Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 146190
Eingetragen
27.7.2016
Branche
Betrieb von Flughäfen und Landeplätzen für LuftfahrzeugeReparatur und Instandhaltung von zivilen Luft- und RaumfahrzeugenBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist: Qualitätsinspektion von Flugzeugen sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten.

Finanzübersicht

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Schenefeld
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Bennett Aviation GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 119,00 714,00
I. Sachanlagen 119,00 714,00
B. Umlaufvermögen 739.575,84 1.130.630,37
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 441.932,61 773.582,85
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 297.643,23 357.047,52
C. Rechnungsabgrenzungsposten 7.319,15 6.972,06
Summe Aktiva 747.013,99 1.138.316,43

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 588.310,03 848.511,64
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen 0,00 325.000,00
III. Bilanzgewinn 563.310,03 498.511,64
B. Rückstellungen 91.268,22 91.268,22
C. Verbindlichkeiten 67.435,74 198.536,57
Summe Passiva 747.013,99 1.138.316,43

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Bennett Aviation GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) zu beachten.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§§ 326, 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

1. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts Anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden, soweit dies den gesetzlichen Regelungen nicht entgegensteht. Wurden Posten verrechnet, ist dies im Folgenden angegeben.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §249HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des §250HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von §251HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

2. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein, wenn ein Vorjahr vorhanden ist. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

a) Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

b) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

c) Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Eventualverbindlichkeiten sind zum Bilanzstichtag nicht vorhanden.

d) Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

e) Währungsumrechnung

Soweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, so wurden diese zum Tageskurs umgerechnet.

II. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

1) Nach § 268 Abs. 2 HGB, ist das Anlagevermögen ausgehend von den ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufzuführen.

2) Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen (§ 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB) berücksichtigt.

3) Zum Bilanzstichtag existieren keine Forderungen an die Gesellschafter-Geschäftsführerin.

4) Pensionszusagen wurden nicht erteilt.

5) Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafter-Geschäftsführerin bestanden zum Bilanzstichtag keine.

6) Rückstellungen nach Art und Höhe sind ersichtlich. Insoweit eine Abzinsung erforderlich war, wurde diese gem. den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt.

7) Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i.S.von§251HGB sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert.

8) Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i.S. von §251HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

III. Ergänzende Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt.

Familienname Vorname Berufs-bezeichnung Vertretungs-befugnis
Bennett Gabriele Kauffrau Einzel

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Die Firma ist beim Amtsgericht Hamburg unter der HR-Nr.: B 146190 eingetragen.

Das gezeichnete Stammkapital beträgt am Bilanzstichtag EUR 25.000,00 und ist voll eingezahlt.

 

Hamburg, 06.11.2024

Gabriele Bennett
Geschäftsführerin

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 6.11.2024.

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