Compass
Consult GmbH
Norderstedt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.454,50 |
13.814,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
210,00 |
| II.
Sachanlagen |
9.454,00 |
13.604,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
54.410,50 |
59.223,27 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
49.117,95 |
55.015,17 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.292,55 |
4.208,10 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
11,52 |
1.573,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
63.876,52 |
74.611,29 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
31.449,78 |
38.155,41 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.500,00 |
25.500,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
5.949,78 |
12.655,41 |
| B.
Rückstellungen |
7.193,78 |
9.046,37 |
| C.
Verbindlichkeiten |
25.232,96 |
24.980,30 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
2.429,21 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
63.876,52 |
74.611,29 |
Anhang
zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma
Compass Consult GmbH,
Norderstedt
für das Geschäftsjahr 2011 wurde auf der
Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen
des GmbH-Gesetzes beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 274a, 266 I, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches einschließlich
des Bilanzrechts-Modernisierungs-Gesetzes und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder in Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden
gemäß § 265 XIII HGB nicht angegeben.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung
der Gesellschaft und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen,
planmäßig nach Maßgabe der
voraussichlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 150 wurden
gemäß § 6 II EStG im Erwerbsjahr voll
abgeschrieben.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter
gemäß § 6 II a EStG wurde eine
entsprechende Poolabschreibung durchgeführt.
Vorräte
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender
Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- oder
Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein
Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden
sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen, sonstigen
Vermögensgegenstände und Wertpapiere des
Umlaufvermögens wurden grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Liquide Mittel
Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgte zum
Nennwert.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
Die Steuerrückstellungen enthalten die noch
nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
Die
sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H.
v. Euro 3.524,52 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr
(Vorjahr: TEuro 4).
Die
sonstigen Rückstellungen betragen Euro 2.038,00
(Vorjahr: TEuro 2).
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
Die Aufgliederung der Umsatzerlöse wurde unter
Bezug auf § 288, 2 HGB unterlassen.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
V. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft unverändert
geführt durch
Herrn Thorsten Spanuth.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Angabe der Vergütung der
Geschäftsführung unterbleibt gem. § 286 IV
HGB.
VI. Angaben gem. § 42 III GmbHG
Forderungen gegen Gesellschafter bestehen am
Abschlussstichtag in Höhe von € 0,00 (Vorjahr:
T€ 6).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bzw. "mittelbaren" Gesellschaftern betragen €
24.028,60 (Vorjahr: T€ 21).
Norderstedt, den 24. August 2012
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.08.2012 festgestellt.
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