Exklusiv
Wohnbau Mainz GmbH
Heilbronn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4,00 |
4,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
3,00 |
3,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
401.773,51 |
679.759,27 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
102.335,49 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, offen
abgesetzt |
0,00 |
1.734.361,50 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
396.924,58 |
467.298,99 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.848,93 |
110.124,79 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.010,10 |
3.644,62 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
407.787,61 |
683.407,89 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
9.500,00 |
27.600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
373.287,61 |
630.807,89 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
407.787,61 |
683.407,89 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Der vorliegende Jahresabschluss der Firma Exklusiv
Wohnbau Mainz GmbH, Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart,HRB
758790), wurde gemäß
§§ 242 ff. und 264 ff. HGB
sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG
und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Es gelten die
Vorschriften für kleine Gesellschaften gem. § 267
HGB.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die
unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind auf der
Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen
Betriebsabrechnung beruhen, bewertet. Die Gesellschaft hat
von dem in der Literatur (vgl. u.a. WP-Handbuch II E Rz.
244, ADS, § 252 HGB, Tz. 88) zugebilligtem
Bewertungswahlrecht von Teilgewinnrealisierungen im Bereich
der halbfertigen Arbeiten Gebrauch gemacht. Eine
Teilgewinnrealisierung war aufgrund der Auftragsfertigung
zulässig, da die folgenden Voraussetzungen kumulativ
erfüllt waren:
1. die Auftragsfertigung der Gesellschaft ist
ausnahmslos langfristig angelegt, der
Fertigungsprozess zieht sich über die Dauer
eines Bilanzstichtages hinaus;
2. die langfristige Auftragsfertigung bilden den
wesentlichen Teil der Tätigkeit der Gesellschaft ab;
3. eine vollständige Umsatzrealisation nach
Abschluss der langfristigen Auftragsfertigung würde zu
nicht unerheblichen Beeinträchtigungen des Einblicks
in die Ertragslage des Unternehmens führen;
4. der aus der langfristigen Auftragsfertigung
erwartete Gewinn lässt sich unter
Berücksichtigung immanenter Bewertungsrisiken anhand
von Vorkalkulationen sowie Soll- / Ist-Vergleiche aus der
Kostenrechnung der Gesellschaft mit hinreichender
Sicherheit ermitteln;
5. für unvorhersehbare Garantieleistungen und
Nachbesserungen wurde im Übrigen
ausreichend Bilanzvorsorge betrieben;
6. die Gesamtleistung der Gesellschaft lässt
sich kalkulatorisch abgrenzbare Teilleistungen (analog der
Zahlungsverläufe von Kunden, welche sich ausnahmslos
an der Makler- und Bauträgerverordnung orientieren)
zerlegen;
7. es wurde nur der anteilige auf fertiggestellte
Teilleistungen vereinnahmt,
8. im Einzelfällen wurde verlustfrei bewertet;
9. es liegen keine Anzeichen dafür vor, dass
Abnehmer Einwendungen erheben können, welche
sich negativ auf das Gesamtergebnis auswirken
können.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt.
Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung
angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale
Abschläge berücksichtigt.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Angaben zur Bilanz
Angaben zu Forderungen gegenüber
Gesellschaftern
Der Wert der Forderungen gegenüber
Gesellschaftern beläuft sich auf Euro 0,00 (Vorjahr:
Euro 0,00).
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Art der Verbindlichkeit zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
31.12.2017
|
|
kleiner 1 J.
|
größer 1 Jahr
|
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
Summe
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt TEuro 236,9
(Vorjahr: TEuro 315,9).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt
TEuro 136,4 (Vorjahr: TEuro 314,9).
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB aus
nicht bilanzierten Verbindlichkeiten bestehen nicht.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
sonstigen finanziellen Verpflichtungen
Die finanziellen Verpflichtungen liegenim
branchenüblichen Rahmen
.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr wurden keine Arbeitnehmer
beschäftigt.
Verbundene Unternehmen
Zwischen der Gesellschaft als beherrschter
Gesellschaft und der Exklusiv Wohnbau GmbH mit Sitz in
Detmold (Amtsgericht Lemgo, HRB 5808) besteht ein
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom
10.11.2015. Diesem Vertrag hat die
Gesellschafterversammlung der Gesellschaft durch Beschluss
vom 17.11.2015 zugestimmt.
Unterschrift der Geschäftsführung
Heilbronn, den 06.
August 2018
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gez.: Eugen Mohr
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Ort, Datum
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Unterschrift
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.08.2018 festgestellt.
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