Pharao
GmbH
München
(vormals.
Markt Schwaben)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
158.613,15 |
151.928,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
5.117,00 |
151.925,00 |
| III.
Finanzanlagen |
153.496,15 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
75.759,04 |
28.682,10 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
5.101,51 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
13.436,67 |
21.596,04 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
62.322,37 |
1.984,55 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
8.141,16 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
560.529,63 |
416.375,86 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
794.901,82 |
605.127,12 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
38.346,89 |
38.346,89 |
| II.
Verlustvortrag |
454.722,75 |
350.156,36 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
144.153,77 |
104.566,39 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
560.529,63 |
416.375,86 |
| B.
Rückstellungen |
11.598,52 |
13.150,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
783.303,30 |
591.977,12 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
794.901,82 |
605.127,12 |
Anhang
zur Bilanz per 31. Dezember 2010
I. Allgemeine Angaben und Erläuterungen
Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist nach den
Rechnungslegungsvorschriften des Handels-gesetzbuches (HGB)
aufgestellt. Für das Berichtsjahr werden die mit dem
Bilanzrechts-modernisierungsgesetz (BilMoG)
eingeführten Regelungen angewendet. Es kommt daher zu
einer Durchbrechung der Darstellungs- und
Methodenstetigkeit. Die Vorjahresbeträge in der
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie im Anhang
entsprechen dem nach Rechtslage vor BilMoG ermittelten
Wert. Ein aussagekräftiger Vergleich mit dem Vorjahr
ist nur unter Berücksichtigung der unter II. genannten
Bewertungsmethoden für die betroffenen Jahre
möglich.
Die im Vorjahresabschluss angewandten Ansatz- und
Bewertungsmethoden werden beibehalten soweit durch die
Rechtsänderung im Rahmen des BilMoG kein abweichender
Ansatz oder eine andere Bewertungsmethode notwendig wurde.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB gewählt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind an den
ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet worden. Soweit
die Bewertungsmethode vom Vorjahr abweicht, erfolgt die
Angabe der Methode sowohl für das Geschäftsjahr
als auch für das Vorjahr.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
vorgenommen. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode
wurde der tatsächliche Wertverzehr des
Anlagevermögens beachtet.
Bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten ohne
Umsatzsteuer bis EUR 410,00 wurden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Finanzanlagen werden mit den fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet. Soweit der am Bilanz-stichtag
beizulegende Wert dauerhaft niedriger ist, wird dieser
angesetzt.
Die Warenvorräte und die Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungskosten oder mit dem am
Stichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten
oder niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.
Mögliche Ausfallrisiken sind durch angemessene
Wertberichtigungen berücksichtigt.
Der Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten
sind mit den Nominalwerten angesetzt.
Das Eigenkapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten die
voraussichtlichen Kosten für die Erstellung und
Prüfung des Jahresabschlusses sowie die
Archivierungskosten.
Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden alle
erkennbaren Risiken mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag (in 2009 mit dem notwendigen Betrag)
berücksichtigt
Die Verbindlichkeiten werden gemäß §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 136.726,91.
Weiter bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu fünf Jahren in Höhe von EUR 574.576,39 und
mit eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren in
Höhe von EUR 72.000,00.
Die Gesellschaft hat am Abschlussstichtag
gegenüber dem Gesellschafter folgende Verpflichtung
(§ 42 (3) GmbHG):
Verbindlichkeiten aus Gesellschafterdarlehen
EUR 274.576,39
Forderungen aus Gesellschafterverrechnungskonten
EUR 2.797,80
Zum Bilanzstichtag liegt eine bilanzielle
Überschuldung vor. Zahlungsschwierigkeiten liegen und
lagen nicht vor. Auf die bilanzielle Überschuldung und
deren Konsequenzen wurde die Geschäftsleitung
hingewiesen.
III. Sonstige Angaben
Geschäftsführerin war im Geschäftsjahr
2010 und ist weiterhin Frau Nicole May, als Vertreterin der
GUM equity & consultig GmbH.
Während des Geschäftsjahres waren
durchschnittlich 28 Angestellte (davon 21
teilzeitbeschäftigte Arbeiternehmer) tätig.
Es bestanden zum Abschlussstichtag Bürgschaften
für Mietsicherheiten in Höhe von EUR 20.000,00.
Es bestand weder ein Aufsichtsrat noch ein Beirat
oder eine ähnliche Einrichtung.
München, den 30.12.2011
gez. Nicole May
i.V. der GUM equity & consulting GmbH
Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2011 festgestellt.
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