W.
Schneider GmbH
Attendorn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
151.468,00 |
227.149,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4,50 |
4,50 |
| II.
Sachanlagen |
151.463,50 |
227.144,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
612.766,16 |
657.678,22 |
| I.
Vorräte |
169.909,63 |
206.089,52 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
55.610,12 |
59.974,07 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
387.246,41 |
391.614,63 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
44.467,65 |
307,77 |
| Aktiva |
808.701,81 |
885.134,99 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
387.234,28 |
366.979,60 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
132.000,00 |
132.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
234.979,60 |
206.384,47 |
| III.
Jahresüberschuss |
20.254,68 |
28.595,13 |
| B.
Rückstellungen |
321.099,77 |
369.609,34 |
| C.
Verbindlichkeiten |
100.367,76 |
148.546,05 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
100.367,76 |
148.546,05 |
| Passiva |
808.701,81 |
885.134,99 |
Anhang
W. Schneider GmbH,
57439 Attendorn
Anhang zum Jahresabschluss 2023
I.
Allgemeine Angaben
Die W. Schneider GmbH hat ihren Sitz in Attendorn.
Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter
HRB 6948 eingetragen.
Die Gesellschaft hat den Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2023 nach den §§ 238 ff., §§
264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 HGB.
Die Gesellschaft hat die Erleichterung des § 286
Abs. 4 HGB genutzt.
Ausweiswahlrechte zwischen Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung oder Anhang wurden weitgehend zugunsten des
Anhangs ausgeübt. So hat die Gesellschaft im Anhang
einen Verbindlichkeitenspiegel (
§§ 268 Abs. 5, 285 Nr. 1
und 2 HGB) erstellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gem
§ 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Ebenfalls hat die Gesellschaft die Erleichterung des
§ 288 HGB in Anspruch genommen.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) über die
Gliederung und den Ausweis der Posten der Bilanz, der
Gewinn- und Verlustrechnung und des Anhangs beachtet
worden.
Die Bilanz wurde vor Berücksichtigung der
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
Soweit Ermessensentscheidungen in Bezug auf den
Grund, den Umfang und den Zeitpunkt des Ansatzes von
Vermögensgegenständen und Schuldposten zu treffen
waren, wurde eine zum Vorjahr vergleichbare
Ermessensentscheidung angestrebt.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
trägt allen erkennbaren Risiken nach den
Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung Rechnung. Es wurde gem.
§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB von
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen (going-concern-Prinzip). Im Einzelnen gilt
Folgendes:
A.
AKTIVA
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu
Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich
Anschaffungsnebenkosten unter Abzug von nachträglichen
Anschaffungskostenminderungen, vermindert um
planmäßige Abschreibungen. Die Abschreibungen
werden nach der linearen Abschreibungsmethode entsprechend
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten
bis zu € 250,00 werden aus
Vereinfachungsgründen im Jahr der Anschaffung
vollständig abgeschrieben. Geringwertige
Anlagegüter mit Anschaffungskosten von mehr als €
250,00 und bis zu € 800,00 werden ebenfalls im Jahr
der Anschaffung vollständig abgeschrieben.
B.
PASSIVA
Bei der Bildung der Rückstellungen ist den
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung getragen worden. Sie werden in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt mit dem
Erfüllungsbetrag.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
Rückstellungen für Pensionen
Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit
dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn
Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von €
4.009,00. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die
Ausschüttung gesperrt.
Die Pensionsverpflichtungen zum 31.12.2023 betragen
insgesamt € 364.044,00. Hiervon ist ein Teilbetrag mit
vorhandenem Deckungsvermögen abgesichert.
Der Zeitwert des vorhandenen Deckungsvermögens
zum 31. Dezember 2023 beträgt € 71.218,43. Der
sich nach Saldierung mit den abgesicherten
Pensionsrückstellungen ergebene Passivüberhang
wird in den Pensionrückstellungen ausgewiesen.
Nach Saldierung mit dem vorhandenen
Deckungsvermögen ergibt sich insgesamt eine
Pensionsrückstellung von € 292.825,57.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten und ihre jeweiligen
Restlaufzeiten und Sicherheiten sind in dem nachstehenden
Verbindlichkeitenspiegel dargestellt:
Verbindlichkeiten
|
davon mit einer
|
davon mit einer
|
davon mit einer
|
davon durch Pfand-
|
lt. Bilanzausweis
|
Restlaufzeit von bis
|
Restlaufzeit von
|
Restlaufzeit von
|
rechte und
ähnliche
|
|
zu einem Jahr
|
mehr als einem Jahr
|
mehr als fünf
Jahren
|
Rechte gesichert
|
€
|
€
|
€
|
€
|
€
|
100.367,76
|
100.367,76
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
IV.
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse
keine
Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer während
des Geschäftsjahres
Während des Geschäftsjahres 2023 waren
durchschnittlich 10 Arbeitnehmer (Vj: 10), ohne
Geschäftsführer und Auszubildende, bei unserer
Gesellschaft beschäftigt.
Attendorn, den 02. September 2024
_____________________________
Ludger Schneider
- Geschäftsführer -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.09.2024
festgestellt.
|