VÖROKA PM GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Lia Hilda Kistler seit 11.10.2023 | Geschäftsführer |
Bernd Kistler seit 2.11.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
VÖROKA GmbHEppingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für 2023Die VÖROKA GmbH ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft mit Sitz in Eppingen, eingetragen im Handelsregister des AG Stuttgart unter HRB 108136. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 2002. Als mittelgroße Kapitalgesellschaft produziert und verkauft die VÖROKA GmbH hochqualitative Überdachungssysteme in Europa und ist Hersteller umfangreicher Überdachungsprogramme. 1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Die deutsche Wirtschaft war auch im Jahr 2023 geprägt von den Folgen des Kriegs in der Ukraine sowie den hohen Energiepreisen. Hinzu kam dann noch eine tiefe Verunsicherung der potenziellen Kunden durch politische Entscheidungen. Die Bereitschaft der Kunden in hochpreisige Güter zu investieren, die nicht unmittelbar dem Lebensunterhalt dienen, ging massiv zurück. Ebenso war ein gewisser Vorholeffekt zu erkennen, Kunden investierten schon in 2021 und 2022. Unter normalen Umständen hätten sie erst in 2023 gekauft. 2. Geschäftsverlauf Nachdem sich das Marktumfeld für die VÖROKA GmbH im Jahr 2021 und 2022 positiv entwickelt hat, hat sich dieser Trend im Jahr 2023 nicht fortgesetzt. Die Gesamtumsätze lagen um ca. 36,6 % unter denen des Vorjahres. Diese Entwicklung wurde getrieben durch hohe Inflationsraten, hohe Energiepreise sowie politische und wirtschaftliche Unsicherheiten. 3. Ertragslage Der Jahresumsatz belief sich im Jahr 2023 auf 11.580 TEUR (2022: 18.251 TEUR). Die Umsätze lagen somit auf dem Niveau der Vor-Corona Zeit. Das Jahresergebnis 2023 von 1.143 TEUR liegt 40,9 % unterhalb dem Vorjahresniveau (2022: 1.934 TEUR). Die Umsätze wurden hauptsächlich durch den Verkauf von Poolüberdachungen erzielt. Als wesentlicher Kostenträger sind die Materialkosten (5.873 TEUR) zu nennen. Bei den restlichen Aufwendungen handelt es sich im Wesentlichen um den Personalaufwand (2.411 TEUR). 4. Vermögens- und Finanzlage Das Reinvermögen der Gesellschaft beträgt 2023 5.669 TEUR (2022: 6.026 TEUR). Dabei sind die Verbindlichkeiten 2023 mit TEUR 739 (2022: 1.214 TEUR) davon aus Lieferungen und Leistungen 2023 TEUR 116 (2022: 216 TEUR) insgesamt niedriger. Die Eigenkapitalquote stieg unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses auf 74,9 % (2022: 60,9 %) an. Die Investitionen in das Sachanlagevermögen betrugen TEUR 48. Die Gesellschaft war im Geschäftsjahr jederzeit liquide und in der Lage ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Zusammenfassend kann die Vermögens- und Liquiditätsentwicklung der Gesellschaft als konstant gut beurteilt werden. 5. Finanzielle Leistungsindikatoren Zur Steuerung der Geschäftsprozesse verwendet die Gesellschaft nachfolgende finanzielle Steuerungsgrößen.
Die Gesellschaft zieht für die interne Unternehmenssteuerung weitere Kennzahlen wie Umsatz pro Mitarbeiter, Umsatzrendite und den Cashflow heran. 6. Chancen und Risikobericht Die Geschäfte werden in Euro getätigt, somit ist ein Währungsrisiko ausgeschlossen. Für den Fall, dass ein Geschäft ausnahmsweise in USD oder CHF abgewickelt wird, sind die Währungsrisiken überschaubar. Es wurden keine Finanzinstrumente verwendet sowie keine spekulativen Transaktionen getätigt. Es werden keine Finanzinstrumente zur Absicherung geplanter Transaktionen sowie zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos verwendet. Preisänderungsrisiken bestehen ausschließlich aufgrund der Abhängigkeit von den Marktpreisen der Basisprodukte, wobei dieses Risiko durch vorausschauende Einkaufspolitik der Geschäftsleitung reduziert wird. Zum 31. Dezember 2023 bestehen keine wesentlichen Ausfall- und Liquiditätsrisiken. Das Unternehmen ist durch Versicherungen bezüglich genereller Unternehmens- und Produkthaftpflicht sowie Umweltschäden ausreichend abgedeckt. Die Gesellschaft hat keine wesentlichen Beschaffungs- oder Absatzmärkte in von Sanktionen betroffenen Ländern (Russland, Iran,...). Die Risikolage der Gesellschaft kann insgesamt als gering bezeichnet werden. Die Gesellschaft bezieht ihre Materialien überwiegend von langfristigen Lieferanten. Diese nachhaltige Zusammenarbeit stellt eine Chance bei sich gleichzeitig erschwerenden Marktbedingungen (Lieferengpässe) dar. Eine weitere Chance besteht in der demographischen Entwicklung, indem die geburtenstarken Jahrgänge in den nächsten Jahren an das Rentenalter heranrücken. Oftmals wird in diesem Zug spürbar in die Bereiche Haus und Garten investiert. 7. Prognosebericht Angesichts weiter hoher Inflationsraten und der Stagnation der deutschen Wirtschaft erwartet die VÖROKA GmbH für das Geschäftsjahr 2024 einen weiteren Rückgang von Konsum und Investitionen bei privaten Haushalten. Für den Markt an sich ist es von wesentlicher Bedeutung, wie sich das Konsumklima entwickelt. In Kriegs- und Krisenzeiten ist eine Kaufzurückhaltung wahrscheinlich.
Eppingen, den 15.04.2025 Bernd Kistler, Geschäftsführer Lia Kistler, Geschäftsführerin BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
ANHANG 2023Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Grundsätzen der §§ 238 ff HGB, insbesondere nach den Vorschriften für die Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 ff HGB und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Gegenstände des immateriellen Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten bewertet und um die planmäßige Abschreibung vermindert. Der Wertansatz der Sachanlagen berechnete sich aus den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 250,00 wurden aus Vereinfachungsgründen bis zum 31.12.2022 entsprechend § 6 Abs. 2a EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von EUR 250,00 - EUR 1.000,00 mit 20 % linear abgeschrieben. Ab dem 01.01.2023 wurden geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen EUR 250 und EUR 800 aus Vereinfachungsgründen im Erwerbsjahr gemäß § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Das Vorratsvermögen wurde zu den Anschaffungskosten bewertet. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurde diese angesetzt. Als Verbrauchsfolgeverfahren wurde die LIFO-Methode gewählt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit dem Nennbetrag bewertet und hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit geprüft. Uneinbringliche Forderungen wurden in voller Höhe abgeschrieben. Sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt. Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Steuerrückstellungen weisen die für das Geschäftsjahr betreffenden noch nicht veranlagten Steuern aus. Alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten wurden bei den sonstigen Rückstellungen unter Einbeziehung erkennbarer Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Die Bewertung der aktiven und passiven latenten Steuern erfolgt nach § 274 HGB bzw. nach dem bilanzorientierten Konzept, das sich an den Wertunterschieden von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten, die aus unterschiedlichen Wertansätzen in der Handels- und Steuerbilanz resultieren und zukünftig steuerbe- oder -entlastend wirken, orientiert. Der Berechnung der latenten Steuern liegen die erwarteten Steuersätze zugrunde. Diese basieren auf den am Bilanzstichtag gültigen gesetzlichen Regelungen. Darüber hinaus findet kein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr statt. Währungsumrechnungsmethode Die Sachverhalte mit Fremdwährungen wurden auf Euro umgerechnet. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Kurswert (Devisenkassamittelkurs) zum Bilanzstichtag bewertet. Angaben zur Bilanz Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagewerte ist aus dem Anlagespiegel zu entnehmen.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr und von mehr als 5 Jahren bestehen nicht. Die Position passive latente Steuern entwickelte sich wie folgt:
Zum Abschlussstichtag bestand folgendes Haftungsverhältnis gegenüber dem Gesellschafter:
Aufgrund der gegenwärtigen Bonität und des bisherigen Zahlungsverhaltens der Begünstigten schätzen wir die Inanspruchnahmewahrscheinlichkeit der vorgenannten Haftungsverhältnisse als gering ein. Der Avalrahmen, welcher sich auf 300.000,00 beläuft, wurde in Höhe von 52.000 € in Anspruch genommen. Zum 31.12.2023 bestanden neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB): a) Leasingvertrag I Fahrzeuge Die nach dem Abschlussstichtag fällige Leasingrate mit Restlaufzeit zwischen 01.01.2024 und 31.07.2024 beträgt zusammen netto EUR 9.662,31 b) Mietvertrag I Gebäude Der nach dem Abschlussstichtag fällige Mietvertrag mit Restlaufzeit zwischen 01.01.2024 und 30.06.2031 beträgt zusammen netto EUR 2.457.000,00 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die planmäßige Abschreibung erfolgte linear in der steuerlich zulässigen Höhe unter Beachtung der branchenüblichen oder betriebsbedingten Nutzungsdauer. Die Bewertungsfreiheit von geringwertigen Wirtschaftsgütern im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG (2022: § 6 Abs. 2a EStG) wurde in Anspruch genommen. Außerplanmäßige Abschreibungen oder Wertberichtigungen wurden 2023 in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 5.636,17) vorgenommen. Aufwendungen aus der Währungsumrechnung sind im Jahr 2023 in Höhe von EUR 9.569,61 (Vorjahr: EUR 6.702,25) unter dem Posten "Sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, unter Angabe ihrer Art und ihrer finanziellen Auswirkungen sind nicht gegeben. Sonstige Angaben Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich die wirtschaftliche Lage wieder. Im Wirtschaftsjahr 2023 waren durchschnittlich 29 Personen beschäftigt. Während des abgelaufenen Jahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Herrn Diplom-Ingenieur Bernd Kistler Frau Lia Kistler Auf die Angabe der Organbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Von den Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB wurde Gebrauch gemacht. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 5.643.804,47, bestehend aus Jahresüberschuss in Höhe von EUR 1.142.603,62 und Gewinnvortrag in Höhe von EUR 4.501.200,85, auf neue Rechnung vorzutragen. sonstige Berichtsbestandteile
Eppingen, den 15.04.2025 gez. Bernd Kistler, Geschäftsführer gez. Lia Kistler, Geschäftsführerin Angaben zur FeststellungDer Jahresabschluss wurde am 30.04.2025 festgestellt. Bestätigungs-/Versagungsvermerk/BescheinigungstextBei dem vorstehenden Jahresabschluss handelt es sich um die nach § 327 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und Lagebericht wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die VÖROKA GmbH Eingeschränktes Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und Prüfungsurteil zum Lagebericht Wir haben den Jahresabschluss der VÖROKA GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der VÖROKA GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss mit Ausnahme der Auswirkungen des im Abschnitt "Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und für das Prüfungsurteil zum Lagebericht" beschriebenen Sachverhalts in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit einem den deutschen gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung mit Ausnahme der genannten Einschränkung des Prüfungsurteils zum Jahresabschluss zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und für das Prüfungsurteil zum Lagebericht Das Vorhandensein der ausgewiesenen Vorräte in Höhe von 2.088.650,00 Euro ist nicht hinreichend nachgewiesen, weil wir die Inventur nicht beobachten und durch alternative Prüfungshandlungen keine hinreichende Sicherheit über deren Bestand gewinnen konnten. Wir können daher nicht ausschließen, dass Änderungen insbesondere am Ausweis der Vorräte, des Jahresergebnisses sowie des Eigenkapitals hätten vorgenommen werden müssen. Wir schränken das Prüfungsurteil hinsichtlich Ansatz, Bewertung und Anhangangaben in der Bilanzposition Vorräte ein. Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser eingeschränktes Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und unser Prüfungsurteil zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Bietigheim-Bissingen, 22. April 2025 HF
Wirtschaftsprüfung GmbH
Marc Heinkelein, Wirtschaftsprüfer |
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