Autohaus Dangel GmbH
Stralsund
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 238 ff. Handelsgesetzbuch
(HGB) sowie den Vorschriften für Kapitalgesellschaften nach den §§ 264 ff. HGB unter
teilweiser Berücksichtigung der Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften
erstellt.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht:
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern
sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und,
soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet, soweit nicht ein
niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 Abs. 4 HGB).
Die Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert (Anschaffungskosten)
ausgewiesen. Erkennbare Einzelrisiken sind durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine
Kreditrisiko ist durch Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt worden.
Der Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wird mit den anteiligen Ausgaben aus der Zeit
vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen für Folgejahre darstellen, abgegrenzt.
Von der Möglichkeit der Aktivierung einer sich insgesamt ergebenden Steuerentlastung
nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen abgezinsten Erfüllungsbetrags
bewertet.
Bei der Bemessung der Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Sie werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel gegenüber dem Vorjahr
fand nicht statt.
III. Angaben zur Bilanz
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 416.663,56
EUR (i.V.: 404.125,32 EUR).
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 0,00 EUR
(i.V.: 0,00 EUR).
Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von 237.296,85 EUR (i.V.: 234.947,38
EUR).
Von der Möglichkeit, einen Aktiv-Posten für latente Steuererträge zu bilden, wurde
Gebrauch gemacht. Die Aktivierung der sich insgesamt ergebenden künftigen Steuerentlastung
beruht auf den nachfolgenden Differenzen:
abziehbare temporäre Differenzen (Pensionsrückstellung) 189.872,00 EUR Der angewendete Steuersatz beträgt 30%.
Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt
EUR 52.700,90 und betrifft die Aktivierung latenter Steuern.
Außerdem ergibt sich eine weitere Ausschüttungssperre aus § 253 Abs. 6 HGB wegen der
Bewertung der Pensionsrückstellungen unter Berücksichtigung eines durchschnittlichen
Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren in Höhe von 4.143,00 EUR.
Die Altersvorsorgeverpflichtungen sind mit dem Deckungsvermögen gemäß § 246 Abs. 2
HGB verrechnet worden. Die Verrechnung stellt sich wie folgt dar:
Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden 456.215,00 EUR beizulegender Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände 0,00 EUR
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis
zu einem beträgt 3.736.430,97 EUR (i.V.: 4.164.556,61 EUR).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren beträgt 38.095,40 EUR (i.V.: 92.163,81 EUR).
In den ausgewiesenen Steuern vom Einkommen und vom Ertrag werden Erträge aus der Veränderung
bilanzierter latenter Steuern von 3.649,09 EUR (Vorjahr: 1.251,32 EUR) ausgewiesen.
IV. sonstige Angaben
IV.1 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
betrug 25.
IV.2 Sonstige finanzielle Verpflichtung betreffend die Altersversorgung
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach dem durchschnittlichen
Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem der vergangenen sieben
Geschäftsjahre beträgt zum 31. Dezember 2023 EUR 4.143,00.
IV.3 Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen
Über die in der Bilanz ausgewiesenen Schuldposten hinaus bestehen langfristige sonstige
finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen mit folgenden Belastungen:
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch
- Herrn Gerhard Dangel - Herrn Christian Dangel geführt.
____________________________________________________________ Groß Lüdershagen/Stralsund, im September 2024, Autohaus Dangel GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.09.2024 festgestellt.
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