Gesundheitsdaten zu gewährleisten. Dies ist ein entscheidender Schritt zur Verbesserung der Patientenversorgung und Effizienz im Gesundheitswesen.

Zum 1. April 2024 wird VZD FHIR für die Nutzung der eRezept-Apps der Kassen sowie von Drittanbieter-Angeboten bereitgestellt, was die Medikamentenversorgung in der Bevölkerung erheblich vereinfachen wird. Hierfür wurden im Jahr 2023 die notwendigen Vorbereitungen getroffen, um einen pünktlichen Rollout zu ermöglichen.

Weitere Highlights aus dem Bereich Konnektoren waren die Umsetzung der RISE - secunet Laufzeitverlängerung im Feld, der CGM-Hardware Tausch, der Konnektor Tausch von ca. 35.000 Leistungserbringerinstitutionen in 2023, die ersten Basis Consumer für die KVen im Feld und eRechnungen werden über die KIM-Anwendung versandt und nicht mehr über kv-connect (KV-Netz).

Das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) wurde in 2023 so angepasst, dass zum Einlösen des E-Rezeptes die eGK genutzt werden kann. Die Erweiterung des VSDM unter der Bezeichnung VSDM++ ermöglicht es der E-Rezept Anwendung die konkrete Anwesenheit der richtigen eGK in der Apotheke gegenüber dem eRezept Fachdienst nachzuweisen.

Neben den fachlich technischen Änderungen in VSDM++ wurden vor allem die betrieblichen Rahmenbedingungen durch die VSDM Anbieter angepasst. So wurden Maßnahmen umgesetzt, um die Verfügbarkeit der VSDM++ Lösung an die hohen Ansprüche zur Verfügbarkeit der E-Rezept Anwendung anzupassen.

Generell wurde über das gesamte Jahr 2023 der sichere Betrieb von VSDM gewährleistet. Insgesamt wurden pro Monat jeweils bis zu 85 Millionen VSDM Anfragen (durchschnittlich 50 Millionen) durch die VSDM Fachdienste der Kassen bearbeitet.

2023 war für den Authenticator ein wegweisendes Jahr, markiert durch signifikante Fortschritte und die technische Entwicklung des Authenticators für Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen. Ein Meilenstein war die Freischaltung der ersten Anwendung im Januar - das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer gefolgt von der Inbetriebnahme des eBTM im Sommer, das die digitale Bestellung von Betäubungsmittel-Rezeptblöcken ermöglicht. Ebenfalls im Sommer startete die erste Phase der Anwender-Registrierung beim Zentralen Organspenderegister, wobei der Authenticator eine zentrale Rolle bei der Registrierung spielte. Die Einrichtung des gematik Authenticator-Supports rundete diese Erfolgsgeschichte ab.

Das Aufgabenspektrum für den Bereich Smartcards hat sich im Jahr 2023 verändert und weiterentwickelt. Aufgrund der zu Jahresbeginn fehlenden verbindlichen und mit den Gesellschaftern abgestimmten Zielvorgaben für die TI 2.0 wurde das Thema "ePAD" aus dem Portfolio und der Roadmap des Produktteams gestrichen. Ein Einsatz des Teams und der mit der Entwicklung verbundenen Kosten konnte nicht mit den Gesellschaftern konsentiert werden. Im Gegenzug konnte sich das Team mit der Verantwortung für "PoP-x" (Proof-of- Patient-Presence) und eHealth-CardLink konzeptionellen Aufgaben mit hohem Nutzerversprechen widmen. Weiter wurden auch Bestandsthemen weiter erfolgreich bearbeitet wie die Verfügbarkeit der neuen eGK-Prüfkarte für DVO und die Spezifikation der NFC- Schnittstelle beim eHealth-Kartenterminal.

Mit der GesundheitsID wird dem Versicherten erstmals eine digitale Identität bereitgestellt, welche übergreifend für die Authentisierung an Diensten im Gesundheitswesen genutzt werden kann. Nach § 291 Abs. 8 SGB V mussten die Krankenkassen den Versicherten die GesundheitsID spätestens zum 01.01.2024 bereitstellen. Die GesundheitsID ist in einer Föderation nach OpenID Connect Standard (OIDC) mit den IDP-Diensten der Krankenkassen und Versicherungen, den Anwendungen und Diensten im Gesundheitswesen und den Clients, wie den mobilen Applikationen der Versicherungen, organisiert. In der ersten Stufe sind das E-Rezept, die ePA und die DIGAs die Zielanwendungen. Der Federation Master als Kernkomponente der Föderation wurde durch die gematik beauftragt und ging in Q3 2023 in Betrieb. Für die Zielanwendung E-Rezept hat die gematik einen Autorisierungsserver gemäß OpenID Connect (OIDC) entwickeln lassen und bereitgestellt. Mit der GesundheitsID wurde der Fasttrack für das E-Rezept zum 01.01.2024 abgelöst.

Gemäß § 340 Abs. 6 und 7 SGB V sind den Leistungserbringern zum 01.01.2024 und den Leistungserbringerinstitutionen zum 01.01.2025 kartenlose Identitäten bereitzustellen. Die gematik ist hier in eine tiefe Analyse gegangen und ist mit Blick auf den parallelen Prozess zu den EUDI Wallets auf europäischer Ebene mit dem BMG und den weiteren Gesellschaftern in Abstimmung. Die Entwicklung der Identitäten der Leistungserbringer sollen Lösungen liefern die den europäischen Gesundheitsraum berücksichtigen, in mobilen Szenarien funktionieren, Offline fähig sind, Signaturen als wichtigste Anwendung beinhalten und zukunftssicher sind.

Alle Dienste und Anwendungen der Leistungserbringer und Leistungserbringerinstitutionen, welche bereits auf Basis von Token-Authentisierungen arbeiten, können bis zur finalen Bereitstellung der digitalen Leistungserbringer- und Leistungserbringerinstitutionenidentitäten über den zentralen IDP der gematik, zuvor Smartcard-IDP genannt, genutzt werden.

Im Juni wurden im Bereich Research im Zuge vom TI-Atlas über 70.000 Einrichtungen im Gesundheitswesen zur größten Studie im Bereich Digital Health zur Teilnahme aufgerufen. Etwas mehr als 7.000 Einrichtungen nahmen an der Wellenbefragung teil. Die Ergebnisse wurden in einem neuen sogenannten Scrollytelling-Format unter www.ti-atlas.de veröffentlicht. Durch das neue Format konnten die Zugriffe auf die Umfrageergebnisse deutlich gesteigert werden. Darüber hinaus wurden die wesentlichen Daten in einem grafana-Dashboard sowohl für intern als auch extern neben dem jährlichen IGES-Studienbericht zur Verfügung gestellt (https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/ti-atlas/einblicke). Im Zuge einer Meta-Evaluation wurden der methodische Rahmen sowie das Design der Wissenschaftlichen Evaluation überprüft. Gemeinsam mit dem IGES wurde an einer Neuausrichtung der Konzepte gearbeitet, die im Frühjahr 2024 mit den Gesellschaftern final abgestimmt wird.

Die nutzerorientierte Marktforschung hat sich bei der gematik etabliert und unterstützt insbesondere die Produktteams bei der Validierung der Nutzeranforderungen. Dafür wurde ein klar strukturierter Jira-Prozess mit den Produktteams und den ART-Leads erarbeitet, der bereits 2023 sehr erfolgreich etabliert werden konnte. Insgesamt wurden mit den Produktteams und anderen Bereichen der gematik 17 Projekte abgeschlossen (vom ersten Briefing über die Erarbeitung eines Instrumentariums wie Fragebogen oder Leitfaden bis zur Durchführung, Auswertung und Aufbereitung der Ergebnisse). Zur Unterstützung dieser Prozesse wurden zwei Ausschreibungen einerseits für externe Panel-Dienstleistung und andererseits für ein Befragungstool mit Panelfunktion erfolgreich abgeschlossen.

Die Etablierung von zwei Modellregionen war ein zentrales Unternehmensziel, was wir 2023 erreichen konnten: Im Frühjahr 2023 wurde für die TI-Modellregion (TIMO) Hamburg der Zuschlag erteilt. Nach der Aufbauphase über den Sommer konnte im Herbst 2023 eine erste sogenannte Basispilotierung gestartet werden, in der die bereits auf dem Markt verfügbaren Anwendungen und Dienste auf Herz und Nieren geprüft werden konnten. Bereits während der Feldphase konnten Ergebnisse für die Weiterentwicklung des TI-Scores genutzt werden. Weitere Ergebnisse werden im Frühjahr 2024 mit den Produktteams geteilt und sollen für Releases genutzt werden. Aus dieser ersten Pilotierung konnten sehr viele Erkenntnisse sowohl intern als auch in der Zusammenarbeit mit der TIMO gewonnen werden. Daraus konnten in der gematik neue Prozesse etabliert werden. Weiter konnte im September 2023 der Zuschlag für die TIMO Franken erteilt werden. Nach der Aufbauphase hat hier Mitte Februar 2024 ebenfalls die Basispilotierung begonnen.

Der Bereich Core Infrastructure fokussierte sich in 2023 auf die weitere Stabilisierung der zentralen Produkte und Dienste. So wurden kontinuierlich Maßnahmen identifiziert und umgesetzt, die die Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit des Betriebs erhöhen. Im Fokus lag dabei die Stabilisierung des zukünftigen E-Rezept-Betriebs. Durch die Umsetzung konkreter Anpassungen bezüglich des Einlösen von E-Rezepten mittels eGK konnte eine Verbesserung der bestehenden Fehlerquote auf von 2,5 % auf 0,18 % erreicht werden. Darüber hinaus hat das Team Core Infrastructure bei der Fertigstellung der ePA-Spezifikation unterstützt und konnte in einem mehrstufigen Proof-of-Concept die Etablierung eines cloudbasierten Anschlusstypes in der Referenzumgebung realisieren. Hierdurch wurden wertvolle Erfahrungen gesammelt, die bei der weiteren technischen Ausgestaltung auf dem Weg zur TI 2.0 hilfreich sind.

Im Bereich Operations lag der Fokus für das Geschäftsjahr 2023 zum einen auf der weiteren Stabilisierung des laufenden Online-Produktivbetriebs der TI bei gleichzeitigem Hochlauf der bestehenden Anwendungen - insbesondere bei der Anwendung "Kommunikation im Medizinwesen (KIM)" als auch in der Vorbereitung auf den verpflichtenden Start des elektronischen Rezepts ab dem 01.01.2024.

Die Anzahl der betrieblichen Änderungen über alle Betriebsumgebungen (Referenz-, Test- und Produktivumgebung) konnten trotz deutlich mehr TI-Teilnehmern (101 Anbieter/Hersteller [Stand 31.12.2023]) durch Optimierungen ungefähr gleich gehalten werden (4.428 Changes in 2023 gegenüber 3852 Changes in 2022), um Risiken für die Betriebsstabilität bei gleichzeitiger Weiterentwicklung der TI zu minimieren. Leider ist die Anzahl an Störungen in 2023 gestiegen (von 425 in 2022 um 181 auf 606 in 2023).

Ergänzend zu den regelhaften betriebsstabilisierenden Optimierungen wurden in 2023 weitere Maßnahmen im Zuge des gesetzlich verpflichtenden Starts des E-Rezepts vorgenommen, in dem im zweiten Halbjahr 2023 bei allen Dienstleistern, die für den E-Rezept-Betrieb beitragen (7 Anbieter/Dienstleister), Audits zu betrieblichen Aspekten durchgeführt wurden. In diesem Zuge wurden Maßnahmen identifiziert und bis zum 31.12.2023 umgesetzt.

Außenkommunikativ war das Betriebsforum 2023 sicherlich ein Highlight, zu dem alle Anbieter und Dienstleister der TI eingeladen worden sind (ca. 150 Teilnehmer) und Vertreter des Bereichs zu einzelnen Punkten der TI Vorträge gehalten haben. Es konnte noch einmal die hohe Relevanz des "TI-Betriebs" herausgestellt werden.

In 2023 begleitete die gematik die fachlichen Diskussionen zum Aufbau eines Europäischen Gesundheitsraum u.a. im EU-Projekt Towards European Health Data Space (TEHDAS). Dessen Ziel ist die Konzeption eines grenzüberschreitenden Austauschs von Patientendaten für die Forschung innerhalb Europas. Die gematik beobachtete die Fortschritte des EU-Projekt PATHED, welches eine Patientenkurzakte in Form eines Wallets pilotieren wird. Die gematik bewarb sich erfolgreich für eine Mitarbeit am EU-Projekt Xt-EHR, welches die Ausgestaltung des Europäischen Gesundheitsdatenraums für Primärversorgung zum Ziel hat, sowie für eine EU-Förderung zur Einführung des grenzüberschreitenden E-Rezeptes. Die Analyse und das Monitoring verschiedener EU-Gesetzgebungsprozesse für den kontinuierlichen Austausch mit dem BMG sowie für die fachliche Einordnung der Inhalte und dessen mögliche Relevanz für die gematik wurde fortgesetzt und ausgebaut.

Am Jahresende 2023 beschäftigte die gematik 437 Mitarbeitende. Das sind 39 Mitarbeitende mehr als zum Ende des Jahres 2022. Darüber hinaus waren in der gematik zum Jahresende 35 Studierende beschäftigt (7 weniger im Vergleich zum Vorjahr).

III. Lage

Ertragslage

2023 2022 Veränderungen zum Vorjahr
TEUR % TEUR % TEUR
1. Rohergebnis -39.929 -41,8% -35.065 -40,2% -4.864
2. Personalaufwendungen -41.070 -43,0% -35.886 -41,2% -5.184
0
3. Abschreibungen -1.234 -1,3% -1.635 -1,9% 401
0
4. sonstige betriebliche Aufwendungen -13.405 -14,0% -14.660 -16,8% 1.255
5. Betriebsergebnis -95.638 -100,1% -87.247 -100,1% -8.391
0
6. Zinsergebnis 120 0,1% 121 0,1% -1
0
7. Jahresfehlbetrag -95.518 -100,0% -87.126 -100,0% -8.393

Das negative Rohergebnis in Höhe von TEUR 39.929 erhöht sich um TEUR 4.864 im Vergleich zum Vorjahr.

Dabei haben sich Umsatzerlöse und sonstige betriebliche Erträge (TEUR 8.854) gegenüber dem Vorjahr um TEUR 2.718 erhöht. Neben Zulassungsgebühren und Entgelten für Testkarten und Serviceprodukte enthalten die Umsätze Erstattungen für Aufwendungen für das Projekt "DEMIS". Die Abweichung zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus den gestiegenen Umsätzen aus Erstattungen für DEMIS (TEUR 2.623), da das Aufgabenspektrum und damit verbunden auch die Kosten angestiegen sind.

Der im Rohergebnis enthaltene Aufwand für bezogene Fremdleistungen und Waren (TEUR 48.783) hat sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 7.583 erhöht. Die wesentliche Erhöhung resultiert aus den initialen Entwicklungskosten für den Federation Master (TEUR 1.696), Modellregionen (TEUR 1.040) den Auth-Server des E-Rezepts (TEUR 1.041), den Abruf eRX in Apotheke mit eGK (VSDM++) (TEUR 473), die TI-M - Referenzimplementierung (TEUR 384), die Umsetzung der Mehrfachableitung des SGD (TEUR 368), SMC- B/HBA KTR-PKV und DiGA (TEUR 328), der E-Rezept FHIR Profile (TEUR 297). Die Aufwendungen für Arbeitnehmerüberlassung (ANÜs) (TEUR 7.807) sind vor allem durch den größeren Umfang der geforderten Funktionalitäten und benötigten Unterstützungsleistungen für DEMIS um TEUR 713 gestiegen. Diese Kosten wurden durch das RKI erstattet.

Die Erhöhung der Personalaufwendungen im Jahr 2023 von TEUR 5.184 zum Vorjahr sind im Wesentlichen auf das personelle Wachstum der gematik zurückzuführen. Die Anzahl der Full Time Equivalent (FTE) lagen zum 31.12.2023 mit 419,9 FTE um 36,3 FTE höher als im Vorjahr.

Die Abschreibungen (TEUR 1.234) liegen um TEUR 401 unter dem Vorjahresniveau.

Die Verringerung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen (TEUR 13.405) um TEUR 1.255 im Vergleich zum Vorjahr ergeben sich im Wesentlichen aus geringeren Kosten für Werbung (TEUR -867), Rechtsberatung (TEUR -591) und Kosten für Personalbeschaffung (-148). Die geringeren Kosten für Werbung resultieren vor allem aus diversen begleitenden Kommunikationsmaßnahmen, die nicht umgesetzt werden konnten, u. a. zu den Themen TI-Messenger und TI-Gateway. Beide Schwerpunktthemen für die externe Kommunikation/Produktkommunikation kamen aufgrund von Produktverschiebungen nicht zum Tragen. Bei den Rechtsberatungskosten fielen gegenüber 2022 geringere Beratungskosten für markenrechtliche Sachverhalte (bspw. für E-Rezept) sowie Beratungsleistungen zu datenschutzrechtlichen Aspekten an.

Die geringeren Zinserträge resultieren aus dem Abbau der Liquidität im Vergleich zum Vorjahr um 7,2 % im Jahresdurchschnitt.

Finanzlage

Die Finanzlage der gematik ist stabil und das Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen.

2023 2022
TEUR TEUR
A. Laufende Geschäftstätigkeit
Jahresergebnis -95.518 -87.126
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 1.234 1.635
Veränderung der langfristigen Rückstellungen und sonstigen Verbindlichkeiten 249 -87
Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 10 23
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge -439 -725
Cash Earnings -94.464 -86.279
Veränderungen der kurzfristigen Rückstellungen 727 134
Veränderung der Forderungen und anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 570 209
Veränderung der Verbindlichkeiten sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -2.749 -2.133
Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit -95.917 -88.069
B. Investitionstätigkeit
Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen -1.142 -1.104
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -1.142 -1.104
C. Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen der Gesellschafter in die Kapitalrücklage 86.910 66.218
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 86.910 66.218
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds -10.149 -22.955
Finanzmittelfonds am Anfang des Geschäftsjahres 38.645 61.599
Finanzmittelfonds am Ende des Geschäftsjahres 28.496 38.645
Zusammensetzung des Finanzmittelfonds am Ende des Geschäftsjahres
Liquide Mittel 28.496 38.645

Die Finanzierung der gematik erfolgt im Wesentlichen durch Zahlungen gemäß den Vorgaben des § 316 Abs. 1 SGB V. Die Erhöhung der Einzahlung in die Kapitalrücklage (TEUR +20.692) gegenüber 2022 resultiert aus den gestiegenen gesetzlichen Aufgaben und daraus resultierenden Ausgaben und entspricht dem budgetierten Finanzmittelbedarf für 2023 und der beschlossenen Zuzahlung im Rahmen der Unternehmensplanung 2023 in Höhe von TEUR 86.910.

Die gematik verfügte zum 31. Dezember 2023 über liquide Mittel in Höhe von TEUR 28.496.

Vermögens- und Kapitalstruktur

31.12.2023 31.12.2022 Veränderungen zum Vorjahr
TEUR % TEUR % TEUR
AKTIVA
Immaterielle Vermögensgegenstände 1.363 3,6% 1.586 3,3% -223
Sachanlagen 1.735 4,6% 1.614 3,3% 121
lang- und mittelfristig gebundenes Vermögen 3.097 8,2% 3.200 6,6% -102
Vorräte 218 0,6% 214 0,4% 3
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.175 11,0% 5.297 10,9% -1.121
Rechnungsabgrenzungsposten 1.988 5,2% 1.375 2,8% 613
Liquide Mittel 28.496 75,0% 38.645 79,3% -10.149
kurzfristig gebundenes Vermögen 34.876 91,8% 45.530 93,4% -10.654
Bilanzsumme 37.974 100,0% 48.730 100,0% -10.756
PASSIVA
Gezeichnetes Kapital 1.000 2,6% 1.000 2,1% 0
Kapitalrücklage 994.753 2619,6% 907.843 1863,0% 86.910
Verlustvortrag -873.991 -2301,6% -786.865 -1614,8% -87.126
Jahresergebnis -95.518 -251,5% -87.126 -178,8% -8.393
Eigenkapital 26.243 69,1% 34.852 71,5% -8.608
Sonstige Rückstellungen 189 0,5% 246 0,5% -57
Sonstige Verbindlichkeiten 362 1,0% 56 0,1% 306
lang- und mittelfristiges Fremdkapital 551 1,5% 302 0,6% 249
Sonstige Rückstellungen 8.713 22,9% 8.954 18,4% -241
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.699 4,5% 3.993 8,2% -2.293
Sonstige Verbindlichkeiten 767 2,0% 630 1,3% 137
kurzfristiges Fremdkapital 11.180 29,4% 13.576 27,9% -2.397
Bilanzsumme 37.974 100,0% 48.730 100,0% -10.756

Die Aktiva sind im Wesentlichen geprägt von den liquiden Mitteln (TEUR 28.496). Die Reduzierung der liquiden Mittel zum Vorjahr (TEUR -10.149) wurde durch eine bedarfsgerechtere Unternehmensplanung sowie der Beschleunigung des Rechnungsumlaufs erreicht.

Die Passiva sinken im Wesentlichen dadurch, dass das Jahresergebnis (TEUR -95.518) die Zahlung für 2023 laut § 316 Abs. 2 SGB V in die Kapitalrücklage (TEUR 86.910) übersteigt. Die sonstigen Rückstellungen und sonstige Verbindlichkeiten sind im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 137 gestiegen. Der wesentliche Anstieg ist durch die Vorfinanzierung des Projektes PATHED (Enabling Patient Acces to their Health Data) (TEUR 332) begründet. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sinken gegenüber dem Vorjahr um TEUR 2.622, da die Prozesse zur Zahlung offener Posten zum Jahresende verbessert wurden.

IV. Finanzielle Leistungsindikatoren

Zur weiteren Beurteilung des Geschäftsergebnisses der gematik werden folgende Kennzahlen herangezogen:

TEUR 31.12.2023 31.12.2022
Ausgewählte GuV- und Bilanzposten
Liquide Mittel 28.496 38.645
Umsatzerlöse 7.719 4.937
Fremdleistungen 40.882 34.115
Externe Berater 7.807 7.094
Kennzahlen
Eigenkapitalquote 69,1 % 71,5 %
Verhältnis Material-/ Gesamtaufwand 46,7 % 44,1 %
Verhältnis Personal-/ Gesamtaufwand 39,3 % 38,4 %
Verhältnis sbA * / Gesamtaufwand 12,8 % 15,7 %
Mitarbeiter ** weiblich 156 147
Mitarbeiter ** männlich 316 293
Frauenquote 33,1 % 33,3 %
Mitarbeiter FTE *** Gesamt 419,9 383,6
Fluktuationsquote 12,2 % 10,8 %
Krankenquote 4,5 % 5,2 %

* sbA: sonstige betriebliche Aufwendungen
** Mitarbeiteranzahl (inkl. Werkstudenten und zur Ausbildung Beschäftigte, sowie ruhende Arbeitsverhältnisse)
*** Stichtagswerte (ohne Werkstudenten, inkl. ruhende Arbeitsverhältnisse)

V. Gesamtaussage

Die wirtschaftliche Lage der gematik kann insgesamt als stabil bezeichnet werden.

C. Prognosebericht

Für das Jahr 2024 und 2025 wurden durch den Gesetzgeber wesentliche für die gematik handlungsleitende Termine festgesetzt, auf deren Erreichung die gematik ihre Aktivitäten ausrichtet. Zusätzlich kommen für 2024 weiterhin Effekte der Laufzeit der Telematikinfrastruktur zum Tragen, die Aktivitäten der gematik erfordern. Zu diesen wesentlichen Aspekten zählen u.a. die folgenden Punkte.

Versorgungsanwendungen:

• 01.03.2024 § 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 SGB V: die Spezifikationen der gematik zur elektronischen Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen werden veröffentlicht.
• 18.03.2024 Starttermin für das Zentrale Organspenderegister (OGR) zur allgemeinen Nutzung im Feld
• 31.03.2024 DEMIS-Meldeportal - Ablösung des IBM KomfortClient durch den gematik Authenticator als Authentifizierungsmittel im Krankenhaus
• 01.04.2024 Optionale Integration der E-Rezept Funktionalitäten in der ePA App
• 01.07.2024 Starttermin für das Implantateregister
• 01.10.2024 Start des Elektronischen Medikationsplans als Online-Anwendung
• 01.10.2024 Start der Elektronischen Patientenkurzakte als Online-Anwendung
• 01.10.2024 § 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 SGB V: die Spezifikationen der gematik zur elektronischen Verordnung von häuslicher Krankenpflege nach §37 sowie außerklinischer Intensivpflege nach § 37c werden veröffentlicht
• In 2024 Erweiterung um Meldepflichten gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 1a IfSG (Schnittstelle und DEMIS-Meldeportal)
• In 2024 Erreichbarkeit des DEMIS-Meldeportals über das Internet und Authentifizierung über OZG (z.B. BundID) für Meldepflichtige außerhalb der Telematik-infrastruktur
• In 2024 Einbindung der Meldungen zur Integrierten Genomischen Surveillance (IGS)
• In 2024 Erweiterung um Meldepflichten gemäß § 7 Abs. 3 sowie § 7 Abs. 4 IfSG
• 01.01.2025 Gesetzlicher Termin zur Produktivsetzung der nicht-verpflichtenden Nutzung der E-Rechnung (§ 359a Abs. 6 SGB V)
• 01.01.2025 § 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 16 SGB V: Die Spezifikationen der gematik zur elektronischen Verordnung von Verordnungen von Heilmitteln, Verordnungen von Hilfsmitteln, Verordnungen von Verbandmitteln nach § 31 Abs. 1 Satz 1, Verordnungen von Harn- und Blutteststreifen nach § 31 Abs. 1 Satz 1, Verordnungen von Medizinprodukten nach § 31 Abs. 1 sowie Verordnungen von bilanzierten Diäten zur enteralen Ernährung nach § 31 Abs. 5 werden veröffentlicht.
• 01.01.2025 § 360 Abs. 4 SGB V: Verpflichtende Verwendung elektronischer Verordnungen von digitalen Gesundheitsanwendungen durch Vertragsärzte
• 15.01.2025 Bundesweiter Start der ePA für Alle (ePA 3.0)
• 01.07.2025 § 360 Abs. 2 SGB V: Verpflichtende Verwendung elektronischer Verordnungen von Betäubungsmitteln und von Arzneimitteln nach § 3a Abs. 1 Satz 1 der Arzneimittelverschreibungsverordnung durch Vertragsärzte
• 15.07.2025 2. Stufe der ePA (ePA 3.1) für alle mit Datenausleitung zu Forschungszwecken, datenbasierten eMP und AMTS relevanten Zusatzinformationen

Basisdienste der TI:

• 01.01.2025 § 340 Abs. 6 und 7 SGB V: den Leistungserbringern sind kartenlose Identitäten bereitzustellen
. 20.05.2024 Ende der Basis-Pilotierung in der Modellregion Franken
• Mitte 2024 Start der Pilotierung des TI-Messenger in der Modellregion Hamburg
• 01.01.2025 §§ 387-388 SGB V: Erfordernis einer Konformitätsbewertung (KOB) von Primärsystemen durch das Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen (KIG)
• 01.01.2025 § 340 Abs. 6 und 7 SGB V: den Leistungserbringerinstitutionen sind kartenlose Identitäten bereitzustellen
• 01.01.2025 § 360 Abs. 12 SGB V: Die Voraussetzungen sind zu schaffen, dass Versicherte (zum Zweck des grenzüberschreitenden Austauschs von Daten der elektronischen Verordnung, nach vorheriger Einwilligung in die Nutzung des Übermittlungsverfahrens und technischer Freigabe zum Zeitpunkt der Einlösung der Verordnung bei dem nach dem Recht des jeweiligen anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union zum Zugriff berechtigten Leistungserbringer) Daten elektronischer Verordnungen für Arzneimittel der nationalen eHealth- Kontaktstelle übermitteln können.
• 01.01.2025 § 385 SGB V: Start der Aufgabe des KIGs zur Bedarfsidentifizierung, Priorisierung, eigenständigen Entwicklung, Beauftragung, Empfehlung und Veröffentlichung von technischen, semantischen und syntaktischen Standards, Profile, Leitfäden, Informationsmodellen, Referenzarchitekturen und Softwarekomponenten
• 01.01.2025 § 385 SGB V: Start der Aufgabe des KIGs zur Kompetenzbildung, Öffentlichkeitsarbeit, Durchführung einheitlicher Kommentierungs- und Stellungnahmeverfahren, Einrichtung einer Beschwerdestelle Unterstützung der Bundesregierung im Rahmen von Vorhaben und Gremien zur Förderung der Interoperabilität im Gesundheitswesen sowie zur Veröffentlichung der Information über das Vorhandensein eines C5-Testats für Cloud-Systeme auf Antrag
• 01.01.2025 §§ 65c, 355, 372, 385 SGB V: Start der Möglichkeit zur Beauftragung von KBV, KZBV Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister und Dritten durch das KIG mit der Erstellung/Fortschreibung von Spezifikationen
• 01.01.2025 § 385 Abs. 8 SGB V: Start der Möglichkeit zur Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen auf Antrag durch das KIG

Die aus den aktuellen Gesetzen resultierenden neuen Aufgaben der gematik begründen ein kontinuierliches Wachstum, dass sich auch im Jahr 2024 fortsetzen wird und zu höheren Personalbedarfen führt. Die Personalplanung 2024 basiert auf durchschnittlich 462 FTE (Vorjahresplan 411 FTE) und einem Budget für Aufwendungen für Arbeitsnehmerüberlassung (ANÜs) in Höhe von TEUR 7.807 (Vorjahr TEUR 7.094). Der Jahresfehlbetrag der Unternehmensplanung 2024 beträgt 120.455 TEUR.

D. Chancen- und Risikobericht

I. Risikobericht

Die Geschäftsführung stellt eine regelmäßige, zeitnahe und umfassende Informationsversorgung der Gesellschafter und des Verwaltungsausschusses zu allen für das Unternehmen relevanten Fragen der Planung, Geschäftsentwicklung, Unternehmens- und Risikolage sowie der Compliance inklusive der Korruptionsprävention sicher.

Das Risikomanagementsystem des Unternehmens wird kontinuierlich weiterentwickelt und auf ein vereinheitlichtes Berichtswesen ausgerichtet. Dafür erforderliche Schritte sind in 2023 erfolgt und werden in 2024 weitergeführt.

1. Umfeld- und branchenspezifische Risiken

Die gematik ist aufgrund ihres gesetzlichen Auftrages und des Gegenstandes ihrer Leistungen keinen allgemeinen Absatzrisiken ausgesetzt.

Für die dezentralen Komponenten Konnektor, Karten und Kartenterminal liegen mit Blick auf die TI Risiken wegen der Abhängigkeit von wenigen Marktteilnehmern mit jeweils hohen Marktanteilen vor. Aufgrund des zu berücksichtigenden hohen Interoperabilitäts- und Sicherheitsniveaus der TI werden neue Marktteilnehmer, insbesondere bei Kartenterminals und Chipkarten, derzeit mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erwartet.

Aufgrund der Marktstruktur und der Spezialisierung der dezentralen Komponenten der TI erfordert die Weiterentwicklung und die operative Bereitstellung dieser Komponenten hohen Entwicklungs- und Abstimmungsaufwand. Daraus ergeben sich Risiken hinsichtlich der Verfügbarkeit neuer Produkttypversionen als auch erforderlicher Updates für die im Feld befindlichen Komponenten sowie beim Kartenterminal in Bezug auf die Verfügbarkeit. Es ergeben sich bei einzelnen Komponenten Auswirkungen aufgrund der begrenzten Nutzungsdauer der Sicherheitszertifikate. Hierzu wurden, insbesondere beim Konnektor, neben dem Hardwareaustausch, die Rahmenbedingungen einer Laufzeitverlängerung geschaffen, wobei diese noch nicht bei allen Marktteilnehmern umgesetzt ist. Beim Kartenterminal erfolgten Anwenderinformationen zum Zertifikatsablauf über die Standesorganisationen. Darüber hinaus sind Weiterentwicklungen, wie das TI-Gateway, welches einen alternativen Zugang zur TI darstellt, in Vorbereitung.

Die etablierte Zusammenarbeit mit den Komponentenherstellern wird weitergeführt, z.B. mittels regelmäßiger Austauschformate oder frühzeitiger Bereitstellung von Testmöglichkeiten unter Referenzbedingungen. Gleiches gilt für die Einbindung der Industrie, im Rahmen des Spezifikationsprozesses oder der Neuausrichtung der Prozesse im Zulassungsverfahren, was insbesondere bei den in Vorbereitung befindlichen alternativen Zugangswegen tragen wird.

Für den flächendeckenden Einsatz der TI-Anwendungen wird eine hohe Nutzerakzeptanz vorausgesetzt. Für eine sichere Identifizierungs- und Authentifizierung in der TI werden elektronische Identitäten mit föderierten IDPs etabliert. Dies setzt Komfortabilität und Praktikabilität der Authentifizierungsverfahren voraus.

Bei der Authentisierung für die Nutzung der Versichertenidentitäten (föderierte IDP) besteht kein Einvernehmen mit BfDI und BSI für eine einheitliche, komfortable Anmeldung (Single-Sign-On) in den TI-Anwendungen. Weiter hängt die Möglichkeit der Nutzung biometrischer Sensoren in Smartphones von Rahmenbedingungen ab, die durch das BSI vorgegeben werden. In Folge führt das dazu, dass die verfügbare Lösung negative Auswirkungen auf die Nutzerakzeptanz haben könnte.

Der daraus insgesamt resultierende Schaden, aufgrund sinkender Nutzerakzeptanz, ist als hoch einzuordnen. Bei der E-Rezept App werden von Drittanbietern Möglichkeiten mit erheblich einfacherer Nutzung angeboten werden, woraus sich das Risiko ergibt, dass die gematik E-Rezept App durch erheblich weniger Teilnehmer verwendet wird. Darüber hinaus ist für das E-Rezept die Möglichkeit geschaffen worden, dies mittels eGK in der Apotheke einzulösen. Aufgrund der geringen Nutzerakzeptanz bestehender Identifikationsverfahren besteht das Risiko, dass eine Steigerung der Nutzerakzeptanz im Kontext der Digitalisierung nicht im erforderlichen Umfang erfolgt. Die gematik unterstützt, nach § 336 SGB V, hierbei die Festlegung der technischen Vorgaben zum Identifizierungsverfahren im Benehmen mit BSI und BfDI.

Die Unterstützung der medizinischen Anwendungen der TI erfordert sowohl Anpassungen an den Praxisverwaltungssystemen, Krankenhausinformationssystemen und Apothekensystemen als auch adressatengerechte Informationen über Nutzung und Zusammenwirken der jeweiligen Anwendungen bzw. deren Funktionsumfang. Die Änderungen in diesen Systemen sind durch die jeweiligen Hersteller umzusetzen. Neben der zeitlichen Verfügbarkeit dieser Anpassungen sind auch fehlerfreie Implementierungen zwingend erforderlich. Es ergeben sich Abhängigkeiten auf die zeitliche Verfügbarkeit der medizinischen Anwendungen bzw. des vollen Funktionsumfanges dieser Anwendungen.

Bei der ePA für alle ist darüber hinaus die Implementierung von Lösungen zum Schutz vor Schadprogrammen in den Umgebungen der Krankenhäuser erforderlich, um entsprechenden Risiken in diesem Sektor Rechnung zu tragen, die einer flächendeckenden Nutzung in den Krankenhäusern entgegenstehen. Die gematik unterstützt bei der Lösungsfindung.

Aufgrund von für Endanwender nicht transparenten Zusammenhängen oder nicht verfügbaren Anwendungsfeatures können unnötige Fehlersuchen oder erhöhter Abstimmungsaufwand für verschiedenste Beteiligte resultieren. Dadurch entstehen realistische Risiken in Bezug auf eine negative Entwicklung der Nutzerakzeptanz von TI-Anwendungen.

Der Austausch und die Kommunikation mit den Herstellern der Softwaresysteme wurde in 2023 fortgeführt, um diese bei der Entwicklung der erforderlichen Systemänderungen zu unterstützen, zum Beispiel durch regelmäßige Abstimmungsmöglichkeiten, Schaffung von Validierungs-, Testmöglichkeiten und Simulatoren sowie spezielle Veranstaltungsformate, wie z.B. Konnektathons, die auf ein dediziertes Produkt zugeschnitten sind. Weiter sind Maßnahmen zur Einbindung von Standesorganisationen oder Verbänden, bspw. dem Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) erfolgt, um über diese Einbindung die Informationslage der Anwender zu verbessern.

Für die Bereitstellung der ePA für alle durch die gesetzlichen Krankenversicherungen sind, aufgrund der Rahmenbedingungen für die Bereitstellung (Opt-Out) sowie funktionaler Änderungen, Auswirkungen auf die Nutzerakzeptanz möglich. Es ist eine ausreichende Aufklärung von Versicherten, sowohl zu den grundsätzlichen als auch zu den technischen Rahmenbedingungen, erforderlich. Diese Aufklärung erfolgt durch die gesetzlichen Krankenversicherungen, die die elektronische Patientenakte bereitstellen.

2. Leistungswirtschaftliche Risiken

Die erfolgreiche Durchführung der Projekte hängt maßgeblich von stabilen Rahmenbedingungen ab. Wie die Erfahrungen aus den Vorjahren zeigen, können sich aufgrund der erforderlichen Dynamik der Digitalisierung des Gesundheitswesens Implikationen auf die bisherigen Festlegungen des Aufgabenspektrums der gematik ergeben. Mögliche Risiken können sich im Rahmen der Produktentwicklung und Inbetriebnahme ergeben, die jeweils systematisch zu bewerten und zu verfolgen sind.

Darüber hinaus wird durch den weiteren Aufbau der TI und der Anzahl der Anwendungen die Komplexität der Betriebskoordination erhöht, woraus betriebliche Risiken resultieren können. Zum Entgegenwirken erfolgt die Optimierung bei der Durchführung betrieblicher Änderungen, Ausweitung von Supportintensität und Störungsprävention. Weiter erfolgt der fortlaufende Ausbau von Sicherheitsmaßnahmen (übergreifende und revolvierende Sicherheitsanalysen), um Sicherheitsrisiken der Produkte entgegenzuwirken.

Die Visibilität der gematik als kritische Infrastruktur in der Öffentlichkeit, insbesondere durch die steigenden Nutzerzahlen der TI-Anwendungen, führt zu einem grundsätzlich erhöhten Cyberangriffsrisiko für die gematik und die Anwendungen und Dienste der TI. Um möglichen Schäden entgegenzuwirken, werden die Aktivitäten im Bereich Cybersicherheit und Business Continuity ausgebaut. Es erfolgen Überprüfungen und Aktualisierungen von Maßnahmen zur Cyberabwehr und dem Notfallmanagement.

Die zeitgerechte Deckung des notwendigen Personalbedarfs ist nicht immer ohne weiteres möglich. Hier ergeben sich bei Verzögerungen Risiken für die Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Das kann sich verlangsamend auf die Entwicklung und Realisierung der vorgegebenen Ziele der gematik auswirken. Neben unternehmensinterner Entwicklung von Kompetenzen werden die Recruitingwerkzeuge weiter ausgebaut und die Wirkung der Werkzeuge kontinuierlich überprüft. Dazu gehört auch die Ausweitung der Mitarbeitersuche deutschlandweit, um die Möglichkeiten auf dem angespannten Arbeitsmarkt bestmöglich zu nutzen.

3. Finanzwirtschaftliche Risiken

Das Finanzmanagement der gematik hat die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art zum Ziel. Die gematik verfolgt beim Management von Finanzanlagen eine konservative Anlagestrategie gemäß Anlagenrichtlinie.

Die Zinspolitik der europäischen Zentralbank in 2023 führte dazu, dass Zinsen für Tagesgelder gegenüber 2022 weiter angestiegen sind. Dies wurde in der Allokation der Liquidität berücksichtigt.

Die Finanzierung der gematik ist durch gesetzliche Regelungen abgesichert. Es sind keine wesentlichen Risiken erkennbar. Zur Absicherung gegen ein Liquiditätsrisiko wird ein Liquiditätsforecast erstellt und fortlaufend aktualisiert, der einen Überblick über die zu erwartenden Zahlungsaus- und -eingänge bietet.

II. Chancenbericht

Der Gesetzgeber hat der gematik eine Vielzahl an Aufgaben zugewiesen. Als nationales Kompetenzzentrum gestaltet und füllt die gematik diese Rolle aktiv aus.

Die medizinische Versorgung der Bevölkerung soll durch digitale Gesundheitsanwendungen erleichtert, verbessert und aufrechterhalten werden. Im Fokus stehen in 2024 dabei die Weiterentwicklungen:

Der Funktionsumfang des E-Rezeptes wird erweitert, um breitere Nutzungsmöglichkeiten zu schaffen. So werden Verordnungen um BtM- und T-Rezepte sowie Ad-Hoc Autorisierungen erweitert werden.

Mit der ePA für alle wird die gematik einen wichtigen Baustein für eine zeitgemäße, hochwertige und sichere Gesundheitsversorgung liefern. Denn eine ePA befähigt den Versicherten zu einem souveränen Umgang mit seinen Gesundheitsdaten. Er bestimmt, wer welche Daten lesen darf. Die ePA ist der bisher fehlende Knotenpunkt des komplexen Gesundheitssystems - sicher und in den Händen des Versicherten.

Die für die Versicherten konzipierten Funktionen der ePA werden um weitere Funktionen wie der Einbindung des TI-Messengers und der Anbindung des Organspenderegisters erweitert.

Darüber hinaus werden fokussiert:

Die Umsetzung der Gesundheits-ID zur Anbindung von E-Rezept, ePA, und TI- Messenger sowie dem Apotheken-Ident.

Anbindung weiterer Nutzergruppen wie Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen sowie weiterer Institutionen wie Gesundheitshandwerke, Ernährungsberatung und zahntechnischer Labore.

Die Herausforderungen und Chancen im Kontext der TI 2.0 sind:

Mit der TI 2.0 haben die gematik und ihre Gesellschafter im September 2021 einen Modernisierungsanspruch formuliert, der zu einer deutlichen Verbesserung der Leistungsmerkmale der TI und damit der Gesundheitsversorgung in Deutschland führen soll. Sie dient als Nordstern für eine zukunftsfähige Ausrichtung der TI, die mit neuen Design-Prinzipien heute bestehende technisch bedingte Hürden überwinden soll. Im Vordergrund steht dabei, die Qualität der Versorgung durch Nutzung digitaler Dienste zu verbessern, die Effizienz von Versorgungs- und Verwaltungsprozessen zu steigern und die Souveränität der Bürger bzw. Patienten zu stärken.

Wesentliche Handlungsfelder sind die Einführung digitaler Identitäten, der mögliche deutlich einfachere Zugang zur TI sowie eine moderne Sicherheitsarchitektur. Der Weg zur TI 2.0 wird dabei durch schrittweise Umstellung und Leistungsverbesserungen erfolgen - immer mit klarem Nutzerversprechen. Beispielsweise sind ab 2024 digitale Identitäten für Versicherte verfügbar, was die zunehmende Alternative zu den Kartenlösungen für den Zugang zu digitalen Anwendungen darstellt.

Mit dem TI-Gateway ist eine Alternative zur bisherigen Ein-Box-Konnektorlösung geschaffen worden. Leistungserbringer erhalten damit einen einfacheren Zugang zur TI als Service-Angebot durch geprüfte Anbieter. Weitere Optimierungsschritte sind geplant.

Der weitere stufenweise Ausbau zur TI 2.0 ist ambitioniert. Bis 2025 soll eine Nutzenbilanz für die digitale Gesundheitsversorgung in Deutschland gezogen werden können. Dabei wird es wichtig sein, dass Nutzende wirkliche Entlastungen bzw. spürbare Verbesserungen in den täglichen Arbeitsabläufen erfahren. Die dafür notwendigen technologischen, prozessualen, organisatorischen und rechtlichen Veränderungen müssen dazu kontextindividuell betrachtet werden. Die Komplexität des Vorhabens TI 2.0 ist dabei nur mit einer konstruktiven Zusammenarbeit aller Beteiligten zu bewältigen.

III. Gesamtaussage

Digitalisierung ist kein Selbstzweck. Sie muss den Nutzerinnen und Nutzern einen Mehrwert bieten. Die Entwicklung digitaler Anwendungen muss deshalb im engen Austausch mit den Menschen passieren, die die Anwendungen am Ende einsetzen. Auch im Jahr 2023 hat die gematik diese Grundvoraussetzung noch stärker in ihre Arbeit einfließen lassen. Die gematik hat sich weiter nach außen geöffnet und, beispielsweise im Vorfeld der Einführung des E-Rezepts oder auch bei der Konzeption der elektronischen Patientenakte mit Opt-out- Regelung (ePA für alle), verstärkt den Kontakt mit dem medizinischen Personal gesucht. Dessen Erfahrungen und Bedürfnisse aus dem Versorgungsalltag fließen noch besser in die digitalen Lösungen der gematik ein. Mit dem jährlichen gematik TI-Atlas wird das aktuelle Stimmungsbild zur Digitalisierung im Gesundheitswesen gezeigt. Entscheidender Meilenstein beim "Realitätscheck" der Anwendungen sind die beiden neu etablierten Modellregionen der gematik für digitale Gesundheit, die 2023 in Hamburg und Umgebung bzw. Franken ausgerufen wurden.

Auch 2023 wurde die Transparenzoffensive der gematik weiterverfolgt. Neu aufgenommen wurde die Europa-Karte der gematik. Hier werden Zahlen, Daten und Fakten zur ePA, zum E-Rezept und zur GesundheitsID, aber auch persönliche Statements und Erfahrungsvideos von Bürgerinnen und Bürgern aus anderen Ländern vorgestellt, um die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens im Vergleich mit dem Rest der EU besser einzuordnen.

Der TI-Score und das TI-Dashboard wurden um weitere Anwendungen ausgebaut. Im Dashboard werden beispielsweise die aktuellen Zahlen versendeter KIM-Nachrichten und eingelöster E-Rezepte zugänglich gemacht. Nicht zuletzt durch das seit Anfang 2023 digital stattfindende Antragsverfahren der Zahnärzte (EBZ) sind die KIM-Werte rasant angestiegen.

Während KIM breite Nutzung erfährt, wurde das Berichtsjahr zur Vorbereitung des E-Rezepts in der Regelversorgung ab 1.1.2024 genutzt. So konnten Arztpraxen schon deutlich vor dem Stichtag 1.1.2024 vom analogen auf das digitale Rezept umstellen. Die gematik hat mit anderen Partnern in Workshops mit den Systemanbietern Ärzten gezeigt, wie das funktioniert. Darüber hinaus wurden allen Beteiligten zahlreiche Infopakete und -veranstaltungen sowie Webseiten bereitgestellt, um sich auf die Nutzung der Anwendung vorzubereiten. Deutlich wurde bei denen, die das E-Rezept 2023 bereits anwendeten: Es funktioniert in der Praxis.

Im Dezember 2023 hat die gematik die Spezifikationen für die ePA für alle vorab veröffentlicht. Damit hat die nächste Phase in der Entwicklung der künftigen elektronischen Patientenakte begonnen, die die gematik im Jahr 2024 intensiv beschäftigen wird, bevor sie nach jetziger Planung 2025 eingeführt werden soll.

Ein Meilenstein konnte bei den digitalen Identitäten fürs Gesundheitswesen (Gesundheits- ID) erreicht werden, die eine zentrale Komponente der TI 2.0 sind: Im September 2023 konnte die erste GesundheitsID einer Krankenkasse zugelassen werden, so dass erste Versicherte Ende 2023 mit der Anwendung ihrer GesundheitsID starten konnten. Mit der GesundheitsID können sich Versicherte über ihr Smartphone in Apps wie das E-Rezept und die elektronische Patientenakte einloggen. Seit dem 1.1.2024 sind Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten die digitale Identität anzubieten. Die Nutzung ist für Versicherte freiwillig.

Die Liquiditätssituation verzeichnete im Geschäftsjahr 2023 eine stabile Entwicklung. Die Zahlungsfähigkeit war zu jeder Zeit gesichert.

Die Beurteilung der gegenwärtigen Risikosituation hat ergeben, dass keine den Fortbestand gefährdenden Risiken bestehen und künftige, den Fortbestand gefährdende Risiken gegenwärtig nicht erkennbar sind.

 

Berlin, den 31. März 2024

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die gematik GmbH, Berlin

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der gematik GmbH, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der gematik GmbH, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Verwaltungsausschusses für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt ha, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Berlin, 12. Juni 2024

RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Thorsten Sommerfeld, Wirtschaftsprüfer

Guido Sydow, Wirtschaftsprüfer

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

53 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.