Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Lapworld GmbH
Hauptstraße 122, 53639 Königswinter, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marius Michael Müller seit 3.1.2008 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Lapworld GmbHKönigswinter(vormals: Sankt Augustin)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGAllgemeine Angaben Grundlagen der Rechnungslegung Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze - § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz geänderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Wesentliche Umstellungseffekte liegen bei der Gesellschaft nicht vor. Die Wertansätze in der Bilanz der Lapworld GmbH zum 31.12.2010 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Sammelposten gem. § 6 Abs. 2a EStG) aus den Anschaffungsjahren 2008 und 2009 werden im Jahr der Bildung sowie in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils 20% aufgelöst. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410,00 EUR (gem. § 6 Abs. 2 EStG) werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden: Die fertigen Erzeugnisse und Waren sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände - § 268 Abs. 4 HGB Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Rechnungsabgrenzungsposten § 268 Abs. 6 HGB Im Rechnungsabgrenzungsposten ist kein Disagio (Vorjahr:0,00) enthalten. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Tantiemeansprüche sowie übrige Rückstellungen. Verbindlichkeiten - §§ 285 Nr. 1a und 1b, 251, 268 Abs. 5 und 7 HGB Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Die Verbindlichkeiten wurden mit Ihrem Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB angesetzt. Haftungsverhältnisse - §§251, 268 Abs. 7 HGB Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Sonstige Pflichtangaben - § 285 HGB Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern - § 285 Nr. 9c HGB; § 42 Abs. 3 GmbH Gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer Herrn Marius Müller bestanden am 31.12.2010 Verbindlichkeiten in Höhe von:
Die Verbindlichkeiten wurde mit 6 % p.a. verzinst.
Die Verbindlichkeiten wurden nicht verzinst. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Marius Müller, St. Augustin. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Königswinter, den Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 07.09.2011 |
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