R.S. Automobile GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Lena Alexandra Raith seit 1.2.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
E-Mobility Solutions GmbHSulzbach-RosenbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 24.01.2022 bis zum 31.12.2022BILANZAKTIVA
ANHANGDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 Allgemeines 1. Rechtliche Grundlagen Die Gesellschaft wurde am 24. Januar 2022 als Gesellschaft mit beschränkter Haftung errichtet und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Amberg unter der Nr. HRB 7205 eingetragen. Änderungen in den rechtlichen Verhältnissen der Gesellschaft sind im Berichtsjahr nicht eingetreten. Die Gesellschaft firmiert unter "E-Mobility Solutions GmbH" und ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. Sitz der Gesellschaft ist in 92237 Sulzbach-Rosenberg. Gegenstand des Unternehmens ist die Vermietung von Kraftfahrzeugen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand zu beteiligen und für sie tätig zu wer-den. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000,00 Euro; das Stammkapital ist in voller Höhe einbezahlt. Gesellschafterin ist Frau Lena Raith mit einer Stammeinlage von 25.000,00 Euro. Als Geschäftsführer weist das Handelsregister aus: Frau Lena Raith ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 2. Gliederung Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB sowie dem § 425 GmbHG, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwen-dung findet. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Bei der Aufstellung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses macht die Gesellschaft von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften zum Teil Gebrauch. ANHANG 1. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 2. In der Bilanz und in der GuV ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben (gilt nicht im Gründungsjahr). 3. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. 4. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 5. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. 6. Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz ausgewiesen. 7. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. 8. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Angaben zur Bilanz Kapital Der Gesellschafterversammlung wird folgende Ergebnisverwendung vorgeschlagen: Jahresüberschuss 2022 42.862,22 Euro Der Jahresüberschuss soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen werden. Anlagevermögen Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und um Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstän-de und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Bewegliche Gegenstände bis zu einem Wert von 150,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abge-schrieben, bei einem Wert über 150,00 Euro bis zu 800,00 Euro erfolge eine Sofortabschreibung im Rahmen der Regelungen für Geringwertige Wirtschaftsgüter. Umlaufvermögen Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Bankbestände sind durch Kontoauszüge nachgewiesen. Rückstellungen Die Rückstellungen sind in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung nötig ist. Mit einer Inanspruchnahme ist zu rechnen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Der Nachweis der Verbindlichkeiten erfolgte durch Kontoauszüge und Bestätigungen der Geschäftsleitung. Sämtliche in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten haben Laufzeiten unter einem Jahr. VOLLSTÄNDIGKEITSERKLÄRUNG In dem von der USTB Steuerberatungsges. mbH, Wägnerstraße 14, 01309 Dresden, erstellten Jahresabschluss zum 31.12.2022 sind alle Vermögenswerte, Verpflichtungen und Wagnisse enthalten. Die zur Erstellung notwendigen Unterlagen wurden vollständig zur Verfügung gestellt. Alle nötigen Auskünfte wurden erteilt. ------------------------------------------------------------ E-Mobility Solutions GmbH Lena Raith, Geschäftsführerin
Sulzbach-Rosenberg, den 11. April 2024 gez. Lena Raith Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 11. April 2024 |
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