LEITWERK Rhein-Neckar GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Arthur Schütt seit 6.7.2022 | Vorstandsmitglied |
Benedikt Neu seit 28.1.2021 | Vorstandsmitglied |
Marco Andreano seit 28.1.2021 | Vorstandsmitglied |
Yven Schneider seit 6.2.2020 | Prokura |
Ralf Carsten Schaufler seit 22.8.2019 | Vorstandsmitglied |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
LEITWERK AGEigenbeteiligung | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LEITWERK AGAppenweierJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 01.01.2023 - 31.12.2023der LEITWERK AGAppenweierInhaltsverzeichnis I. Grundlagen II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche branchenbezogene Rahmenbedingungen 2. Geschäftsverlauf sowie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage a) Ertragslage b) Finanzlage c) Vermögenslage 3. Finanzielle Leistungsindikatoren III. Prognosebericht IV. Risiko- und Chancenbericht V. Schlusserklärung des Vorstandes (§ 312 Abs. 3 AktG) I. Grundlagen Die LEITWERK AG ist Bestandteil der Q-FOX ® Gruppe. Die Q-FOX ® Gruppe besteht aus dreizehn spezialisierten marktaktiven Inhaltsgesellschaften. Damit verfügt sie über umfassende Kompetenzen bei IT- und Kommunikationslösungen. Die LEITWERK AG ist an den Standorten Appenweier, Freiburg, Karlsruhe und Pforzheim aktiv und beschäftigt insgesamt 194 Mitarbeitende (gerechnet in Vollzeit). Die LEITWERK AG wie auch die Q-FOX ® Gruppe setzen auf ertrags- und wachstumsstarke Marktsegmente, um ihre Marktanteile in Baden-Württemberg, Hessen, dem Elsaß und der Pfalz konsequent auszubauen. Im Fokus sämtlicher Aktivitäten stehen individuelle und flexible Services auf Basis eines modularen Vertragsmodells zur Steigerung des Nutzens für den Kunden. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche branchenbezogene Rahmenbedingungen Das Jahr 2023 war geprägt durch die Auswirkungen der Energiepreiskrise kombiniert mit einer schwachen Weltwirtschaft sowie einer restriktiven Geldpolitik. Dies führte zu Verzögerungen bei der ursprünglich erwarteten wirtschaftlichen Erholung. In Deutschland wirkte ein hoher Krankenstand dämpfend auf das gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen. Die Inflationsrate belief sich im Jahresdurchschnitt auf 5,9 Prozent. Sie bewegte sich demzufolge weiterhin auf einem hohen Niveau. Im Verlauf des Jahres 2023 hat sich die Energiekrise deutlich abgeschwächt. Die Strom- und Gaspreise haben sich im Vergleich zu ihren Höchstständen im Vorjahr normalisiert. 1 Im Jahr 2023 nahm das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt gemäß dem Statistischen Bundesamt um 0,3 Prozent ab (Vorjahr Anstieg um 1,9 Prozent). Ursächlich für diese Entwicklung war insbesondere das weiterhin hohe Preisniveau über alle Wirtschaftsstufen hinweg. Eine hohe Inflationsrate sowie hohen Finanzierungskosten führen zu einer sinkenden Kaufkraft und somit zu einer rückläufigen Nachfrageentwicklung. Gleichwohl ist es den meisten Dienstleistungsbereichen gelungen, Wachstumsimpulse zu setzen und somit die Gesamtwirtschaft zu stützen. Das größte preisbereinigte Wachstum entfiel auf den Bereich Information und Kommunikation mit plus 2,6 Prozent. 2
1 Jahreswirtschaftsbericht 2024,
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Dem Branchenverband Bitkom e.V. zufolge ist die Digitalbranche nach wie vor eine Wachstumsbranche, welche im Jahr 2023 ein Marktvolumen von 215,0 Milliarden Euro erreichte. Innerhalb der Digitalbranche ist die Informationstechnik (IT) der größte Wachstumstreiber. Mit IT wurden im Jahr 2023 142,9 Milliarden Euro umgesetzt. Dies entspricht einem Wachstum von 2,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. 3 2. Geschäftsverlauf sowie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die LEITWERK AG konnte im Geschäftsjahr 2023 ihren Wachstumskurs fortsetzen. a) Ertragslage Der Umsatz entwickelte sich im Vorjahresvergleich positiv von TEUR 48.971 um TEUR 1.371 auf TEUR 50.342. Das erneute Wachstum trägt der konsequenten Entwicklung der Geschäftssegmente "Cloud" und "Managed Services" Rechnung. Überdies förderte die hohe Kundennachfrage im Projektgeschäft den Erfolg der LEITWERK AG. In diesem Zusammenhang hat sich insbesondere der Bereich "Cyber Security" positiv ausgewirkt. Die LEITWERK AG setzt regional Maßstäbe in diesem Bereich. Die Personalaufwendungen betrugen im Berichtszeitraum TEUR 14.348 nach TEUR 13.055 im Vorjahr. Der Aufbau von qualifizierten Mitarbeitenden, Substitutionseffekte und die Anhebung des Gehaltsniveaus führten zu einer Erhöhung des Personalaufwandes um TEUR 1.293 oder 9,9 Prozent. b) Finanzlage Zum Bilanzstichtag 31.12.2023 erhöhte sich das Eigenkapital um TEUR 726 auf TEUR 8.517. Die Eigenkapitalquote beträgt 65,1 Prozent, im Vorjahr lag dieser Wert bei 60,5 Prozent. Bankverbindlichkeiten waren zum 31.12.2023 nicht vorhanden. Wesentliche Investitionen wurden in der LEITWERK AG in Höhe von TEUR 771 in Anlagen im Bau und in Höhe von TEUR 243 in andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung getätigt.
2
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/01/PD24_019_811.html
Der positive Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit trug zur stabilen Finanzlage der LEITWERK AG bei. Der operative Cashflow betrug TEUR 1.935 (Vorjahr TEUR 1.545). c) Vermögenslage Die Bilanzsumme der LEITWERK AG stieg im Vergleich zum Vorjahr von TEUR 12.871 um TEUR 205 auf TEUR 13.076 an. Die Anlageintensität als Verhältnis des Anlagevermögens zur Bilanzsumme erhöhte sich aufgrund der zuvor genannten Investitionen geringfügig auf 24,0 Prozent. Zum 31.12.2022 lag der Wert bei 23,1 Prozent. Das Vorratsvermögen in Höhe von TEUR 2.331 hat sich im Vorjahresvergleich um TEUR 394 verringert. Dieser Rückgang resultiert aus Optimierungsmaßnahmen im Bereich des Working Capitals. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich um 9,5 Prozent von TEUR 4.562 im Vorjahr auf TEUR 4.997 zum Bilanzstichtag. 3. Finanzielle Leistungsindikatoren Als finanzielle Leistungsindikatoren finden bei der LEITWERK AG neben Rohertrag (Umsatzerlöse zzgl./abzgl. Erhöhung/Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen zzgl. andere aktivierte Eigenleistungen abzgl. Materialaufwand) in Höhe von TEUR 25.598 (Vorjahr TEUR 24.008) auch EBT und Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit Anwendung. Das EBT zum 31.12.2023 betrug TEUR 1.901 (Vorjahr TEUR 1.982). III. Prognosebericht Der Internationale Währungsfonds rechnet für 2023 zwar mit einem weltweiten Wirtschaftswachstum, allerdings liegt die Prognose mit 3,1 Prozent unter dem Durchschnittwert der vergangenen Jahre in Höhe von 3,8 Prozent. Auf nationaler Ebene senkte der Internationale Währungsfonds seine Prognose von 0,9 Prozent auf 0,5 Prozent. Ausschlaggebend hierfür ist einerseits, dass Deutschland als Exportnation im Vergleich zu anderen Ländern stärker vom insgesamt schwachen Welthandel betroffen ist. Zum anderen befinden sich die Energiepreise weiterhin auf hohem Niveau. 4 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz rechnet für das Jahr 2024 mit einem Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes von 0,2 Prozent. Der Rückgang des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes um 0,3 Prozent im Jahr 2023 erschwert den Einstieg in das laufende Jahr 2024 (statistischer Unterhang). Investitionen in Maschinen und Anlagen werden voraussichtlich aufgrund der Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft ungeachtet hoher Zinsen weiterhin zunehmen. Bei den Bauinvestitionen wird hingegen ein weiterer Rückgang erwartet. Zusätzliche Wachstumsimpulse kommen voraussichtlich vor allem aus dem privaten Konsum. Auch bezüglich der Inflationsrate wird mit einem deutlich geringeren Anstieg (2,8 Prozent) im Vergleich zum Vorjahr gerechnet. 5 Der Branchenverband Bitkom e.V. sieht die Digitalbranche, entgegen des schwierigen konjunkturellen Umfelds, weiterhin als krisenfesten Wachstumsmarkt. Für den deutschen Markt wird ein Umsatzanstieg von 4,4 Prozent auf 224,3 Milliarden Euro prognostiziert. Wichtigster Treiber ist hierbei der Bereich Informationstechnik. IT-Dienstleistungen sollen um 4,8 Prozent zunehmen, insbesondere sieht Bitkom das stärkste Wachstum im Cloud Bereich. 6 Das derzeitige Marktumfeld ist einerseits weiterhin unsicher. Die multiplen globalen Herausforderungen können sich auf das Investitionsverhalten der Kunden der LEITWERK AG auswirken. Andererseits enthalten die aktuellen Marktprognosen für 2024, aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage im Bereich der Digitalisierung, auch Chancen für die LEITWERK AG. Der wachsende Bedarf regionaler Unternehmen nach Cloud-Services sowie der hohe Bedarf an Sicherheit und Optimierung können durch das Leistungsportfolio der LEITWERK AG vollumfänglich bedient werden. Darüber hinaus rücken infolge der zunehmenden medialen Berichterstattung Themen wie Cloud und Cyber-Security weiterhin in den Blickpunkt der Öffentlichkeit. Daraus werden sich zusätzliche Wachstumsmöglichkeiten für die LEIT- WERK AG ergeben.
4
https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2024/01/30/world-economic-outlook-update-january-2024
Die LEITWERK AG plant für das Geschäftsjahr 2024 einen Rohertrag leicht über Vorjahresniveau. Der Fokus liegt auf dem Ausbau des Dauerauftragsvolumens für Managed und Integrierte Services. Aufgrund allgemeiner Kostensteigerungen geht die Gesellschaft davon aus, dass EBT und Jahresüberschuss unter Vorjahresniveau liegen werden. Die Prognosen aus dem Vorjahr wurden im Berichtsjahr nahezu vollständig realisiert. Der Rohertrag lag hierbei leicht unter den Planwerten, bei EBT und Jahresüberschuss wurde die Planung übertroffen. IV. Risiko- und Chancenbericht Die LEITWERK AG wie auch die Q-FOX ® Gruppe setzen in ihrem Risikomanagement auf Früherkennung und Prävention, um bestandsgefährdende bzw. wesentliche Unternehmensrisiken abzuwenden. Dazu sind Standards und Abläufe in Anweisungen und Richtlinien konkret dokumentiert. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften werden diese regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft. In 2013 hat die Q-FOX ® Gruppe die Standards nach ISO 27001 eingeführt und sich erfolgreich vom TÜV zertifizieren lassen. Ein entsprechendes Re-Zertifizierungsaudit erfolgte im 2. Quartal 2023. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse wurden sukzessive auf die gesamte Unternehmensgruppe übertragen. Das Risikomanagement umfasst die Überwachung sämtlicher Geschäftsvorfälle und -prozesse zu deren kontinuierlicher Optimierung. Als Risikoträger werden branchenübliche Versicherungen mit angemessenen Deckungssummen abgeschlossen. Controlling-Reports zur Überwachung und Früherkennung mit ausgewählten Unternehmenskennzahlen haben sich als Steuerungssystem in der Q-FOX ® Gruppe bewährt. Derzeit sind keine Risiken für eine Bestandsgefährdung oder eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der LEITWERK AG erkennbar. Es lassen sich aus Sicht des Vorstandes keine Risikokonzentrationen erkennen. Es gibt weder Kunden- noch Lieferantenabhängigkeiten, noch bei Mitarbeitern Know-how-Konzentrationen ohne Redundanz. Die aktuellen globalen und wirtschaftlichen Herausforderungen bieten nicht nur Risiken, sondern auch Chancen für die zukünftige Geschäftsentwicklung der LEITWERK AG. Chancen werden vor allem aus der Beschleunigung der Digitalisierung erwachsen. Gegenwärtig geht die LEITWERK AG davon aus, dass die Investitionen in Digitalisierung sowohl aus dem öffentlichen Bereich als auch aus der Privatwirtschaft weiterhin auf hohem Niveau bleiben werden. Der Vorstand der LEITWERK AG bewertet kontinuierlich die Marktentwicklungen und leitet daraus mögliche Chancen, konkrete Ziele sowie ergebnisorientierte Aktionen ab. Durch professionelle und vertragsbasierte Serviceangebote, gepaart mit Leistungen aus den konzerneigenen Rechenzentren, erzielt die LEITWERK AG mit ihren Kunden eine messbare Wertschöpfung und hebt sich somit vom Wettbewerb ab. Sie arbeitet mit innovativen Markt- und Technologieführern zusammen und baut strategisch weitere Partnerschaften aus. Die LEITWERK AG hat bei den Rechtsgeschäften (und Maßnahmen) mit verbundenen Unternehmen nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen (oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen) wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten (und ist dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden). V. Schlusserklärung des Vorstandes (§ 312 Abs. 3 AktG) "Der Vorstand der LEITWERK AG erklärt, dass bei den in diesem Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften unsere Gesellschaft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Dieser Beurteilung liegen die Umstände zugrunde, die uns im Zeitpunkt der berichtspflichtigen Vorgänge bekannt waren."
Appenweier, 28.03.2024 Der Vorstand der LEITWERK AG Ralf Schaufler Benedikt Neu Marco Andreano Arthur Schütt Bilanz zum 31. Dezember 2023LEITWERK AGAppenweierAktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. ALLGEMEINE ANGABEN Die LEITWERK AG hat ihren Sitz in Appenweier. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg i. Br. unter der Register-Nummer HRB 720460 eingetragen. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend waren die Vorschriften des Aktiengesetzes zu beachten. Für die Gesellschaft gelten für die Berichtsperiode die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB. Die Gliederungsvorschriften des § 266 HGB für die Bilanz und des § 275 HGB für die Gewinn- und Verlustrechnung wurden beachtet. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB erstellt. B. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, mit Ausnahme geringwertiger Software, sind mit ihren Anschaffungskosten, abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen, angesetzt. Erworbene geringwertige Software wird im Anschaffungsjahr vollständig als Aufwand verrechnet. Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das immaterielle Anlagevermögen und das Sachanlagevermögen werden vorgenommen, soweit der Ansatz mit einem voraussichtlich dauerhaft niedrigeren Wert erforderlich ist. Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten oder gegebenenfalls bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung unter Vornahme außerplanmäßiger Abschreibungen mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Unfertige Erzeugnisse und unfertige Leistungen sowie fertige Erzeugnisse werden mit den Herstellungskosten angesetzt. Hierzu werden die für die einzelnen Projekte bis zum Bilanzstichtag geleisteten Arbeitsstunden mit den zugehörigen Stundensätzen bewertet, bei deren Ermittlung in angemessenem Umfang auch indirekt zurechenbare Gemeinkosten (einschließlich Verwaltungsgemeinkosten) berücksichtigt wurden. Der Ansatz der Waren erfolgt mit den Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen werden gemäß § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB mit ihrem Nettowert offen von den Vorräten abgesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder niedrigeren Tageswerten unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch die Bildung einer Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten sind entsprechend § 250 HGB gebildet worden. Die Rückstellungen sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden bei der Ermittlung berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden mit dem fristenkongruenten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank abgezinst. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung mit Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Alle übrigen Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sind mit dem Kurs am Entstehungstag oder dem niedrigeren bzw. höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. C. ANGABEN ZUR BILANZ Zur Entwicklung des Anlagevermögens wird auf den nachstehenden Anlagenspiegel verwiesen. Entwicklung des Anlagevermögens der LEITWERK AG
Die Anteile an verbundenen Unternehmen entfallen auf:
In den Finanzanlagen weist die Gesellschaft Beteiligungen an folgenden Gesellschaften aus:
Die Angaben nach § 285 Nr. 11 HGB zu den genannten Beteiligungen unterbleiben aufgrund untergeordneter Bedeutung nach § 286 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 HGB. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren in Höhe von EUR 86.796,85 aus dem Liefer- und Leistungsverkehr mit diesen Gesellschaften und in Höhe von EUR 980.434,25 aus sonstigen Forderungen. Der Vorjahreswert resultierte aus sonstigen Forderungen in Höhe von EUR 1.310.000,00, abzüglich Verbindlichkeiten aus dem Liefer- und Leistungsverkehr gegenüber diesen Gesellschaften in Höhe von EUR 4.571,89. Sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 2.770,08 (Vorjahr: EUR 2.770,08) haben eine Restlaufzeit von über einem Jahr. Zum Abschlussstichtag ist das Grundkapital in 2.222.222 nennbetragslose Stammaktien eingeteilt. Wie im Vorjahr haben sämtliche Verbindlichkeiten eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren in vollem Umfang aus dem Liefer- und Leistungsverkehr mit diesen Gesellschaften. Der Vorjahreswert resultierte aus dem Liefer- und Leistungsverkehr in Höhe von EUR 248.893,21 und aus sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 81.599,00. D. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von EUR 2.037,09 (Vorjahr: EUR 2.359,09). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von EUR 3.681,20 (Vorjahr: EUR 3.667,06). E. SONSTIGE ANGABEN Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Mitarbeiterzahl Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 178 Arbeitnehmer beschäftigt. Es handelt sich dabei ausschließlich um Angestellte. Vorstand/Aufsichtsrat Vorstandsmitglieder der Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr waren:
Der Beruf der Vorstandsmitglieder entspricht der Organstellung. Mitglieder des Aufsichtsrats im abgelaufenen Geschäftsjahr waren:
Vergütung der Organe Die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge des Vorstands betragen EUR 941.720. Die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betragen EUR 45.250. Haftungsverhältnisse Gegenüber der Volksbank Lahr eG wurden wie folgt Sicherheiten bestellt:
Außerdem bestehen bei der Volksbank Lahr eG zum Bilanzstichtag 31.12.2023 selbstschuldnerische Bürgschaften zugunsten
Darüber hinaus besteht gegenüber der Sparkasse Offenburg/Ortenau eine gesamtschuldnerische Mitverpflichtung für die NOVELLUS Finance GmbH in Höhe von EUR 3.000.000,00 und für die NO- VELLUS Immobilien GmbH & Co. KG in Höhe von EUR 1.731.750,00. Das Risiko einer Inanspruchnahme aus den jeweils bestellten Sicherheiten wird auf Grund der guten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der begünstigten Gesellschaften als gering eingeschätzt. Konzernverhältnisse Mutterunternehmen der LEITWERK AG, das einen Konzernabschluss für den größten und zugleich den kleinsten Kreis von Unternehmen der Q-FOX ® Gruppe aufstellt, ist die NOVELLUS Holding AG, Appenweier. Der Konzernabschluss ist im Unternehmensregister abrufbar. Die LEITWERK AG selbst war zum 31.12.2023 von der Konzernrechnungslegung befreit. Angaben über das Bestehen einer Beteiligung an der Gesellschaft, die nach § 20 Abs. 1 oder 4 AktG oder § 21 Abs.1, 1a WpHG der Gesellschaft mitgeteilt worden sind Die NOVELLUS Holding AG, Appenweier, hat uns mitgeteilt, dass ihr gemäß § 20 Abs. 1 AktG mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien sowie nach § 20 Abs. 4 AktG mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung gehört. Die NOVELLUS Beteiligungen GmbH & Co. KG, Appenweier, hat uns mitgeteilt, dass ihr gemäß § 20 Abs. 1 AktG unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien sowie nach § 16 Abs. 1 AktG unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung gehört. ErgebnisverwendungsvorschlagVorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom Bilanzgewinn in Höhe von EUR 4.072.586,67 einen Betrag in Höhe von EUR 1.200.000,00 auszuschütten und den übersteigenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Appenweier, den 28.03.2024 Ralf Schaufler, Vorstandsvorsitzender Marco Andreano, Vorstand Technik Benedikt Neu, Vorstand Vertrieb Arthur Schütt, Vorstand Organisation Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, mit diesem Bericht informiert der Aufsichtsrat der LEITWERK AG über seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023 (01.01.2023 bis zum 31.12.2023). Die vollständig abgefassten Protokolle zu allen Aufsichtsratssitzungen wurden dem Abschlussprüfer offengelegt. Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand Im Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat alle Aufgaben wahrgenommen, die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegen. Insbesondere hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstandes sorgfältig und regelmäßig überwacht und ihn bei der Leitung und strategischen Weiterentwicklung des Unternehmens sowie bei wesentlichen Entscheidungen beratend begleitet. Der Aufsichtsrat konnte sich dabei stets von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Tätigkeit des Vorstands überzeugen. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten nachgekommen und hat regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle für die Gesellschaft relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und der Risikoentwicklung unterrichtet. Dies beinhaltete auch Informationen über Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen sowie Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der Planung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Auf diese Weise erhielten sie laufend Einblick in die Geschäfts- und Vermögensentwicklung. Neben der Finanz-, Investitions- und Personalplanung galt die Aufmerksamkeit des Aufsichtsrats der Risikolage und dem Risikomanagement. Zu einzelnen Geschäftsvorgängen hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung erteilt. Der Aufsichtsratsvorsitzende hat in einem engen und regelmäßigen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstandsvorsitzenden gestanden und sich über die wesentlichen Entwicklungen und über wichtige strategische Geschäftsvorfälle informiert. Arbeit und Sitzungen des Aufsichtsrates Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2023 drei ordentliche Sitzungen abgehalten. Alle Aufsichtsratssitzungen fanden als Präsenzsitzung in Appenweier statt. Der Aufsichtsrat war bei allen Sitzungen vollzählig anwesend, somit war die Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrats zu allen Sitzungen gewährleistet. Die Mitglieder des Vorstands haben an den Aufsichtsratssitzungen teilgenommen, soweit der Aufsichtsratsvorsitzende nichts anderes bestimmt hatte. Auch außerhalb der regelmäßigen Sitzungen wurden die für die Gesellschaft bedeutenden Geschäftsvorgänge mit dem Aufsichtsrat erörtert, sodass dieser stets in grundlegende Entscheidungen eingebunden war. Jahresabschlussprüfung Der Aufsichtsrat hat zusammen mit dem Vorstand, aus Gründen rechtlicher Notwendigkeit, einen Jahresabschlussbericht zum 31. Dezember 2023 anfertigen lassen. Gegenstand der Prüfung waren die Buchführung, der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 sowie die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung und der sie ergänzenden Bestimmungen der Satzung. Auf Basis der Risikoeinschätzung wurden folgende Prüfungsschwerpunkte festgelegt:
Die von der Hauptversammlung zum Prüfer des Abschlusses 2023 gewählte Schirmer Treuhand GmbH, mit Sitz in Biberach an der Riß, hat den Jahresabschluss und Lagebericht der LEITWERK AG geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Insgesamt wurde festgestellt, dass die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen (einschließlich Belegwesen, internes Kontrollsystem, Kostenrechnung und Planungsrechnung) nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften, einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung, entsprechen. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen. Der Aufsichtsrat stimmt dem Ergebnis der Prüfung seitens des Abschlussprüfers daher zu und billigt den Jahresabschluss der LEITWERK AG. Der Jahresabschluss der LEITWERK AG per 31. Dezember 2023 ist damit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstandes bezüglich der Verwendung des Bilanzgewinns schloss sich der Aufsichtsrat nach eingehender Prüfung an. Interessenskonflikt Der Aufsichtsrat kann den Vorständen effizientes, ordnungsgemäßes, rechtmäßiges und wirtschaftliches Handeln bestätigen. Interessenkonflikte in den einzelnen Personen des Vorstandes als auch des Aufsichtsrates ergaben sich nicht. Veränderungen im Aufsichtsrat und im Vorstand In der ordentlichen Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2023 hat die Hauptversammlung die Mitglieder:
in den Aufsichtsrat gewählt. Das Aufsichtsratsmandat besteht bis zur Hauptversammlung des Jahres 2025, welche über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließt. Dann endet die Amtszeit der sechs Aufsichtsratsmitglieder - Andrea Neu, Frank Neu, Prof. Dr. Reinhard Rupp, Dr. Michael Schneider, Rico Siefermann und Bianka Grube - und der gesamte Aufsichtsrat steht zur Neuwahl. Der Vorstand der LEITWERK AG blieb im Geschäftsjahr 2023 unverändert. Danksagung Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der LEITWERK AG möchte der Aufsichtsrat für ihren engagierten Einsatz danken. Der Dank gilt gleichermaßen dem Vorstand sowie der Geschäftsleitung, die das Unternehmen zu einem guten Ergebnis im Jahr 2023 geführt haben.
Appenweier, 25. Juni 2024 LEITWERK AG Der Aufsichtsrat sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 26.06.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die LEITWERK AG, Appenweier Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der LEITWERK AG, Appenweier, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der LEITWERK AG, Appenweier, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Biberach, 25. April 2024 Schirmer
Treuhand GmbH
Raimund Schirmer, Wirtschaftsprüfer |
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