Kohl &
Partner GmbH
Leipzig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
24.166,50 |
26.828,00 |
| I.
Sachanlagen |
24.166,50 |
26.828,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
77.464,73 |
76.955,64 |
| I.
Vorräte |
3.573,46 |
2.576,44 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
35.094,85 |
39.424,64 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
38.796,42 |
34.954,56 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.121,44 |
7.765,53 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
111.752,67 |
111.549,17 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
31.672,53 |
28.511,50 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
2.144,63 |
2.144,63 |
| III.
Gewinnrücklagen |
567,00 |
567,00 |
| IV.
Gewinnvortrag |
235,28 |
9.231,27 |
| V.
Jahresüberschuss |
3.161,03 |
-8.995,99 |
| B.
Rückstellungen |
8.870,32 |
9.589,73 |
| C.
Verbindlichkeiten |
71.209,82 |
73.447,94 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
71.209,82 |
73.447,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
111.752,67 |
111.549,17 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss wurde von uns unter Beachtung der
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den
ergänzenden Regelungen des GmbH-Gesetzes und den
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages erstellt.
Er entspricht den gesetzlichen Vorschriften und den
Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung. Aus dem Gesellschaftsvertrag ergeben sich
keine ergänzenden Bilanzierungsvorschriften.
Die handelsrechtlichen Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften wurden beachtet. Sie sind
gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen
unverändert.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen
gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer
angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode
wurde der tatsächliche Wertverzehr des
Anlagvermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte vom
Unternehmen zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.
Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert
vorlag, wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Bruttoanlagespiegel
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte
ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Geschäftsjahresabschreibung
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch
folgende Personen geführt:
Andreas Kohl
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende
Rechte und Pflichten:
Sachverhalte Betrag
Forderungen
18.927,55 Euro
Verbindlichkeiten
0,00 Euro
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss beläuft sich 2011 auf
3.161,03 Euro.
Einschließlich des zu berücksichtigenden
Gewinnvortrages in Höhe von 235,28 Euro ergibt sich
ein Betrag von 3.396,31 Euro, der auf neue Rechnung
vorgetragen wird.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
Auf der Gesellschafterversammlung vom 26.10.2012
wurde der Vorschlag der Geschäftsführung
zur Ergebnisverwendung angenommen.
Gera, 29. Oktober 2012
gez.
A.Kohl
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.10.2012 festgestellt.
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