Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels Carsharing
Stromnetz Berlin GmbH
Eichenstraße 3A, 12435 Berlin, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Gieseking seit 2.1.2025 | Prokura |
Katarina Plamenac seit 2.1.2025 | Prokura |
Bastian Lemmer seit 2.1.2025 | Prokura |
Halka Steiper seit 2.1.2025 | Prokura |
Kerstin Niemeier seit 2.1.2025 | Prokura |
Sebastian Dr. Tomala seit 2.1.2025 | Prokura |
Bernhard Büllmann seit 27.7.2023 | Geschäftsführer |
Thomas Rütting seit 20.10.2022 | Prokura |
Jürgen Schunk seit 14.7.2016 | Prokura |
Stefan Dr. Rolauffs seit 24.11.2011 | Prokura |
Erik Dr. Landeck seit 24.7.2008 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stromnetz Berlin GmbHBerlinJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG, TKG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtGesellschaftsrechtliche StrukturDie Stromnetz Berlin GmbH (Stromnetz Berlin) ist der Verteilungsnetzbetreiber und Eigentümer des der Konzessionierung unterliegenden Verteilungsnetzes von Berlin. Stromnetz Berlin unterliegt weitestgehend den Anforderungen der Regulierung von Stromnetzbetreibern und ist insbesondere auf dem Gebiet der Stromverteilung tätig. Das Unternehmen betreibt innerhalb des Stadtgebietes Berlin das Stromverteilungsnetz, einschließlich eines Fernmelde- und eines Lichtwellenleiterkabelnetzes, mit einer Gesamtlänge von 43.593 km in den Spannungsebenen Hoch-, Mittel- und Niederspannung. Stromnetz Berlin stellt sein Netz diskriminierungsfrei zur Verfügung und ist verantwortlich für die Sicherheit sowie die Zuverlässigkeit der Stromversorgung, im engen Zusammenspiel mit dem regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber, den Einspeisenden und Kund*innen. Die damit verbundenen Kernaufgaben der Vorhaltung und Ertüchtigung des Netzes, der Netzführung, der Netznutzung und des entsprechenden Asset- und Kundenmanagements sowie den grundzuständigen Messstellenbetriebs wurden auch im Geschäftsjahr 2023 auf Basis geprüfter und auditierter Managementsysteme durchgeführt. Stromnetz Berlin ist ein 100%iges Tochterunternehmen der BEN Berlin Energie und Netzholding GmbH (BEN). Auf Grundlage des Gesellschaftsvertrages hat Stromnetz Berlin als Netzbetreiber gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die Verantwortung für Errichtung, Erwerb, Betrieb und Bereitstellung von Energieversorgungs- und Telekommunikationsanlagen, Messstellenbetrieb sowie Instandhaltung, Außerbetriebnahme und Rückbau von Netzanlagen sowie Netzen einschließlich Erbringung aller hiermit zusammenhängenden Dienstleistungen. Der im Jahr 2021 unterzeichnete Konzessionsvertrag gilt vom 1. Januar 2021 bis zunächst 31. Dezember 2030. Der Konzessionsvertrag enthält diverse Verpflichtungen zum sicheren, umweltverträglichen, kundenfreundlichen und effizienten Netzbetrieb des Berliner Stromverteilungsnetzes. Über die Erfüllung der Verpflichtungen ist regelmäßig gegenüber dem Land Berlin bzw. der zuständigen Vergabestelle bei der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) zu berichten. Für das Geschäftsjahr 2022 wurde die BEN, wie schon für das Berichtsjahr 2021, von der konzessionsgebenden SenFin mit der Überprüfung der Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen, dem sogenannten Konzessionscontrolling, beauftragt. Im Jahr 2023 hat Stromnetz Berlin den zweiten Bericht zu den "Allgemeinen Informationspflichten" vorgelegt. Hierzu wurde unter anderem zu den Themen Anschlusswesen, installierte Leistung und Einspeisung, technologische Entwicklung, Investitionen und Netzausbau sowie über die Versorgungsqualität im Jahr 2022 berichtet. Des Weiteren wurden insgesamt sechs weitere themenspezifische Berichte, beispielsweise zu Energieeffizienz, Klima- und Umweltschutz, Effizienzen und Einsparungen oder zum Störungsgeschehen vorgelegt. Ausgehend vom Koalitionsvertrag des Jahres 2023 sowie den Anforderungen, die das Abgeordnetenhaus für den BEN-Konzern mit seiner Netztochter Stromnetz Berlin vorgab, sollen durch den Konzern vielfältige Aufgaben, Energie und Netze betreffend, bei der Energiewende, der Dekarbonisierung und dem Stadtwachstum erfüllt werden. Details sind im jeweils aktuellen Zielbild des Landes Berlin für den BEN-Konzern formuliert. Ein Schwerpunkt des Konzerns ist die Umsetzung der Investitionen zur Erreichung der klima- und energiepolitischen Ziele des Landes Berlin, aber auch das Schnittstellenmanagement zwischen Energie- und Netzdienstleistungen. Seitens Stromnetz Berlin wird dabei in enger Abstimmung mit der Gesellschafterin auf die Anforderungen und Einhaltung der Gleichbehandlung gemäß den EnWG-Vorgaben geachtet. Im Geschäftsjahr konnte Stromnetz Berlin mit der BEN die weitreichenden Konsequenzen für das elektrische Verteilungsnetz aufgrund der Entwicklungen bei Photovoltaik (PV)-Anschlüssen, der Wärmewende und der E-Mobilität erhärten. Die Erkenntnisse wurden erstmals mithilfe einer Szenarioanalyse kombiniert und führten zu einer Überarbeitung sowie einem massiven Anstieg des Investitions- und Finanzierungsvolumens in der verabschiedeten Wirtschaftsplanung für 2024ff. Zur Umsetzung dieser weitreichenden Aufgaben wurden entsprechende Arbeitsbeziehungen zwischen der BEN und Stromnetz Berlin weiter vertieft. In diesem Zusammenhang besteht seit dem 1. Juli 2021 ein Dienstleistungsvertrag, der im Jahr 2023 vollumfänglich erfüllt wurde. Seit dem 1. Juli 2021 besteht ein Cash-Pooling-Vertrag mit der BEN. Am 11. April 2022 wurde der Ergebnisabführungsvertrag zwischen Stromnetz Berlin und der BEN unterzeichnet. Der Ergebnisabführungsvertrag ist bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen. Seit dem Geschäftsjahr 2022 besteht eine ertragsteuerliche Organschaft. Die sonstigen Erklärungen enthalten Angaben zur Erklärung zur Unternehmensführung sowie zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes und die Erklärung zum Berliner Corporate Governance Kodex (Anlage zum Lagebericht) für das Geschäftsjahr und sind verpflichtend zu veröffentlichende Angaben, die nicht Teil der gesetzlichen Abschlussprüfung gemäß § 316 ff. HGB sind. WirtschaftsberichtPolitisches und Wirtschaftliches Umfeld Auch das Jahr 2023 war geprägt von weitreichenden geopolitischen Veränderungen. Neben dem anhaltenden Krieg in der Ukraine mündete durch den Angriff der Hamas auf Israel im Oktober 2023 der seit Langem schwelende Nahostkonflikt in einen Krieg. Die Energie- und Kapitalmärkte sowie die Inflation haben sich im Vergleich zum Vorjahr indes leicht erholt. Die Gefahr einer möglichen Gasmangellage in Deutschland besteht nach wie vor, allerdings etwas weniger angespannt als in 2022. Auch unter diesen volatilen Rahmenbedingungen hat sich Stromnetz Berlin im Geschäftsjahr auf Basis ihres regulatorisch geprägten Geschäftsmodells als wirtschaftlich stabiler und technisch verlässlicher Netzbetreiber erwiesen. Die in Stromnetz Berlin eingesetzte Task Force "Gasmangellage" blieb bis Anfang 2024 aktiviert und beobachtete aufmerksam die Gas- und Energieversorgungslage, da sich diese durch einen sehr kalten Winter oder auch durch kritische Angriffsszenarien hätte verschärfen können. Themenfelder wie z.B. die Beschaffung von Betriebsmitteln, das Kommunikations- und Reaktionskonzept wurden kontinuierlich bearbeitet und weiterentwickelt. Die engen Abstimmungen mit der BEN und dem seitens der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWEB) geführten Krisenstabs wurden fortgesetzt. Als Teil des BEN-Konzerns nahm Stromnetz Berlin regelmäßig an Sitzungen im Rahmen des "KRITIS-Monitorings" (u. a. Energienotfallvorsorge von der SenWEB) teil. Zum Thema Cybersicherheit erfolgen regelmäßige Abstimmungen mit der BEN sowie mit anderen KRITIS-Unternehmen. Bei Stromnetz Berlin existieren umfangreiche bauliche, technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen zum Schutz der kritischen Infrastruktur. Zudem ist Stromnetz Berlin ISMS-zertifiziert und ist zur Einschätzung der Lage im engen Austausch mit anderen Netzbetreibern und den zuständigen Behörden. Die weltweite wirtschaftspolitische Lage wirkte sich auch 2023 bei Stromnetz Berlin insbesondere auf die Lieferketten, die Sicherstellung der Versorgungssicherheit sowie aufgrund der hohen Energiepreise auf die Beschaffung von Verlustenergie sowie Energie für den Eigenverbrauch aus. Die zwischenzeitlich hohe Inflation betrifft insbesondere mit steigenden Kapitalkosten auch Stromnetz Berlin. Der Regulierungsrahmen sieht allerdings auch Instrumente vor, welche die Berücksichtigung der Inflation in den Netznutzungsentgelten ermöglichen. Die Energie- und Wärmewende befindet sich in einer Phase grundlegender Strukturanpassung, da die forcierte Umstellung auf Erneuerbare Energien sowie sektorübergreifende Maßnahmen das Gesamtsystem stark beeinflussen. Gerade Stromnetzbetreiber spielen eine Hauptrolle, wenn es um die Integration der Erneuerbaren Energien, den Anschluss von Wärmepumpen und den Ausbau der Ladeinfrastruktur geht. Hierfür sind nicht nur technologische (Weiter-)Entwicklungen erforderlich. Auch der gesetzliche sowie regulatorische Rahmen erfordern weitgehende Anpassungen, um eine schnelle und reibungslose Transformation zu ermöglichen. Gleichzeitig werden die Abhängigkeiten und Zusammenhänge immer komplexer. Die Veränderungsgeschwindigkeit in der Energiewirtschaft und im Stromnetzbetrieb hat stark zugenommen. Zudem stellen vermehrt leistungsintensive Rechenzentren aufgrund weiterer Zunahme digitaler Anwendungen Anfragen für einen Anschluss an das Verteilungsnetz in Berlin. Stromnetz Berlin selbst hat den Anspruch, diesen Anforderungen mit vollem Engagement gerecht zu werden sowie neue Herausforderungen und Änderungen an der Versorgungsaufgabe frühzeitig zu erkennen. Hierzu ist Stromnetz Berlin in regelmäßigen Abstimmungen mit dem Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmission GmbH, um auch die Netzanschlüsse zum Übertragungsnetz an die veränderte Versorgungsaufgabe anzupassen. Diese Herausforderungen werden nur mit einer umfassenden Transformation der Prozesse, Arbeitsweisen und Organisation bei Stromnetz Berlin bewältigt werden können. Eine adjustierte Prozesswelt und Organisation werden im Rahmen eines Projektes in den nächsten Monaten erarbeitet. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien und damit ein schnell wachsender Anteil schwankender Strommengen in der Erzeugung stellt die Akteure der Energiewende vor erhebliche Herausforderungen. Es ist sowohl ein Zuwachs an neuen Verbraucher*innen z.B. aufgrund ansteigender Elektromobilität und der Wärmewende, als auch ein deutlicher Hochlauf der Einspeisung von Erneuerbaren Energien, insbesondere aus Photovoltaik, zu erwarten. Gemäß den vorliegenden Koalitionsvereinbarungen auf Bundes- und Landesebene sind qualitative und quantitative Vorgaben insbesondere zum Ausbau Erneuerbarer Energien sowie zur Vorbereitung von Sektorkopplungen und eines zukünftigen integrierten Netzbetriebs Strom-Gas-Wärme mittels Power-to-X-Technologien erfolgt. Neben der Substanzerhaltung und Erweiterung des Bestandsnetzes inklusive der notwendigen Anschlüsse für das sich damit deutlich ausweitende Erzeuger- und Verbraucherportfolio sind damit neue Aktivitäten, insbesondere bei der Umsetzung und Beherrschung des zukünftigen Schnittstellenmanagements, erforderlich. Das transformierte und erweiterte (Energie-)System muss dabei überwacht und perspektivisch gesteuert werden. Im Klimaschutzgesetz des Bundes und auch im Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz ist die Klimaneutralität bis 2045 gesetzlich vorgegeben. Dies zeigt sich unter anderem am Ziel, so schnell wie möglich einen Einsatz von 25 % Erneuerbarer Energien bezogen auf den Berliner Stromverbrauch zu erreichen, wie im Masterplan Solarcity und in der Berliner Koalitionsvereinbarung von 2023 festgelegt. Umgerechnet in Photovoltaik-Erzeugung sind dies rund 4,4 GW installierte Erzeugungsleistung. Im Jahr 2023 stieg die Anzahl der Anschlussanfragen an Stromnetz Berlin daher weiter signifikant an. Neben der Installation dezentraler Erzeugungsanlagen, allen voran Photovoltaikanlagen, tragen vermehrte dezentrale Netznutzung durch Ladeinfrastruktur, sowohl im privaten als auch im öffentlichen Raum, und Wärmepumpen zu diesem Trend bei. Der drastische Anstieg für PV-Anlagen liegt u.a. in dem im Februar 2023 gestarteten Förderprogramm "SolarPLUS" für Balkonanlagen begründet. Aufgrund der politischen Rahmenbedingungen auf Bundes- und Landesebene ist davon auszugehen, dass sich der Trend in den kommenden Jahren weiter verstärken wird. Um die Vielzahl der Anschlussprozesse kundenorientiert, effizient und zeitgerecht umsetzen zu können, initiierte Stromnetz Berlin ein bereichsübergreifendes Projekt zur Optimierung des Anschlussprozesses. Schwerpunkt ist die Verschlankung der Prozesse auf Basis durchgehender IT-Unterstützung von der Anschlussanfrage bis zur Abrechnung. Ein Kundenportal bietet Stromnetz-Berlin-Kund*innen digitale Prozesse für insgesamt elf unterschiedliche Produkte, Transparenz über den Bearbeitungsstatus ihrer Anfragen und zusätzlich ein Online-Terminvergabetool für Zählermontagen. Das Projekt zur weiteren Optimierung und Digitalisierung des Anschlussprozesses wird im kommenden Jahr fortgesetzt. Die hohen Gaspreise ab Sommer 2022, das Förderprogramm "SolarPLUS" sowie die von der Regierung aufgrund der sich verschärfenden Klimakrise ausgerufene Energieeinsparung führten auch bei der Berliner Bevölkerung 2023 zu einer Einsparung im Stromverbrauch von ca. 2 % gegenüber dem Vorjahr und somit zu einem Absatzrückgang bei Stromnetz Berlin. Die Großhandelspreise für Strom haben sich im Laufe des Jahres 2023 etwas normalisiert. Die Volatilität und das Preisniveau sind zurückgegangen. Dennoch haben die Preisentwicklungen der Vergangenheit noch immer finanzielle Auswirkungen auf die Bilanzkreise von Stromnetz Berlin. Dies gilt insbesondere für die Mehr-/Mindermengen-Abrechnung bei SLP-Kunden (Standardlastprofilkunden), da diese Mengen gegenüber den Kund*innen anhand eines gleitenden Durchschnittswertes der vergangenen zwölf Monate verrechnet werden. Die Differenz zwischen dem gleitenden Mehr-/Mindermengenpreis und dem aktuellen Marktpreis führte bei Stromnetz Berlin zu finanziellen Belastungen. Aufgrund der hohen Beschaffungskosten für Netzverluste, die durch die Preisverwerfungen der Vergangenheit entstanden, wurden alternative Beschaffungswege geprüft. Im Ergebnis wird geplant, dass die Netzverlustausschreibung zukünftig über eine internetbasierte Portallösung abgewickelt werden soll. Dadurch können die Anzahl der Ausschreibungen erhöht und die Risikoaufschläge der Bieter reduziert werden. Beides führt zu besseren Beschaffungskonditionen. Die Umsetzung dieser Lösung ist derzeit in Vorbereitung. Aktuell werden am Markt vorhandene Portallösungen auf Eignung für Stromnetz Berlin geprüft. Auch im Geschäftsjahr haben sich die Lieferzeiten vieler Betriebsmittel (z.B. Transformatoren) gegenüber den Vorjahren sehr stark erhöht. Durch einen vorausschauenden Einkauf von Wirtschaftsgütern wie Transformatoren oder Sicherungen und das Ausweichen auf Alternativmaterialien konnte der betriebsnotwendige Bedarf trotzdem jederzeit befriedigt werden. Ab 2024 fällt Stromnetz Berlin unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und wird gemäß der Vorgaben des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab Mai 2025 über die Umsetzung der im Gesetz vorgesehenen Sorgfaltspflichten berichtspflichtig. Auch im Geschäftsjahr 2023 hat die Bundesregierung ihren Kurs beibehalten und wesentliche gesetzliche Vorgaben zur Beschleunigung der Energiewende auf den Weg gebracht. Mit dem "Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften" erhält die Bundesnetzagentur (BNetzA) weitreichende Befugnisse, künftig die Netzentgelt- und Netzzugangsregulierung ohne detaillierte Vorgaben des deutschen Gesetz- und Verordnungsgebers eigenständig - unter Beachtung EU-rechtlicher Vorgaben - zu gestalten. Außerdem werden mit dem Gesetz die Grundlagen für die Planung und Errichtung eines Wasserstoff-Kernnetzes geschaffen. Dies ist ein wichtiger Schritt für mehr Versorgungssicherheit, Resilienz und ein starkes Signal für den Aufbau sowie den Hochlauf einer Wasserstoffwirtschaft in Deutschland. Zum Planungs- und Genehmigungsrecht enthält das Gesetz nun eine ganze Reihe von Maßnahmen, die der Beschleunigung der Verfahren dienen sollen. Außerdem enthalten ist die Ergänzung der Regelungen zu Netzentgelten, wonach auch zukünftig wirkende Kostenänderungen aus netzbezogenen Maßnahmen berücksichtigt werden können, die sich aus der Integration Erneuerbarer Energien in das Energieversorgungssystem, aus einem vorausschauenden Netzausbau, dem überragenden öffentlichen Interesse an der Errichtung und dem Betrieb von Elektrizitätsversorgungsnetzen sowie neuen gesetzlichen oder behördlich angeordneten Aufgaben ergeben. Mit dem "Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Stromerzeugung (Solarpaket)" wird ein wichtiges Gesetzespaket auf den Weg gebracht, mit dem der Bau und Betrieb von PV-Anlagen entbürokratisiert und der Zubau von Photovoltaik beschleunigt werden soll. Die Inbetriebnahme von PV-Anlagen auf dem Balkon wird für Bürger*innen deutlich einfacher und damit auch schneller möglich. Hierfür soll die vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber entfallen und die Anmeldung im Marktstammdatenregister auf wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt werden. Neue Balkon-PV-Anlagen sollen zudem nicht dadurch verhindert werden, dass ein Zweirichtungszähler - also ein digitaler Stromzähler - eingebaut werden muss. Übergangsweise dürfen die Anlagen weiterhin die alten Ferraris-Zähler nutzen. Für Grundstückseigentümer gibt es zukünftig eine Duldungspflicht für die Verlegung von Netzanschlussleitungen zu Erneuerbare-Energien-Anlagen. Mit diesem Gesetz wird das bestehende Mieterstrommodell verbessert, indem künftig auch Nichtwohngebäude für Mieterstrom-Projekte genutzt werden können und den Mieterstrom-Zuschlag erhalten. Zudem wird das Modell nun auch für die Belieferung gewerblicher Stromverbraucher geöffnet, sodass die Gruppe der möglichen Nutzer*innen wesentlich erweitert wird. Neben dem Mieterstrommodell wird mit der nun neu vorgesehenen gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ein weiteres eigenständiges Modell etabliert. Beide Modelle unterscheiden sich insbesondere dadurch, dass bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung vom Vermieter ausschließlich der durch die gebäudeeigene Solaranlage erzeugte Strom bereitgestellt wird. Den nicht durch den Solarstrom gedeckten Reststrom, d. h. Strom für die Nacht- und Dunkelzeiten, beschaffen sich die Letztverbraucher in diesem Modell durch eigene Reststromlieferverträge selbst. Das im September 2023 vom Bundestag beschlossene Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten und stellt im Rahmen der Energiewende einen wichtigen Baustein für die Wärmewende dar. Es setzt den gesetzlichen Rahmen für die dezentrale Wärmewende. Seit dem 1. Januar 2024 muss nun jede Heizung in Neubauten zu 65 % mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Daneben werden strombasierte Wärmeanwendungen wie Wärmepumpen eine Option sein. Daher wird auch in Berlin ein entsprechender Zubau von Wärmepumpen erwartet. Die beschlossenen Regelungen geben Planungssicherheit und werden zum Ziel von mehr Erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung beitragen. Als zweiter großer Baustein der Wärmewende ergibt sich in Berlin als Herausforderung der Zubau von großen Power-to-Heat-Anlagen mit sehr hohen Anschlussleistungen im Zuge der Dekarbonisierung der Fernwärme (zentrale Wärmewende). Entscheidend ist die Verzahnung der Bausteine in der kommunalen Wärmeplanung. Mit dem "Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze" (WPG) wird ein wichtiges Zeichen für den Klimaschutz gesetzt. Das Gesetz verpflichtet alle Kommunen in Deutschland zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung. Das Land Berlin muss demnach bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan für die Transformation der Wärmeversorgung Berlins vorlegen. Das WPG bietet damit eine gute Basis für eine höhere Planungssicherheit für Kommunen, Bürger*innen sowie Energieversorger und Infrastrukturbetreiber. Politisch festgelegte Ziele erhalten darüber einen Pfad und Instrumente, wie die Wärmewende kosteneffizient und sozialverträglich erreicht werden kann. Wichtig ist dabei, dass alle Akteure vor Ort bei der Zielerreichung zusammenarbeiten und die Energiewirtschaft umfassend in den Prozess der Transformation einbezogen wird. Einige noch offene Punkte, wie Regelungen zu Anteilen von Erneuerbaren Energien in Fernwärmenetzen oder die Anrechnung von Biomasse und Wasserstoff, werden im parlamentarischen Verfahren zum Wärmeplanungsgesetz aktuell noch verhandelt. Entsprechend der im September 2021 veröffentlichten Studie zur "Entwicklung einer Wärmestrategie für das Land Berlin" wird bis spätestens 2045 von einer Vervielfachung des Stromanteils im Wärmesektor ausgegangen. Dieser Anstieg ist insbesondere auf den zunehmenden Einsatz von Power-to-Heat-Anlagen und Wärmepumpen zurückzuführen. Dabei bietet Stromnetz Berlin seine Expertise der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) bei der Erarbeitung einer kommunalen Wärmeplanung an. Unter anderem bearbeitet Stromnetz Berlin im Rahmen von Studien die Fragen nach dem Potenzial und dem Einfluss von Wärmepumpen auf das Netz. Für Berlin wird die kommunale Wärmeplanung nach aktuellen Aussagen der zuständigen SenMVKU nach Erstellung des Wärmekatasters im Jahr 2025 voraussichtlich erst 2026 zur Verfügung stehen. Die gesetzlich vorgeschriebene kommunale Wärmeplanung ist eine wichtige Grundlage für die Ausbau- und Investitionsbedarfe von Stromnetz Berlin. Daher stellt Stromnetz Berlin hierfür wesentliche Anforderungen und Rahmenbedingungen zusammen, die eine durchgängige Bewertung für das Stromverteilungs- und Übertragungsnetz ermöglichen. Der in den Szenarien zu erwartende Leistungsanstieg stellt sowohl Stromnetz Berlin als auch die 50Hertz Transmission GmbH vor große Herausforderungen. Unabhängig von der konkreten Ausprägung der zukünftigen Wärmeversorgung Berlins in Kombination mit zunehmender Einspeisung aus Photovoltaik sowie sich stark ändernder Kundenstruktur erwartet Stromnetz Berlin einen deutlichen Anstieg an Investitionen in das Verteilungsnetz, um die zukünftigen Leistungsbedarfe decken zu können. Stromnetz Berlin hatte sich im Jahr 2022 gemeinsam mit anderen Berliner Landesunternehmen verpflichtet, 10 % der Energie für die Betriebsverbräuche einzusparen. Ein eigenes Projektteam analysiert mit externer Expertise die Einsparmöglichkeiten von Stromnetz Berlin in verschiedenen Dimensionen (u. a. Technik und Verhalten). Die Maßnahmen zur Realisierung dieses Einsparzieles werden bei Stromnetz Berlin mit weiteren Aktivitäten im Bereich Umweltschutz, Soziales sowie Governance kombiniert und bilden einen Teil der Nachhaltigkeitsleistung. Diese wurde für 2022 erstmalig nach dem Berichtsstandard Deutscher Nachhaltigkeitskodex im November 2023 durch Stromnetz Berlin veröffentlicht. Im September 2023 startete ein Projekt zur Erarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes. Die Deutsche Nachhaltigkeitskodex-Erklärung bietet eine gute Basis für die Umsetzung der zukünftigen Anforderungen an das Nachhaltigkeitsmanagement und -reporting sowie an die Berichtspflicht gemäß EU-Taxonomie und CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive). Stromnetz Berlin befindet sich in Vorbereitung dazu und wird in 2024 ein Projekt zur Umsetzung starten. Neben den Maßnahmen zu Energieeinsparungen arbeitet Stromnetz Berlin bereits aktiv daran, die Vorgaben aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zur Minimierung von Umwelt- und Menschenrechtsrisiken in der Lieferkette umzusetzen. Ein weiterer Fokus liegt auf der Umstellung des Fuhrparks auf eine CO 2 -freie Kraftfahrzeugflotte. Stromnetz Berlin ersetzt schrittweise Hybridfahrzeuge durch reine Elektrofahrzeuge. Aufgrund von laufenden Verträgen und Leasingdauer wird mit der sukzessiven Elektrifizierung der Fahrzeugflotte bis 2028 eine Quote von 100 % erreicht werden. Nutzfahrzeuge wie Transporter unterliegen besonderen Anforderungen bezüglich Reichweite, Zuladung und Gewicht sowie der Verfügbarkeit bei einem langanhaltenden, flächendeckenden Stromausfall. Ihre Umstellung von Verbrennungs- auf Elektromotor ist daher wesentlich von der technischen Entwicklung abhängig. Forschung und Entwicklung Im Jahr 2020 beschloss Stromnetz Berlin, bei der Umsetzung des Folgeprojektes "Flexible Anlagen intelligent regeln" (FLAIR2-Projekt) mitzuwirken und die Forschungsarbeit der Hochschule München zum Thema Steuerung und Regelung im Niederspannungsnetz zu unterstützen. Ziel des Projektes ist es, eine weitestgehend autonom arbeitende Komponente zu entwickeln, die Verbrauchseinrichtungen in Abhängigkeit von der aktuellen lokalen Netzspannung intelligent ansteuert und regelt. Die beiden wesentlichen Komponenten des Konzeptes sind das FLAIR2-Modul (Intelligenz der dezentralen Steuerung) und der Strompager-DX (Empfänger zentraler Steuerbefehle sowie Etablierung eines Rückkanals). Insbesondere der Strompager-DX stellt für Stromnetz Berlin eine Schlüsselkomponente dar. Das Forschungsprojekt FLAIR2 lief bis Ende 2023. Stromnetz Berlin führte die Kooperationen mit dem Forschungscampus Mobility2Grid fort und gewinnt kontinuierlich neue Erkenntnisse zum Themenfeld Energie- sowie Mobilitätsentwicklung und berücksichtigt diese bei der Weiterentwicklung sowie Ausrichtung des Unternehmens. Stromnetz Berlin ist für das Land Berlin sowie für die Berliner Unternehmen ein wichtiger Partner beim stetigen Ausbau der Ladeinfrastruktur. Darüber hinaus begleitete Stromnetz Berlin das Pilotprojekt für Laternenladepunkte im Rahmen des Forschungsvorhabens "ElMobileBerlin". Die gemeinsame Initiative Enter Technik der Berliner Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (SenASGIVA), der beteiligten Kooperationsunternehmen und des Vereins LIFE Bildung, Umwelt, Chancen-Gleichheit e.V. dient der Nachwuchsgewinnung weiblicher Fachkräfte im gewerblich-technischen Bereich. Angelehnt an das freiwillige soziale Jahr lernen Frauen im Rahmen von Praktika Unternehmen kennen, die eine gewerblich-technische Ausbildung anbieten. Stromnetz Berlin ist seit dem 1. März 2023 als Kooperationsunternehmen Teil der Initiative Enter Technik und wird diese Kooperation bis 2026 fortführen. Das Land Berlin hat sich mit der jüngsten Entwicklung einer Wärmestrategie das Ziel gesetzt, seine CO 2 -Emissionen bis spätestens 2045 auf klimaneutrales Niveau zu senken. Stromnetz Berlin rechnet aufgrund des damit einhergehenden verstärkten Einsatzes von Power-to-Heat-Anlagen und Wärmepumpen mit einem starken Anstieg des Stromverbrauchs und demzufolge mit einer deutlichen Steigerung an Investitionen, um diesen erheblich steigenden Anforderungen an das Verteilungsnetz zu begegnen. Vor dem Hintergrund der sich stark ändernden Gesetzeslage und der sich erst in Erarbeitung befindlichen kommunalen Wärmeplanung wurde im Zusammenhang mit der Elektrifizierung der dezentralen Wärmeversorgung Anfang 2023 eine Studie mit dem Fokus auf Wärmepumpen beim Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse dieser "Wärmepumpenpotenzialanalyse" wurden im September 2023 an Stromnetz Berlin übergeben. Darin wird ein verstärkter Ausbau von Luft-Wasser-Wärmepumpen in den Berliner Außenbezirken vorausgesagt. Eine erste Vorstellung der Erkenntnisse hat auf Arbeitsebene für die SenMVKU in enger Kooperation mit der BEN stattgefunden. Die Ergebnisse können als Beitrag für die weiteren Gespräche mit den Berliner Infrastrukturbetreibern sowie als Unterstützung des Landes Berlin bei der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung dienen. Parallel dazu hat Stromnetz Berlin im Rahmen der Erstellung des Regionalszenarios zur Umsetzung des § 14d EnWG mit weiteren Verteilungsnetzbetreibern der sogenannten Planungsregion Ost eine Analyse zur Dekarbonisierung des Wärmesektors in Auftrag gegeben. Diese hat weitere wichtige Erkenntnisse für die Umsetzung des 110-kV-Netzausbauplans gebracht. Der laufende Umbau der zentralen Fernwärmeversorgung durch die Vattenfall Wärme Berlin Aktiengesellschaft (AG) hat an Dynamik zugenommen. Zur Absicherung der Netzkapazitäten aus dem vorgelagerten Netz wurde eine trilaterale Studie von der Vattenfall Wärme Berlin AG, der 50Hertz Transmission GmbH und Stromnetz Berlin erstellt, in der die Einsatzszenarien der Vattenfall Wärme Berlin AG aus Sicht der notwendigen Leistungsfähigkeit des Übertragungs- und Verteilungsnetzes bewertet wurden. Tätigkeit des Aufsichtsrats Stromnetz Berlin hat gemäß Gesellschaftsvertrag, basierend auf den Beteiligungshinweisen des Landes Berlin, einen Aufsichtsrat mit weitreichenden Rechten, insbesondere bei zustimmungspflichtigen Geschäften. Mit Gesellschafterbeschluss vom 13. Juni 2023 erfolgte die Bestellung von Staatssekretär Dr. Severin Fischer als Mitglied und als Vorsitzender des Aufsichtsrats. Als stellvertretender Vorsitzender wurde Thomas Verhoeven am 1. Juni 2023 gewählt. Dr. Erik Landeck war vom 1. Juli 2022 bis zum 14. Juni 2023 alleiniger Geschäftsführer von Stromnetz Berlin und ist seit dem 15. Juni 2023 Vorsitzender der Geschäftsführung sowie für die Ressorts Energiewirtschaft und Technik verantwortlich. Seit dem 15. Juni 2023 ist Bernhard Büllmann neues Mitglied der Geschäftsführung und zuständig für die Ressorts Finanzen und Personal. Im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen wurde neben dem Überblick über das operative Geschäft regelmäßig über das Thema "Energie- und Wärmewende" informiert. Dabei wurden die Herausforderungen aus dem derzeitigen Hochlauf der Entwicklungen hinsichtlich dezentraler Erzeugungsanlagen (Photovoltaik und Kraft-Wärme-Kopplung), Wärmepumpen und Ladeinfrastruktur erörtert und diskutiert. Es wurde dargelegt, dass eine abgestimmte Planung (u. a. "kommunale Wärmeplanung") zwischen den drei Infrastruktursäulen Berlins - Stromnetz, Gasnetz und Wärmenetz - Voraussetzung für eine Abschätzung der Auswirkung der Wärmewende auf das Stromnetz ist. Da die kommunale Wärmeplanung erst im Jahr 2026 zur Verfügung steht, erfolgte zur Konkretisierung der Planung der zukünftigen Versorgungsaufgabe eine Szenarioanalyse. Diese beinhaltet für die Energie-, Wärme- und Mobilitätswende mögliche Ausprägungen, die sich hierbei maßgeblich hinsichtlich der Intensität des jeweiligen Ausbaus von Photovoltaik, Wärmepumpen und E-Mobilität unterscheiden. Für die Wirtschaftsplanung wurde durch das Management der Stromnetz Berlin ein Zielszenario festgelegt, welches auf Basis aktueller Erkenntnisse die jeweils realistischsten Ausbauszenarien zusammen mit dem erwarteten Kundenwachstum und den Leistungsanfragen zum Umbau der Fernwärmeversorgung kombiniert. Gleichwohl werden sich zukünftig Rahmenbedingungen noch weiter entwickeln und das tatsächliche Kundenverhalten bei der Umsetzung der Mobilitätswende oder bei Gebäudesanierung, Heizungstausch und Wärmeverbrauch sowie bei der Installation dezentraler Erzeugungsanlagen und Speicherbatterien noch ausprägen. Der durch die Energie- und Wärmewende erhöhte Investitionsbedarf wurde im Rahmen der Wirtschaftsplanung berücksichtigt und dem Aufsichtsrat erläutert. Lage des Unternehmens Die Gesellschaft führt im Sinne des § 6b Abs. 3 EnWG die Tätigkeit "Elektrizitätsverteilung" und im Sinne des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG die Tätigkeit "Messstellenbetrieb" sowie "Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors" aus. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Wesentliche finanzielle Leistungsindikatoren der Gesellschaft sind das Ergebnis nach Steuern vor Zins- und Beteiligungsergebnis (EBIT) sowie die Investitionen im Geschäftsjahr. Das EBIT betrug im Geschäftsjahr 113,6 Mio. € und liegt 23,5 Mio. € über dem geplanten Wert. Die Ergebnisverbesserung resultiert im Wesentlichen aus den gestiegenen Netznutzungserlösen sowie den geringeren Abschreibungen aufgrund der Verlängerung der handelsrechtlichen Nutzungsdauern, während der Personalaufwand aufgrund der Tarifanpassung deutlich gestiegen ist. Die Investitionen in das Sachanlagevermögen beliefen sich im Geschäftsjahr auf 278,6 Mio. €. Das Investitionsvolumen lag um 6,9 Mio. € unter dem erwarteten Wert. Während die Investitionen zur Unterstützung der Klimaziele des Landes Berlins gesteigert werden konnten, blieben die Investitionen in den Austausch bestehender Anlagen sowie die Nachfrage nach Kundenanschlüssen hinter den avisierten Erwartungen zurück. Zu den wesentlichen nichtfinanziellen Leistungsindikatoren zählen insbesondere die Lost Time Incident Frequency (LTIF) und der System Average Interruption Duration Index (SAIDI). Die wesentliche Kennzahl im Arbeitsschutz ist der LTIF, welcher die Unfallhäufigkeit ausdrückt, indem die Anzahl der Unfälle mit Ausfallzeit in Relation zu den geleisteten Arbeitsstunden gesetzt wird. Der LTIF lag in diesem Jahr für Stromnetz Berlin mit 3,8 auf Vorjahresniveau. Stromnetz Berlin hatte sich einen Zielwert von kleiner gleich 2,0 gesetzt. Der höhere LTIF spiegelt nicht die absoluten Unfallereignisse wider, sondern nur die Ereignisse, die auch zu einem Arbeitsausfall führten. Der SAIDI beschreibt die durchschnittliche kumulative Dauer der ungeplanten Störungen mit Versorgungsunterbrechungen für einen Kunden in einem definierten Zeitraum von einem Jahr. Im Geschäftsjahr betrug der SAIDI 9,9 Minuten pro Jahr und lag somit unter dem Zielwert von 10,0 Minuten pro Jahr sowie unter dem Vorjahreswert von 10,3 Minuten pro Jahr. Ertragslage
* Die Erlöse aus Konzessionsabgabe, KWK, EEG, der Umlage gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV, der Umlage gemäß § 17f EnWG sowie der Umlage nach § 18 AbLaV in Höhe von 388,9 Mio. € (Vorjahr: 370,8 Mio. €) sind in gleicher Höhe im Aufwand zu finden und haben daher keine Ergebniswirkung. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden 12.210 GWh Strom durch das Netz von Stromnetz Berlin geleitet. Die Jahreshöchstlast wurde am 5. Dezember 2023 mit 2.074 MW erreicht. Unter Berücksichtigung von Netzverlusten, Betriebsverbräuchen und periodenfremden Effekten betrug die Stromabgabe 11.905 GWh und liegt damit um 252 GWh unter dem Vorjahr. Die von der Regierung geforderten Energie-Einsparziele und ein somit verändertes Kundenverhalten führten zu diesem Mengenrückgang. Aus der Mengenentwicklung resultierte im Rahmen der genehmigten Erlösobergrenze eine Zuführung zum Regulierungskonto von 53,3 Mio. €. Die Erlöse aus der Netznutzung erhöhten sich dennoch preisbedingt um insgesamt 89,7 Mio. €. Der Preisanstieg resultiert insbesondere aus gestiegenen Investitionen, höheren Beschaffungskosten für Netzverluste und Betriebsverbrauch, inflationsbedingt höheren Betriebsaufwendungen sowie gezahlten Betriebssteuern. Die Erlöse aus Messstellenbetrieb sind im Wesentlichen aufgrund des Einbaus moderner Messeinrichtungen um 2,7 Mio. € gestiegen. Unter den Stromverkäufen werden im Wesentlichen die Erlöse aus der Abrechnung des Differenzbilanzkreises gezeigt. Der Rückgang der Stromverkäufe um 20,5 Mio. € resultiert im Geschäftsjahr aus der Marktentwicklung der Strompreise. Dabei ergaben sich 62,6 Mio. € geringere Erlöse aus dem Differenzbilanzkreis sowie 48,5 Mio. € höhere Erlöse aus Mehr-/Mindermengenabrechnung. Die Erlöse aus den Umlagen gemäß § 17f EnWG und § 19 Abs. 2 StromNEV sowie die KWK-Erlöse veränderten sich im Vergleich zum Vorjahr insbesondere preisbedingt. Die EEG-Erlöse liegen preisbedingt um 3,1 Mio. € über Vorjahresniveau. Die Erlöse aus KWK, Konzessionsabgabe, der Umlage gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV, der Umlage gemäß § 17f EnWG, der Umlage gemäß § 18 AbLaV sowie die Erlöse aus dem EEG finden sich entsprechend auch auf der Aufwandsseite und sind somit ohne Ergebniswirkung bei Stromnetz Berlin. Gewinn- und Verlustrechnung (Kurzfassung)
Den Umsatzerlösen und übrigen Erträgen stehen operative Gesamtaufwendungen bestehend aus Material-, Personalaufwand, sonstigen betrieblichen Aufwendungen, Konzessionsabgabe sowie Abschreibungen auf das Anlagevermögen gegenüber. Das Ergebnis nach Steuern liegt um 15,4 Mio. € über Vorjahresniveau. Dies resultiert im Wesentlichen aus den im Geschäftsjahr preisbedingt gestiegenen Netznutzungserlösen. Gegenläufig wirkte sich der durch Tarifsteigerung, Einmalzahlungen und Mitarbeiterzugängen, höhere Personalaufwand sowie der preisbedingt höhere Strombezug negativ auf das Ergebnis nach Steuern aus. Die aktivierten Eigenleistungen betrugen 90,3 Mio. € und werden mit unter den Umsatzerlösen und übrigen Erträgen ausgewiesen. Sie lagen aufgrund des gestiegenen Investitionsvolumens und des neuen Tarifabschlusses um 12,0 Mio. € über dem Vorjahr. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 9,6 Mio. € verminderten sich leicht um 0,5 Mio. € durch geringere Erträge aus Abgängen des Anlagevermögens. Dagegen wirkten höhere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie höhere Erstattungen aus Schadensersatzansprüchen. Der Materialaufwand erhöhte sich im Vorjahresvergleich um 50,0 Mio. €. Dies resultiert im Wesentlichen aus der preisbedingten Erhöhung der Strombezüge mit 36,4 Mio. € sowie dem Anstieg der Umlage gemäß § 17f EnWG mit 16,9 Mio. €. Der Personalaufwand stieg im Vergleich zum Vorjahr um 46,7 Mio. € auf 206,1 Mio. €. Der Anstieg resultiert vorrangig aus der Tarifsteigerung, einmaligen Sonderzahlungen wie Inflationsausgleichsprämie, Mitarbeiterzugängen und einem Anstieg der Pensionsrückstellungen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verringerten sich um 19,2 Mio. € auf 84,7 Mio. € im Wesentlichen durch die in 2023 geringere Inanspruchnahme von Serviceleistungen sowie Rechts- und Beratungskosten. Die Abschreibungen gingen im Vergleich zum Vorjahr um 4,3 Mio. € zurück. Die Verlängerung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern führt im Geschäftsjahr zu einer geringeren Abschreibung. Gegenläufig ergeben sich durch den Anstieg von Investitionen durch den weiteren Ausbau und die Erneuerung der Netzinfrastruktur höhere Abschreibungen. Das Jahresergebnis vor Gewinnabführung von 96,9 Mio. € lag über dem Niveau des Geschäftsjahres 2022 und wird vollständig an die Muttergesellschaft abgeführt. Im Geschäftsjahr bestand ein Ergebnisabführungsvertrag. Vermögens- und Finanzlage Die Vermögensstruktur wird im Folgenden nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten beschrieben.
Die Tätigkeit des Verteilungsnetzbetreibers ist anlagenintensiv. Bei einer Bilanzsumme von 2.406,9 Mio. € (vor Saldierung des Sonderverlustkontos) beträgt der Anteil des Anlagevermögens am Gesamtvermögen 83,3 %. Durch die Verrechnung des Eigenkapitals mit dem Sonderverlustkonto in Höhe von 0,7 Mio. € ergibt sich eine wirtschaftliche Bilanzsumme in Höhe von 2.406,2 Mio. €. Dabei ergibt sich eine Quote des Anlagevermögens am Gesamtvermögen von 83,3 %. Die Finanzierung des Vermögens steht auf solidem Fundament. Die wirtschaftliche Eigenkapitalquote nach Verrechnung des Sonderverlustkontos, des Sonderpostens sowie 70,0 % der Baukostenzuschüsse beträgt 63,8 % (Vorjahr: 64,4 %). Das Anlagevermögen ist zu 76,6 % durch wirtschaftliches Eigenkapital (Eigenmittel) gedeckt. Die langfristigen Fremdmittel enthalten 30,0 % der Baukostenzuschüsse sowie Pensionsrückstellungen. Die mittel- und kurzfristigen Fremdmittel bestehen aus Verbindlichkeiten, mittel- bis kurzfristigen Rückstellungen sowie Rechnungsabgrenzungsposten. Der Anstieg der Eigenmittel resultiert im Wesentlichen aus der Einlage als Zuzahlung in die Kapitalrücklage in Höhe von 100,0 Mio. € durch die Gesellschafterin. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhten sich die mittel- und kurzfristigen Fremdmittel insbesondere aufgrund der höheren Zuführung zum Regulierungskonto. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 wurden 278,6 Mio. € vor allem in die Erweiterung und Verstärkung des Stromverteilungsnetzes und den Ausbau bestehender Netzanlagen investiert. Neben der Errichtung einer steigenden Anzahl von Kundenanschlüssen, Netzerweiterungen sowie Anlagenersatz und -umbau im Mittel- und Niederspannungsnetz waren die bedeutendsten technischen Vorhaben der Neubau des Verwaltungsgebäudes Nord, der Neubau des Umspannwerkes Rollberg und der Aufbau der Reserveverbindung für Mitte - Reuter. Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 2023 Maßnahmen zum Erhalt und Ausbau der Netzinfrastruktur inklusive Messeinrichtungen für 479,0 Mio. € (Vorjahr: 409,2 Mio. €) realisiert. Kapitalflussrechnung (Kurzfassung)
Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im Berichtsjahr jederzeit gegeben. Im Geschäftsjahr ergab sich ein Mittelabfluss in Höhe von 1,4 Mio. € (Vorjahr: 7,3 Mio. €). Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit konnte nicht vollumfänglich durch den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit gedeckt werden. Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit erhöhte sich insbesondere durch die Ausreichung eines Darlehens. Der geringere Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit ergab sich im Wesentlichen aus einer verminderten Zunahme der Verbindlichkeiten im Vergleich zum Vorjahr. Der Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit resultiert insbesondere aus der Einlage als Zuzahlung in die Kapitalrücklage durch die Gesellschafterin. Der positive Finanzmittelfonds am Ende des Geschäftsjahres setzt sich aus 104,2 Mio. € (Vorjahr: 128,1 Mio. €) Cash-Pooling-Forderung gegen die Muttergesellschaft BEN und 40,9 Mio. € Guthaben bei Kreditinstituten zusammen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Am 31. Dezember 2023 beschäftigte Stromnetz Berlin 1.808 Mitarbeiter*innen sowie 124 Auszubildende im Vergleich zu 1.668 Beschäftigten und 127 Auszubildenden im Jahr 2022. Der Beschäftigungszuwachs von 140 Mitarbeitenden ergibt sich im Wesentlichen aus 188 Einstellungen aus dem externen Arbeitsmarkt für den Bedarf an zusätzlichen Ressourcen sowie sechs Beschäftigten aus dem Transfer aus den Servicebereichen des Vattenfall-Konzerns. Darüber hinaus wurden 39 Auszubildende in ein Arbeitsverhältnis übernommen. Gegenläufig wirkte der überwiegend altersbedingte Abgang von 93 Mitarbeiter*innen. Gesamtaussage Insgesamt wird die wirtschaftliche Lage des Unternehmens durch die Geschäftsführung als positiv beurteilt. PrognoseberichtDas weiterhin hohe Niveau der Stromkosten führte zu Energieeinsparungen bei den Kund*innen und somit zu verringerten Netznutzungsmengen. Die Erlöse aus Netznutzung und somit auch die Umsatzerlöse sind jedoch preisbedingt wie in 2022 prognostiziert angestiegen, allerdings höher als erwartet. Zusammenfassend ist die im Jahr 2022 getroffene Prognose hinsichtlich eines positiven Ergebnisbeitrages eingetroffen. Das für 2023 angestrebte Periodenergebnis von 83,8 Mio. € wurde übertroffen. Der Anstieg des Periodenergebnisses ist auf höhere Netznutzungserlöse, geringere Abschreibungen aufgrund der Verlängerung der handelsrechtlichen Nutzungsdauern sowie gegenläufig tarifbedingt höhere Personalaufwendungen zurückzuführen. Das erwartete EBIT in Höhe von 90,1 Mio. € wurde ebenfalls übertroffen. Das wirtschaftliche und politische Umfeld wird weiterhin durch geopolitische Risiken, die Entwicklungen der Kapital- und Energiemärkte sowie der Inflation geprägt sein. Mögliche Auswirkungen auf Stromnetz Berlin lassen sich nur schwer abschätzen. Das für 2024 angestrebte Periodenergebnis liegt mit 82,8 Mio. € unter dem Ergebnis des Berichtsjahres 2023. Aus der weiteren Überprüfung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Anlagenklassen für das Mittel- und Niederspannungsnetz kann es im folgenden Geschäftsjahr zu geringeren Abschreibungen und somit zu einem positiven Effekt auf das Periodenergebnis kommen. Das EBIT wird für 2024 mit 89,7 Mio. € und somit deutlich geringer geplant. Es wird erwartet, dass die Erlöse aus Netznutzung und somit auch die Umsatzerlöse leicht zurückgehen werden. Der LTIF wird als nichtfinanzieller Leistungsindikator im nächsten Jahr mit 2,0 unter dem Niveau des Geschäftsjahres erwartet. Für den SAIDI werden 10,0 Minuten pro Jahr angestrebt. Mit weiterhin steigenden Ausgaben für die Netzinfrastruktur wird Stromnetz Berlin auch in Zukunft seine Verantwortung für eine sichere Stromversorgung in Berlin wahrnehmen und seinen Beitrag zur Umsetzung der Klimaziele des Landes Berlin leisten. Damit werden für 2024 Investitionen in Höhe von 337,4 Mio. € erwartet. Durch die Einbindung von Stromnetz Berlin in den BEN-Konzern und das damit unterlegte sowie abgesicherte Finanzierungskonzept steht die Finanzierung der notwendigen Investitionen auch in den nächsten Jahren weiterhin auf einem soliden Fundament. Wesentlich für die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft und die Erlösobergrenze wird auch in den nächsten Jahren der gesetzlich vorgegebene Regulierungsrahmen sein. Hervorzuheben sind die regulatorischen Zinssätze, welche von Stromnetz Berlin erlösseitig vereinnahmt werden dürfen. Neue Investitionen ab dem Jahr 2024 werden im Rahmen der Kapitalkostenaufschläge im Vergleich zu den Bestandsanlagen mit höheren regulatorischen Zinssätzen verzinst. Der Kapitalkostenaufschlag sinkt systembedingt vom letzten Jahr der auslaufenden dritten Regulierungsperiode 2023 zum ersten Jahr der neu beginnenden vierten Regulierungsperiode 2024 ab, um danach aufgrund der fortwährend hohen Investitionen wieder jährlich anzusteigen. Einen wesentlichen Einfluss hat auch die Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors (Xgen). Chancen- und RisikoberichtIm Chancen- und Risikobericht werden die wesentlichen Chancen und Risiken für die Gesellschaft erfasst, wobei die Risiken keine Bestandsgefährdung für das Unternehmen darstellen. Chancen und Risiken Umfeld Der Koalitionsvertrag auf Bundes- wie auf Landesebene sieht umfangreiche Maßnahmen zur Beschleunigung der Energiewende vor, welche aufgrund des dezentralen Ansatzes insbesondere für die Verteilungsnetzbetreiber als Basisinfrastruktur Chancen für die Wertschöpfung durch zunehmende Elektrifizierung und Intelligenz in den Systemen beinhaltet. Auch wenn sich aus dieser Beschleunigung teilweise Risiken ableiten lassen, überwiegt nach den Stellungnahmen des Verbandes kommunaler Unternehmen e. V. und des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. die positive Einschätzung in der Branche. Der Europäische Gerichtshof hat im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland am 2. September 2021 festgestellt, dass Deutschland Art. 37 der EltRL 09 nicht rechtsfehlerfrei in nationales Recht umgesetzt hat. Nach Einschätzung des Gerichtshofs habe der deutsche Gesetzgeber mit § 24 EnWG die Kompetenzen der BNetzA unrechtmäßig beschnitten. Mit dem Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften wird dem nun abgeholfen. Kurzfristig sind keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Regulierung von Stromnetz Berlin zu erwarten. Mittelfristig werden Anpassungen im deutschen Regulierungsrecht allerdings notwendig, da bisherige Verordnungen perspektivisch außerkrafttreten werden (z.B. StromNEV und ARegV per Ende 2028). Marktrisiko Ein großes Marktrisiko besteht in einer ungünstigen Entwicklung auf den Beschaffungsmärkten. Dieses kann, neben höheren Preisen auch beeinflusst durch höhere Finanzierungskosten, zu deutlich längeren Lieferzeiten für wichtige Materialien und Leistungen führen. Begrenzt wird dieses Risiko durch eine gezielte Beobachtung des Beschaffungsmarktes und angemessene Lagerhaltung von wichtigen Betriebsmitteln und Materialien. Weitere Risiken können aus den sich weiter entwickelnden regulatorischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen entstehen. Neue Anforderungen des Gesetzgebers, beispielsweise aus dem Regulierungsrahmen, zum § 14a EnWG (Steuerung in der Niederspannung) oder verschärfte Vorgaben zum Klimaschutz im Allgemeinen können zusätzlich Investitionen und Aufwendungen für den Netzausbau und -umbau nach sich ziehen. Steigende und volatile Preise auf dem Energiemarkt für die Energiebeschaffung können zu ungeplanten Mehrausgaben führen. Davon können die Verlustenergiekosten, der Betriebsverbrauch und die Bewirtschaftung der Bilanzkreise betroffen sein. Begrenzt wird dieses Risiko durch die Einhaltung vorgegebener regulatorischer Prozesse bezüglich der sogenannten volatilen Kosten und durch eine enge Marktbeobachtung. Ein weiteres Marktrisiko besteht in der Nichterreichung des für die Kalkulation der Netznutzungsentgelte zugrunde gelegten Stromabsatzes. Hierdurch entstünden Mindererlöse, die über das Regulierungskonto erst in den folgenden Jahren durch Ansatz in den Erlösobergrenzen ausgeglichen werden könnten. Der im Jahr 2017 gestartete Rollout von modernen Messeinrichtungen (mME) und der im Jahr 2020 begonnene Rollout von intelligenten Messsystemen (iMSys) führen zu zusätzlichen Investitionen, die nicht dem Kapitalkostenaufschlag unterliegen und somit anders als Investitionen in das Verteilungsnetz nicht in die Erlösobergrenze eingepreist werden können. Diese Investitionen müssen sich vielmehr über die festgelegten Preisobergrenzen für mME und iMSys amortisieren und sind daher besonderen Effizienzkriterien unterworfen. Zudem müssen die intelligenten Messsysteme zusätzlich in die IT-Landschaft des Verteilungsnetzbetreibers eingebunden werden. Chancen und Risiken bestehen insbesondere, sollte es zu gesetzlichen Anpassungen der bisherigen Preisobergrenzen kommen. Sonstige Risiken Aufgrund der als Folge des Ukraine-Kriegs ausbleibenden Gaslieferungen aus Russland nach Deutschland hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 30. März 2022 zunächst die erste und am 23. Juni 2022 die zweite Stufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Seitdem befindet sich Deutschland in der Alarmstufe. Stromnetz Berlin hat im letzten Jahr die möglichen Folgen der besonderen Situation frühzeitig erkannt und eine entsprechende Task Force eingerichtet, um den aus einer Gasmangellage resultierenden potenziellen Herausforderungen zu begegnen. Hierzu wurden mögliche Szenarien entwickelt und deren Risken abgeschätzt sowie Gegenmaßnahmen initiiert. Es wurde eine Vielzahl von Maßnahmen erarbeitet, deren Umsetzung bereits weit fortgeschritten bzw. abgeschlossen ist. Ein grundlegendes Ergebnis der Task Force war das 2022 erarbeitete "Betriebskonzept Gasmangellage", welches den Betrieb während einer Gasmangellage und der damit einhergehenden, erwarteten Überlastung von Betriebsmitteln im Verteilungsnetz von Stromnetz Berlin regelt. Es beschreibt das Vorgehen bei Überlastungen von Betriebsmitteln zum Schutz des Verteilungsnetzes vor irreparablen Schäden bis hin zu damit verbundenen Abschaltungen von Kundenanschlüssen als ultimative Letztmaßnahme. Gezielte Monitoringmaßnahmen sollen bei der Früherkennung von Überlastungen und der effektiven Steuerung von Gegenmaßnahmen unterstützen. Es wird weiterhin eine erhöhte Menge kritischer Betriebsmittel als Reserve vorgehalten. Zur Vorbereitung auf Krisen, das Erkennen von Krisensituationen und die Entwicklung von Gegenmaßnahmen zur Bewältigung bzw. Eindämmung von Krisen hat Stromnetz Berlin ein Krisenmanagement eingerichtet, in dessen Rahmen im Bedarfsfall ein Krisenstab einberufen wird. Die Richtlinie Krisenmanagement (RL1014) von Stromnetz Berlin legt die Prozesse des Krisenmanagements im Unternehmen fest und bildet die drei Phasen Krisenvorbereitung, Krisenbewältigung und Krisennachbereitung ab. Die Richtlinie verweist auf weitere interne Vorschriften wie die Richtlinie Netzführungsregeln (NFR), Richtlinie Netzwiederaufbauplan (NWA) für das Verteilungsnetz Berlin, Verfahrensanweisung Konzeption im Falle eines Blackouts, Verfahrensanweisung Räumung der Netzleitstelle, Pandemieplan von Stromnetz Berlin, Verfahrensanweisung Zusammenarbeit zwischen dem Krisenstab und dem Business Continuity Management (BCM)-Team der Smart Meter Gateway Administration. Die am 1. Dezember 2023 in Kraft getretene Konzernrichtlinie Ereignismanagement (Störungs-, Notfall- und Krisenmanagement) im BEN-Konzern findet bei Stromnetz Berlin Anwendung. Die BNetzA hat am 29. September 2021 das Verfahren zur Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen für die vierte Regulierungsperiode für Stromnetz Berlin eröffnet. Das mit Datenquittung vom 26. Juli 2023 vorliegende voraussichtliche Ergebnis der Kostenprüfung durch die BNetzA beeinflusst das Erlösniveau von Stromnetz Berlin ab 2024 wesentlich. Der entsprechende Anhörungsbescheid, welcher neben dem Ergebnis der Kostenprüfung vor allem auch den voraussichtlichen und noch zu bestimmenden neuen Effizienzwert der Stromnetz Berlin umfassen wird, wird im ersten Quartal 2024 erwartet. Die zwischenzeitlich hohe Inflation betrifft auch Stromnetz Berlin. Der Regulierungsrahmen sieht Instrumente vor, welche die Berücksichtigung der Inflation in den Netznutzungsentgelten ermöglichen. Insbesondere ist dies bei Investitionsausgaben gewährleistet, weil die jährlich von Stromnetz Berlin zu beantragenden Kapitalkostenaufschläge aktuelle Preiseinschätzungen gestatten. Ob die regulatorisch zulässigen Erlöse ab 2024 die tatsächlichen Preisentwicklungen bei Stromnetz Berlin werden decken können, hängt vor allem von der noch zu erfolgenden Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für die vierte Regulierungsperiode ab. Neben der Inflation führt insbesondere auch das Wachstum von Stromnetz Berlin zur Herbeiführung der Klimaneutralität in Berlin zu im Zeitverlauf steigenden operativen Kosten. Ob die entsprechenden regulatorisch zulässigen Erlöse ab 2024 diese operativen Betriebsaufwendungen werden decken können, hängt vor allem davon ab, ob der Regulierungsrahmen hier passgenauer ausgestaltet wird. Die Diskussionen zur Weiterentwicklung der Anreizregulierung gemeinsam mit der BNetzA wurden im Mai 2023 bei den Göttinger Energietagen gestartet. Schon die Coronapandemie hatte Einfluss auf die Struktur und das Volumen der Absatzmenge. Die derzeitige Diskussion über Energiepreise führt zu weiteren Verlagerungen und Einsparungen. Aufgrund der besonderen Regulatorik ist der Netzbetreiber in einer mehrjährigen Betrachtung jedoch grundsätzlich vor negativen finanziellen Auswirkungen von Absatzschwankungen geschützt. Auf Ebene der europäischen Union wird aktuell die EU-Verordnung 517/2014 zu fluorierten Treibhausgasen überarbeitet. Hierzu wurde im April 2022 ein Entwurf der Europäischen Kommission veröffentlicht. Im Oktober 2023 einigten sich Europäisches Parlament und Rat auf einen gemeinsamen Entwurf der neuen F-Gas (fluorierte Treibhausgase) Verordnung. Die neue F-Gas-Verordnung wurde am 16. Januar 2024 vom Europäischen Parlament in Brüssel verabschiedet. Sobald sie im Europäischen Rat förmlich gebilligt wurde, wird die Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt somit in Kraft. Die neue Verordnung des Rats der Europäischen Union und Parlaments zur F-Gas-Verordnung vom 19. Oktober 2023 sieht ein Verbot von SF6 (Schwefelhexafluorid) für Neuinstallationen vor. Dies soll für Mittelspannungsschaltanlagen ab 2026 und für Hochspannungsschaltanlagen ab 2028 gelten. Durch die erwartete Neuregelung der Verordnung ergeben sich gravierende Auswirkungen auf Stromnetz Berlin. Nur wenige Schaltanlagenhersteller bieten SF6-freie Produkte an. Daher ist in den kommenden Jahren mit einer Knappheit am Markt und deutlich höheren Preisen zu rechnen. Alternative Hochspannungsschaltanlagen haben einen höheren Platzbedarf, sodass auch für den Ersatz von Umspannwerken und Netzknoten ein höherer Flächenbedarf und höhere Kosten für entsprechende Baukörper entstehen, sowie Bestandsbauten nicht ausreichend dimensioniert sind und erweitert oder vollständig ersetzt werden müssen. Diesen Entwicklungen wird durch weitere Marktbeobachtungen der technischen Veränderungen sowie die Suche nach angemessenen Grundstücken Rechnung getragen. Der Fachkräftemangel ist auch für Stromnetzbetreiber zu einem Risiko für die Umsetzung der notwendigen Investitionen geworden. Sowohl bei der Verfügbarkeit von ausreichenden Ressourcen für die Beschaffung von Fremdleistungen als auch bei der Erbringung von Leistungen mit eigenem Personal sind bereits Engpässe zu beobachten. Die Entwicklung von zusätzlichen Kapazitäten auf Seiten der Dienstleister und die Fortführung der Ausbildung von eigenen Nachwuchskräften sind Maßnahmen zur Verringerung dieses Risikos. Gleichzeitig schärft Stromnetz Berlin ihr Profil als attraktiver Arbeitgeber am Markt. Stromnetz Berlin ist Betreiber einer kritischen Infrastruktur. Bei einem erfolgreichen Cyberangriff bestünde die Gefahr, dass die Versorgungsaufgabe wesentlich eingeschränkt wäre. Deshalb hat Stromnetz Berlin Vorsorge passend zu den gesetzlichen Forderungen getroffen. Für die Sicherheit der Überwachung und Steuerung des elektrischen Verteilungsnetzes sowie für die Sicherheit der Marktprozesse im Zusammenhang mit dem Smart-Meter-Rollout wurde ein Informations- und Sicherheitsmanagementsystem nach ISO 27001 implementiert. Darüber hinaus wurden sowohl die Anforderungen der BNetzA (IT-Sicherheitskatalog) als auch des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) (TR-03109-6) umgesetzt und im Rahmen eines erfolgreichen Rezertifizierungsaudits 2023 bestätigt. Stromnetz Berlin stimmt mit einem Expertenteam zu untersuchende Angriffsszenarien ab, um eine qualifizierte Risikobewertung zu erstellen. Ein Notfallprozess wurde entwickelt, und ein Notfallplan befindet sich in der Umsetzung. Ein überarbeiteter Referentenentwurf zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz von Betreibern kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz) liegt mittlerweile vor. Stromnetz Berlin wird die potenziellen Auswirkungen auf das Unternehmen analysieren und die Entwicklung weiter über Verbandsarbeit begleiten. Grundsätzlich wird erwartet, dass aufgrund der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen zusätzliche Sicherheitsanforderungen entstehen werden. Chancen Die zunehmende Verantwortung der Stromnetzbetreiber bei der Umsetzung der Energiewende und hier insbesondere beim Einsatz von Photovoltaik in den Städten sowie bei der Wärme- und Verkehrswende kann für Stromnetz Berlin zu zusätzlichen direkten Erlöschancen (Ausweitung der regulatorischen Assetbase) und indirekten Erlöschancen z.B. durch erforderliche Netzerweiterung führen. Dafür kann, unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Unbundlings, die Einbindung von Stromnetz Berlin in den BEN-Konzern und die Kooperation mit kommunalen Unternehmen unterstützend wirken. Ausgehend von den vom Senat bestätigten Stadtentwicklungskonzepten ergeben sich Chancen für ein weiteres Wachstum des Verteilungsnetzes sowie höhere Anforderungen an die Elektrizitätsversorgungssicherheit. Bei den neuen Aufgaben innerhalb der Geschäftsfelder der Elektrizitätsverteilung und dem Rollout der iMSys helfen die gute Einbindung von Stromnetz Berlin in die deutschen und europäischen Verbandsstrukturen mit den damit verbundenen Zugängen zu Lobbymöglichkeiten und technischer Expertise. Eine konkrete Chance besteht aktuell im laufenden Konsultationsverfahren der BNetzA, mit welchem sie beabsichtigt, den Netzbetreibern Erlöse zur Deckung ihrer Kosten, die sie anteilig für iMSys zu tragen haben, zu gestatten. Die noch ausstehenden höchstrichterlichen Urteile in den Verfahren gegen die Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors Strom für die dritte Regulierungsperiode bieten die Chance, die Erlösobergrenzen in den nächsten Jahren zu erhöhen. Stromnetz Berlin hat in Abstimmung mit der Gesellschafterin vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde gegen die Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für Alt- und Neuanlagen für Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen für die Dauer der vierten Regulierungsperiode durch die BNetzA eingelegt. Im August 2023 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Festlegung der BNetzA aus dem Jahr 2021 aufgehoben und die BNetzA zu einer Neufestlegung verpflichtet. Hiergegen hat die BNetzA Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Sollte der Bundesgerichtshof dem Urteil des Oberlandesgerichts folgen, müsste die BNetzA die Eigenkapitalzinssätze für Alt- und Neuanlagen mit Erlöswirkung ab 2024 unter Berücksichtigung der nach 2021 mittlerweile erfolgten so genannten Zinswende an den Kapitalmärkten neufestlegen. Für den Fall, dass die BNetzA vor dem Bundesgerichtshof obsiegt, verbliebe Stromnetz Berlin dennoch die Chance auf höhere Eigenkapitalzinssätze, da sie Ende 2023 zusätzlich einen Antrag gemäß § 29 Abs. 2 EnWG auf Neufestlegung der Eigenkapitalzinssätze unter Berücksichtigung der aktuellen Kapitalmarktverhältnisse bei den BNetzA gestellt hat. Unabhängig davon hat die BNetzA auf die veränderten Kapitalmarktverhältnisse bereits reagiert. Entsprechend ihrer Ermächtigung durch § 118 Abs. 46 EnWG hat sie am 23. August 2023 eine Festlegung über die zu erlösenden Fremdkapitalzinsen für das eingesetzte Kapital bei Anlagen, die zwischen 2024 und Ende 2028 in Betrieb gehen, getroffen. Demnach können Stromnetzbetreiber anstelle von 1,71 % nunmehr jährlich einen, entsprechend dem aktuellen Jahr und in Abhängigkeit repräsentativer Zinsreihen der Deutschen Bundesbank, kapitalmarktgerechten Fremdkapitalzinssatz in den Kapitalkostenaufschlägen ansetzen. Die Planung der Stromnetz Berlin nimmt hier den Vorgaben der BNetzA folgend einen Zinssatz in Höhe von 4,17 % für 2024 an. In Abhängigkeit der Kapitalmarktentwicklung können die tatsächlich zu erlösenden Fremdkapitalzinsen darüber oder darunter liegen. Stromnetz Berlin hat, wie andere Netzbetreiber auch, gegen die Festlegung der BNetzA Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt. Damit wahrt Stromnetz Berlin die Chance, dass die Neuregelung auch für die Jahre 2022 und 2023 zur Anwendung kommen könnte. Auch für die Eigenkapitalzinssätze beabsichtigt die BNetzA eine Neuregelung im Rahmen der Kapitalkostenaufschläge der vierten Regulierungsperiode. Abweichend zum Eigenkapitalzins für Neuanlagen, wie er 2021 in Höhe von 5,07 % festgelegt wurde, sollen jährlich zu aktualisierende Eigenkapitalzinssätze zur Anwendung kommen, die den jährlichen risikolosen Basiszins gemessen an der Umlaufrendite festverzinslicher Wertpapiere inländischer Emittenten umfassen. Die Planung von Stromnetz Berlin nimmt hier den Vorgaben der BNetzA folgend einen Zinssatz in Höhe von 7,09 % für 2024 an. In Abhängigkeit der Kapitalmarktentwicklung können die tatsächlich zu erlösenden Eigenkapitalzinsen darüber oder darunter liegen. Das Konsultationsverfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Gesamtrisikolage Das Geschäft von Stromnetz Berlin wird kurzfristig im Wesentlichen durch rechtlich-regulatorische Risiken sowie durch Marktrisiken beeinflusst. Mittel- und langfristig sind die Ressourcenengpässe auf dem Feld der Fachkräfte und der Dienstleister und Lieferanten der Stromnetz Berlin zusätzlich relevant. Für die Gesellschaft ergab sich im Jahr 2023 weder durch Einzelrisiken noch durch die aggregierte Risikoposition eine Bestandsgefährdung. Auch für das Jahr 2024 sind keine derartigen Risiken erkennbar. Das Verteilungsnetzgeschäft von Stromnetz Berlin steht auf einem robusten Fundament. Zusätzliche Anforderungen von Bund und Land an Verteilungsnetzbetreiber aus dem Umbau der Energiesysteme sowie aus dem Wachstum der Stadt Berlin stabilisieren und steigern grundsätzlich die Geschäftsbasis der Gesellschaft. Insgesamt sichert die bundes- und landespolitisch massiv unterstützte beschleunigte Energiewende das Geschäftsfeld von Stromnetz Berlin mit zusätzlichen regulatorisch finanzierten Investitionen auch zukünftig ab. Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289f HGB)Eines der Ziele von Stromnetz Berlin besteht in der Sicherstellung kompetenzbasierter und auf Chancengleichheit beruhender Neubesetzungen. Langfristig wird ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis in allen Aufsichts- und Führungsgremien von Stromnetz Berlin angestrebt. Im Fokus von Stromnetz Berlin stehen neben der Gender-Diversity auch ethnische und kulturelle Diversität sowie die Entwicklung und Etablierung einer von Inklusion geprägten Unternehmenskultur. Im Geschäftsjahr 2022 wurden durch die zuständigen Gremien von Stromnetz Berlin für den Aufsichtsrat und für die Geschäftsführung für den Bezugszeitraum bis zum 30. November 2027 sowie für die erste und zweite Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung für den Bezugszeitraum bis zum 30. Juni 2027 folgende Zielquoten für den Frauenanteil festgelegt:
Am 31. Dezember 2023 beträgt der Frauenanteil im Aufsichtsrat 42 % (fünf Frauen bei zwölf Aufsichtsratsmitgliedern). In der Geschäftsführung ist keine Frau vertreten. Auf der ersten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung liegt der Frauenanteil am 31. Dezember 2023 bei 27 % (drei Frauen bei elf Führungskräften) und auf der zweiten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung bei 35 % (neun Frauen bei 26 Führungskräften). Um die Zielgröße für die erste und zweite Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung zu erreichen, bindet Stromnetz Berlin für die Besetzung von Führungspositionen fallbezogen Headhunter-Agenturen mit Spezialisierung auf Frauen in Führungsfunktionen ein. Stromnetz Berlin wird gemäß der Personalplanung im Jahr 2024 mehr als 2.000 Arbeitnehmer*innen im Sinne des Mitbestimmungsgesetzes beschäftigen. Daraus folgt, dass Stromnetz Berlin im Jahr 2024 unter die Regelungen des Mitbestimmungsgesetzes (bisher Drittelbeteiligungsgesetz) fallen wird. Eine entsprechende Bekanntmachung erfolgte am 8. Januar 2024 durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Der Aufsichtsrat ist dann entsprechend nach dem Mitbestimmungsgesetz zu besetzen. Daraus folgt eine Beendigung der Mandate der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder, die gemäß den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes bestellt sind, und eine Neubestellung der Mitglieder des Aufsichtsrats. Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer*innen werden gemäß den Maßgaben des Mitbestimmungsgesetzes von den wahlberechtigten Arbeitnehmer*innen gewählt. Die Bestellung der neuen Aufsichtsratsmitglieder soll unter maßgeblicher Beachtung der geltenden Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat in Höhe von 50 % erfolgen. Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG)Das Thema "Diversität" mit all seinen Facetten spielt bei Stromnetz Berlin seit Langem eine wichtige Rolle. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag von Stromnetz Berlin sind die Regelungen des Landesgleichstellungsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung entsprechend anzuwenden. Vor diesem Hintergrund wird die im Mai 2022 gemäß § 16 LGG gewählte Frauenvertreterin nebst ihrer Stellvertreterin an Stellenbesetzungsverfahren, die unter Berücksichtigung des LGG durchgeführt werden, ebenso beteiligt wie in andere Fragestellungen gemäß LGG entsprechend eingebunden, z.B. in das im Oktober gestartete Reorganisationsprojekt. Zudem wurde mit Beteiligung der Frauenvertreterinnen ein Frauenförderplan erarbeitet und im Mai 2023 veröffentlicht. Der Frauenförderplan beschreibt die geplanten Entwicklungen für die Jahre von 2023 bis 2029. Das Unternehmen hat sich u.a. das Ziel gesetzt, innerhalb dieses Zeitraums den prozentualen Anteil der Frauen in der Gesamtbelegschaft auf 25 % zu erhöhen. Im Rahmen der Besetzungsprozesse werden die Stellenausschreibungen so gestaltet, dass sie gleichermaßen für alle Geschlechter gelten und sich alle auch gleichermaßen angesprochen fühlen. Ebenfalls im Mai 2023 hat, durch die Frauenvertreterinnen organisiert, die erste Frauenversammlung von Stromnetz Berlin stattgefunden. Ca. 130 Frauen folgten bei der Versammlung verschiedenen Vorträgen und Impulsen, insbesondere auch von weiblichen Führungskräften von Stromnetz Berlin aus verschiedenen Ebenen.
Berlin, 20. Februar 2024 Dr. Erik Landeck Bernhard Büllmann Geschäftsführung Stromnetz Berlin GmbH BilanzAKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung
Kapitalflussrechnung
AnhangAllgemeine VorbemerkungenDer Jahresabschluss der Stromnetz Berlin GmbH wurde nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes sowie unter Beachtung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt. Alle Werte sind in Millionen Euro (Mio. €) ausgewiesen. Zur übersichtlicheren Darstellung sind in der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung Posten zusammengefasst sowie aufgegliedert und im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Aus dem gleichen Grunde wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und Davon-Vermerke ebenfalls an dieser Stelle gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt und wurde zur besseren Darstellung um den Posten "Jahresergebnis vor Gewinnabführung" ergänzt. Seit dem 11. April 2022 besteht ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen Stromnetz Berlin und der BEN Berlin Energie und Netzholding GmbH (BEN). Ab dem Geschäftsjahr 2022 besteht eine ertragsteuerliche Organschaft. Stromnetz Berlin GmbH mit Sitz in Berlin ist unter der Nummer HRB 96555B im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen. Am 28. Dezember 2023 ist das Mindeststeuergesetz (MinStG) in Kraft getreten. Da Stromnetz Berlin seine Umsätze ausschließlich im Inland erzielt, werden für 2024 keine Auswirkungen erwartet. Stromnetz Berlin wird in den Konzernabschluss der BEN (größter und kleinster Konsolidierungskreis) einbezogen. Der Konzernabschluss der BEN wird nach den handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt und im Unternehmensregister offengelegt. Aufgrund der Teilrechtsnachfolge mit der Vattenfall Wärme Berlin AG und davor erfolgter gesellschaftsrechtlicher Umstrukturierungen finden Gesetze, deren Geltungsbereich sich nach dem Einigungsvertrag grundsätzlich nur auf das Gebiet der ehemaligen DDR erstreckt, auch auf Stromnetz Berlin insgesamt Anwendung. Dies gilt vor allem für das D-Markbilanzgesetz (DMBilG). Bilanzierungs- und BewertungsmethodenBei der Erstellung des Jahresabschlusses waren nahezu unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. AKTIVA Anlagevermögen Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten erfasst und linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer zwischen drei und 25 Jahren abgeschrieben. Vom Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird kein Gebrauch gemacht. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen umfassen neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten in angemessenem Umfang anteilige Gemeinkosten. Fremdkapitalzinsen sind nicht einbezogen. Abschreibungen für Sachanlagen, die vor dem 1. Januar 2008 angeschafft oder hergestellt wurden, werden, soweit steuerlich zulässig, nach der degressiven Methode vorgenommen. Ein Übergang auf die lineare Methode erfolgt, sobald diese zu höheren Abschreibungsbeträgen führt. Für ab dem 1. Januar 2008 angeschaffte oder hergestellte Sachanlagen wird die lineare Abschreibungsmethode angewandt. Stromnetz Berlin hat im Geschäftsjahr 2023 ein Projekt zur Überprüfung der Bandbreiten der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern für die Netzinfrastruktur begonnen. Hierbei wurden die aktuellen Erfahrungen zum Alterungsverhalten und zur Störanfälligkeit des im Bestand befindlichen Anlagenbestands berücksichtigt. Im Geschäftsjahr wurden im Rahmen des Projekts die Nutzungsdauern der Sachanlagen des Hochspannungsnetzes, das Mittelspannungskabelnetz und die Ortsnetzstationen beurteilt, wobei die übrigen Anlagenklassen des Mittelspannungsnetzes und des Niederspannungsnetzes im folgenden Geschäftsjahr überprüft werden. Im Ergebnis der Überprüfung hat sich herausgestellt, dass sich bei den untersuchten Anlagenklassen überwiegend eine Verlängerung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern von einer Bandbreite von 20 bis 35 auf eine Bandbreite von 30 bis 40 Jahren ergeben hat, die hauptsächlich auf durch die Energiewende hervorgerufene Anpassungen in der Netzinfrastruktur wie Netzentflechtungen, teilweise neue technologische Lösungen im Netzausbau sowie die Anwendung schwerpunktorientierter Wartungsmethoden zurückzuführen ist. Durch die Verlängerung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern für den untersuchten Anlagenbestand hat sich im Geschäftsjahr 2023 eine positive Ergebniswirkung von insgesamt 16,9 Mio. € ergeben. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer nunmehr überwiegend über 25 Jahre maximal bis zu 55 Jahren abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn bei dauerhafter Wertminderung der Ansatz mit einem niedrigeren beizulegenden Wert erforderlich ist. Sofern die Gründe für die außerplanmäßigen Abschreibungen entfallen sind, erfolgt eine Wertaufholung bis maximal zu den fortgeführten Anschaffungskosten des Vermögensgegenstands. Geringwertige Wirtschaftsgüter von 205,01 € bis 1.000,00 € werden als Sammelposten ausgewiesen und über fünf Jahre linear abgeschrieben. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert unter Beachtung des Wertaufholungsgebots bilanziert. Außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund vorübergehender Wertminderung werden nicht vorgenommen. Ausleihungen werden mit ihrem Nennwert angesetzt bzw., soweit bei Niedrig- und Unverzinslichkeit erforderlich, auf den Bilanzstichtag abgezinst. Umlaufvermögen Die Vorräte sind zu Anschaffungs- und Herstellungskosten unter Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren und unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Allen erkennbaren Einzelrisiken und dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch angemessene Wertabschläge Rechnung getragen. Innerhalb der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden erhaltene Abschlagszahlungen auf den noch nicht abgerechneten Verbrauch für Netznutzung verrechnet. Die Forderungen aus noch nicht abgerechneter Netznutzung basieren auf einer aus den Durchleitungsmengen abgeleiteten Verbrauchs- und Erlösabgrenzung, die nach anerkannten Methoden auf den Leistungszeitraum hochgerechnet wird. Für die Abgrenzung findet im Wesentlichen ein Individualbewertungsverfahren Anwendung. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nominalwert angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Sonderverlustkonto aus Rückstellungsbildung Auf der Aktivseite wird für Rückstellungen, die aufgrund der erstmaligen Anwendung des § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB in der D-Markeröffnungsbilanz (DMEB) zu bilden waren, ein Sonderverlustkonto aus Rückstellungsbildung nach § 17 Abs. 4 D-Markbilanzgesetz (DMBilG) ausgewiesen. Das Sonderverlustkonto verändert sich entsprechend der Inanspruchnahme und Auflösung der zugrunde liegenden DMEB-Rückstellungen. Für Inanspruchnahmen werden keine Aufwendungen in den jeweiligen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern Abschreibungen auf das Sonderverlustkonto in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Bei Auflösungen von DMEB-Rückstellungen wird das Sonderverlustkonto erfolgsneutral mit den Rückstellungen verrechnet. PASSIVA Sonderposten für Investitionszuschüsse Als Sonderposten werden steuerfreie Zulagen nach dem Investitionszulagengesetz ausgewiesen. Die ertragswirksame Auflösung erfolgt entsprechend dem Abschreibungsverlauf der betreffenden Vermögensgegenstände. Baukostenzuschüsse Erhaltene investitionsbezogene Baukostenzuschüsse und Anschlusskostenbeiträge werden passiviert. Bis zum 30. Juni 2003 erhaltene Baukostenzuschüsse werden über 20 Jahre ertragswirksam aufgelöst, sofern nicht eine kürzere Laufzeit vereinbart ist. Ab dem 1. Juli 2003 erhaltene Baukostenzuschüsse und Anschlusskostenbeiträge werden entsprechend der Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes ertragswirksam aufgelöst. Rückstellungen Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in notwendigem Umfang Rechnung getragen. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie die unter den sonstigen Rückstellungen erfassten Jubiläumszuwendungen werden versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck 2018 G) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Verpflichtungen aus Aufstockungsbeträgen und dem angesammelten Erfüllungsrückstand bei Altersteilzeitverträgen sind mit dem versicherungsmathematischen Barwert angesetzt. Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtungen berücksichtigt. Versicherungsmathematische Prämissen
Für die Abzinsung werden die von der Deutschen Bundesbank ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssätze zum 31. Dezember 2023 angewandt. Bei Pensionsrückstellungen sind zur Durchschnittszinsermittlung die vergangenen zehn Geschäftsjahre, bei den anderen Rückstellungen die vergangenen sieben Geschäftsjahre einzubeziehen. Für Pensions- und vergleichbare, langfristig fällige Personalrückstellungen wird eine Restlaufzeit von 15 Jahren und bei Altersteilzeitrückstellungen entsprechend der Restlaufzeit von zwei Jahren angenommen. Soweit Pensionsverpflichtungen mit einem Aktivwert einer Versicherung rückgedeckt sind, werden diese mit den jeweiligen Rückstellungen saldiert. Kongruent rückgedeckte Altersversorgungszusagen, deren Höhe sich somit ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert eines Rückdeckungsversicherungsanspruchs bestimmt, sind mit diesem bewertet, soweit er den garantierten Mindestbetrag (diskontierter Erfüllungsbetrag der Garantieleistung) übersteigt. Der beizulegende Zeitwert eines Rückdeckungsversicherungsanspruchs besteht aus dem sogenannten geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherungsnehmers zuzüglich eines etwa vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattungen (sogenannte Überschussbeteiligung). Der Zinsanteil aus der Zuführung zu den Pensions- und sonstigen Rückstellungen wird im Zinsergebnis erfasst. Das Ergebnis aus Zinssatzanpassungen wird mit den Zuführungsbeträgen zur Rückstellung verrechnet. Ein sich daraus ergebender Aufwand wird für Pensionsrückstellungen im Personalaufwand und für sonstige Rückstellungen im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst, ein sich daraus ergebender Ertrag wird innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge ausgewiesen. Die Steuer- und anderen sonstigen Rückstellungen werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Dabei werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die anzuwendenden Zinssätze zum 31. Dezember 2023 wurden von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Latente Steuern Stromnetz Berlin ist in den ertragsteuerlichen Organkreis der BEN einbezogen. Latente Steuern werden auf temporäre oder quasi-permanente Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie ihren steuerlichen Wertansätzen auf Ebene des Organträgers ermittelt und bei Passivüberhang nach Saldierung auch dort bilanziert. Finanzinstrumente Derivative Finanzinstrumente werden als schwebende Geschäfte nicht bilanziert. Gewinne aus Sicherungsgeschäften werden erst bei Fälligkeit realisiert. Unrealisierte Verluste aus derivativen Finanzinstrumenten werden ergebniswirksam zurückgestellt. Erläuterungen zur Bilanz(1) Anlagevermögen Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten im Berichtsjahr 2023 ist in der Entwicklung des Anlagevermögens, beigefügt als Anlage zum Anhang, dargestellt. Unter den sonstigen Ausleihungen wird ein langfristiges Darlehen ausgewiesen. (2) Vorräte Bei den Vorräten handelt es sich um Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe mit einer Wertberichtigung in Höhe von 0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €). (3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entfallen im Wesentlichen auf Forderungen aus der Netznutzung. Innerhalb der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind abgerechnete Forderungen in Höhe von 63,8 Mio. € (Vorjahr: 50,7 Mio. €) sowie noch nicht abgerechnete Forderungen aus Netznutzung in Höhe von 484,3 Mio. € (Vorjahr: 453,2 Mio. €), die mit Abschlagszahlungen in Höhe von 366,0 Mio. € (Vorjahr: 352,2 Mio. €) verrechnet worden sind, ausgewiesen. Weiterhin sind unter diesem Posten 7,3 Mio. € (Vorjahr: 7,2 Mio. €) Forderungen aus der Weitergabe des KWK-Zuschlags an die 50Hertz Transmission GmbH, 6,4 Mio. € (Vorjahr: 4,6 Mio. €) Forderungen aus Umlagen gemäß § 17f EnWG und § 19 Abs. 2 StromNEV, 5,8 Mio. € (Vorjahr: 14,8 Mio. €) Forderungen aus Stromverkäufen sowie 7,0 Mio. € (Vorjahr: 0,9 Mio. €) sonstige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen berücksichtigen Wertberichtigungen in Höhe von 6,0 Mio. € (Vorjahr: 5,6 Mio. €). Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen 104,2 Mio. € (Vorjahr: 128,1 Mio. €) verzinsliche kurzfristige Geldanlagen (Cashpooling) bei der Gesellschafterin BEN, 0,5 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) Forderungen aus weiterberechneten Steuern sowie 0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €) Zinsforderungen. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen in Höhe von 9,7 Mio. € gegenüber Finanzbehörden, 1,3 Mio. € Anzahlungen, 0,6 Mio. € aus debitorischen Kreditoren sowie und 0,2 Mio. € sonstige Forderungen. (4) Sonderverlustkonto aus Rückstellungsbildung Die Entwicklung des Sonderverlustkontos im Berichtsjahr stellt sich wie folgt dar:
(5) Eigenkapital Das gezeichnete Kapital in Höhe von 100.000.000,00 € wird zu 100,0 % von der BEN gehalten. Mit Beschluss vom 23. November 2022 erfolgte im Geschäftsjahr 2023 eine Einlage als Zuzahlung in die Kapitalrücklage in Höhe von 100.000.000,00 € durch die Gesellschafterin BEN. (6) Sonderposten für Investitionszuschüsse Der Sonderposten besteht im Geschäftsjahr aus steuerfreien Investitionszulagen zum Anlagevermögen. (7) Baukostenzuschüsse Die Zuschüsse entfallen im Wesentlichen auf Anschlusskostenbeiträge für Hausanschlüsse. (8) Rückstellungen
Die Pensionsrückstellungen decken die Versorgungsverpflichtungen gegenüber ehemaligen und noch tätigen Mitarbeitern ab. Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind teilweise durch Vermögensgegenstände gesichert. Die angelegten Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Sie werden nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet. Es handelt sich um Aktivwerte bei Rückdeckungsversicherungen. Diese entsprechen im Wesentlichen den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Zinseffekten. Die Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren abgezinst. Bei einem Ansatz dieser Rückstellungen unter Anwendung einer Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Jahren ergäbe sich eine um 2,5 Mio. € höhere Rückstellung (§ 253 Abs. 6 HGB).
Höhere Pensionsrückstellungen ergaben sich im Wesentlichen durch die Tarifsteigerung. Die Steuerrückstellungen entfallen im Geschäftsjahr wie auch im Vorjahr vollständig auf die Energiesteuern.
Höhere Rückstellungen für Personal ohne Pensionen ergaben sich im Wesentlichen durch die Tarifsteigerung sowie gestiegene Sonderzahlungen. Das Regulierungskonto dient der Erfassung und dem Abgleich der tatsächlich erzielten und der zulässigen Erlöse unter Berücksichtigung der tatsächlichen Mengenentwicklung. Der Anstieg um 51,4 Mio. € resultiert im Wesentlichen aus höheren erzielten Netznutzungserlösen im Vergleich zu den genehmigten Erlösen. Aufgrund der Marktpreisentwicklung für bereits beschaffte Netzverlustenergie für 2024 und den Betriebsverbrauch für 2024 sowie 2025 ergab sich die Notwendigkeit der Bildung einer Drohverlustrückstellung. Die Rückstellungen für ökologische Lasten berücksichtigen die erwarteten Kosten für erforderliche Bodensanierungen auf fremden und eigenen Grundstücken. (9) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten Verpflichtungen in Höhe von 62,8 Mio. € aus Mehr-/Mindermengen, 34,4 Mio. € aus KWK, 16,2 Mio. € aus Netznutzung gegenüber der 50Hertz Transmission GmbH, 7,2 Mio. € aus dem Differenzbilanzkreis, 7,1 Mio. € aus Umlagen gemäß § 19.2 StromNEV und § 17f EnWG, 5,4 Mio. € aus Netzverlusten, 2,1 Mio. € aus Strombezügen gegenüber Trading, 1,1 Mio. € für Leistungen der Pensionskasse sowie 66,4 Mio. € Verbindlichkeiten aus Netzausbau, Instandhaltung und sonstigen Projektaktivitäten. Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen 96,9 Mio. € (Vorjahr: 61,0 Mio. €) Verbindlichkeiten aus der Ergebnisabführung an die Gesellschafterin BEN sowie Zinsverbindlichkeiten in Höhe von 0,3 Mio. €. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten 2,0 Mio. € für Entlastungsbeträge aus dem Strompreisbremsengesetz für das Jahr 2023, 0,5 Mio. € kreditorische Debitoren sowie 0,1 Mio. € übrige sonstige Verbindlichkeiten. Zum Bilanzstichtag bestanden keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit länger als fünf Jahre. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(10) Umsatzerlöse
Die Erlöse aus Konzessionsabgabe, KWK, EEG sowie aus Umlagen gemäß § 17f EnWG, § 19 Abs. 2 StromNEV und § 18 AbLaV sind in gleicher Höhe im Materialaufwand zu finden bzw. werden als Aufwendungen aus Konzessionsabgabe ausgewiesen und haben daher keine Ergebniswirkung. Innerhalb der Umsatzerlöse aus Netznutzung wurden 53,3 Mio. € (Vorjahr: 3,8 Mio. €) im Regulierungskonto erlösmindernd abgegrenzt.
Den Vorjahren sind 2,3 Mio. € höhere Erlöse aus Netznutzung, 4,9 Mio. € Erträge aus der Mehr-/Mindermengenabrechnung sowie 1,7 Mio. € aus den übrigen Umsatzerlösen zuzurechnen. Die Umsatzerlöse wurden ausschließlich im Inland erzielt. (11) Andere aktivierte Eigenleistungen Es handelt sich um die Aktivierung von Eigenleistungen, für die Aufwendungen unter verschiedenen Aufwandspositionen ausgewiesen werden, für die Schaffung selbst erstellter Anlagen. (12) Sonstige betriebliche Erträge
Von den Erträgen aus Schadenersatz sind 0,6 Mio. € und von den übrigen Erträgen 0,6 Mio. € den Vorjahren zuzurechnen. Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen betreffen im Wesentlichen die Drohverlustrückstellungen für Netzverluste sowie die Rückstellungen für vermiedene Netznutzung. Bei den Erträgen aus Abgängen vom Anlagevermögen im Vorjahr handelt es sich im Wesentlichen um den Verkauf eines Grundstücks. (13) Materialaufwand
Den Vorjahren sind 3,8 Mio. € höhere Aufwendungen für Strombezug zuzurechnen. (14) Personalaufwand
Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt (ohne Auszubildende)
(15) Abschreibungen Die Abschreibungen sind im Einzelnen aus der Entwicklung des Anlagevermögens zu entnehmen. Im Geschäftsjahr wurden wie im Vorjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf die Vermögensgegenstände vorgenommen. Die Abschreibungen entfallen im Wesentlichen auf die Netzanlagen. Im Anlagespiegel sind in den Abschreibungen die Abzinsungsbeträge eines langfristig ausgegebenen Darlehens enthalten, welche in der Gewinn- und Verlustrechnung im Zinsergebnis ausgewiesen werden. (16) Konzessionsabgabe Stromnetz Berlin ist als Konzessionsnehmer für die Nutzung des öffentlichen Straßenlandes auf Basis des Konzessionsvertrages vom 1. Juli 2021 zur Zahlung einer Konzessionsabgabe verpflichtet. (17) Sonstige betriebliche Aufwendungen
(18) Beteiligungsergebnis Im Geschäftsjahr erhielt Stromnetz Berlin eine Gewinnausschüttung für das Jahr 2022 in Höhe von 0,1 Mio. € von der infrest - Infrastruktur eStrasse GmbH. (19) Zinsergebnis
Der Zinsanteil aus der Zuführung zu den Pensions- und Personalrückstellungen wird unter "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen. Es handelt sich um den Nettoaufwand nach Verrechnung mit Erträgen aus den Aktivwerten. Im Geschäftsjahr wurden Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensions- und längerfristigen Personalrückstellungen in Höhe von 5,5 Mio. € (Vorjahr: 5,7 Mio. €) mit Erträgen aus den zugehörigen Aktivwerten in Höhe von 0,0 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) verrechnet. Aus der Aufzinsung der Pensions- und längerfristigen Personalrückstellungen nach Verrechnung mit Erträgen aus Aktivwerten und aus der Aufzinsung von sonstigen Rückstellungen resultieren Aufwendungen von insgesamt 5,6 Mio. € (Vorjahr: 5,7 Mio. €). In den Abschreibungen auf Finanzanlagen sind die Abzinsungsbeträge eines langfristig ausgegebenen Darlehens enthalten. (20) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Seit dem Geschäftsjahr 2022 besteht eine ertragsteuerliche Organschaft. Demzufolge werden die Steuern vom Einkommen und Ertrag beim Organträger ausgewiesen. Der ausgewiesene Steueraufwand beinhaltet Gewerbeertrag- und Körperschaftsteuern, Solidaritätszuschlag sowie Kapitalertragsteuer, die auf das Geschäftsjahr 2021 entfallen. (21) Sonstige Steuern Der ausgewiesene Steueraufwand betrifft im Wesentlichen die Grundsteuer sowie die Stromsteuer auf den Selbstverbrauch von Energie. Im Vorjahr war darüber hinaus die Grunderwerbsteuer in Höhe von 20,5 Mio. € enthalten. Erläuterungen zur KapitalflussrechnungIn der Kapitalflussrechnung sind die Zahlungsströme in Anlehnung an die Empfehlungen des DRS 21 des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e. V. nach Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit aufgeteilt. Der Finanzmittelfonds am Ende der Periode besteht aus 40,9 Mio. € Guthaben bei Kreditinstituten und 104,2 Mio. € verzinslichen kurzfristigen Geldanlagen bei der BEN. Sonstige AngabenHonorare des Abschlussprüfers Für Tätigkeiten des Abschlussprüfers PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurden im Geschäftsjahr 0,3 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €) berechnet. Die Honorare entfallen auf Abschlussprüfungsleistungen (0,2 Mio. €) sowie auf andere Bestätigungsleistungen (0,1 Mio. €). Außerbilanzielle Geschäfte, sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse Am 31. Dezember 2023 bestand ein Bestellobligo für Investitionen und Instandhaltungsmaßnahmen in Höhe von 349,7 Mio. €. Für Strombezüge zur marktorientierten Beschaffung von Energie zum Ausgleich von Netzverlusten ist Stromnetz Berlin Abnahmeverpflichtungen für die Jahre 2024 und 2025 in einem Umfang von 122,8 Mio. € (Vorjahr: 123,3 Mio. €) und zusätzlich für die Beschaffung von Energie für den Betriebsverbrauch in einem Umfang von 5,0 Mio. € (Vorjahr: 9,5 Mio. €) für die Jahre 2024 und 2025 eingegangen. Stromnetz Berlin ist als Konzessionsnehmer für die Nutzung des öffentlichen Straßenlandes zur Zahlung der Konzessionsabgabe an das Land Berlin verpflichtet. Des Weiteren bestehen Mietverpflichtungen in Höhe von 10,5 Mio. € sowie Verpflichtungen aus Leasingverträgen für Fahrzeuge in Höhe von 8,2 Mio. €. Gegenüber der BEN bestehen Verpflichtungen aus dem Dienstleistungsvertrag in Höhe von 0,5 Mio. €. Zur Finanzierung des Erwerbs aller Anteile an Stromnetz Berlin durch die BEN hat diese Kreditverträge über insgesamt 2.116 Mio. € abgeschlossen. Stromnetz Berlin ist diesen Kreditverträgen als Garant beigetreten. Die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme ist als gering einzuschätzen. Stromnetz Berlin haftet für Pensionszusagen nach § 1 BetrAVG. Die Versorgungsverpflichtungen sind durch den Zeitwert des Vermögens der Pensionskasse überdeckt. Derivative Finanzinstrumente Zur Absicherung der Beschaffung von Netzverlusten und Betriebsverbrauch wurden Termingeschäfte mit einem Volumen von 127,8 Mio. € abgeschlossen. Der Marktwert dieser Geschäfte beläuft sich insgesamt auf 58,8 Mio. € zum Bilanzstichtag. Unter Berücksichtigung des Referenzpreises, der in der Erlösobergrenze für die Beschaffung von Netzverlusten zum Ansatz gebracht werden kann, ergab sich im Geschäftsjahr eine Drohverlustrückstellung von 4,9 Mio. €. Geschäfte größeren Umfangs nach § 6b Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Gemäß § 6b Abs. 2 EnWG sind die Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen sowie assoziierten Unternehmen darzustellen. Stromnetz Berlin beauftragte die BEN mit der Erbringung von Dienstleistungen für das Jahr 2023 in Höhe von 2,0 Mio. €. Seit dem 1. Juli 2021 besteht ein Cash-Pool-Vertrag mit der BEN. Zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2023 bestand eine Cash-Pool-Forderung von 104,2 Mio. €. Für die Erbringung der Dienstleistung für die öffentliche Beleuchtung Berlins erhielt Stromnetz 11,2 Mio. € Erlöse. Tätigkeitsabschluss nach § 6b Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und § 3 Abs. 4 Satz 2 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) Die Gesellschaft führt im Sinne des § 6b Abs. 3 EnWG die Tätigkeit "Elektrizitätsverteilung" und im Sinne des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG die Tätigkeit "Messstellenbetrieb" sowie "Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors" aus. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem Abschlussstichtag nicht eingetreten. Angaben zu den Organen der Gesellschaft Die Mitglieder des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung sind in einer gesonderten Übersicht als Anlage zum Anhang dargestellt. Die Bezüge der Geschäftsführung setzen sich wie folgt zusammen:
Der Geschäftsführer Bernhard Büllmann hat mit seinem Geschäftsführeranstellungsvertrag zum 15. Juni 2023 seine Tätigkeit aufgenommen und die Bezüge ab diesem Tag erhalten. Die Mitglieder des Aufsichtsrates von Stromnetz Berlin haben für ihre Tätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr 89 T€ erhalten. Die Pensionsrückstellungen der früheren Mitglieder der Geschäftsführung von Stromnetz Berlin beliefen sich am Bilanzstichtag 2023 auf 3,3 Mio. € (Vorjahr: 3,3 Mio. €). Die Zuführungen zu Pensionsrückstellungen im Personalaufwand betrugen 0,0 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €).
Berlin, 20. Februar 2024 Dr. Erik Landeck Bernhard Büllmann Geschäftsführung Stromnetz Berlin GmbH Entwicklung des Anlagevermögens
Mitglieder des AufsichtsratesDr. Severin Fischer (seit 13.06.2023) Vorsitzender Staatssekretär, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Tino Schopf (bis 15.03.2023) Vorsitzender Staatssekretär, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Thomas Verhoeven * Stellvertretender Vorsitzender (seit 01.06.2023) Betriebsratsvorsitzender, Stromnetz Berlin GmbH Frank Wolf 1 (bis 31.05.2023) Stellvertretender Vorsitzender Landesbezirksleiter, ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Landesbezirk Berlin/Brandenburg Stephan Boy (seit 24.03.2023) Geschäftsführer, BEN Berlin Energie und Netzholding GmbH Dr. Arwen Colell Geschäftsführerin, decarbon1ze GmbH Christian Gaebler (bis 22.06.2023) Staatssekretär, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Alexander Goebel * Planungsingenieur, Stromnetz Berlin GmbH Swetlana Jung * Projektmanagerin, Stromnetz Berlin GmbH Andrea Kühnemann * (seit 01.06.2023) Landesbezirksleiterin, ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Landesbezirk Berlin/Brandenburg Lars Loebner (seit 23.06.2023) Leiter des Referates Wohnungsbauprojekte - äußere Stadt, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Anja Naujokat Abteilungsleiterin Abteilung I - Vermögen und Beteiligungen, Senatsverwaltung für Finanzen Berlin Ellen Naumann 2 Gewerkschaftssekretärin Fachgruppen Energie- und Wasserwirtschaft, Fachbereich A - Finanzdienste, Kommunikation und Technologie, Kultur, Ver- und Entsorgung, ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Landesbezirk Berlin/Brandenburg Wolfgang Neldner (bis 31.01.2023) Geschäftsführer, BEN Berlin Energie und Netzholding GmbH Uwe Nolte * Ingenieur, Stromnetz Berlin GmbH Klaus Wichert Leiter der Abteilung Klimaschutz, Naturschutz und Stadtgrün, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Mitglieder der GeschäftsführungDr. Erik Landeck Vorsitzender (seit 15.06.2023) Ressorts Energiewirtschaft und Technik (seit 15.06.2023) Ressorts Technik und Personal und Ressorts Energiewirtschaft und Finanzen (bis 14.06.2023) Schönefeld Bernhard Büllmann (seit 15.06.2023) Ressorts Finanzen und Personal Berlin
1 Arbeitnehmervertreter*in
Erklärung zum Berliner Corporate Governance KodexErklärung von Stromnetz Berlin GmbH zum Berliner Corporate Governance Kodex für das Geschäftsjahr 2023 Die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen hat am 15. Dezember 2015 einen überarbeiteten Stand des Berliner Corporate Governance Kodex in Kraft gesetzt. Den im Berliner Corporate Governance Kodex niedergelegten Verhaltensempfehlungen wurde in der Stromnetz Berlin GmbH im Geschäftsjahr 2023 mit folgender Ausnahme entsprochen. Wegen Bestandschutzes bestehen D&O-Versicherungen ohne Selbstbehalt für den Geschäftsführer Dr. Erik Landeck.
Berlin, den 04. Januar 2024 Dr. Severin Fischer, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Berlin, den 05. Januar 2024 Dr. Erik Landeck Bernhard Büllmann Geschäftsführung Bericht über das Geschäftsjahr 2023 vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023Abschlüsse der Tätigkeitsbereiche nach § 6b Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz und § 3 Abs. 4 Satz 2 MessstellenbetriebsgesetzInhaltsverzeichnis Erläuterungen nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Bilanz Elektrizitätsverteilung Bilanz Messstellenbetrieb Gewinn- und Verlustrechnung Elektrizitätsverteilung Gewinn- und Verlustrechnung Messstellenbetrieb Erläuterungen der Kontentrennung zu den Bilanzen Erläuterungen der Kontentrennung zu den handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnungen Erläuterungen nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbGNach § 6b Abs. 3 EnWG haben Energieversorgungsunternehmen nach § 6b Abs. 1 EnWG getrennte Konten für jede ihrer Tätigkeiten in den nachfolgend aufgeführten Bereichen so zu führen, wie dies erforderlich wäre, wenn diese Tätigkeiten von rechtlich selbstständigen Unternehmen ausgeführt würden. Zusätzlich sind getrennte Konten zu führen gemäß § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Katalogtätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Satz 1 und 2 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG:
Die Stromnetz Berlin GmbH (Stromnetz Berlin) führt gemäß § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG von den genannten Tätigkeitsbereichen die "Elektrizitätsverteilung" und gemäß § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG die Tätigkeit "Messstellenbetrieb" durch. Neben den vorgenannten Tätigkeiten der "Elektrizitätsverteilung" und des "Messstellenbetriebs" werden bei Stromnetz Berlin auch "Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors" nach § 6b Abs. 3 Satz 3 EnWG ausgeübt. Die Gesellschaft hat für die Katalogtätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Satz 1 und 2 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Tätigkeitsabschlüsse (Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen und Erläuterungen) für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung" und "Messstellenbetrieb" erstellt. Die Systematik zur Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse ist im Folgenden erläutert. Die Tätigkeitsabschlüsse wurden unter Berücksichtigung der im Anhang der Gesellschaft dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Ausgangspunkt für die Kontentrennung aller Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG und die Erstellung der Tätigkeitsabschlüsse bildet der Jahresabschluss von Stromnetz Berlin zum 31. Dezember 2023. Bei der Zuordnung der Aktiva und Passiva (direkte Zuordnung sowie nach sachgerechter Schlüsselung) wurde die entstehende Residualgröße als gesonderter Verrechnungsposten außerhalb des Eigenkapitals zwischen den Tätigkeitsbereichen erfasst. In der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt im Regelfall eine direkte Zuordnung zu den einzelnen Aktivitäten. Lediglich in Fällen, in denen nur ein mittelbarer Sachbezug zu den einzelnen Aktivitäten vorliegt oder die weitere Aufteilung der Konten mit unvertretbar hohem Aufwand verbunden gewesen wäre, wird die Zuordnung durch Schlüsselung auf Basis sachgerechter Bezugsgrößen vorgenommen. Die im Rahmen der Geschäftstätigkeit für administrative Funktionen und Serviceleistungen anfallenden Aufwendungen werden auf die operativen Geschäftsbereiche verrechnet und in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen dargestellt. Das bilanzielle Eigenkapital ist vollständig der Tätigkeit "Elektrizitätsverteilung" zugeordnet. Sowohl Erträge als auch Aufwendungen aus der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung wurden je nach Zuordnung dem Materialaufwand, Personalaufwand und den sonstigen betrieblichen Aufwendungen zugerechnet. Bei der Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses wurde somit die Nettomethode im Hinblick auf die interne Leistungsverrechnung angewendet. Bilanz ElektrizitätsverteilungAKTIVA
Bilanz MessstellenbetriebAKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung Elektrizitätsverteilung
Gewinn- und Verlustrechnung Messstellenbetrieb
Erläuterungen der Kontentrennung zu den BilanzenAusgehend von der handelsrechtlichen Bilanz wurde die Kontentrennung nach den Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung", "Messstellenbetrieb" und "Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors" durchgeführt. War die direkte Zuordnung der Konten nicht möglich, wurde anhand eines sachgerechten Schlüssels eine Verteilung des entsprechenden Kontos auf die verschiedenen Tätigkeiten vorgenommen. AKTIVA Anlagevermögen Die Aufgliederung der in den Bilanzen der Elektrizitätsverteilung und des Messstellenbetriebes zusammengefassten Anlageposten im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 ist in der Entwicklung des Anlagevermögens für die Elektrizitätsverteilung und den Messstellenbetrieb, beigefügt als Anlage zu den Abschlüssen der Tätigkeitsbereiche nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG, dargestellt. Die immateriellen Vermögensgegenstände, die Sachanlagen sowie die Finanzanlagen wurden den Tätigkeiten direkt zugeordnet. Vorräte Bei den Vorräten handelt es sich um Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Die Vorräte wurden direkt bzw. unter Verwendung des Materialaufwandschlüssels zugeordnet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände wurden im Wesentlichen direkt zugeordnet. Lediglich für die Forderungen aus Cash-Pooling gegenüber der Gesellschafterin sowie die Forderungen gegenüber dem Finanzamt erfolgte eine vollständige Zuordnung zur Tätigkeit "Elektrizitätsverteilung". Elektrizitätsverteilung
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entfallen im Wesentlichen auf Forderungen aus der Netznutzung. Innerhalb der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind noch nicht abgerechnete Forderungen in Höhe von 473,6 Mio. € (Vorjahr: 440,7 Mio. €), die mit Abschlagszahlungen in Höhe von 366,0 Mio. € (Vorjahr: 352,2 Mio. €) verrechnet worden sind, ausgewiesen. Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen entfallen 104,2 Mio. € (Vorjahr: 128,1 Mio. €) auf verzinsliche kurzfristige Geldanlagen sowie im Vorjahr mit 0,1 Mio. € auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber der BEN. Gegenüber der Gesellschafterin bestehen insgesamt Forderungen in Höhe von 104,9 Mio. € (Vorjahr: 128,4 Mio. €). Messstellenbetrieb
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entfallen ausschließlich auf Forderungen aus Messstellenbetrieb. Innerhalb der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind noch nicht abgerechnete Forderungen in Höhe von 10,7 Mio. € (Vorjahr: 12,5 Mio. €) ausgewiesen. Forderungen gegen die Gesellschafterin bestehen am 31. Dezember 2023 wie auch im Vorjahr nicht. Guthaben bei Kreditinstituten Für die Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte eine vollständige Zuordnung zur Tätigkeit "Elektrizitätsverteilung". Rechnungsabgrenzungsposten Der Rechnungsabgrenzungsposten wurde den Tätigkeiten direkt zugeordnet. Sonderverlustkonto aus Rückstellungsbildung Es erfolgte eine vollständige Zuordnung zur Tätigkeit "Elektrizitätsverteilung". PASSIVA Rückstellungen Elektrizitätsverteilung
Messstellenbetrieb
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden teilweise direkt und teilweise über Personalschlüssel auf die Tätigkeiten verteilt. Die unter den Steuerrückstellungen enthaltene Rückstellung für Stromsteuer wurde vollständig der Tätigkeit "Elektrizitätsverteilung" zugeordnet. Die sonstigen Personalrückstellungen wurden über Personalschlüssel auf die Tätigkeiten verteilt. Die Zuordnung der übrigen sonstigen Rückstellungen erfolgte direkt. Elektrizitätsverteilung
Messstellenbetrieb
Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden im Wesentlichen den Tätigkeiten direkt zugeordnet. Lediglich für Verbindlichkeiten aus Steuern und die Verbindlichkeit aus der Ergebnisabführung an die Gesellschafterin erfolgte eine vollständige Zuordnung zur Tätigkeit "Elektrizitätsverteilung". Elektrizitätsverteilung
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen sowohl im Geschäftsjahr als auch im Vorjahr ausschließlich aus sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin. Messstellenbetrieb
Zum 31. Dezember 2023 bestehen wie auch im Vorjahr keine Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin. Rechnungsabgrenzungsposten Der Rechnungsabgrenzungsposten wurde den Tätigkeiten direkt zugeordnet. Erläuterungen der Kontentrennung zu den handelsrechtlichen Gewinn- und VerlustrechnungenDie wesentlichen Aufwendungen und Erträge werden den Unternehmenstätigkeiten direkt zugeordnet. In den Fällen, in denen dies nicht möglich oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden ist, erfolgt grundsätzlich eine Verrechnung nach sachgerechten Schlüsselungen, die eine möglichst verursachungsgerechte Zuordnung gewährleistet. Korrespondierende Posteninhalte der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden den Tätigkeiten unter Berücksichtigung dieser Zusammenhänge zugewiesen. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse wurden direkt der jeweiligen Tätigkeit zugeordnet. Andere aktivierte Eigenleistungen Die anderen aktivierten Eigenleistungen wurden den jeweiligen Tätigkeiten direkt zugeordnet. Sonstige betriebliche Erträge Die Verteilung der sonstigen betrieblichen Erträge erfolgte direkt bzw. im Falle der Auflösung von Pensionsrückstellungen mithilfe von Personalschlüsseln. Materialaufwand Beim Materialaufwand erfolgte eine direkte Zuordnung zu den Tätigkeiten. Elektrizitätsverteilung
Messstellenbetrieb
Personalaufwand Die Verteilung des Personalaufwandes erfolgte im Wesentlichen direkt bzw. im Falle der Zuführung von Pensionsrückstellungen mithilfe von Personalschlüsseln. Elektrizitätsverteilung
Messstellenbetrieb
Abschreibungen Die Abschreibungen wurden direkt zugeordnet. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die Verteilung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfolgte direkt. Beteiligungsergebnis Das Beteiligungsergebnis wurde vollständig der Tätigkeit "Elektrizitätsverteilung" zugeordnet. Zinsergebnis Die Zuordnung der sonstigen Zinsen und ähnlicher Erträge sowie der Zinsen und ähnlicher Aufwendungen erfolgte, wo möglich, direkt. Die nicht direkt zuordenbaren Beträge wurden mithilfe von Schlüsseln wie z.B. Personalschlüssel verteilt. Der Zinsanteil aus der Zuführung zu den Pensions- und Personalrückstellungen wird unter "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen. Es handelt sich um den Netto-Aufwand nach Verrechnung mit Erträgen aus den Aktivwerten. Elektrizitätsverteilung
Im Geschäftsjahr wurden Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensions- und längerfristigen Personalrückstellungen in Höhe von 5,3 Mio. € (Vorjahr: 5,4 Mio. €) mit Erträgen aus den zugehörigen Aktivwerten in Höhe von 0,0 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) verrechnet. Aus der Aufzinsung der Pensions- und längerfristigen Personalrückstellungen nach Verrechnung mit den Erträgen aus Aktivwerten und aus Aufzinsung von sonstigen Rückstellungen resultieren Aufwendungen von insgesamt 5,4 Mio. € (Vorjahr: 5,5 Mio. €). Messstellenbetrieb
Im Geschäftsjahr wurden Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensions- und längerfristigen Personalrückstellungen in Höhe von 0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €) mit Erträgen aus den zugehörigen Aktivwerten in Höhe von 0,0 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) verrechnet. Aus der Aufzinsung der Pensions- und längerfristigen Personalrückstellungen nach Verrechnung mit den Erträgen aus Aktivwerten resultieren Aufwendungen von insgesamt 0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €). Sonstige Steuern Die Aufwendungen für Grundsteuer und Kfz-Steuer wurden den Tätigkeiten direkt zugeordnet. Die Aufwendungen für die Stromsteuer auf den Selbstverbrauch wurden vollständig der Tätigkeit "Elektrizitätsverteilung" zugeordnet.
Berlin, 20. Februar 2024 Dr. Erik Landeck Bernhard Büllmann Geschäftsführung Stromnetz Berlin GmbH Entwicklung des Anlagevermögens Elektrizitätsverteilung
Entwicklung des Anlagevermögens Messstellenbetrieb
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Stromnetz Berlin GmbH, Berlin VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Stromnetz Berlin GmbH, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023, der Gewinn- und Verlustrechnung und der Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stromnetz Berlin GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden von uns vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung" und "Messstellenbetrieb" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW-Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Berlin, den 20. Februar 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Stefanie Bartel, Wirtschaftsprüferin ppa. Jörg Beckert, Wirtschaftsprüfer Bericht über das Ergebnis der Prüfung des Aufsichtsrates an die Gesellschafterversammlung der Stromnetz Berlin GmbHÜberwachung und Beratung der Geschäftsführung Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben vollumfänglich wahrgenommen. Er hat die Arbeit der Geschäftsführung überwachend und beratend begleitet. Die Geschäftsführung informierte den Aufsichtsrat in mündlichen und schriftlichen Berichten regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung, der Planung sowie Ober andere grundsätzliche Fragen und besondere Ereignisse. In vier ordentlichen Aufsichtsratssitzungen wurden wesentliche Aspekte der Geschäfts- und lnvestitionsentwicklung erläutert und eingehend erörtert. Gegenstand der regelmäßigen Beratungen im Aufsichtsrat waren die Umsatz- und Ergebnisentwicklung sowie die Finanzlage der Gesellschaft inklusive des Risikomanagements. Zudem wurde dem Aufsichtsrat die mittelfristige Planungsrechnung vorgelegt und von diesem zustimmend zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus haben unabhängig von den Gremiensitzungen Kontakte zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und der Geschäftsführung stattgefunden. Bestätigung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 Gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung wurde die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 beauftragt. Der von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss ist unter Einbeziehung der Buchführung, des Lageberichtes, des Risikomanagementsystems und schwerpunktmäßig der Personalabrechnung von der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Die Jahresabschlussunterlagen und der Prüfbericht haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrates vorgelegen und wurden mit der Geschäftsführung eingehend erörtert. Im Ergebnis schließt sich der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Jahresabschlussprüfung zum Jahresabschluss 2023 an. Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern der Geschäftsführung, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Aufsichtsratsmitgliedern für die sehr gute geleistete Arbeit im vergangenen Jahr.
Berlin, den 11. April 2024 Der Aufsichtsrat Aufsichtsratsvorsitzender StS Dr. Severin Fischer Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 11. April 2024 festgestellt. |
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