Haarstudio
Boss GmbH
Recklinghausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.024,00 |
3.630,00 |
| I.
Sachanlagen |
4.024,00 |
3.630,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
64.024,33 |
41.596,99 |
| I.
Vorräte |
13.339,40 |
10.830,34 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.574,61 |
13.677,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
805,00 |
805,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
46.110,32 |
17.089,65 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.048,34 |
3.315,66 |
| Summe
Aktiva |
70.096,67 |
48.542,65 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
15.879,01 |
1.980,25 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| 1.
eingefordertes Kapital |
17.500,00 |
17.500,00 |
| 2.
Eigene Anteile - offen vom Gezeichneten Kapital
abgesetzt |
-8.500,00 |
-8.500,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
5.000,00 |
5.000,00 |
| III.
Gewinnrücklagen |
-104.282,68 |
-104.282,68 |
| IV.
Gewinnvortrag |
83.762,93 |
86.780,79 |
| V.
Jahresüberschuss |
13.898,76 |
-3.017,86 |
| B.
Rückstellungen |
24.560,83 |
20.052,41 |
| C.
Verbindlichkeiten |
29.656,83 |
26.509,99 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
29.656,83 |
26.509,99 |
| Summe
Passiva |
70.096,67 |
48.542,65 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Die Haarstudio Boss GmbH, Am Neumarkt 21, 45663
Recklinghausen, ist beim Amts-gericht Recklinghausen unter
der Nummer HRB 2070 registriert.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB, da
die dort aufgeführten Größenmerkmale
für mittelgroße Kapital-gesellschaften nicht
überschritten werden. Bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 sind daher die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften
über die Gliederung und den Ausweis der Posten der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung beachtet worden.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufge-stellt.
Die größenabhängigen
Aufstellungserleichterungen der §§ 266, 274a und
276 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurden
grundsätzlich nicht in Anspruch genommen; von den
größenabhängigen Erleichterungen nach
§ 288 HGB für kleine Kapitalgesell-schaften wurde
Gebrauch gemacht.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierung
Die Bilanzierungsmethoden sind gegenüber dem
Vorjahr unverändert geblieben.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage des
Handelsgesetzbuches in der aktu-ellen Fassung erstellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen
des GmbH-Gesetzes in der aktuellen Fassung beachtet.
II. Bewertung
Änderungen hinsichtlich der Bewertungsmethoden
sind gegenüber dem Vorjahr nicht zu verzeichnen.
Die Bewertung erfolgte entsprechend den
Bewertungsgrundsätzen für kleine
Kapital-gesellschaften.
Die Zugänge bei den Sachanlagen werden zu
Anschaffungskosten aktiviert. Die An-schaffungskosten
umfassen auch die Anschaffungsnebenkosten und
nachträgliche Anschaffungskosten.
Anschaffungspreisminderungen werden abgesetzt. Der Umfang
der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB.
Die Abschreibungen werden linear entsprechend der
voraussichtlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Die
Ab-schreibung der Zugänge an beweglichen
Anlagegegenständen erfolgt zeitanteilig. Die
geringwertigen Wirtschaftsgüter werden im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe abge-schrieben. Die
Abgänge von Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten
bzw. Her-stellungskosten und aufgelaufenen Abschreibungen
im Zeitpunkt ihres Ausscheidens ausgebucht. Im
Anlagengitter wird für die geringwertigen
Wirtschaftsgüter aus Verein-fachungsgründen im
Jahr der Anschaffung, bzw. im Jahr der letzten Abschreibung
ein Abgang unterstellt.
Die Warenbestände werden zu Anschaffungskosten
mit den letzten Einkaufspreisen bewertet. Soweit die
Wiederbeschaffungskosten oder die Nettoeinkaufspreise zum
Bi-lanzstichtag niedriger sind, werden diese angesetzt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich zum Nominalwert an-gesetzt.
Die liquiden Mittel werden zu Nennwerten angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten die
anteilige Abgrenzung von Vorauszahlungen für
künftige Zeiträume.
Bei der Bildung der Steuer- und der sonstigen
Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen.
Sie sind in der Höhe bemessen, die dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag entspricht.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden
Marktzinssatz ab-gezinst.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
C. Angaben zu den Posten der Bilanz und der Gewinn
und Ver-lustrechnung
I. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaf-tern in
Höhe von EUR 8.050,10 (Vorjahr: EUR 8.042,06)
enthalten.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
D. Sonstige Pflichtangaben
I. Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 32
(Vorjahr: 34) Arbeitnehmer beschäftigt.
II. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen
66T€ p.a.
III. Geschäftsführung
Geschäftsführerin der Gesellschaft war im
Geschäftsjahr 2019:
Frau Sabine Krause, Essen.
Der ausgebübte Beruf der
Geschäftsführerin ist gemäß dem
Anstellungsvertrag die
Geschäftsführertätigkeit bei der Haarstudio
Boss GmbH.
Haarstudio Boss GmbH
Recklinghausen, 03. November 2020
(Geschäftsführung)
sonstige Berichtsbestandteile
Recklinghausen, den 03. November 2020
gez. Sabine Krause, Geschäftsführerin
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 03.11.2020
festgestellt.
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