Oelmann
Elektronik GmbH
Springe
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
594.111,32 |
844.998,94 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
523.146,32 |
766.658,94 |
| II.
Sachanlagen |
70.815,00 |
78.190,00 |
| III.
Finanzanlagen |
150,00 |
150,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.684.785,98 |
1.847.530,59 |
| I.
Vorräte |
1.199.926,39 |
1.247.396,81 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
484.751,37 |
599.519,06 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
449.665,94 |
409.636,25 |
| davon
gegen Gesellschafter |
405.757,48 |
342.018,10 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
108,22 |
614,72 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
2.713,20 |
| Aktiva |
2.278.897,30 |
2.695.242,73 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
267.549,52 |
713.326,80 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
150.000,00 |
150.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
117.549,52 |
563.326,80 |
| davon
Gewinnvortrag |
563.326,80 |
542.823,24 |
| B.
Rückstellungen |
259.488,00 |
319.454,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.751.859,78 |
1.662.461,93 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.299.528,04 |
1.175.383,23 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
452.331,74 |
487.078,70 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
85.182,72 |
85.182,72 |
| Summe
Passiva |
2.278.897,30 |
2.695.242,73 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde entsprechend der Regelungen
des Gesellschaftsvertrages und der gesetzlichen
Vorschriften für Kapitalgesellschaften nach
§§ 264 ff. HGB aufgestellt. Erleichterungen
wurden soweit möglich in Anspruch genommen. Die
Gesellschaft ist eine "kleine" Kapitalgesellschaft i.S.v.
§ 267 Abs. 1 HGB.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches insbesondere den §§ 266 und
275 sowie dem § 42 GmbHG. Für die Gewinn- und
Verlustrechnung findet das Gesamtkostenverfahren Anwendung.
2.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der
§§ 242 bis 256 HGB sowie besonderen Ansatz- und
Bewertungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften
(§§ 264-274a HGB) aufgestellt. Die Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr
weitestgehend unverändert.
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
abzüglich Abschreibungen bewertet. Die
Abschreibungssätze richten sich nach den
handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung
der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
erfolgt zu Anschaffungskosten. Die unfertigen und fertigen
Erzeugnisse werden ihrem Fertigungsgrad entsprechend zu den
Herstellungskosten bewertet.
Die Forderungen werden zum Nennwert oder zum
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die übrigen Rückstellungen werden in
Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme unter
Zugrundelegung vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung angesetzt.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
3.
Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Hinsichtlich selbstgeschaffener immaterieller
Vermögensgegenstände wurde von dem
Aktivierungswahlrecht gem. § 248 Abs. 2 S. 1 HGB
Gebrauch gemacht. Die aktivierten immateriellen
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
umfassen Entwicklungskosten zur Realisierung elektronischer
Produktanwendungen. Nach Abschluss der Entwicklung werden
die Produkte über eine voraussichtliche Nutzungsdauer
von fünf bis zu zehn Jahren linear abgeschrieben.
Für den Fall, dass einzelne Komponenten der
Entwicklungsprojekte technisch veraltet sind, werden
außerplanmäßige Abwertungen vorgenommen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben grundsätzlich
eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. In den
sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 327.711,28
EUR (Vj.: 263.971,90 EUR) enthalten, die eine Laufzeit bis
zum Jahre 2027 haben. Der Nennwert der Forderungen
gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf
405.757,48 EUR; hinsichtlich eines Teilbetrages in
Höhe von 78.046,20 EUR hat die Gesellschaft in
vorangegangenen Geschäftsjahren einen bedingten
Forderungsverzicht ausgesprochen. Dieser besteht
unverändert.
Die Rückstellung für Pensionen
berücksichtigt den von der Finanz- und
Versicherungsmathematik Barthel + Meyer GmbH nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten
Erfüllungsbetrag gem. § 253 HGB in Höhe von
227.456,00 EUR. Der Ausschüttungssperre
gemäß § 253 Abs. 6 HGB unterliegt im Jahr
2023 ein Betrag von 1.144,00 EUR.
Die sonstigen Rückstellungen tragen allen
erkennbaren Risiken angemessen Rechnung und umfassen im
Wesentlichen Resturlaubsansprüche der Mitarbeiter,
Aufwendungen für Gewährleistungen sowie den
voraussichtlichen Aufwand zur Erstellung des
Jahresabschlusses und der Steuererklärungen.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von TEUR 85 (VJ: TEUR 85) enthalten.
Auf den Ausweis von latenten Steuern gemäß
§ 274 Abs. 1 S. 1 HGB wurde im Geschäftsjahr
verzichtet (§ 274a S. 1 Nr. 4 HGB).
Haftungsverhältnisse i. S. d. §§ 251
und 268 Abs. 7 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
4.
Sonstige Angaben
Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten
belief sich im Geschäftsjahr auf 23 Mitarbeiter.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Springe und ist
im Handelsregister des Amtsgerichtes Hannover unter der
Nummer HRB 101361 eingetragen.
Geschäftsführer war im Geschäftsjahr
Herr Dieter Buch. Er ist alleinvertretungsberechtigt und
von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Springe, den 19. Mai 2025
gez. Dieter Buch
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.05.2025
festgestellt.
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