Schottenhamel Catering GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.041,00 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
6.041,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
473.481,11 |
12.500,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
455.620,28 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
17.860,83 |
12.500,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
479.522,11 |
12.500,00 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
14.352,27 |
9.500,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
3.000,00 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
4.852,27 |
-3.000,00 |
| B.
Rückstellungen |
15.768,00 |
3.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
449.401,84 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
479.522,11 |
12.500,00 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 HGB. Der vorliegende
Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff.
und §§ 264 ff. HGB sowie den einschlägigen
Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Für die Gewinn-
und Verlustrechnung ist das Gesamtkostenverfahren
gewählt. Von den ihr eingeräumten Erleichterungen
bei der Aufstellung des Anhangs gemäß § 288
HGB macht die Schottenhamel Catering GmbH Gebrauch.
Das Vorjahr 2010 ist wegen der unterjährigen
Gründung ein Rumpfwirtschaftsjahr (23.12.2010 -
31.12.2010).
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
richten sich nach den handelsrechtlichen Vorschriften unter
gleichzeitiger Berücksichtigung steuerrechtlicher
Bestimmungen.
1. Sachanlagen
Die Gegenstände des Sachanlagevermögens
werden zu Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Bei
Gegenständen, deren Nutzungsdauer zeitlich begrenzt
ist, werden die Abschreibungen unter Anwendung der linearen
und degressiven Abschreibungsmethode ermittelt.
Zugänge von beweglichen
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
sind pro rata temporis abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter mit
Einzelanschaffungskosten bis zu € 150,00 werden im
Jahr der Anschaffung sofort als Aufwand gebucht.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten von
über € 150,00 bis € 410,00 werden im
Anlagespiegel dargestellt und sofort abgeschrieben.
2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit
ihren Nominalwerten aktiviert. Erkennbare Einzelrisiken
werden gegebenenfalls durch Wertberichtigungen
berücksichtigt. Uneinbringliche Forderungen werden
voll abgeschrieben.
3. Liquide Mittel
Liquide Mittel sind mit den Nennwerten angesetzt.
4. Rückstellungen
Rückstellungen sind für erkennbare Risiken
und ungewisse Verpflichtungen nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung gebildet worden.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden entsprechend den Vorschriften des BilMoG
abgezinst.
5. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit
ihren Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbeträgen
angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
1. Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital beträgt € 25.000,--
und entspricht der Eintragung im Handelsregister. Die
Stammeinlage ist in Höhe von € 12.500,--
geleistet. Der restliche Betrag von € 12.500,-- ist
nicht eingefordert.
2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
unter einem Jahr.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten Forderungen
gegenüber Gesellschaftern i. H. v. € 742,13.
3. Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
IV. Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Geschäftsführer im Jahr 2011 war Herr
Michael Schottenhamel.
München, den 16.09.2013
gez. Michael Schottenhamel
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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